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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 was darf man - was nicht ...Genehmigungen

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Avatar  was darf man - was nicht ...Genehmigungen  (Gelesen 3733 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
26. Februar 2018, um 15:13:27 Uhr

Ich wusste nicht, wie ich meine Frage in der Forumsuche formulieren sollte, daher bin ich wohl auch nicht wirkich fündig geworden.

Zunächst mal DAS, was ich schon weiß:
- man darf nicht bei Gräbern oder Grabdenkmälern sondeln
- man brauch die Erlaubnis des Grundstückeigentümers oder -verwalters
- archeologisch wichtige Funde dürfen nicht weiter ausgegraben und müssen gemeldet werden
- scharfe Munition muss auch gemeldet/abgegeben werden

Was mich jetzt als künftiger Sondler interessiert; 
- MUSS man grundsätzlich die schriftliche Genehmigung vom Archeologischen Amt haben und was kostet so was?
- brauch ich was Schriftliches vom Grundstückseigentümer oder reicht die mündliche Zustimmung?
- existieren (optional) schon Vordrucke dafür?
- wovon sollte man sonst noch die Finger (Sonde oder Schaufel) lassen?
 
Für nützliche Antworten oder Hinweise wäre ich echt dankbar.

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(versteckt)
#1
26. Februar 2018, um 16:17:54 Uhr

Hi LMP...

in welchem Bundesland möchtest Du denn suchen gehen.

Gruß

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(versteckt)
#2
26. Februar 2018, um 17:56:54 Uhr

Es ist erlaubt, was nicht verboten ist  Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
26. Februar 2018, um 19:17:20 Uhr

@Rheingauner:
Ich hatte es zwar in mein Profil eingetragen, jedoch im post oben, nicht noch mal genannt - sorry
“vorerst“ wollte ich im Großraum Sachsen-Anhalt anfangen.

« Letzte Änderung: 26. Februar 2018, um 19:18:54 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#4
26. Februar 2018, um 19:28:33 Uhr

Hi,

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lda-lsa.de/denkmalschutzgesetz/


hier kannst Du die vorgebenen rechtlichen Grundlagen ersehen.

Gruß

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(versteckt)
#5
26. Februar 2018, um 19:33:44 Uhr

das hilft wohl nicht viel weiter... ich meinte die antwort: was nicht verboten ist....

« Letzte Änderung: 26. Februar 2018, um 19:35:51 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#6
26. Februar 2018, um 19:33:53 Uhr

Viel Glück beim Suchen !

Lies Dich mal rein ins Gesetz, da kommst Du nicht drum rum. Denn Du weisst ja: Unwissenheit schützt...
Und wenn Du einen Begriff nicht checkst, dann google ihn.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwiZrNPOmsTZAhUPsKQKHSjHDIwQFggoMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.lda-lsa.de%2Fdenkmalschutzgesetz%2F&usg=AOvVaw1GIQLPCE4sQP8kJkjLRYSA


VG
Feinder-man

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(versteckt)
#7
26. Februar 2018, um 19:36:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Es ist erlaubt, was nicht verboten ist Smiley

dies hier

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(versteckt)
#8
26. Februar 2018, um 20:02:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Es ist erlaubt, was nicht verboten ist Smiley
 

Sehr hilfreich und enorm kreativ  Brutal 




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#9
26. Februar 2018, um 20:14:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von co-ko
Sehr hilfreich und enorm kreativ

Na, dann hilf doch du dem Mann  Zwinkernd

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#10
26. Februar 2018, um 20:28:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Na, dann hilf doch du dem Mann Zwinkernd
 

Falsches Bundesland 
Wenn MAN keine Hilfe anbieten kann/will, dann halte ich mich zurück  Zwinkernd 



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(versteckt)
#11
26. Februar 2018, um 20:31:16 Uhr

Vorab: ich kann nicht für alle Bundesländer reden, da ich die genauen Landesbestimmungen nicht kenne.
Grundsätzlich: wen nicht gezielt nach Bodendenkmälern gesucht werden soll, ist die Suche mit Metalldetektor nicht verboten und bedarf keiner Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
Genehmigungspflichtig ist die Suche auf und nach Bodendenkmälern.
Dass man den Besitzer eines Ackers oder Wiese um Erlaubnis fragt versteht sich von selbst.
Soweit alles klar ?

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#12
26. Februar 2018, um 20:39:14 Uhr

In manchen Bundesländern ist es verboten, auf Kampfmittelverdachtsflächen zu suchen, also auch darauf achten.

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#13
26. Februar 2018, um 20:41:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jacza
In manchen Bundesländern ist es verboten, auf Kampfmittelverdachtsflächen zu suchen 
 

Schockiert  in welchen Bundesländern ist das denn erlaubt? 



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#14
26. Februar 2018, um 21:02:01 Uhr

In    ist es sehr schwer ,eine Genehmigung zum sondengehen zu bekommen.
Ob's da Vordrucke  gibt weiss ich nicht

Hinzugefügt 26. Februar 2018, um 21:02:49 Uhr:

Hab noch keine gesehen

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