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 >  Allgemeines Forum > Dies & Das (Moderator: Raymond) > Thema:

 DSu macht Bauchland

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Avatar  DSu macht Bauchland  (Gelesen 13268 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. Oktober 2016, um 14:14:33 Uhr

Soeben in einem anderen Forum gefunden.

Wie es scheint ist die DSU in Baden Württemberg auf die Nase gefallen.

Bin schon gespannt wie man sich retten will.

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#1
05. Oktober 2016, um 14:28:10 Uhr

Wahrscheinlich sind am Ende wieder alle anderen schuld. 

Mfg Jäger

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#2
05. Oktober 2016, um 14:31:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Wahrscheinlich sind am Ende wieder alle anderen schuld.
Vor allem das Detektorforum, denn wir sind immer schuld! Narr

Viele Grüße,
Günter

PS: im Prinzip ist diese Bekanntgabe zwar sehr traurig für BWs Sondengänger, aber ich konnte mir ein Grinsen aus anderen Gründen dennoch nicht verkneifen Zwinkernd

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#3
05. Oktober 2016, um 14:32:33 Uhr

hätte mich auch gewundert wenn sie etwas erreicht hätten im Sondlerland BW



                                 larod  Smiley



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#4
05. Oktober 2016, um 14:35:31 Uhr

Hier sollte das angeschlossen werden

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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/was_sagt_ihr_zum_aktuellen_urteil_in_bw-t102843.175.html


Es gab dann wohl keinen Richterspruch, sondern das Ganze war vermutlich eine Interpretation der DeSu.

Was für ein Sch...e Nono Nono Nono Nono Nono Nono Nono Down Down Down Down Down Kotzen Kotzen Kotzen

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#5
05. Oktober 2016, um 14:38:35 Uhr

es wurden ja schon früher gewisse Sprachrohre der Lüge überführt ! Deshalb wundert es mich nicht! Gefährlich nur wenn neue im Hobby auf solche Meldungen der Union hereinfallen und vielleicht viel Ärger mit den Behörden bekommen. Die Kosten eines solchen Verfahrens träg die Union mit Sicherheit nicht.
   

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#6
05. Oktober 2016, um 14:45:30 Uhr

Die trägt nur die Kosten für ihre Hochglanzprospektchen und wertlose Schutzbriefe.

Spätestens jetzt sollte bei so Manchem der Groschen gefallen sein, in Bezug auf die Union....

Und auch bei dem "Ehrenmitglied" aus BW, der für ihre Zwecke herhalten musste.

Man lese auch Gallensteins Kommentar im sch..tzsucher.org.

« Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, um 14:47:23 Uhr von (versteckt) »

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#7
05. Oktober 2016, um 14:50:17 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Urheber der Falschmeldung selbst folgende Gegendarstellung übermittelt: "Als Verantwortlicher  … werden Sie darauf hingewiesen, dass der Artikel den Inhalt der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt. Schon der Titel, wonach der Kläger einen Erfolg erzielt habe, ist irreführend... Die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens."




..

Damit dürfte ja alles soweit gesagt sein...  Amen



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#8
05. Oktober 2016, um 14:56:18 Uhr

Ich bin recht verärgert wegen dieser Sache, hat sie nur unnötig Staub aufgewirbelt und bei Manchen falsche Hoffnungen geweckt  Ausrasten

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#9
05. Oktober 2016, um 15:43:58 Uhr

Schon komisch, die eine Auslegung (D.U) des Verfahrens wird nieder gemacht eine andere durch das LDA kritiklos als das Ei des Kolumbus gefeiert.







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#10
05. Oktober 2016, um 15:54:03 Uhr

Und ihr glaubt wirklich den Mist, den das Landesamt da schreibt?  Nikolaus

Vergleicht nochmal die Aussagen des Richters: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://dsu-online.de/20-08-2016-pressemitteilung-dsu-erzielt-hervorragenden-erfolg-vor-gericht


...
"Der zuständige Richter machte von Anfang an klar, dass das Suchen mit dem Metalldetektor grundsätzlich erlaubt ist. Er sieht nichts Verbotenes an der Suche. Zum Erstaunen des Klägers stellte das Verwaltungsgericht sogar fest, dass für dieses Hobby keine Einsichtnahme notwendig ist. Hierbei könne man nicht die entsprechenden Ordnungswidrigkeit begehen, so der Richter. So können laut Verwaltungsgericht Stuttgart Kulturdenkmäler durch das Hobby (also durch das Suchen und Graben) nicht in ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Substanz verändert werden. Aufgrund marginaler Bodeneingriffe oder dem Aufheben einer Münze sei keine Veränderung oder gar Zerstörung der Substanz gegeben. Es wurde grundsätzlich betont: Der Vorsatz entfällt bei diesen Ordnungswidrigkeiten, wenn der Sondler nicht weiß, dass es sich um ein Kulturdenkmal handelt. Die Fahrlässigkeit entfällt, wenn bei verständiger Betrachtung ein Kulturdenkmal nicht erkannt werden konnte. (DSU: Beispielsweise müsste ein Schild aufgestellt sein, auf dem auf ein Kulturdenkmal hingewiesen wurde. Dann erst hätte erkannt werden können, dass massive Bodeneingriffe (z.B. durch einen Bagger) das Erscheinungsbild verändern können.) Insofern schützt auch dieses Erfordernis den Sondler vor der Begehung dieser Ordnungswidrigkeit. Wenn kein Kulturdenkmal erkannt werden konnte, begeht der Sondler keine Ordnungswidrigkeit.

Grabungsschutzgebiete gebe es lediglich eine einstellige Anzahl im Regierungsbezirk Stuttgart, sodass dies vernachlässigt werden könne.

Zum wichtigsten Punkt aller Sondler, dem immer wieder durch die Denkmalämter unterstellten Vorwurf des Entdeckens von bzw. der Suche nach Kulturdenkmälern, entgegnete das Verwaltungsgericht: Wer nicht nach Kulturdenkmälern suche, der begehe schon keinen Vorsatz. Ein Verstoß setzt einzig und allein das Ziel der Suche nach Kulturdenkmälern voraus. Auch eine Fahrlässigkeit kann der Sondler nicht begehen, außer er würde seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Zu diesen Sorgfaltspflichten zählt jedoch nicht die Einsicht- und Kenntnisnahme von denkmalschutzrechtlich geschützten Gebieten. Auch wegen dieser möglichen Ordnungswidrigkeit braucht der Sondler keine Einsicht in das Denkmalbuch und die Denkmalliste, so die Ansicht des Gerichts. Wortwörtlich das Verwaltungsgericht: „Die Gefahr, die der Kläger annimmt, bei seiner Suche gegen diese Ordnungswidrigkeit zu verstoßen, besteht nicht. Um diese Ordnungswidrigkeit zu vermeiden, ist eine Einsicht hierfür nicht erforderlich“. Der Richter nannte ein konkretes Beispiel, woran eine Fahrlässigkeit festgemacht werden kann: Wenn der Sondler bei seiner Suche nach z.B. DM- und Euromünzen eine römische Münze findet, so entsteht kein Vorsatz, da das Ziel seiner Suche nicht die Entdeckung von Kulturdenkmälern ist. Auch, wenn man eine römische Münze aufhebt und nicht daran denkt, dass es ein Kulturdenkmal sein könnte, greife die Fahrlässigkeit nicht. Problematisch könnte es erst in dem Moment werden, wenn der Sondler innerlich zu der Erkenntnis kommt: „Jetzt habe ich ein Kulturdenkmal entdeckt, nehme es mit und melde es nicht der Behörde.“ (DSU: Allerdings ist hier bereits fraglich, ob eine einzelne römische Münze, wie es sie millionenfach gibt, überhaupt ein Kulturdenkmal darstellen kann.) Eine Fahrlässigkeit des Entdeckens von Kulturdenkmälern komme allenfalls in Betracht, wenn sich bei verständiger Betrachtung (durch einen Dritten) trotzdem über die Sorgfaltspflicht hinweggesetzt wurde. (DSU: Wenn also ein Schild an der Suchstelle besagt, dass an dieser Stelle mit dem Auffinden von Kulturdenkmälern zu rechnen sei, und der Sondler dieses Schild an Ort und Stelle hätte sehen können, so ist bei verständiger Betrachtung (durch einen Dritten) davon auszugehen, dass der Sondler fahrlässig in Kauf nimmt, Kulturdenkmäler zu entdecken. Setzt sich also bei vollständiger Betrachtung ein Sondler über dieses Schild hinweg, so käme für ihn zwar kein Vorsatz, aber eventuell eine Fahrlässigkeit bei seiner Suche nach DM- und Euromünzen in Betracht)."

So wie ich es verstanden habe, ist die Suche mit Metallsonde nicht generell verboten, nur für die gezielte Nachsuche nach historischen Gegenständen (auf Bodendenkmälern) benötigt man dann halt eine Genehmigung.

Viele Grüße
Jacza

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#11
05. Oktober 2016, um 15:54:10 Uhr

Im Prinzip zeigt das ganze doch nur ein weiteres Mal, was erfahrene Sondler eh schon Wissen. Der Union ist nicht zu trauen und sie schadet dem Hobby mehr als sie nutzt.

Mir tut nur der arme Trottel leid, der so naiv war, sich hier vor deren Karren spannen zu lassen, und der nun die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. BTW: Sieger vor Gericht müssen das mWn nicht! Zwinkernd

Gruß,
Günter

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#12
05. Oktober 2016, um 15:56:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Schon komisch, die eine Auslegung (D.U) des Verfahrens wird nieder gemacht eine andere durch das LDA kritiklos als das Ei des Kolumbus gefeiert.

Wenn sich sogar das Gericht äußert und die Auslegung der Deesuh kritisiert, kann sie nicht so wirklich richtig sein...Ein Gericht ist nämlich UNABHÄNGIG.

"Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Urheber der Falschmeldung selbst folgende Gegendarstellung übermittelt: "Als Verantwortlicher  … werden Sie darauf hingewiesen, dass der Artikel den Inhalt der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt. Schon der Titel, wonach der Kläger einen Erfolg erzielt habe, ist irreführend... Die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens." "

Q: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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« Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, um 15:58:55 Uhr von (versteckt) »

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#13
05. Oktober 2016, um 16:06:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Im Prinzip zeigt das ganze doch nur ein weiteres Mal, was erfahrene Sondler eh schon Wissen. Der Union ist nicht zu trauen und sie schadet dem Hobby mehr als sie nutzt.

Mir tut nur der arme Trottel leid, der so naiv war, sich hier vor deren Karren spannen zu lassen, und der nun die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. BTW: Sieger vor Gericht müssen das mWn nicht! Zwinkernd

Gruß,
Günter

Günter, wer was wann zahlen muß, ist doch auch in einem Regelwerk festgeschrieben. Wenn jemand klagt, es zu einem Verfahren kommt entstehen Kosten. Zieht der Kläger die Klage zurück ist er für die bis dahin entstandenen Koste ursächlich verantwortlich und hat diese zu tragen.

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#14
05. Oktober 2016, um 16:06:41 Uhr

Und diese Pressemitteilung dürften erheblich mehr Personen lesen, natürlich mit Hinweis auf den Raubgräberflyer, wie die Meldungen der Union.

Zum dieser Sache dürfte es keine schriftlichen Dokumente geben, die relevant sind, also einfach mehr wie eine Nullnummer.

Und es war klar, dass das Amt sich das nicht gefallen lässt

« Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, um 16:11:15 Uhr von (versteckt) »

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