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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Schriftliche Genehmigung vom Landwirt

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Avatar  Schriftliche Genehmigung vom Landwirt  (Gelesen 6308 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. Juli 2012, um 21:45:16 Uhr

Hallo Zusammen,
wenn ich auf einem Acker in NRW suche und grabe brauche ich neben der NFG auch die Erlaubnis des Besitzers (Feld, Acker usw.). Um diese Erlaubnis frage ich den entsprechenden Besitzer in einem persönlichen Gespräch. Was ja auch kein Problem sein sollte, erkläre ihm wonach ich Suche, dass ich Metall Müll bis zu einer bestimmten größe vom Feld fachgerecht entsorge, dass ihm 50% vom Wert des Fundes zustehen usw.  Dann erhalte ich entweder die Erlaubnis oder eine Ablehnung.
Angenommen ich habe die mündliche Erlaubnis sowie die NFG und finde, wie der Zufall es will etwas wertvolles. Als ehrlicher Mensch werde ich den Fund natürlich umgehend melden. 
Zu dieser Meldung (habe ich gelesen) gehört die Angabe des Fundortes sowie die schriftliche Genehmigung des entsprechenden Landwirtes.

Habe im Forum in einen älteren Beitrag gelesen, dass jemand einen Vordruck (Genehmigung des Landwirtes) erstellen wollte. Leider finde ich den entsprechenden Thread nicht mehr. Daher meine Frage ist o.g. Vordruck evtl. schon erstellt worden? falls Ja
darf er frei verwendet werden? (Download Link).

Jetzt werden einige bestimmt sagen"schreib doch selbst"... würd ich gerne machen, bin mir allerdings mit dem Inhalt sowie der richtigen Formulierung nicht ganz sicher.
Selbst wenn jetzt einige über meine Frage nach einem Vordruck lachen .... Ich finde eine Bitte um Rat und/oder Hilfe ist kein Zeichen von Schwäche......

Vielen Dank im Voraus


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(versteckt)
#1
23. Juli 2012, um 22:08:33 Uhr

alles quatsch!!!

ich habe erst auch ne genemigung fur sondeln angrfragt fur nrw bij xanten archo. (wolte al meine funde erlich angeben und die archologen helfen wie es sich gehort)
da kommen die mit 10000 regeln und wie du schon sagst must du wen du suchen wilst erst bei die gemeinde wo du graben wilst auch noch bezahlen fur graben und must
vorher angeben via kadaster wo und wan du graben gehst und ne schrifliche erlaubnis von landbezitzer!!!  die alles must nach xanten schikken DAN erst darft graben !!!

da kan ich nur sagen das das der groste quatsch ist!!!  mit soeine regeln und begrenzungen machens die sich selber nur schwierig und fragen das die leute die funde net erlich angeben, anstat es einfach zu machen und die genemigung zu geben und mit der bitte alle wichtige funden ein zu cartogravieren unzw....

der einziger vorteil von eine genemigung ist eigenklich NUR das du mit dein auto bis an der platz darfst fahren wo andere net hin mogen (anlieger frei unzw)

in NRW ist es net verboten mit ne sondel zu laufen   auch ohne genemigung!!!  bodendenkmahle naturlich verboten.

wen du zu ein bezitser gehst und mondklich fragst wen du da sondel darfst und er stimt zu hast das volle recht, machst einfag findest was wervolles ist es an dir es zu melden :-) oder der bezitser muss jede meter mit dir mitlaufen.  melden an xanten archo wurde dich mehr scheis kosten dan vorteil UND dan sind da direct 10 archologen auf das veld und du darfst da net mehr drauf.

wen die "officielen" das so willen das wir hobby sondler net melden weil die es so schwierig machen konnen sie es so kriegen!!!

auch werden WIR hobby sondler immer als grabrauber unzw durch die "öfficiellen" ausgemacht.
UND auf einmahl wen du als hobby-sondler etwas wichtiges findest und das meldest steht immer in die vermeldung: AMATEUR ARCHEOLOGE macht wichtiger fund :-)
hahahaha erst sind wir hobby-sondler grabrauber und cultur vernichter  und dan wens wat findest und meldets wirds befurdert zu AMATEUR ARCHEOLOGE hahahahaa

die vergessen aber das wir HOBBY- SONDLER 90% der alle wichtige endeckungen und schatze finden !!!!!!!

das wolte ich mall loss.    na hoffekllich werde ich jetz net aus das forum geschmissen!!!!     


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#2
23. Juli 2012, um 22:09:49 Uhr

Hi,

auch wenn Dir meine Antwort nicht gefällt, ich würde mit nem Bauern nichts schriftlich machen.

Entweder er läßt dich mündlich drauf, auf'n Acker, oder nicht.

Alles schriftliche verunsichert doch nur.

Geh mit nem Fund gesetzeskonform um und gut isses.

Ach ja, versprich dem Bauer das wenn du was richtig interessantes findest, du die nächsten Schritte
erst mit ihm besprichst.

Gruß Charlie

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#3
23. Juli 2012, um 22:14:17 Uhr

Da kann ich charlie nur zustimmen.
 Frag den Bauern freundlich, versprich ihm den ausgegrabenen Müll auch mit zu nehmen und dann wirst Du kaum Probleme bekommen.

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#4
23. Juli 2012, um 22:18:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von gider
alles quatsch!!!

ich habe erst auch ne genemigung fur sondeln angrfragt fur nrw bij xanten archo. (wolte al meine funde erlich angeben und die archologen helfen wie es sich gehort)
da kommen die mit 10000 regeln und wie du schon sagst must du wen du suchen wilst erst bei die gemeinde wo du graben wilst auch noch bezahlen fur graben und must
vorher angeben via kadaster wo und wan du graben gehst und ne schrifliche erlaubnis von landbezitzer!!!  die alles must nach xanten schikken DAN erst darft graben !!!

da kan ich nur sagen das das der groste quatsch ist!!!  mit soeine regeln und begrenzungen machens die sich selber nur schwierig und fragen das die leute die funde net erlich angeben, anstat es einfach zu machen und die genemigung zu geben und mit der bitte alle wichtige funden ein zu cartogravieren unzw....

der einziger vorteil von eine genemigung ist eigenklich NUR das du mit dein auto bis an der platz darfst fahren wo andere net hin mogen (anlieger frei unzw)

in NRW ist es net verboten mit ne sondel zu laufen   auch ohne genemigung!!!  bodendenkmahle naturlich verboten.

wen du zu ein bezitser gehst und mondklich fragst wen du da sondel darfst und er stimt zu hast das volle recht, machst einfag findest was wervolles ist es an dir es zu melden :-) oder der bezitser muss jede meter mit dir mitlaufen.  melden an xanten archo wurde dich mehr scheis kosten dan vorteil UND dan sind da direct 10 archologen auf das veld und du darfst da net mehr drauf.

wen die "officielen" das so willen das wir hobby sondler net melden weil die es so schwierig machen konnen sie es so kriegen!!!

auch werden WIR hobby sondler immer als grabrauber unzw durch die "öfficiellen" ausgemacht.
UND auf einmahl wen du als hobby-sondler etwas wichtiges findest und das meldest steht immer in die vermeldung: AMATEUR ARCHEOLOGE macht wichtiger fund :-)
hahahaha erst sind wir hobby-sondler grabrauber und cultur vernichter  und dan wens wat findest und meldets wirds befurdert zu AMATEUR ARCHEOLOGE hahahahaa

die vergessen aber das wir HOBBY- SONDLER 90% der alle wichtige endeckungen und schatze finden !!!!!!!

das wolte ich mall loss.    na hoffekllich werde ich jetz net aus das forum geschmissen!!!!    


Auch wenn ich ne Verwarnung bekomme, warum nutzt Du nicht die Rechtschreibhilfe des Browsers?


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#5
23. Juli 2012, um 22:23:05 Uhr

er hat aber nunmal das Joch einer NFG auf sich lasten und MUSS daher schriftliche Genehmigung des Flächenbesitzers vorweisen ,spätestens dann wenn er seine Funde meldet (oder auch schon vorher - kein Plan).........manche Bauern haben Ämter (und teils ganz besonders die Archis) übrigens noch lieber als hochoffiziell schriftliche Befugniserteilungen ......manche aber auch eher nich  Grinsend

@Gider
wenn du rausgeschmissen wirst ,dann wegen erbarmungslosen Einsatz deines "Akzents"  Lächelnd nederlands ?

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#6
24. Juli 2012, um 01:36:58 Uhr

WEIL ICH EIN PC AUS HOLLAND BENUTZE  !!!! mein sondelcollege :-)

da ist nur hollandisches spellingcontrol drauf :-)

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
24. Juli 2012, um 06:28:42 Uhr

Vielen Dank fuer Eure Antworten. Ich weiss, dass es zum Thema NFG verschiedene Ansichten bzw. Meinungen gibt. Ich habe mich fuer die NFG entschieden, da in NRW klar definiert ist, dass ohne NFG dass Graben selbst auf Feldern verboten ist.   Moechte mit ruhigen Gewissen diesem Hobby nachgehen und mich nicht alle paar Minuten umdrehen muessen um zu sehen, ob die. Luft "rein" ist. Ich weiss, zu diesen Thema gibt es verschiedene Ansichten und. Meinungen....
Klar wird ein Grundstueck Besitzer die Erlaubnis sein Grund betreten und zu graben eher muendlich statt schriftlich geben.
Aber ich denke, wenn man ihn die Situation und den Sachverhalt erklaert, duerfte auch eine schriftliche Zusage moeglich sein.

aber meine Frage war ja nicht "NFG Ja oder Nein", diese Entscheidung muss jeder fuer sich selbst treffen.




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#8
24. Juli 2012, um 07:00:05 Uhr

Moin,

Landwirte leben noch in einer anderen Welt, da zählt noch das Wort und der Handschlag. Archäologen leben leider in einem Elfenbeinturm.

Wenn ein Landwirt Dir erlaubt auf seinem Acker zu suchen, dann war es das schon. Er wird kaum bereit sein, Dir das schriftlich zu geben.

Es konnte mir bisher noch niemand die Rechtsgrundlage dafür liefern, dass sich die Denkmalschutzbehörde um den Schutz von Privatrechten zu kümmern hat. Die NFG ist ausschließlich öffentliches Recht, eine Verquickung mit Privatrecht kenne ich nicht. Der Behörde bleibt unbenommen, Dich darauf hinzuweisen, dass Du die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer benötigst, aber sie kann das Vorliegen einer schriftlichen Erlaubnis des Grundstückseigentümers nicht als Bedingung nehmen um eine Genehmigung zu erteilen.

Ja, ich weiß, dass sie das so machen, aber m. E. ohne dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt.

Viele Grüße

Walter

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#9
24. Juli 2012, um 08:49:20 Uhr

Moin Leute,

@Walter
Das bei Landwirten noch das Wort unter Handschlag zählt, stimmt so auch nicht mehr.Hab ich am eigenen Leib erfahren. Lange Geschichte.
Schreib ich mal wenn ich etwas Zeit habe.Könnte auch was für euer Heft sein.

@alle
LASST EUCH ALLES SCHRIFTLICH GEBEN.
Auch wenn das jetzt wieder Typisch Deutsch ist, aber ich spreche aus Erfahrung.
Wenn ihr einen Fund macht(und ich meine nicht den Reichspfennig oder die Musketenkugel), braucht ihr was in der Hand.
Klar passiert das nicht häufig, aber es passiert.
Z.B. Ihr findet eine Münze.Schätzwert 1000 Euro. Ihr wollt dem Bauen gerade seine 50% geben und plötzlich sagt er "Wie kommen Sie dazu auf meinem Acker zu suchen?Das hab ich doch nie erlaubt"
Er zeigt euch  wegen Hausfriedensbruch an und somit ist die Münze "Diebesgut". Münze weg und ne Anzeige am Ars... Wenn es gut läuft, steht Aussage gegen Aussage und ihr bleibt "nur" auf den Anwalts/Gerichtskosten sitzen.

Bei mir war es noch etwas anders. Ich habe einen Kaufvertrag mit dem Bauern gemacht. Er hat sein Geld bekommen und ich einen Vertrag.Soweit alles gut.
Aber, ich habe in dem Text den Satz "Geht in den Besitz von xxx über....  geschrieben.
Muss aber "Wird das Eigentum von .... lauten. Somit ist der Vertrag ungültig.
Als mir das mitgeteilt wurde waren sich Archis und Feldbesitzer über meinen Kopf einig geworden und haben untereinander einen neuen Kaufvertrag gemacht.
Jetzt gehört 50% dem Land/Stadt/Museum/wemauchimmer und 50% mir.
Ein Wertgutachten hab ich nie gesehen und mein Fund liegt seit fast einem Jahr bei den Archis. (Spätestens jetzt wissen alle um welchen Fund es geht).
Aber die Geschichte erzähle ich ausführlich ein anderes mal.

@OWL
Besorg oder schreib dir gültige Verträge und lasse sie durch einen Anwalt prüfen.(Wenn du nett fragst und Zeit hat, macht er das kostenlos).
Lass dir vom Eigentümer(nicht Pächter und auch nicht vom Sohn des Eigentümers) unterschreiben das du suchen darfst. Zeig Ihm die Fund und lass dir unterschreiben was du gefunden hast (z.B. 4 Münzen,3 Musketenkugeln, Eisenschrott....) und das es dein Eigentum wird. Wenn etwas Wertvolles dabei ist, kannst/solltest/musst du wieder hin und ihn ausbezahlen.
Es ist zwar aufwendig aber solltest du mal was tolles finden, bist du auf der sicheren Seite.

Gruß
Wurst24

P.S. Wenns ums Geld geht, gibt es keine Freunde.





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#10
24. Juli 2012, um 09:08:56 Uhr

Ich schreib jetzt nicht viel dazu, sonst haut mir Walter wieder auf die Finger.  Zwinkernd

Wenn Du zu 100 % sicher gehen willst OWL, nimm das nächste mal einfach deinen Anwalt mit aufs Feld.  Ironie
Irgendeine Lücke wird es immer geben und ein bisschen Glück und Menschenkenntnis gehören auch dazu.
Ich wende mich immer an den Bauern meines Vertrauens auch in "Schatzregal Gebiet."
Mal ehrlich, wenn du dem Bauern mit einem Schriftstück kommst, lässt er dich erst recht nicht aufs Feld.
Notfalls kann man das auch beim zweiten oder dritten Besuch höflich nachfragen ob er so einen Wisch unterschreibt.

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#11
24. Juli 2012, um 09:34:00 Uhr

Hallo,
@wurst
solche wohl seltenen ärgerlichen Fälle sollte man vllt einfach als Risiko verbuchen. Schweigend

Sollte ich dem Landwirt ein Schreiben zum Unterzeichnen unter die Nase halten, dürfte ich wohl meistens Abfuhren erhalten. Landwirte wollen sich mit "diesem Quatsch" gar nicht beschäftigen weil alle der Meinung sind:
 "Bei mir liegt nix- aber wenn sie meine Zange finden.......". Lächelnd
Ein ungezwungener freundlicher Umgang mit den Landwirten klappt am besten, wenn es möglichst unkompliziert für sie ist.

Und zur Auflage des Amtes bezügl schriftlich...
Was geht das Amt an wie ich meine Verträge mit anderen Vertragspartnern formuliere und abschließe?
Eben...garnix.

Gruß, MrsMetal


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#12
24. Juli 2012, um 09:38:31 Uhr

Ich meinte ja auch nicht das du mit dem Satz "Unterschreib das hier sonst wird du schon sehen was du davon hast" auf den Bauern los stürmen sollst.
Der Ton macht da die Musik. Ich frage immer ob er mir meine Genehmigung unterschreibt.
Ich bin gerade mir eine neue zu "entwerfen".
Mit einem vernünftigen Layout (und vielleicht sogar der Bestätigung vom Archäologischen Amt das man suchen darf) hat das sogar einen Offiziellen Anstrich.

Außerdem hat mich bis jetzt jeder Bauer als unzurechnungsfähig abgestempelt als ich ihm gesagt habe das ich einen Schatz suche( natürlich mit einem Augenzwinkern)
Ich glaube auch das sie nur unterschreiben weil sie Mitleid mit mir Armen Irren haben. Idiot Wer läuft schon freiwillig über ein frisch Gegülltes Feld und gebuddelt bis zu den Ellbogen in der Sche...  Grinsend

Aber wie schon gesagt. Die "Chance" das man diese Schriftliche Absicherung wirklich braucht, ist sehr gering.
Ich hätte heute deutliche weniger graue Haare unter meiner Glatze wenn ich einen gültigen Vertrag gehabt hätte. Lächelnd

@MrsMetal
Zitat: "Was geht das Amt an wie ich meine Verträge mit anderen Vertragspartnern formuliere und abschließe?"

Hab ich mir ja auch gedacht. Aber DIE wollen eine Fuß in die Tür bringen. Die hatten wohl Angst ich könnte den Fund ins Ausland verkaufen wenn er zu 100% mir gehört hätte.
Ich habe den Archis gegenüber immer versichert das das Stück vor Ort bleibt und als Dauerleihstellung ins Museum geht.Ich hatte sogar einen XX Jahresvertrag vorgeschlagen.
Die Bedingungen und den Zeitraum hätte das Museum festlegen können.


gruß
wurst24
 



« Letzte Änderung: 24. Juli 2012, um 09:54:03 Uhr von (versteckt) »

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#13
24. Juli 2012, um 09:48:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von wurst24
Ein Wertgutachten hab ich nie gesehen und mein Fund liegt seit fast einem Jahr bei den Archis. (Spätestens jetzt wissen alle um welchen Fund es geht).
Ich bin wahrscheinlich der Einzige der es nicht weiß. Könntest du mich bitte kurz aufklähren ?

Gruss Michael

« Letzte Änderung: 24. Juli 2012, um 09:52:04 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#14
24. Juli 2012, um 10:20:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von OWL
Ich habe mich fuer die NFG entschieden, da in NRW klar definiert ist, dass ohne NFG dass Graben selbst auf Feldern verboten ist.   


Könnetst Du uns bitte mitteilen, wo (welcher §) das so explizit steht. Danke.

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