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 >  Fundforen > Waffen und Ausrüstung vor WKI > Antike Schusswaffen & Munition (Moderator: kugelhupf) > Thema:

 Schrotflinte

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Avatar  Schrotflinte  (Gelesen 3054 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. September 2012, um 20:48:08 Uhr

Moin,
muß ich den Besitz einer Schrotflinte eine Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) haben? Ich habe nähmlich von einer Bekannte eine geschenkt bekommen.

Gruß xxl-lutz

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#1
07. September 2012, um 21:45:39 Uhr

Ist das jetzt Dein Ernst oder was ?

Gruß Sascha


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(versteckt)
#2
07. September 2012, um 21:48:52 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_%28Deutschland%29


siehe hier!  Smiley

Herold

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(versteckt)
#3
07. September 2012, um 21:49:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dagegen
Ist das jetzt Dein Ernst oder was ?

Gruß Sascha


was denn?! er lebt sicher in den USA  Grinsend

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#4
07. September 2012, um 21:50:12 Uhr

ich kann mich noch erinnern und ich bin nicht sehr alt als man für eine pumpgun in der schweiz keinen waffenschein brauchte.... also sooo abwägig ist die frage gar nicht....

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#5
07. September 2012, um 21:52:11 Uhr

Hallo,
wenn es eine schussfähige ist dann fällt die ja unters Waffengesetz, Jagdschein oder WBK brauchst Du dafür. Ist die von nem Jäger? Erbmasse ?

Gruß
sagittarius

Es wird hier eine normale Frage gestellt, weil er sich nicht auskennt und was passiert hier wieder, es wird ins lächerliche gezogen, Fragen wie ist das dein ernst? dann schreib net so en shit und helf mit richtiger Antwort "Dagegen" und über solches Verhalten soll man sich net aufregen, ich sag nur kindisch, das Kindergartenforum is en Tastendruck weiter, man man man, da fällt einem nix mehr zu ein.

« Letzte Änderung: 07. September 2012, um 22:00:44 Uhr von (versteckt) »

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#6
07. September 2012, um 21:53:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dagegen
Ist das jetzt Dein Ernst oder was ?

Gruß Sascha

Hey jetz nich gleich so aufbrummig Zwinkernd er kennt sich damit warscheinlich einfach nicht aus  Smiley

Ich würde sagen ja das ist ein waffe die du nur mit genehmigung halten darfst . Smiley
Wenn sie schon etwas älter ist und nicht umgestempelt worden ist dann ist es eine illegale waffe die man leider gottes wohl bei der polizei abgeben muss Unentschlossen  was du damit machst dafür bist du verantwortlich.
Anders ist es mit antiken schusswaffen aber um diese in besitz zu behalten brauchst du auch eine genehmigung.

Ihr könnt mich ruhig verbessern ich bin kein experte darin  Smiley
Also entschuldigung wenn ich etwas falsch erklärt habe  Smiley

Lg

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#7
07. September 2012, um 22:01:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von xxl-lutz
Moin,
muß ich den Besitz einer Schrotflinte eine Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) haben? Ich habe nähmlich von einer Bekannte eine geschenkt bekommen.

Gruß xxl-lutz

Was für ein System und wie viel Läufe??

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#8
07. September 2012, um 22:02:33 Uhr

Möönsch stell dich halt nicht so an, stell sie in den Schrank mach nicht gerad  werbung dafür. Oder Häng sie über die Couch und sag is ne Dekowaffe. An Munition wirst du ohne Schein nicht so leicht kommen. Und wenn doch dann hast du wenigstens was in der Hand wenn mal wieder die Russen einmarschieren.  Grinsend

Man darf übrigens Vorderladergewehre in Deutschland mit sämtlichen schnickschnack auch aus neuer Produktion Waffenscheinfrei kaufen. Die Dinger müssen nur vor ?? entwickelt worden sein, und das gibt es genug. In Spnien ist es heute noch Tradition mit solchen Gewehren zu jagen und man kann Fabrikneue Waffen bekommen die nach alter Tradition hergestellt wurden. Nur das Schießpulver is nicht.

« Letzte Änderung: 07. September 2012, um 22:08:00 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
07. September 2012, um 22:07:48 Uhr

Moin,
ich habe die Waffe ein wenig entrostet, es ist eine Doppelflinte. Ich glaube man bezeichnet sie auch als Hahngewehr, weil das Gewehr außenliegende Hähne hat.
Anbei ein paar Bilder.

Gruß xxl-lutz


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#10
07. September 2012, um 22:12:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Calle
Und wenn doch dann hast du wenigstens was in der Hand wenn mal wieder die Russen einmarschieren.  Grinsend


Ich hätte mehr Angst vor dem Ami, das ist doch die Nation mit kurzer Geschichte und vielen angezettelten Kriegen!  Weinen

Herold

Hinzugefügt 07. September 2012, um 22:17:10 Uhr:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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« Letzte Änderung: 07. September 2012, um 22:17:10 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#11
07. September 2012, um 22:25:30 Uhr

mir bot vor kurzem ein freund einen flobert an, der aus opas keller stammte. eine nachfrage im waffenladen ergab folgendes: nötig ist in D  eine waffenbesitzkarte, die man aber erst bekomt, wenn man mindestens ein jahr lang im schützenverein ist. hat man die waffe zuhause, dann muss sie in einen (sündhaft) teueren waffenschranke. macht man dies nicht, begeht man eine straftat. da die waffe unregistreiert war, darf man sie noch nichtmal mit dem auto zur polizei fahren... ratschlag des büchsenmachers: mit der flex kleinmachen und über den hausmüll entsorgen  Schockiert das war mir den spaß nicht wert und ich habe abgelehnt. manchmal glaube ich nämlich, dass man als sondler doch ab und an mit einer hausdurchsuchung rechnen muss.

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#12
07. September 2012, um 22:26:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von xxl-lutz
Moin,
ich habe die Waffe ein wenig entrostet, es ist eine Doppelflinte. Ich glaube man bezeichnet sie auch als Hahngewehr, weil das Gewehr außenliegende Hähne hat.
Anbei ein paar Bilder.

Gruß xxl-lutz

Ist in D WBK pflichtig wenn nicht auf Deko oder Salut geändert!!

PS: Ist übrigens eine in Belgien/Lüttich hergestellte Waffe

« Letzte Änderung: 07. September 2012, um 22:27:39 Uhr von (versteckt) »

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#13
07. September 2012, um 22:27:41 Uhr

...und die änderung (mit nachweis) übersteigt wohl den wert der wumme, so sagte man mir...

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#14
07. September 2012, um 22:36:07 Uhr

Dann muss die auch noch von ner WBK ausgetragen werden.

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