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 >  Fundforen > Sonstige Objekte > Buntmetall (Moderator: Raymond) > Thema:

 Büste von Adi

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Avatar  Büste von Adi  (Gelesen 8346 mal) 0
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#45
08. September 2011, um 08:39:58 Uhr

Jung Junge was ein Zinnober um so eine Abbildung  Down Wen so etwas ihr nicht gezeigt werden DARF dann frag ich mich was den mit sämtliche TV Sendungen ist oder Zeitung Artikeln in denen groß und breit über das Abbild des Bösen Berichtet wird in Live und  Farbe. Da scheint den das Recht ungültig zu sein  Unentschlossen


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#46
08. September 2011, um 11:58:48 Uhr

nur mal zur INFO!!!!!!!!!
Im MFF wird alles offen gezeigt!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hinzugefügt 08. September 2011, um 11:59:39 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Aton
Hab dem gleich mal einen Ehrenplatz im Koffer gegeben Lächelnd Anbeten

Sehr schön  Smiley Mir gefällt sie sehr Gut!!!
Gruß Alex

Hinzugefügt 08. September 2011, um 12:01:04 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Landfürst
Jung Junge was ein Zinnober um so eine Abbildung  Down Wen so etwas ihr nicht gezeigt werden DARF dann frag ich mich was den mit sämtliche TV Sendungen ist oder Zeitung Artikeln in denen groß und breit über das Abbild des Bösen Berichtet wird in Live und  Farbe. Da scheint den das Recht ungültig zu sein  Unentschlossen


Ja genau Du sagst es DANKE!!!!!!!
Gruß alex

« Letzte Änderung: 08. September 2011, um 12:01:04 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#47
08. September 2011, um 12:07:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Alex30
im MFF wird alles offen gezeigt!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das heißt, wire sollen jetzt auch 10 Euro jährlichen Mitgliedsbeitrag verlangen, damit wir damit ggf. einen Anwalt finanzieren können, oder wie sol ich das verstehen? Als das MFF noch kostenlos war, mussten solche Sachen auch abgedeckt werden!

Gruß,
Günter

PS: andere private geschichtliche Seiten gehen hier auch auf Nummer Sicher:
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« Letzte Änderung: 08. September 2011, um 12:14:43 Uhr von (versteckt) »

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#48
08. September 2011, um 12:30:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Das heißt, wire sollen jetzt auch 10 Euro jährlichen Mitgliedsbeitrag verlangen, damit wir damit ggf. einen Anwalt finanzieren können, oder wie sol ich das verstehen? Als das MFF noch kostenlos war, mussten solche Sachen auch abgedeckt werden!

Gruß,
Günter

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Für das DETEKTORFORUM würd ich dan auch  jährlich 20 Euro bezahlen!!!!!
war ja nicht BÖSSE von mir gemeind!!!!
Gruß Alex

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#49
08. September 2011, um 12:37:17 Uhr

Hallo Alex,

ich hab das auch nicht böse aufgefasst und es ist super von dir, dass Du sogar für unser Forum zahlen würdest. Aber wir wollen das Forum so lange es nur geht für unsere Mitglieder kostenlos halten (*), auch wenn wir dann so kleine Lästigkeiten wie "böse Zeichen abdecken" in Kauf nehmen müssen.

Viele Grüße,
Günter

(*) Spenden für die Serverkosten sind natürlich immer willkommen und werden mit dem "Ritterschlag" (Rang und Panzerhandschuh unterm Bild) belohnt.


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#50
08. September 2011, um 13:20:27 Uhr

Hallo Drusus,

es ist nicht nur eine "kleine Lästigkeit", weil dadurch der wissenschaftliche Anspruch,

den dieses Forum zu Recht erheben kann, in Frage gestellt wird. Und das Argument,

dass man mit Geld alles zeigen kann, ohne Geld nicht, das meinst du sicher nicht ernst.

( Mitgliedsbeitrag wäre ich auch sofort dabei, aber das ist wohl ein anderes Thema )

 M f G  Winken

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#51
08. September 2011, um 15:42:04 Uhr

also es gibt auch noch andere foren wo man kein geld bezahlt und die zeichen des "bösen"trotzdem zeigen darf. aber das bleibt jedem selber überlassen ob er bezahlen möchte oder nicht und 15 eus im jahr wäre mir auch dieses forum wert.
nur mal so am rande vermerkt.
was man nicht verdessen sollte das MFF ist ein überwiegendes forum für militaria wie der name schon sagt und mir wurde da schon oft weiter geholfen.
dieses forum hier verfügt ja über eine bandbreite die fast alles abdeckt und einem auch immer weiterhilft egal was kommt.genau aus diesem grunde würde ich auch hier die 15 eus pro jahr bezahlen ist zu mindestens mal meine meinung.

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#52
08. September 2011, um 19:52:20 Uhr

... das Zeigen von Verfassungswidrigen Symbolen ist in Deutschland leider ein schwierihes Kapitel. Mit schwierig meine ich dass die Rechtssprechung hier sehr unerschiedlich verfährt. So wurde an meinem örtlichen Landgericht letztes Jahr ein Fall verhandelt bei dem ein eBay Verkäufer Münzen aus dem 3. Reich auf eBay eingestellt hatte ohne das Hakenkreuz abzudecken. Der Staatsanwalt, ein ehemaliger Schuldfreund von mir, stellte das Verfahren ein da er keinen National Sozialistisch motivierten Hintergrund erkennen konnte.

Alleine dass es aber überhaupt zu einer Verhandlung kam zeigt das Problem auf. Zum einen hat es Jemand zur ANzeige gebracht, zum anderen wurde das Verfahren nicht bereits im Vorfeld eingestellt.

Ohne Zweifel verfolgt kein Mitglied des Detektorforums mit dem Zeigen von NS Symbolen (auf Fundstücken) bzw. dem Nicht-Abdecken eine national sozialistisch motivierte Handlung. Es geht einzig um eine Aufklärung / wissenschafliche Aufarbeitung.

Deshalb habe ich auch in letzter Instanz keine Sorge dass es zu einem manifesten Problem (Verurteilung) kommt, jedoch kann man dem Forum bzw. mir als haftenden Person durchaus versuchen damit Ärger zu machen.

Das Militaria Fundforum hatte wenn ich richtig informiert bin diesbezüglich einmal bereits ein Problem das jedch gelöst werden konnt.

Durch ein Abdecken ist dieses zu 100% ausgeschlossen. Ihr geht also damitauf Nummer sicher und tut auch mir einen Gefallen Smiley

Das Forum ist und bleibt weiterhin kostenlos. Ich fände es auch sehr schade wenn Spenden in eine anwaltschaftliche Vertretung fließen müssten.

Viele Grüsse,

Christian

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#53
08. September 2011, um 20:02:41 Uhr

ich hatte mal fotos von meinem onkel in ss uniform bei ebay reingestellt . habe auch post von der polizei bekommen , sollte 50 euro zahlen oder einen brief mit begründung schreiben , dass ich es nicht wusste . verfahren wurde dann eingestellt .


gruss
steinadler

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#54
08. September 2011, um 20:26:29 Uhr

Hier geht es explizit um ein Relieff mit dem Abbild von AH,ein Bodenfund.
Der grüßt im Normalfall fast täglich vom Bildschirm,schlittert jeder Sender am Rande der Legalität
dahin,oder nur wir,weil wir einen Bodenfund betrachten ?
Erfüllt ein Blechabbild im genannten Kontext überhaupt den Tatbestand nach genantem § ,denn es
geht hier nicht um irgendein Abdecken von Hakenkreuzen wie ich zur Erinnerung noch einmal
anfügen möchte !

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#55
08. September 2011, um 20:45:43 Uhr

Wie soll man etwas bestimmen wenn man keine Ablichtungen verwenden kann?
Zu diesem Zweck, der Bestimmung wird es keine Rechtsverletzung sein. (Meine Meinung)

Jedoch halte ich Posting #26 für bedenklich. (Auch meine Meinung und als Mod. würde ich es löschen)

Gruß Charlie

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#56
08. September 2011, um 21:12:03 Uhr

Wie Huch das verstößt gegen ein § Huch Was ist denn dann mit den ganzen Schulbüchern in der Schule und in den Bibliotheken Huch ernsthaft jetzt Huch  Schockiert

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#57
08. September 2011, um 22:01:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von CountryGirl
Wie Huch das verstößt gegen ein § Huch Was ist denn dann mit den ganzen Schulbüchern in der Schule und in den Bibliotheken Huch ernsthaft jetzt Huch  Schockiert

Hier mal der Paragraph pur:
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http://www.flaggenlexikon.de/fparagr.htm


Hier steht zwar:
"(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Dies erfüllt ein Schulbuch oder eine TV-Doku natürlich mit links. Aber ob unser privates Laienforum wirklich wissenschaftlich anerkannt ist, wage ich anzuzweifeln. Das könnte also Probleme geben, auch – wie schon öfter erwähnt – wir vielleicht dann in irgendeiner Instanz Recht bekommen.

Viele Grüße,
Günter

PS: zum Kopfbild des GröFaZ Seite 43 in
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http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/pb_rechtsextremismus/broschuere_1106_re_symbole_und_zeichen/broschuere_1106_re_symbole_und_zeichen.pdf


PPS: zu nicht nachvollziehbaren Anzeigen nach §86 StGB:
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http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen#Durchgestrichenes_Hakenkreuz


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#58
08. September 2011, um 22:06:51 Uhr

Uhiiii .. das unserer Rechtssystem streng ist in diesem Bezug hab ich ja schon gewußt, aber sooo streng?
Da muss ma sich wohl geschlagen geben bevor es Ärger gibt ...  Unentschlossen

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#59
08. September 2011, um 22:11:00 Uhr

Hi Drusus,

" oder ähnlichen Zwecken dient."

Das dürfte für hiesige Identifizierungszwecke ausreichen.

Und Laienforum? Nee, da treiben sich hier nachweisbar
zu viele Spezies rum.  Winken

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