Hallo,
Seit einiger Zeit intressiere ich mich sehr für das Sondeln also habe ich mich im Internet darüber schlau gemacht. Nur bevor ich mir einen Dedektor kaufe würde es mich intressieren ob es jetzt erlaubt ist oder nicht. Ich habe einiges im Internet gelesen, leider schreibt jeder was anderes.
z.B.
Für den Sondengänger ist die Rechtslage in Deutschland in weiten Bereichen günstig. Jeder darf in Deutschland genehmigungsfrei einen Metalldetektor besitzen und benutzen, wenn auch mit den nachfolgend beschriebenen Einschränkungen. Schatzfunde sind sogar steuerfrei. Die Wahrscheinlichkeit, als Sondengänger rechtlichen oder sonstigen Ärger zu bekommen ist minimal, wenn man sich halbwegs vernünftig verhält. Damit ist gemeint, dass man seinem gesunden Menschenverstand folgt, keinerlei Schäden anrichtet, seine Löcher wieder auffüllt und nicht gerade das größte archäologische Heiligtum seines Landkreises ausgräbt.
Eine Suchgenehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz - wohl DAS Dauerthema in Sondengängerkreisen - zu haben ist meist nicht erforderlich, denn die ist nur für sogenannte Bodendenkmäler (mehr dazu im Abschnitt "Denkmalschutzrecht") notwendig. Glücklicherweise, denn sie wird oft verweigert. In Bayern übrigens pauschal, d.h. jedermann gegenüber und auch außerhalb von Bodendenkmälern und somit ohne Rechtsgrundlage. Wo sie anderswo in Deutschland erteilt wird, so meist nur für Flächen, auf denen man ohnehin keine bräuchte. Das hat ideologische Gründe (LDAs betrachten Geschichte als ihr eifersüchtig gehütetes Hoheitsgebiet) und führt dazu, dass solche Genehmigungen hauptsächlich psychologische Relevanz haben.Aus diesem Text geht doch hervor, das ich ohne genehmigung usw in den Wald gehen oder auf eine Wiese/Feld und dort suchen, sofern ich mein Loch immer wieder schön zumache und mich normal verhalte, gilt das auch für BW?
Ich möchte halt ungern was riskieren.

Danke im vorraus
MfG