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 >  Allgemeines Forum > Dies & Das (Moderator: Raymond) > Thema:

 Grundsteuer B

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Avatar  Grundsteuer B  (Gelesen 127 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. August 2025, um 17:10:33 Uhr

Meine Mutter wohnt in einem 2 Familienhaus in ihrer Eigentumswohnung, Grundsteuer für die Wohnung wird abgebucht,
anscheinend hat die Eigentümerin der anderen Wohnung ihre Grundsteuer nicht bezahlt.
Jedenfalls kam ein Brief adressiert an meine Mutter, Inhalt Grundsteuerforderung mit Namen und Adresse der anderen
Eigentümerin, die andere Person war mittlerweile verstorben, also hab ich den Brief mit dem Vermerk ,, Verstorben,,
an die Gemeinde zurückgeschickt.
Heute kam die Mahnung mit Namen und Anschrift meiner Mutter, Säumniszuschlag 3€ Mahngebühr 17€ ist dass
normal.

Offline
(versteckt)
#1
02. August 2025, um 17:17:13 Uhr

Ich fürchte, das wird dir hier niemand beantworten können. 

Am besten, du greifst zum Telefonhörer und redest mit der Gemeinde. Und schlimmstenfalls müsst ihr einen Anwalt kontaktieren.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
02. August 2025, um 19:19:38 Uhr

In Göttingen soll der Eigentümer von 4 Wohnungen für die anderen 400 Wohnungen die ihm nicht gehören für Müll und Abwasser 135000 € bezahlen, weil der Eigentümer der 400 Wohnungen insolvent ist.
Da wurde vor Zeit still und heimlich irgend ein Gesetz geändert, dass dass möglich macht.

Offline
(versteckt)
#3
vor 4 Stunden

Kann mir kaum vorstellen, dass das tatsächlich inzwischen legal sein soll.
Aber heutzutage weiss man nie...

Wir hatten vor Jahren mal den Fall, dass unser Vermieter die Nebenkosten 
der leerstehenden Wohnungen auf die verbliebenen Mieter umlegen wollte.
Einspruch zwecklos - es ging vor Gericht.

Der Vermieter erschien mit 2 Anwälten und einer gehörigen Portion Selbstvertrauen.

Nach Anhörung des Sachverhaltes zog der Richter mit ernstem Blick die 
Augenbrauen hoch und fragte, ob das tatsächlich deren Ernst sei.

Also Stand damals konntest Du nicht für Kosten, die Du nicht verursacht hast,
haftbar gemacht werden.

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