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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Seben Metallsuchgerät mit 1,8 Kilo Werbeversprechen Prüfung

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Avatar  Seben Metallsuchgerät mit 1,8 Kilo Werbeversprechen Prüfung  (Gelesen 3042 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. März 2014, um 20:39:39 Uhr

Ich stelle das mit Absicht in den Anfänger Bereich, da ich hoffe dass hier zuerst gestöbert wird. Ja ich weiß dass es über dieses Gerät schon Diskussionen gibt.
Mir geht es aber hier besonders um die Werbeaussagen.

Beim Internetversteigerungs Marktführer bin ich gerade zufällig auf seben-europa gestoßen. Und auf einen Text der unbedingt diskutiert werden sollte, nicht dass die Firma irreführende Werbung macht. Das möchte ich der Firma hier aus rechtlichen Gründen auch keinesfalls unterstellen. Es sollen lediglich ein paar der Werbeaussagen von seben-europa mit der Erfahrung der Sondengängergemeinschaft abgeglichen werden. Der Artikel hat 1275 Beobachter und wurde bereits 1767 mal verkauft. Das erfordert eine Prüfung der Werbeaussagen

Wer kann folgende Aussagen bestätigen:

"Leider wird der Markt zurzeit mit Metallsuchgeräten überflutet, die in der Werbung als das Non-Plus-Ultra angepriesen werden, in Wirklichkeit meistens aber nur überteuerte Spielzeuge sind.
An solchen Geräten werden Sie schnell den Spaß verlieren!!!
Bitte vergleichen Sie daher sehr gut bevor Sie sich ein Metallsuchgerät kaufen.
Mit Seben-Metallsuchgeräten werden Sie viele Jahre Freude haben!
Seben-Metallsuchgeräte sind funktional und sehr stark und werden sicherlich auch Sie schnell zum Erfolg führen!
Informieren Sie sich unbedingt bevor Sie ein Metallsuchgerät kaufen
"

Zitat seben-europa bei einem 109,99 Euro "teuren" Gerät mit einem Gewicht von sage uns schreibe 1,8 KG

Das stärkste Seben-Metallsuchgerät in der Preisklasse bis 750 Euro!
Zitat seben-europa

Hier vermute ich einen Trick in der Verdichtung des Satzes auf "stärkstes Seben-Metallsuchgerät".

Wer kann diese Aussage bestätigen:

Wichtig: Wir weisen darauf hin, dass dieses Gerät nicht als Einsteigergerät für gelegentliche Hobby-Sucher gesehen werden sollte, da die hohe Komplexität der Suchmöglichkeiten sowie die extreme Sensibilität des Gerätes von unerfahrenen Sondengängern meistens nicht annähernd ausgenutzt wird.
Die Seben Tiefensonde wird daher überwiegend von Archäologen, Forschern und anderen Fachleuten eingesetzt, da dieses Gerät für jeden speziellen Einsatzzweck mit höchster Präzision eingestellt werden kann.


Den Rest spar ich mir jetzt. Nur noch ein Punkt bittet um Bestätigung:

"Extreme Suchtiefe bis zu 2,5 Metern bei Großobjekten und bis zu 35cm bei Münzen! "



Gesetze die man uns ja nur zu gern um die Ohren haut, sollten gerade hier auch Anwendung finden wenn die obigen Aussagen nicht bestätigt werden können:

Die Irreführende Werbung — oder genauer: irreführende geschäftliche Handlung — ist ein lauterkeitsrechtlicher Tatbestand, der von den § 5 und § 5a sowie den Nr. 1 – 24 des Anhangs zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst wird.
Die beanstandete Werbemaßnahme muss eine geschäftliche Handlung sein (s.o.). Auch muss sie unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben beinhalten.




« Letzte Änderung: 12. März 2014, um 20:41:51 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
12. März 2014, um 20:59:30 Uhr

Hmm, wie soll ich das ganze zusammenfassen und auch noch höflich darstellen.

Ich versuch es mal:

Seben ist Müll. Die Werbeaussagen sind jenseits jeder Fantasie, und eigentlich ist jede Zeile die man darüber schreibt sinnlos.

Worauf willst du mit deiner Botschaft raus??? Kauft euch eine vernünftige Sonde. Die gibt es schon für 250-300 Euro. Dann lauft ihr alles damit ab, findet einiges, und habt dann schnell Interesse an einem Leistungsfähigeren Detektor. Dann kommt ihr irgendwann zum DEUS oder Minelab etc., und habt dann ein sehr gutes Profigerät. Mit dem sucht ihr dann nochmal alles ab, weil ihr das Gefühl habt, was übersehen zu haben ....

Tja, so ist das .......

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Verwarnt
#2
12. März 2014, um 21:01:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von flumi
Gesetze die man uns ja nur zu gern um die Ohren haut, sollten gerade hier auch Anwendung finden wenn die obigen Aussagen nicht bestätigt werden können:

Die Irreführende Werbung — oder genauer: irreführende geschäftliche Handlung — ist ein lauterkeitsrechtlicher Tatbestand, der von den § 5 und § 5a sowie den Nr. 1 – 24 des Anhangs zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst wird.
Die beanstandete Werbemaßnahme muss eine geschäftliche Handlung sein (s.o.). Auch muss sie unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben beinhalten.



Vermutlich dürfte beim einhalten der genannten Gesetze kein einziger Hersteller seine Waren verkaufen dürfen. Engel

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
12. März 2014, um 21:17:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Firebox
Worauf willst du mit deiner Botschaft raus???

Ich liebe dieses Hobby. Und wenn Gleichgesinnten das Geld in unlauterer Art und Weise aus der Tasche gezogen werden sollte bringt mich das auf die Palme.

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#4
12. März 2014, um 21:36:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von flumi
Ich liebe dieses Hobby. Und wenn Gleichgesinnten das Geld in unlauterer Art und Weise aus der Tasche gezogen werden sollte bringt mich das auf die Palme.
Mich freut es, wenn Bildzeitungsbabarenschatzsucher diese Geräte kaufen.

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#5
12. März 2014, um 21:43:20 Uhr

Ich hoffe dass dieses Thema hier nicht eine Unterlassungsklage nach sich zieht... Cool

Seben ist keine Diskussion wert.. und Werbung generell ist kein Maßstab für Qualität...das wissen wir doch alle. Belehren

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#6
12. März 2014, um 21:48:28 Uhr

Huch wieso wird dann auf diesem forum werbung für diese marke gemacht???    Nono Nono

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#7
12. März 2014, um 21:53:04 Uhr

..dauerschleife: Werbung ist kein Maßstab für Qualität... Cool

OT: ich hatte als Kind den evil knievel mit Motorrad mit Rückzug Motor  Küsschen der konnte auf dem Hinterrad fahren  Anbeten

« Letzte Änderung: 12. März 2014, um 21:55:18 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
12. März 2014, um 21:59:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von evilkniewel
Huch wieso wird dann auf diesem forum werbung für diese marke gemacht???    Nono Nono

Da gibts keinen Grund den Kopf zu schütteln. Zeig mir doch bitte den Thread in dem für diese Marke Werbung gemacht wird. Dieser Thread in dem die Prüfung der Werbeaussagen wohl nicht gut ausfallen dürfte kann wohl nicht gemeint sein.

Geschrieben von Zitat von Jott
Mich freut es, wenn Bildzeitungsbabarenschatzsucher diese Geräte kaufen.

... und die Äcker vom Eisenschrott befreien  Zwinkernd

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#9
12. März 2014, um 22:23:55 Uhr

Moment mal.

Lasst mal die Kirche im Dorf. Klar findet man auch mit dem grünen „Tiefenwunder“. Das Piep- Ding ist für „kleines Geld“ zu haben und ich denke, die Meisten von uns haben auch mit irgendeinen Kram wie MD 3006 3008 usw. angefangen und die, die dann dabei geblieben sind, haben  erst später aufgerüstet. Das gehört wahrscheinlich zu unserem Hobby dazu, dass die Mehrheit mit irgendwelchen Mist anfängt.

Traue mir zu behaupten,  wenn Wetter, Luftfeuchtigkeit, Tennisarm, Bandscheibe, Sonnenstand und Tagesform stimmen, ich an einem Strand mit so einem Teil genau so finde, wie ein Profi mit einem Mittelklassedetektor. Man muss halt öfters runter. Na und? 6 übereinander gestapelte Panzer in 3 Meter Tiefe sollten auch kein Problem sein. Also wie willst du denen was widerlegen?

Urlaubsondler werden es nie besser wissen, das interessiert die aber auch nicht.

Viele Grüße

Nehad


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#10
12. März 2014, um 22:56:11 Uhr

 Schockiert wie konnte der neue das blos fragen?  Schweigend  Nono


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#11
13. März 2014, um 08:07:57 Uhr

Hey Flumy,

nicht aufregen, wer glaubt mit einer grünen Erbsenpistole auf 100m in´s Schwarze zu treffen soll es versuchen. Im Text steht doch das wichtigste drin:

Bitte vergleichen Sie daher sehr gut bevor Sie sich ein Metallsuchgerät kaufen.

damit ist alles gesagt  Grinsend

LG
Elmex

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
13. März 2014, um 08:40:14 Uhr

@Elmex











..

















Geschrieben von {author}

Die Seben Tiefensonde wird daher überwiegend von Archäologen, Forschern und anderen Fachleuten eingesetzt,




..

Ich glaube dass das mit ein Grund für die manchmal auftretenden Unstimmigkeiten zwischen Archis und uns ist.  Super
Außerdem verstehe ich aber auch den Archi Satz "Wir lassen das im Boden, denn kommende Generationen verfügen über bessere technische Möglichkeiten" Narr




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#13
13. März 2014, um 16:58:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von flumi
...
Gesetze die man uns ja nur zu gern um die Ohren haut, sollten gerade hier auch Anwendung finden wenn die obigen Aussagen nicht bestätigt werden können:

Die Irreführende Werbung — oder genauer: irreführende geschäftliche Handlung — ist ein lauterkeitsrechtlicher Tatbestand, der von den § 5 und § 5a sowie den Nr. 1 – 24 des Anhangs zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst wird.
Die beanstandete Werbemaßnahme muss eine geschäftliche Handlung sein (s.o.). Auch muss sie unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben beinhalten.




Weisst du, was "Gesetz" bedeutet? Es bedeutet, dass Menschen, die sich an dieses nicht halten, letzten Endes mit Gewalt zum Einhalten gezwungen werden - ihnen wird ihr Eigentum weggenommen, sie werden mit vorgehaltener Waffe bedroht oder in enge Räume gesperrt. Sowas sollte für die gröbsten Verfehlungen gegen elementare Regeln des Zusammenlebens reserviert bleiben wie Diebstahl, Raub oder Mord.

Ein wesentliches Problem unserer Gesellschaft ist meiner Meinung nach die Inflation von Gesetzen - wir werden gezwungen, bestimmte Glühbirnen nicht zu verkaufen, Strom zu bestimmten Preisen zu kaufen usw. usf. - keiner hat überhaupt noch den Überblick über die Regalmeter an Gesetzen, die es mittlerweile gibt, und doch wird jeder bestraft, der gegen irgendeines davon verstößt. Ich finde es gelinde gesagt pervers, für solche Dinge den Zwang des Staatsapparates zu mißbrauchen. Leute zu zwingen, bestimmte Werbeaussagen nicht zu tätigen, fällt für mich in dieselbe Kategorie. Das ist Werbung - etwas, dass ein Hersteller über sich selbst behauptet. Wer das ungeprüft glaubt, ist selber schuld! Da recherchiert man kurz, was andere von dem Teil halten, und wenn man es schon gekauft hat und es taugt nichts, schickt man es halt wieder zurück.

Sorry dass ich hier gleich in meinem zweiten Beitrag so aushole, aber wenn jemand nur wegen Worten gleich implizit nach dem Gewaltstaat ruft, kann ich mich nicht zurückhalten. Setzt auf Eigenverantwortung, auf Internetforen, Test- und Bewertungsseiten, schwarze Listen - auf friedliche und freiwillige Mittel, statt auf Zwang. Sticks and stones will break my bones, but words shall never hurt me Zwinkernd - darum sollte auch niemand für Worte bestraft werden.

Ich hatte diese Ebayaktionen im übrigen auch schon gelesen, und für mich war sonnenklar, dass das Schrott ist, bei dem Text mit dem Produkt. Da werden konkrete Aussagen, die auf bestimmte Leistungsmerkmale eines höherwertigen Produktes schließen lassen würden, ganz bewusst nicht getätigt.

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#14
13. März 2014, um 17:36:31 Uhr

Ich hab ne Münze zuhause, die findet der spielend in 35cm Tiefe.

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