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 Zwei Sondengänger müssen blechen.

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Avatar  Zwei Sondengänger müssen blechen.  (Gelesen 9579 mal) 0
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#60
02. Juli 2015, um 15:52:40 Uhr

da kommt man von der Arbeit, und hat so viel zu lachen           weiter so        Super



Gruß xp 68          Zwinkernd

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#61
02. Juli 2015, um 18:12:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fingerhüter
Schon klar, aber wann habe ich das denn geschrieben? Und warum werde ich zum Aussetzigen weil ich meine Meinung vertrete?! Der Brutus hat bisher in beiden Themenbezogenen Threads nur Müll geschrieben. Aber ich bin der Buhmann, damit ihr ruhig schlafen könnt... Grinsend


Dann lieber Müll als solche Provokationen von dir.

An alle NFG Besitzer, zeigt eure Funde und haltet den Ball flach.

Hinzugefügt 02. Juli 2015, um 18:16:00 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Kini
Sarko wie ist das in Frankreich?

Sieht nicht viel besser aus, aber ab dem letztem Jahr vertritt uns ein Anwalt aus der fédération der Sondler.

« Letzte Änderung: 02. Juli 2015, um 18:16:00 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#62
02. Juli 2015, um 18:21:31 Uhr

Das können wir hier auch gebrauchen Zwinkernd

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#63
02. Juli 2015, um 20:30:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
An alle NFG Besitzer, zeigt eure Funde und haltet den Ball flach.

... wie meinst"s das jetzt .... ,
einen Ball hatte ich schon öfters für 1Euro von KiK,
macht aber immer der Hund platt. Dann isser flach. Grinsend 
.

Grüße an Dich ,
& alle Lesenden, Vernünftigen.

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#64
02. Juli 2015, um 20:37:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von 8000HZ
... wie meinst"s das jetzt .... ,
Verstehe ich auch nicht. Vielleicht meinte er "Funde zeigen und Maul halten".

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#65
02. Juli 2015, um 20:53:10 Uhr

Legt nicht schon wieder jedes Wort auf die Goldwaage.
Es soll einfach kein elitäres Gehabe à la ich bin einer der Guten denn ich habe eine NFG geben. So verstehe ich das.

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#66
02. Juli 2015, um 21:12:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Verstehe ich auch nicht. Vielleicht meinte er "Funde zeigen und Maul halten".

Er hats schon nett gemeint, der Sarkozi, - ist ein Guter.
Smiley 
, seine Deus Kopphörer von vor Jahren funzen noch super bei mir.

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#67
03. Juli 2015, um 07:53:46 Uhr

Moin,

mir scheint, dass hier im Vordergrund die Unterschlagung der Funde gestanden hat und zwar nicht gegenüber dem Land Thüringen (Schatzregal), sondern gegenüber den Grundstückseigentümern - in diesem Fall der Gemeinde. Was bedeutet, dass die Funde selbst ohne besondere wissenschaftlicher Bedeutung waren und somit nicht unter das Schatzregal fielen.

Sachbeschädidigung des Erdreiches ist ja Blödsinn und die Nachforschung ohne NFG ist eine Ordnungswidrigkeit - noch - in TH. Das Gericht hat es sich mit den Strafbefehlen einfach gemacht und die Beschuldigten wollten möglichst billig aus dem Verfahren kommen, denn abseits von NFG oder nicht - konnte die Unterschlagung der Funde ja nur schwerlich bestritten werden.

Viele Grüße

Walter



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#68
03. Juli 2015, um 08:11:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
konnte die Unterschlagung der Funde ja nur schwerlich bestritten werden.

Walter, da müsste ja einer mit der Kamera dabeigestanden haben, die Bergung dokumentiert haben und dann die Sondengänger über Wochen überwacht haben um zu sehen dass sie keine Entschädigung bezahlt haben, oder es vor hatten.
Andersherum wird ein Schuh draus. Eine Unterschlagung kann ohne Fundkoordinaten und Fundfotos am Fundort, nur aus der Tatsache dass da etwas in einer Vitrine liegt nie und nimmer nachgewiesen werden.

Ich bin seit mehr als 30 Jahren intensiver Flohmarktgänger. Das wäre eine Gaudi wenn alles was ich schon aufm Flohmarkt gekauft habe und bei mir im Glasschrank ist, eine Unterschlagungsklage nach sich ziehen würde.

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#69
03. Juli 2015, um 08:32:20 Uhr

Zu dieser Sache brauchts einfach mehr Hintergrundinfos, sonst geht das wieder ein stückweit in Richtung große Fantasierereien
Könnte ja auch ein Dritter beteiligt gewesen sein, der die anderen verraten hat Grübeln


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#70
03. Juli 2015, um 09:01:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Walter, da müsste ja einer mit der Kamera dabeigestanden haben, die Bergung dokumentiert haben und dann die Sondengänger über Wochen überwacht haben um zu sehen dass sie keine Entschädigung bezahlt haben, oder es vor hatten.
Andersherum wird ein Schuh draus. Eine Unterschlagung kann ohne Fundkoordinaten und Fundfotos am Fundort, nur aus der Tatsache dass da etwas in einer Vitrine liegt nie und nimmer nachgewiesen werden.

Ich bin seit mehr als 30 Jahren intensiver Flohmarktgänger. Das wäre eine Gaudi wenn alles was ich schon aufm Flohmarkt gekauft habe und bei mir im Glasschrank ist, eine Unterschlagungsklage nach sich ziehen würde.

Bitte an zwei Stellen genau gelesen:

Ich schrieb, das Gericht hatte es sich einfach gemacht, was ja bedeutet, dass es nicht einfach ist eine Unterschlagung zu beweisen. Das Gericht hätte nachweisen müssen, dass die Entdecker ein Eigentumsrecht an den Funden ausgeübt haben

Im Zeitungsartikel steht, dass sie die Funde bei der Gemeinde hätten abliefern müssen - warum? Ja warum, weil die Genmeinde wohl der Grundstückseigentümer ist. Es gibt nämlich sonst keine Verpflichtung einen Fund bei der Gemeinde abzuliefern. ... und das ist ja jetzt einfach nachzuweisen, ob die Gemeinde von den Entdeckern eine Entschädigung erhalten hat. Hat sie natürlich nicht, sonst hätte es keinen Strafbefehl gegeben, da keine Unterschlagung, sondern ein Ordnungsgeld / Bußgeld wegen der illegalen Nachforschung.

Viele Grüße

Walter

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