du darfst mit deinem detektor jeden wald und jedes feld betreten, ohne dass dich jemand verweisen darf.
hatte vor drei wochen so eine schöne begegnung mit einem jäger und der bundespolizei....
die wurde von dem jäger gerufen, weil ich mein Auto am Waldrand geparkt hatte und er der meinung war
es seien wilderer im revier....
wir haben uns dann vernünftig unterhalten, obwohl er der Meinung war, mich des waldes verweisen zu können.
das ist ein irrtum, dem auch die polizei unterlag denn:
1. der jäger hat nur das Jagdrecht gepachtet und damit hat sichs
2. selbst der eigner des waldes kann keinen verweis aussprechen,
da in allen östlichen Bundesländern auch private wälder für jeden zugänglich sind.
3. Grabungen sind in allen wäldern untersagt...wenn du dagegen etwas findest ohne gegraben zu haben
verstößt du zwar nicht gegen das grabungsverbot hast aber nicht das aneignungsrecht.
das wiederum hat nur der Eigentümer.
also müsstest du die rostigen militarias wieder in den wald zurückbringen.
das sieht stark nach gewollter umweltverschmutzung aus...
wir waren uns dann einig, dass ich das zeug mitnehmen kann und zu hause wegschmeißen sollte...ok..
aneignungsrecht legitimiert noch lange kein Besitzrecht - bei archäologisch wertvollen stücken kommt dann das
schatzregal des Bundeslandes zur Geltung....selbst du auf deinem privatgrundstück musst dich dem öffentlichen
geschichtsinteresse beugen..
abschließende Bemerkung: es gibt in den wäldern oder auch in der nähe von gemeinden und dörfern gesperrte
gebiete. darauf machen schilder aufmerksam
und die musst du einfach beachten! 