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 >  Allgemeines Forum > Dies & Das (Moderator: Raymond) > Thema:

 KFZ Listenpreis herausfinden

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Avatar  KFZ Listenpreis herausfinden  (Gelesen 20511 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. April 2013, um 20:20:49 Uhr

Hallo zusammen,

ich hoffe doch, dass mir in einem männerdominierten Forum wie diesem hier auch eine Autofrage beantwortet werden kann... Smiley
Und zwar brauche ich den Listenneupreis eines Firmenwagens. Unser neuer Steuerberater hat rückwirkend die 1%-Besteuerung (die sich frecherweise ja am Neupreis orientiert   Ärgerlich ) fast verdoppelt, und nun will ich mich selbst schlau machen wer denn Recht hat - der alte Steuerberater oder der neue Finanzamtfreund...
Irgendwie muss ich den Listenpreis anhand der Fahrgestellnummer doch ermitteln können? Huch 


Viele Grüße,
Sarah   Winken

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(versteckt)
#1
30. April 2013, um 20:29:59 Uhr

Hallo Sahra

Dies ist die Bekannteste Liste , für bewertungen , gebrauchter Fahrzeuge !

Die Schwacke PKW Liste .

Richtwerte und Gebrauchtpreise , für Händler und Prievate .

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.google.de/imgres?q=schwacke+liste+kostenlos&safe=off&hl=de&biw=1280&bih=667&tbm=isch&tbnid=SEPCdtQFXewC3M:&imgrefurl=http://www.tipps-tricks-kniffe.de/schwacke-kostenlos-den-fahrzeugwert-kfz-wert-restwert-kostenlos-schatzen-und-bewerten-lassen/&docid=u5NGdlSgpigObM&imgurl=http://www.tipps-tricks-kniffe.de/wp-content/uploads/2009/06/schwacke-kostenlos-dat-bewertung-liste.jpg&w=500&h=286&ei=i_5_UZyGLcjrsgbo_oA4&zoom=1&iact=hc&vpx=4&vpy=137&dur=6549&hovh=170&hovw=297&tx=110&ty=76&page=1&tbnh=136&tbnw=238&start=0&ndsp=25&ved=1t:429,r:0,s:0,i:82


Lg LOKI

« Letzte Änderung: 30. April 2013, um 20:31:43 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
30. April 2013, um 20:39:49 Uhr

Dankeschön Loki!
Kann ich mit diesem Tool auch den Neupreis des Fahrzeugtyps ermitteln? Das Finanzamt braucht nämlich den Neupreis.. Traurig

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(versteckt)
#3
30. April 2013, um 20:41:54 Uhr

Die Frage hat mich auch mal beschäftigt.
Anhand der Fahrgestellnummer konnte meine Werkstatt mir den Neuwagenpreis nennen.
Lass es dir Schriftlich geben, fürs Amt.

Die 1% Regelung muss aber doch nicht sein, die Alternative ist ein Fahrtenbuch.

« Letzte Änderung: 30. April 2013, um 20:46:22 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#4
30. April 2013, um 20:44:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nebukad
Die Frage hat mich auch mal beschäftigt.
Anhand der Fahrgestellnummer konnte meine Werkstatt mir den Neuwagenpreis nennen.
Lass es dir Schriftlich geben, fürs Amt.


Ein guter Tip  Zwinkernd  .

Hinzugefügt 30. April 2013, um 20:45:33 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Ratzfatz
Dankeschön Loki!
Kann ich mit diesem Tool auch den Neupreis des Fahrzeugtyps ermitteln? Das Finanzamt braucht nämlich den Neupreis.. Traurig

Sorry , ist nur für den Zeitwert , zum An und Verkauf !

Lg LOKI

« Letzte Änderung: 30. April 2013, um 20:46:11 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#5
30. April 2013, um 23:10:13 Uhr

Nur anhand der Fahrgestellnummer wird das nix. Jedes Extra wird mit hineingerechnet. Und heute werden ja kaum Autos in "nackter" Grundausführung verkauft.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
30. April 2013, um 23:53:12 Uhr

Vielen Dank euch!
Werde mich wohl tatsächlich an die Werkstatt wenden müssen. Aber ne Erhöhung der Abgabe auf fast das Doppelte nehme ich nicht einfach hin..


@Oetti1:
Hmm, also anhand der Fahrgestellnummer habe ich vor einiger Zeit schonmal eine komplette Auflistung der Merkmale und Ausstattungen des Autos ausgedruckt bekommen (alles, nur kein Preis...  Platt ), also müsste durch die Nummer doch auch ein realistischer Wert ermittelt werden können? Irgendwo her muss ich ja eine Berechnungsgrundlage fürs Finanzamt nehmen? Wenn ich mich auf die Heinis dort verlasse wird wohl aufm Papier ausm Golf ganz schnell mal ein SLK...  Kaffee

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(versteckt)
#7
30. April 2013, um 23:54:31 Uhr

ob es nun ein golf fire&ice oder variant xy ist, sollte am tel. mit der werkstatt zu klären sein. wenn vw, oder wer auch immer das beurkundet, ist das finazamt glücklich.
ich bin ein fan des fahrtenbuches...

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#8
01. Mai 2013, um 00:01:49 Uhr

Hallo,
mit der Fahrgestellnummer wird das mit 100% Sicherheit mal garnix.
Man braucht aus dem Fahrzeugschein die Nummer zu 2 und zu 3.
Diese geben genau an welche Ausstattung das Fahrzeug besitzt.
Diese Nummer wird auch verwendet zum Teile bestellen und für Gutachten.
Die Frz. Nr. wird nur für die Zeit oder Bauabschnitts- bestimmung mit rangezogen.
Um welches Fahrzeug geht es den ( Marke ) Bj. Motorleistung?

Die 1% Reglung kann man aber ganz einfach mit einem Fahrtenbuch umgehen.
Geschickt angestellt, bekommt man dann Auto ( Ratenpreis ) dann schön vom Finanzamt    Weise als
Kilometerpauschale.   Winken
Gern aus PN

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
01. Mai 2013, um 00:24:09 Uhr

Wenns nach mir ginge, dann würden wir auch (wieder) das Fahrtenbuch nutzen. Das Fahrzeug wird aber von mehreren genutzt, und beim letzten mal war ich zum Schluss die einzige, die penibel jeden Furz aufgeschrieben hat...  Ärgerlich
Mir tut nämlich jeder Pfennig im Herzen weh, den diese Steuerfresser zu viel erhalten. Fressen den kleinen Unternehmen regelrecht die Haare vom Kopf, und da ist das FinAmt nicht der einzige Blutsauger. Stadt (Gewerbesteuerhebesatz wie die ganz Großen, und das in ner unnötigen, dreckigen Kleinstadt  Idiot ), Staat, Krankenkassen, Kammern, Kirchen, dies und das und jenes...
Die regen mich momentan alle dermaßen auf!!!! Lichtscheues Gesindel!!!   Brutal


___________
edit:

@Tempelritter:
Hmm am besten geh ich direkt bei der Werkstatt vorbei mitm Brief - dann haben die dort wenigstens alles was sie brauchen.
Ist ein Golf 1.9 BJ 2008, Diesel mit 77 kW...


  Winken

« Letzte Änderung: 01. Mai 2013, um 00:25:21 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#10
01. Mai 2013, um 09:23:27 Uhr

Das mit der "1 % - Regelung" (monatlich!) ist die bequeme - darum aber auch meistens teurere - Alternative zum Fahrtenbuch für "Schreibfaule".
Es ist eine Schätzung der Privat-Nutzung.
In der gesparten Zeit (Zeit soll ja Geld sein *grins*) kann man sich ja bei der Bewältigung von Aufträgen mit Umsätzen leicht das Steuer-Mehr erarbeiten.

Empfehlung:
Schwacke-Liste so in etwa für das Modell zutreffend nehmen, auch wenn der Listenpreis des eigenen Modells dieser nicht auf € und ct. entnommen werden kann - ist dann eben auch eine Schätzung (für die Schätzung).
Bei der pauschalierrenden Regelung ist - bisher nicht genannt und zu beachten - vom BRUTTO-Listenpreis auszugehen.

Kein Finanzbeamter oder Steuerpfüfer wird für einen um weniges zu erwartenden höheren Listenpreis (mit entsprechend wenig steuerlichem Mehrergebnis) stundenlang recherchieren wollen - auch für den ist Zeit = Geld.

Wenn mehrere Personen mit der Karre rumgurken (unterstellt, die anderen fahren privat), dann zählt man eben die KM seiner Geschäftsfahrten sowie die zwischen Wohnung und Betriebsstätte und zieht die summe von der gesamten Jahresfahrleistung ab, der Rest ist logischerweise privat veranlaßt!
Wo ist das Problem?
Man kann sich ja fürs Geschäft einen heute teuren Oldtimer zulegen *breitgrins*.
Mercedes 300 SL Flügeltürer - damals ca. 30.000 DM zuz. 4 % Umsatzsteuer ca. 31.200 DM, das entspricht nur ca. 16.000 €.
Hinsichtlich der 1-%-Regelung eine Super-Nummer, allerdings wirste am Ende wegen er heutigen hohen Sprit- und Reparatur- und Wartungskosten draufzahlen, wenngleich sie auch Betriebsausgaben darstellen.
Und mit Abschreibung ist auch nichts, da das Modell jährlich im Wert steigt und stille Reserven aufbaut, die beim Verkauf voll sich auf den Gewinn niederschlagen und somit der Einkommensteuer unterliegen - vielleicht ist der Gewinn aber nach Steuern noch höher als der Reingewinn des Geschäftes während der Nutzungszeit.
Das muß man sich ausrechnen.

Gute Fahrt wünscht

masterTHief

« Letzte Änderung: 01. Mai 2013, um 09:38:32 Uhr von (versteckt) »

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