| | Geschrieben von Zitat von cartouche ............................Der Besitz aller einschüssigen einläufigen Waffen vor 1875 ist erlaubt. Darunter fallen auch Zündnadelgewehre. ...................... |
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Oh man
Also einschüssige Vorderlader, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist sind frei, auch Nachbauten. Patronenhinterlader alle WBK pflichtig, auch solche vor dem 1.1.1871!!!!!!
Perkussionshinterlader (einschüssige) vor dem 1.1.1871 auch frei.
Mehrschüssige, außer Perkussion, also Steinschloß und Zündnadel etc. vor dem 1.1.1871 auch frei.
Alles für Personen ab 18 Jahren.
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