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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Auslandaktivitäten, Expeditionen & Reiseberichte > Thema:

 Eine Strandsuche ein Problem?

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Avatar  Eine Strandsuche ein Problem?  (Gelesen 5525 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. März 2012, um 14:48:14 Uhr

Hallo zusammen,
Wir fahren Ende März an die Nordsee.
Ist es eigentlich ein Problem da am Stand suchen zu gehen?Ich würde jetzt mal sagen nein........was aber sagen die Strandsondler?

Danke für die Hilfe

Gruß
Schwinz

« Letzte Änderung: 13. März 2012, um 14:50:34 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
13. März 2012, um 15:01:30 Uhr

Ich hatte noch nie irgendwelche Probleme am Strand. Allerdings werden die im Sommer immer schon gut abgesondelt. Dann braucht es erst wieder einen kräftigen Sturm und du musst wissen, wo du dann suchen musst. Eine gute Funddichte an Euro-Münzen wirst du nur im Sommer finden, wenn mehrere Wochen nicht gesondelt wurde. Im März wirst du wohl eher wenig finden. Sobald Kinder auftauchen, kannst du eigentlich nur noch die Flucht ergreifen ;-)
Grüße aus Mecklenburg
Jott

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(versteckt)
#2
13. März 2012, um 18:25:40 Uhr

Nordsee ist ja etwas größer.
Wo meinst du? Schleswig-Holstein? Niedersachsen? Holland? Dänemark? England?...

In S-H offiziell verboten. Allerdings wird dir höchstwahrscheinlich nicht so viel passieren. Wattenmeer, speziell Naturpark Wattenmeer, würde ich unterlassen, dort zu suchen. Ist meines Wissens nach auch Grabungsschutzgebiet und damit wäre dort Sondeln eine schwere Straftat.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)
#3
13. März 2012, um 18:29:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
und damit wäre dort Sondeln eine schwere Straftat.


 Lächelnd 2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
 



1.

aus dem Strafgesetzbuch:

 



a)

Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 94 bis 100a,

 



b)

Abgeordnetenbestechung nach § 108e,

 



c)

Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,

 



d)

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130,

 



e)

Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,

 



f)

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,

 



g)

Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften nach § 184b Abs. 1 bis 3, § 184c Abs. 3,

 



h)

Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,

 



i)

Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, 234a, 239a und 239b,

 



j)

Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,

 



k)

Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255,

 



l)

gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a,

 



m)

Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4,

 



n)

Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,


(versteckt)
#4
13. März 2012, um 18:30:59 Uhr

an Strand kannste gehen .....aber wie Oetti schon schrieb ,bleib ausm Watt raus !!!

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#5
13. März 2012, um 18:36:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Nordsee ist ja etwas größer.
Wo meinst du? Schleswig-Holstein? Niedersachsen? Holland? Dänemark? England?...

In S-H offiziell verboten. Allerdings wird dir höchstwahrscheinlich nicht so viel passieren. Wattenmeer, speziell Naturpark Wattenmeer, würde ich unterlassen, dort zu suchen. Ist meines Wissens nach auch Grabungsschutzgebiet und damit wäre dort Sondeln eine schwere Straftat.

In Schleswig-Holstein ist die Strandsuche nach Euros und verlorenen Ringen selbstverständlich nicht verboten. Schon oft genug gemacht, nie was passiert und es wird bei der jetzigen Gesetzeslage nie was passieren.

Ich sehe andauernd Kinder im Nationalpark Wattenmeer, die mit ihren Schaufeln das Watt durchstechen und im Watt spielen. Wann kommen die Kiddies denn endlich in den Knast bzw. ihr Vormund, Oetti1?
Diese schweren Straftaten, die man hier täglich sehen kann, sollten endlich geahndet werden.  Zwinkernd
Grabungsschutzgebiet bezieht sich wie der Name sagt nicht aufs Sondeln sondern aufs Graben, weswegen hier auch spielende Kinder erfasst wären.

Lasst euch nicht von manchen Usern ins Boxhorn jagen.

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#6
13. März 2012, um 18:59:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
...Lasst euch nicht von manchen Usern ins Boxhorn jagen.

Deshalb darf man auf die Ernte AG auch nicht hören, denn vom Graben steht dort nichts.  Frech

Also dürfen die lieben kleinen auch dort buddeln. Nur wer eine Sonde benutzt bekommt richtig Ärger  Brutal


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§_24_SH.JPG
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#7
13. März 2012, um 19:44:49 Uhr

ja das Watt ist eine der Regionen in denen du hier echt Ärger bekommen könntest ......obwohl dich bei Südfall oder nordöstlich von Pelle wahrscheinlich eh keiner sehen würd und selbst wenn doch ,dann aber ganz bestimmt niemand vorbeikommen würd um dich abzugreifen ,DARF man da nix sondeln  Belehren

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#8
13. März 2012, um 23:41:27 Uhr

@Lucius:












..

















Geschrieben von {author}

§ 24
Straftatbestände
(1) Wer ohne die nach § 19 Abs. 3 erforderliche Genehmigung
1.    archäologische Methoden anwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, oder
2.    Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
3.    Grabungen oder taucherische Bergungen durchführt, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
4.    ein durch Grabung oder taucherische Bergung zu Tage getretenes Kulturdenkmal beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Die zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 verwendeten Geräte sollen eingezogen werden.




..

Und laut Definition ist eine Straftat mit einer Strafandrohung von 2 Jahren Haft ein schwerer Straftatbestand.

Gruß
Oetti


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#9
14. März 2012, um 00:39:39 Uhr

Das is ja geil, dann darf ich ja kein GPS benutzen..ist ja laut definition zum finden von Bodendenkmälern geeignet, ich denke an die armen Geocacher...irgendeiner versteckt das Ding auf so einem Denkmal und zack eingezogen und 2 Jahre Dunkelhaft...Karten auch nich is ja auch n Messgerät. Ich denke es geht hierbei also bei diesem Gesetzt um professionelle Grabräuber und nicht um den gemeinen Strandsucher....aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

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#10
14. März 2012, um 00:42:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
@Lucius:
Und laut Definition ist eine Straftat mit einer Strafandrohung von 2 Jahren Haft ein schwerer Straftatbestand.

Gruß
Oetti
Oetti1, du verwechselst hier etwas:

"(1) Wer ohne die nach § 19 Abs. 3 erforderliche Genehmigung"
Was ist denn die nach §19 III erforderliche Genehmigung?
DAS ist sie:
"In Grabungsschutzgebieten bedürfen Arbeiten, die Kulturdenkmale gefährden können, der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde."

Das heißt, die Straftat (ob leichte oder schwere sei dahingestellt) kann NUR in Grabungsschutzgebieten (GSG) begangen werden.
Wie viele GSG gibt es nochmals in Schleswig-Holstein? Achja... 0,01% der Landesfläche, so in etwa Zwinkernd

Deswegen gilt im allgemeinen für Sondengänger: Nicht nach Kulturdenkmälern und nicht auf Kulturdenkmälern suchen, GSG und NSG meiden, dann könnt ihr euch dumm und dusselig suchen.  Smiley

Zum Thema Wattenmeer:
Entweder der Nationalpark Wattenmeer ist ein Grabungsschutzgebiet, dann darf dort:
-nichtmal ne Schippe ins Watt gesteckt werden
-kein Detektor auch nur angeschaltet werden

und Kinder die im Watt buddeln begehen folglich eine Straftat. ODER aber

der Nationalpark Wattenmeer ist kein Grabungsschutzgebiet, dann darf dort:
-ein Metalldetektor benutzt werden
-Kinder wie Erwachsene 'ne Schippe in' Boden rammen

Nach kurzer Recherche:
Der Nationalpark Wattenmeer ist kein durchgehendes GSG, allerdings gibt es Teile davon, wie das nordfriesische Wattenmeer, welches ein GSG ist und damit den o.g. Einschränkungen unterliegt.


Klartext: Am Strand könnt Ihr nach obiger Definition problemlos sondeln, in GSG gibt es gewisse Restriktionen.

Ich kann allen Sondengängern nur empfehlen, bestimmte User in diesem Forum kritisch zu beäugen und ihre Beiträge in Frage zu stellen.
Diese Leute würden euch am liebsten anzeigen und euch bei der Denkmalschutzbehörde anschwärzen, würden sie euch vor ihren Augen sondeln sehen.
Deswegen beschreiben diese User das Sondengehen immer als sehr eingeschränkt, teilweise als verboten und verbreiten Angst indem Sondlern mit Straftatbeständen gedroht wird.

Lasst euch nicht verarschen, habt viel Spaß bei der Schatzsuche  Smiley

« Letzte Änderung: 14. März 2012, um 00:46:33 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#11
14. März 2012, um 01:18:20 Uhr

wie bitte  Schockiert  das Watt ist nur in NF geschützt und die verfluchten Ditschis können graben so viel sie wollen - SAUEREI    So Nicht

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#12
14. März 2012, um 01:27:09 Uhr

Na, Oetti bitte umfassend zitieren. 19.3 DSG auf den die Strafvorschrift sich bezieht stipuliert:
"(3) Als archäologische Denkmalbereiche (Grabungsschutzgebiete) werden durch Verordnung nach Absatz 1 bestimmte abgegrenzte Bezirke festgelegt, in denen Kulturdenkmale zu vermuten sind. In Grabungsschutzgebieten bedürfen Arbeiten, die Kulturdenkmale gefährden können, der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde."

Da nicht davon auszugehen ist, das der Nackbadestrand als archäologischer Denkmalbereich anzusehen ist _> Gut Fund!

Ach ja, und das ist gut so, sonst muesste ja jeder in Knast, der vor dem Bohren mit dem Leitungssucher checkt.


Gruss Nam


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#13
14. März 2012, um 10:33:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG

...und Kinder die im Watt buddeln begehen folglich eine Straftat. ODER aber

...

Und wieder so eine demagogische Behauptung der Ernte AG.

Das benutzen technischer Hilsmitte steht unter Strafe, nicht das Buddeln der Kinder


Geschrieben von Zitat von Ernte AG
...
Deswegen gilt im allgemeinen für Sondengänger: Nicht nach Kulturdenkmälern und nicht auf Kulturdenkmälern suchen, GSG und NSG meiden, dann könnt ihr euch dumm und dusselig suchen.  Smiley

...

Aber dann muß man nach jedem Suchen sofort zum Amt und die gefundenen Gegenstände vorlegen, da alles vor 1946 ein BD sein kann sonst begeht man eine Fundunterschlagung.

Für Sondler, die mit dem Amt zusammenarbeiten gibt es viel entspanntere Regeln Super


Geschrieben von Zitat von Ernte AG
...Ich kann allen Sondengängern nur empfehlen, bestimmte User in diesem Forum kritisch zu beäugen und ihre Beiträge in Frage zu stellen.
..

Dazu rate ich auch Brutal

Kann doch nicht sein, das Sondler in die Irre geführt werden mit solchen Aussagen wo es eine problemlose Zusammenarbeit mit dem Amt gibt.

Angedacht in SH war die Benutzung der Sonde (und nicht nur das Graben!!)  überall in SH (nicht nur GSG) unter Srafe zu stellen.

Durch solche Behauptungen wie von der Ernte AG wir unser Hobby in naher Zukunft in ganz D verboten sein

 Applaus Danke Ernte AG




« Letzte Änderung: 14. März 2012, um 10:36:39 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#14
14. März 2012, um 10:47:46 Uhr

Au ja...also betteln wir devot um amtlichen Segen,um am Strand nach verlorenem Kleingeld zu suchen.
Müssen wir die Euros dann auch beim Fundbüro vorlegen oder dem Strandbesitzer 50% abgeben?

Korintenkackerei... Nono

Die Archies lesen hier sicher mit,was die bösen User so schreiben...
Die haben ja sonst nichts zu tun.
Das Leben wäre so einfach ohne den ganzen Neid und die ganze Mißgunst,daß einer was darf,und einer nicht!

(Das ist meine private Meinung,falls wieder jemand der Ansicht ist,mich per Mail auf meinen Modposten und/oder meinen Beruf hinweisen zu müssen.)   

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