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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Schriftliche Genehmigung vom Landwirt

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Avatar  Schriftliche Genehmigung vom Landwirt  (Gelesen 6309 mal) 0
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(versteckt)
#30
24. Juli 2012, um 22:13:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mossberg
Haste Recht Oetti - das müssen wir hier nicht weiter diskutieren das nur diejenigen eine NFG benötigen, die gezielt nach BD's suchen  Zwinkernd

Genau so iss es. Und das so letztens umstrittene Urteil gegen den Millitäria Sucher bestätigt dies. Nur das Wort gezielt kommt weder
in den DschG zen der Länder noch um Urteil vor.



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(versteckt)Themen Schreiber
#31
24. Juli 2012, um 22:33:48 Uhr

In meiner Frage ging es mir eigentlich nicht darum ob man eine NFG braucht oder nicht.
Leider ist meine Frage irgendwie untergegangen...
Aber wo wir schon mal dabei sind, mir ist aufgefallen, dass oft geschrieben  wird suchen "auf Bodendenkmälern" oder die Suche "nach Bodendenkmälern".
Soweit ich mittlerweile gelernt habe, gibt es nicht nur unbewegliche Bodendenkmäler wie z.B Gräber, Wüstungen usw, sondern auch bewegliche. wie z.B.  Münzen, Fibeln, Schnallen usw.

In der Grabungserlaubnis steht unter Punkt 2.:
Die Erlaubnis betrifft allein die Arbeit mit der Metallsonde und keine anderen Ausgrabungen.

Die Grabungserlaubnis bezieht sich auf Ackerland sowie auf Bodenaushub aus Baustellen.
Für die Grabung in .Wald, auf der Wiese, Naturschutzgebieten und Bodendenkmälern wird demnach eine Einzelfall-Genehmigung benötigt,

Aber wie gesagt meine Frage war nicht auf die NFG bezogen.  Ich denke jeder hier ist alt genug um selbst zu entscheiden ob er/sie lieber mit NFG oder ohne auf Sondel Tour geht.

Mir lliegt es mit meinen Threat hier völlig fern, irgend jemanden von der NFG zu überzeugen, noch will oder wollte ich den Moralapostel spielen ... sorry wenn es evtl. so rüberkam.
Ich akzeptiere jeden seine Meinung, möchte aber genauso das meine Entscheidung für mich persönlich ohne die NFG kein Sondeln.... ebenso akzeptiert wird. Genausowenig möchte ich meine persönliche Entscheidung durch irgendwelche vorhandenen oder nicht vorhandenen Gesetzestexte rechtfertigen müssen.

Wenn jemand eine Antwort auf meine Frage hätte, wäre ich auf ewig dankbar..

Beste Grüße
OWL
 







(versteckt)
#32
24. Juli 2012, um 23:06:59 Uhr



bist aber auch ein wenig selbst an der Threadentwicklung schuld, OWL
gewisse Sachen wie das hier

Geschrieben von Zitat von OWL
wenn ich auf einem Acker in NRW suche und grabe brauche ich neben der NFG

oder das

Geschrieben von Zitat von OWL
Ich habe mich fuer die NFG entschieden, da in NRW klar definiert ist, dass ohne NFG dass Graben selbst auf Feldern verboten ist. 

klangen schon halt etwas allgemeingültig und weniger nach dem hier :

Geschrieben von Zitat von OWL
meine Entscheidung für mich persönlich ohne die NFG kein Sondeln


mit dem wonach es sich anfangs anhörte ,kriminalisierst im Umkehrschluss etliche SG die vollkommen gesetzeskonform ohne amtliche NFG nach nicht denkmalgeeigneten Normalmetall suchen - musst dich dann nicht wundern wenn anstatt auf deine Frage einzugehen ,sich eher Etliche finden die das was falsch wirkte, richtig stellen .

und um schön vom eigentlichen Thema wegzubleiben - wie viele Schnallen/Münzen/Fibeln mit Denkmalstatus sind dir bekannt ? traust dir ne ungefähre Schätzung vor wie viel % der Schnallen/Münzen/Fibeln Denkmäler sind ? wie viel anerkannte Bodendenkmäler hast mit deiner Denkmalsuchgenehmigung schon gefunden ...........okay, die Frage war scheiße - warst mangels unterzeichnender Bauern ja bestimmt noch gar nicht los  Lächelnd

ich glaub nicht das es solch einen Vordruck hier zu finden gibt .......höchstens paar Tipps der anderen NRW-NFGler wirst vielleicht bekommen .

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(versteckt)Themen Schreiber
#33
25. Juli 2012, um 00:40:51 Uhr

richtigstellung
@ herzog
na das war ja mal ein harter vorwurf ... mir liegt es fern irgend jemanden zu kriminalisieren.
ich habe lediglich die texte der denkmalbehoerde zitiert bzw. mich darauf berufen. ob diese ausagen rechtlich zutreffend sind kann ich als laie zudem voellig neuer in sachen sondeln nicht beurteileen. ich habe mir diese passagen nicht ausgedacht, sie sind fuer jederman im web frei abrufbar. da ich kein anwalt bin und mich in diesen rechtlichen vorschriften nicht auskenne, habe ich diese aussage als bindend akzeptiert.
allein aufgrund dieser aussage habe ich meine frage formuliert.
mir lag und liegt es voellig fern irgend jemanden ins negative licht zu ruecken.
gruss owl


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(versteckt)
#34
25. Juli 2012, um 07:16:11 Uhr

Moin OWL,

Aber wo wir schon mal dabei sind, mir ist aufgefallen, dass oft geschrieben  wird suchen "auf Bodendenkmälern" oder die Suche "nach Bodendenkmälern".
Soweit ich mittlerweile gelernt habe, gibt es nicht nur unbewegliche Bodendenkmäler wie z.B Gräber, Wüstungen usw, sondern auch bewegliche. wie z.B.  Münzen, Fibeln, Schnallen usw.


Die Formulierung "auf BD" wird häufig verwendet, sie hat rechtlich jedoch keine Bedeutung, da die DSchG in Bezug auf eine Nachforschung immer "nach BD" formulieren. Wer nach BD sucht benötigt eine NFG, wer "auf BD" sucht auch, aber das ist in der Formulierung "nach BD" ja schon enthalten.
Viele SG versuchen mit der Formulierung, ich suche nicht "auf BD" ihre Tätigkeit zu legalisieren. Es wird aber dadurch nicht legal, weil im DSchG "nach BD" steht und man braucht nur in ein Forum zu sehen um festzustellen, dass 99 % aller SG eben BD zum Ziel ihrer Suche haben.



In der Grabungserlaubnis steht unter Punkt 2.:
Die Erlaubnis betrifft allein die Arbeit mit der Metallsonde und keine anderen Ausgrabungen.

Das ist eine Besonderheit Deines Bundeslandes, weil es im dortigen DSchG keinen eigenen § über die Nachforschung gibt. Sie schränkt die GRabung daher auf die Fundbergung ein, indem sie eine (archäologische) Ausgrabung explizit ausschließt.



Die Grabungserlaubnis bezieht sich auf Ackerland sowie auf Bodenaushub aus Baustellen.
Für die Grabung in .Wald, auf der Wiese, Naturschutzgebieten und Bodendenkmälern wird demnach eine Einzelfall-Genehmigung benötigt,

Ja, Wald und Wiese ist ausgeschlossen, Naturschutzgebiete (NSG) nicht, es sei denn es wird extra in der Genehmigung verboten. Es ist nur so, dass Dir die DSchB keine Genehmigung für ein NSG erteilen kann, weil dazu nur die Naturschutzbehörde berechtigt ist. Hast Du also eine Genemigung der DSchB und willst auf ein NSG, dann musst Du unter Vorlage der Genehmigung der DSchB bei der Naturschutzbehörde einen Antrag stellen.

Die Suche "auf BD" könnte in Deiner Genehmigung ausgeschlossen sein - ich kenne die Genehmigungen aus NW nicht - muss aber nicht, da sie in Hessen gerade mit der NFG ja erlaubt wird, die Suche "nach BD".

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#35
25. Juli 2012, um 07:47:39 Uhr

Moin Walter,
ich haette nie gedacht, dass dieses Hobby so kompliziert ist..
ich habe immer oefter das Gefuehl egal was ich mache oder sage..
irgedwie ist alles falsch..... Aber frag zwei Personen und du bekommst drei Meinungen...
Gruss OWL





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#36
25. Juli 2012, um 10:10:26 Uhr

Moin OWL,

es ist nicht kompliziert, wenn Du eine NFG hast. Kompliziert wird es nur, wenn man versucht auf dem rechtlich durchaus vorhandenen schmalen Streifen der legalen Suche in Wahrheit doch illegal nach BD's zu suchen, dies aber nicht zugeben will.

Viele Grüße

Walter

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#37
25. Juli 2012, um 10:26:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
man braucht nur in ein Forum zu sehen um festzustellen, dass 99 % aller SG eben BD zum Ziel ihrer Suche haben.



In welchem Bereich des Forums muss man schauen um festzustellen das 99 % von uns BD als Ziel ihrer Suche haben ?
Nur ein Bruchteil der Relikte alter Zeiten sind auch Denkmäler …….was auch gut so ist ,denn ansonsten müsst ich mir trotz fehlender Vitrine Sorgen um alle möglichen Besitztümer machen und zusehen das ich Herkunftsnachweise und Eigentumsbelege mindestens für alle Sachen vor 1946 ranbekomm ……nicht das mir straftatenunterstellende Denkmalfuzzis hier demnächst die Möbel abholen  Grinsend

@t OWL
tja halt etwas komplizierter alles, was  Smiley
wirst schriftlich bestätigt wohl eher auf Ländereien von Leuten suchen die dich echt gern und auch keine Angst vor durch die Pinselschwinger angeordneten Nutzungseinschränkungen haben  Cool


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#38
25. Juli 2012, um 10:39:18 Uhr

Tja, solange diese NFG so sinnfrei ist, werde ich keine beantragen. Alleine die Eigentümer ausfindig machen ist schon ne verrückte Sache. Hier sind nämlich überall nur Pächter und die Eigentümer wohnen am Arsch der Welt ... No risk no Fun!


Gruß

Bastian

P.S. Ruhrpottstammtisch am 25.07.12 ab 19:30 im
Haus Sahrhage
Bochumer Landstr. 342
45276 Essen

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#39
09. August 2012, um 21:29:07 Uhr

Hi in meinem Ort ist ein ganz großer Acker , Sonde hatte ich im Auto , habe mir die Gegend so mal angeschaut und ein Landwirt fuhr mit seinem Gefährt auf und ab ich ging zu diesem netten Herrn und erklärte mein Vorhaben und ewr meinte es wäre kein Thema das ich dort auf diesem Acker suchen darf/kann !! mich hats gefreut , war etwas überrascht und dann ging es auch schon direkt los , Sonde aus dem Auto und hatte Spaß.



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#40
09. August 2012, um 21:48:38 Uhr

@ Snorre

Ist nichts ungewöhnliches Snorre. Die meisten Bauern haben nichts gegen Sondler auf dem Feld, wenn es denn abgeerntet ist.

Gruss Michael

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#41
09. August 2012, um 22:14:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Michael P.
@ Snorre

Ist nichts ungewöhnliches Snorre. Die meisten Bauern haben nichts gegen Sondler auf dem Feld, wenn es denn abgeerntet ist.

Gruss Michael

Genau so ist es. Ich hab keine Ahnung warum dieses leidige Thema mit der Sucherlaubniss immer wieder so hoch kocht,hier im Forum. Die ganze Zeit in der ich jetzt sondeln gehe hat nicht ein Bauer oder anderer Mitmensch mir das Leben schwer gemacht. Vielleicht ist es hier im Osten der Republik leichter auf den Feldern zu suchen, da wir früher die LPG-en hatten und es gibt nicht so viele kleine Bauern.

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#42
09. August 2012, um 23:01:00 Uhr

Ist doch in Ordnung mit solchen Debatten, wärend sich manch einer nen Kopf macht wie er denn nun loszieht, machen andere schonmal ganz entspannt,
manchmal sogar mit dem Bauer zusammen, den Acker leer vom Müll Grinsend.
Ob dann noch was für Ordnungsfanatiker übrigbleibt, ist doch auch egal, Bodendenkmäler sind eh zu 99,99 % nicht dabei gewesen, und die suchen die Nfgler ja.

Ich finde das gut so, ich bin eh total angep..st von der guten deutschen Bürokratie, die nur  die Interessen best. Personen und Organisationen sichern soll... Schweigend

Wenn ich tatsächlich mal nen Bodendenkmal finde , bin ich stolz es mit meinem Namen abzugeben.

Ich liebe die einfache Art des Lebens, und dazu gehört auch den Grundbenutzer/besitzer  fragen und los gehts.
Fand ich treffen die Aussage:  No Risk no fun Zwinkernd

Gruß 7 Eichen

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#43
09. August 2012, um 23:03:40 Uhr

Hab da ne Frage zu den Landwirten, lehnen die Anfragen in der Regel eher ab oder sind die in dieser Hinsicht offen für solche Anfragen !

Gruß



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(versteckt)
#44
09. August 2012, um 23:39:56 Uhr

99% geben Dir ein Ok ...


Gruß

Bastian

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