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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Saarland: Ohne NFG auf Acker (mit Sucherlaubnis vom Bauern) legitim?

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Avatar  Saarland: Ohne NFG auf Acker (mit Sucherlaubnis vom Bauern) legitim?  (Gelesen 4832 mal) 0
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#15
19. September 2023, um 13:31:01 Uhr

Bunker z.B. stehen aber unter Denkmalschutz? Das Suchen nach Euromünzen an einem Bunker im Wald wäre demnach doch verboten oder Narr?

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 13:31:30 Uhr von (versteckt) »

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#16
19. September 2023, um 13:32:26 Uhr

Deswegen hab ich das auch in Anführungszeichen, aber der "Ungestörte Boden" ist sozusagen der Heilige Gral der Archäologen und wird häufig als Alibi für eine Erklärung der Absage benutzt. Ich würde fast wetten das von 100 gefragten Archäologen 100 den "ungestörten Boden" als Begründung anführen.

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 13:34:01 Uhr von (versteckt) »

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#17
19. September 2023, um 13:38:58 Uhr

Hallo zusammen,

auch mich beschäftigt diese Thema im Moment mal gerade wieder.
Hab da auch einen Acker wo ich die Erlaubnis des Bauern habe zu suchen....
Und ja es ist tatsächlich jemand aufgetaucht der dann meinte das ich ohne Genehmigung nicht mit dem Metalldetektor suchen dürfe.
Wollte da nicht auf Streit gehen und habe dann nachgegeben, obwohl auch gerade der Bauer auf dem Acker war und ich zuvor nochmal mit Ihm gesprochen hatte und er mir wieder bestätigte das er nix dagegen hat und er hat mir bestätigt das der Acker ihm gehöre seit über 30 Jahren.
Ja guter Rat ist teuer... 
Ich werde aber definitiv dort weiter suchen gehen, ob es dem Herren nun passt oder nicht, den ich habe die Genehmigung des Bauern auf seinem Acker zu suchen.
Den dort ist kein Bodendenkmal und ich suche auch nicht gezielt nach Bodendenkmälern.

Was ist den per Definition in diesem Sinne ein Bodendenkmal?
Woran erkenne ich den ein Bodendenkmal wenn ich auf eins Stoßen würde?


Gruß

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 13:41:26 Uhr von (versteckt) »

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#18
19. September 2023, um 13:47:05 Uhr

Wenn der Archäologe sagt, das ist ein Bodendenkmal dann ist es eins, egal ob bewegliches Bodendenkmal, wie Münzen, Fibeln oder sonst was. Die unbeweglichen sind Gebäudereste, Siedlungsplätze oder Grabstätten und dergleichen. In Bayern gibt's dafür den BayernAtlas da sind alle für Bayern eingetragen.

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#19
19. September 2023, um 13:54:46 Uhr

Bodendenkmäler


können ganze Fundstellen und Fundkomplexe wie Grabhügel oder römische Villen sein, aber ebenso einzelne Fundstücke, beispielsweise Münzen. Die Zeitspanne umfasst Fundstücke und Fundstellen von der Steinzeit bis einschließlich zum Zweiten Weltkrieg. Wird ein Fund entdeckt, so besteht – auch im Verdachtsfall – eine Meldepflicht nach § 16 Abs. 1 SDSchG. Die Fundstelle darf nicht verändert und muss gesichert werden nach § 16 Abs. 2 SDSchG.


Letzte Woche habe ich 50 Sontieme von 1855 auf diesem Acker gefunden und ein paar Wochen vorher einige Pfenige aus dem Kaiserreich, das werde ich dann mal entsprechend Melden.


Das sollte wir alle so machen um den Gesetzen auch gerecht zu werden!

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 14:08:13 Uhr von (versteckt) »

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#20
19. September 2023, um 14:47:54 Uhr

Grundsätzlich kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen beim Denkmalschutzgesetz, das gilt es immer zu beachten. Insbesondere, weil es einige (zum Glück nur wenige) Länder gibt, die Delikte in Zusammenhang mit Sondengehen als Straftat bewerten. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn z. B. jemand eine Karriere im öffentlichen Dienst anstrebt (oder mal eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen möchte).

Bodendenkmäler zu finden kann man als Sondengänger praktisch nie ausschließen egal wie sehr man das Gegenteil beteuert. Allenfalls bei der Auftragssuche z. B. nach einem Ehering im Garten oder bei der Euronenjagd auf dem Spielplatz sehe ich da eher eine geringere Gefahr auf welche zu stoßen.

Was die Waldsuche angeht, hat jedes Bundesland ein Waldgesetz, wo immer drinsteht, das alles zu unterlassen ist, was den Wald schädigt (Bäume beschädigen, Pflanzen ausreißen, Löcher buddeln, Feuer machen etc.). Natürlich sind die Harvester & Co. auch waldschädigend, nur sind das Schäden, die bei der Forstarbeit entstehen und die werden natürlich anders bewertet als wenn ein Privatmensch in einem fremden Wald Löcher buddelt. Natürlich sehe ich das auch so, dass die Schäden durch Sondengänger im Wald bei vernünftigem Vorgehen (Löcher schließen, Müll mitnehmen) harmlos sind im Vergleich zu den Rückeschäden oder den Wildschäden, aber es ist halt rechtlich eindeutig geregelt.
Letztendlich braucht jeder, der im Wald sondelt eine Erlaubnis des Waldbesitzers, genau wie auf Feldern und Wiesen.
Es gibt übrigens in NRW tatsächlich die Möglichkeit für ein gezieltes Projekt in einem begrenzten Areal eine Waldsucherlaubnis zu erhalten. Das setzt aber ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Denkmalbehörde und Sondengänger (aka Heimatforscher) voraus. Also eher nichts für den Youtube-Fan, der mal schnell ein paar Schätze bergen möchte. Zwinkernd

Ich will hier keine Moralpredigt halten, aber jeder Neuling sollte wissen, dass er sich mitunter in rechtliche Grauzonen begibt, wo ihn ggf. (wenn es dumm läuft) gewisse Konsequenzen erwarten können.
Meistens werden Verfahren gegen Sondengänger wieder eingestellt, aber auf den ganzen Ärger mit Anwalt & Co. kann ich dennoch gut verzichten und eine Hausdurchsuchung ist sicher auch nicht so lustig.

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#21
19. September 2023, um 15:31:27 Uhr

Wo gibt es den noch ungestörter Boden? Nach den ganzen Kriegen und der neuzeitlichen Erdbewegungen von A nach B Nullahnung LG Mike

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(versteckt)Themen Schreiber
#22
19. September 2023, um 16:07:04 Uhr

Ich hab eben mal das saarländische Waldgesetz überflogen und zusätzlich auch nach "grab", "Boden", "Erde" durchsucht und hab mir speziell auch nochmal den Paragraphen für Ordnungswidrigkeiten durchgelesen... und es war nichts zu finden, was explizit das Graben, geschweige denn das Suchen irgendwie reglementierten würde.
Soll das alles tatsächlich nur Säbelrasseln sein?

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#23
19. September 2023, um 16:13:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arnie72

Was ist den per Definition in diesem Sinne ein Bodendenkmal?
Woran erkenne ich den ein Bodendenkmal wenn ich auf eins Stoßen würde?


Gruß


Exakt, in Bayern hat man immerhin die Chance mit dem Bayernatlas zu arbeiten, aber die retslichen Bundesländer!?
Dann das Thema ungestörter Boden und Acker, dass ist schon ein widerspruch in sich.


Michel  Winken

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#24
19. September 2023, um 16:16:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von El
Ich hab eben mal das saarländische Waldgesetz überflogen und zusätzlich auch nach "grab", "Boden", "Erde" durchsucht und hab mir speziell auch nochmal den Paragraphen für Ordnungswidrigkeiten durchgelesen... und es war nichts zu finden, was explizit das Graben, geschweige denn das Suchen irgendwie reglementierten würde.
Soll das alles tatsächlich nur Säbelrasseln sein?


Im Waldgesetz steht nicht drin, ob Du da sondeln darfst oder nicht. Du darfst den Wald zur Erholung betreten und hast alles zu unterlassen, was dem Wald schaden könnte. Was das beinhaltet, kann Dir der Förster Deines Vertrauens sicher gerne mitteilen.
Löcher buddeln gehört jedenfalls nicht zur Erholung und wird in der Regel als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ob es in der Praxis so gehandhabt wird oder es bei einer Verwarnung bleibt, hängt vom Einzelfall ab.

Hinzugefügt 19. September 2023, um 16:37:12 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Arnie72
...
Was ist den per Definition in diesem Sinne ein Bodendenkmal?
Woran erkenne ich den ein Bodendenkmal wenn ich auf eins Stoßen würde?


Das ist sicherlich nicht so einfach zu beantworten. Mein Archi hatte mal durchblicken lassen, das erst alles älter als Hochmittelalter (also so bis 1250 n. Chr.) von Interesse wäre. Also z. B. Bronzebeile im Wald sind auf jeden Fall Bodendenkmäler, auch Himmelsscheiben und Barbarenschätze gehören sicher dazu. Zwinkernd
Einzelne Silbermünzen der Neuzeit würde ich jetzt gefühlt eher nicht dazuzählen, es sei denn man trifft auf einen außergewöhnlichen Münzhort.
Außerdem würde ich alles aus der Kelten- und Römerzeit als Bodendenkmäler einstufen. Wobei die Region sicher auch eine große Rolle spielt. Wo der Rheinländer bei gewöhnlichen römischen Funden eher das große Gähnen bekommt, würden im Westfälischen solche Funde eine ganz andere Dimension bekommen. Deshalb fände ich es z. B. wichtig, dass solche außergewöhnlichen Funde notfalls anonym gemeldet werden, auch wenn keine Genehmigung vorliegt.

« Letzte Änderung: 19. September 2023, um 16:37:12 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#25
19. September 2023, um 17:10:23 Uhr

Von Interesse heißt aber nicht das es ein Bodendenkmal wird.
Ich kenne z.B. nicht einen Bronzezeitlichen Einzelfund in Bayern der zu den Zeiten ohne Schatzregal einbehalten wurde. Jeder BZ Fund wurde wiedergegeben. Nur ein Hort von dem ich genaueres weiß wurde zum BD. Da sieht man mal wie groß das Interesse ist, wenn sie dafür bezahlen müssen. Jetzt mit dem neuen Gesetzt bist du das Ding los und es kommt zu den wahrscheinlich hunderten anderen ins Archiv.
Hier in Bayern waren es eigentlich alte Scherben, die aus den Fundgebieten vorläufige BDs gemacht haben, da dort dann Siedlungen vermutet wurden und es eine Nachuntersuchung gab. Also wenn du dutzende alte Scherben abgibst wirst du dort erstmal nicht mehr suchen.

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#26
19. September 2023, um 17:22:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
...
Ich kenne z.B. nicht einen Bronzezeitlichen Einzelfund in Bayern der zu den Zeiten ohne Schatzregal einbehalten wurde. Jeder BZ Fund wurde wiedergegeben...


Bei uns in Südwestfalen scheint es nicht so viele BZ-Funde zu geben, deshalb werden Beile aus der BZ-Zeit extra in aufwändigen Berichten gezeigt:
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https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/aiw/article/download/33860/27549/104267

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https://www.lwl-archaeologie.de/de/blog/ein-bronzebeil-im-acker/

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https://www.lwl-archaeologie.de/de/blog/3000-jahre-altes-bronzebeil-bei-scharmede-entdeckt/

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https://www.lwl-archaeologie.de/de/blog/historischer-fund-in-coesfeld/


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#27
19. September 2023, um 17:34:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Also z. B. Bronzebeile im Wald


...man muss da schon ein wenig unterscheiden, ein Einzelfund eines Bronze Beil`s macht noch kein BD aus,

   erst bei einem Hort mehrerer Gegenstände wird so von Amtswegen argumentiert.

Geschrieben von Zitat von MichaelP

Jetzt mit dem neuen Gesetzt bist du das Ding los und es kommt zu den wahrscheinlich hunderten anderen ins Archiv.

...das wird jetzt garantiert so vollzogen. Sehe ich genauso !

   Grüsse   Winken

  


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#28
19. September 2023, um 20:30:41 Uhr

Aber ihr seid schon einen Schritt weiter. Die ursprüngliche Frage zielte darauf ab, ob man ohne explizite Genehmigung sondern darf. Da die Denkmalschutzbehörde für die Suche jenseits von Bodendenkmälern gar keine Zuständigkeit hat, ist die Frage danach obsolet. Für den Fall einer nicht zielgerichteten Entdeckung eines solchen greifen dann wieder die festgelegten Regeln und Gesetze.

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#29
31. Januar 2024, um 11:40:45 Uhr

Hallo,

kann mir jemand von euch Saar-Sondlern eventuell etwas Starthilfe geben?
Habe mich hier kurz vorgestellt:
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http://www.detektorforum.de/smf/neuvorstellungen/hallo_vom_frustrierten_nochnicht_sondler-t140029.0.html;msg1431043#new


Wäre um jede Hilfe wirklich sehr dankbar.

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