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 >  Fundforen > Dachboden & Flohmarkt Funde (Moderator: Gratian) > Thema:

 Kanone

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Avatar  Kanone  (Gelesen 4984 mal) 0
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#30
01. September 2010, um 11:47:37 Uhr

Hallo
Um mit der Kanone böllern zu dürfen muß sie erst mal vom Beschußamt abgenommen werden und einen gültigen Beschuß erhalten , der wird dann alle 5 Jahre erneuert ! Bin selber Böllerschütze mit meinem Gerät ist es auch so .

Gruß Hosla

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#31
01. September 2010, um 12:29:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
............................Der Besitz aller einschüssigen einläufigen Waffen vor 1875 ist erlaubt. Darunter fallen auch Zündnadelgewehre.
......................


Oh man Unentschlossen

Also einschüssige Vorderlader, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist sind frei, auch Nachbauten. Patronenhinterlader alle WBK pflichtig, auch solche vor dem 1.1.1871!!!!!!

Perkussionshinterlader (einschüssige) vor dem 1.1.1871 auch frei.

Mehrschüssige, außer Perkussion, also Steinschloß und Zündnadel etc. vor dem 1.1.1871 auch frei.

Alles für Personen ab 18 Jahren.

Hier zum nachlesen

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Registrieren oder Einlogen
http://user.blue-cable.de/vorderlader/waffengesetz.php


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#32
01. September 2010, um 14:48:33 Uhr

Oh Man meine Antwort bezog sich nicht auf den Besitz oder Erwerb sondern auf das legalle verwenden ,benutzen ,bum  ,Krach , Laut.
Der Erwerb und das Verwenden sind zwei verschiedene Begriffe !
Der Erwerb z.B. von  Hand,Schaft , Standböllern und Böllerkanonen ist frei ab 18 Jahren !
Für das       " LEGALE  "   Verwenden brauchst du erst mal ein  Bedürfnis (Mitgliedschaft in einem Böllerschützenverein ,Kriegerverein ) dann machst du einen Lehrgang für Böllerschützen dann kannst du eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen . Diese Erlaubnis ist für den Pulvererwerb .
Anbei einige Bilder der Beschußzeichen und der Beschußbescheinigung von unserem Böller ,selbst bei Böllerkanonen mit nur einem Rohr ist diese Bescheinigung nötig (nur bei Böllern die in Gebrauch sind mit denen auch geböllert wird).




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2011_0621eicher0028.jpg
2011_0621eicher0029.jpg
Beschußbescheinigung.jpg
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#33
04. Februar 2016, um 14:22:59 Uhr

Ja denke schon obwohl Waffen vor 1899 o.ä. eigentlich  ..........  ? aber wenn du dich damit Strafbar machst , dann mit Kriegswaffen noch mehr als üblich , außer es gab ne Gesetzesänderung ?
Dachte eigentlich das die Kanone nur eine Deko ist, was müsstest du machen , dass es wieder bum macht, habe kein Zündloch gesehen ?

Grüße

zz

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#34
04. Februar 2016, um 14:29:25 Uhr

Guck doch mal wie alt die Beiträge sind auf die du antwortest  Winken

Gruß


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#35
04. Februar 2016, um 14:50:20 Uhr

Thema geschlossen

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