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#15
17. Juni 2012, um 15:28:46 Uhr

wieso Ausrede ? such doch einfach nach Meteoriten  Smiley find Meteoriten sind recht abgefahrene Funde - spacige Überbleibsel ferner Welten  Küsschen

solche Fragen kannst dir aber wirklich total schnell im Bereich *Anfängerfragen* und auch *Rechtliches* durch lesen selbst beantworten  Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
17. Juni 2012, um 16:01:26 Uhr

wäre das im "legalen" bereich nach asteroiden zu suchen?  Zwinkernd

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#17
17. Juni 2012, um 16:24:32 Uhr

Hi zusammen,
ich wollte nicht etwa kritisieren, sondern habe gemerkt, daß Anfänger immer vor auch dieser Frage stehen und "alte Hasen" sicher schon oft die gleichen Antworten gegeben haben. Ich bin selbst Anfänger und hatte vor einem Monat die gleichen Fragen. Deshalb dachte ich, es wäre vielleicht gut, wenn die Rechtslage einmal kompetent dargestellt wird und dabei die unterschiedlichen Sichtweisen zum Ausdruck kommen.- War so eine Überlegung.

Eines sollte man als Anfänger wissen: Wer ohne Suchgenehmigung sucht, riskiert ein Bußgeld, ob man das nun in Ordnung findet oder nicht. Dabei ist es egal, wonach man tatsächlich oder angeblich sucht. Wenn man das schon so will, sollte man wissen, daß man sich sicher ist, dort wo man sucht, auf keinen Fall auf ein Bodendenkmal zu stoßen, denn die Suche nach Bodendenkmälern bedarf einer Genehmigung und man darf auch nicht billigend in Kauf nehmen, auf ein solches zu stoßen.(neues Urteil OLG...)
Natürlich kann man sich dann gegen einen Bußgeldbescheid mit allen Mitteln wehren. Ob man damit Erfolg hat steht in den Sternen.

In Bayern ist die Regelung nach meinem Wissen etwas günstiger: Hier darf man ausdrücklich überall suchen, auch ohne Genehmigung, außer auf ausgewiesenen Boderdenkmälern oder in Naturschutzgebieten. Dazu gibt es sogar ein Schreiben von der obersten Denkmalbehörde.

Unabhängig davon suchen ca. 34000 Sondengänger in Deutschland ohne Suchgenehmigung, ca. 1000 (oder weniger) mit Suchgenehmigung.

Was mich noch interessieren würde: Wie ist die Regelung bei Strandsuche? Hier kann man ja gar nicht auf ein Bodendenkmal stoßen, weil von den Gezeiten immer der ganze Boden umgewühlt wird. Ist das in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt? Hat hierzu einer Wissen?
Auf einem Spielplatz wird ja auch kein vernünftiger Mensch unterstellen, daß man Raubgräberei betreibt.

Gruß an alle


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#18
17. Juni 2012, um 16:34:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von parbars
wäre das im "legalen" bereich nach asteroiden zu suchen?  Zwinkernd



jaaa doch ,selbstverständlich ist das legal ! kannst sogar im "legalen Bereich" nach Militaria oder auch nach Fibeln und getrashten BZ-Kram suchen – ist ja auch nicht durch die Bank automatisch KD  Belehren
such bei Militaria aber nicht gezielt nach schwerer Mun oder Waffen ,sonst bekommst es mit ganz anderen Paragraphen zu tun ,die wesentlich schwerer wiegen als der lächerliche Denkmalkram  Belehren

Strand ist auch voll legal .......sogar noch legaler als legal ,weil dort auch keine Querulanten aufschlagen werden um dir gezielte ,fahrlässige oder sonst ne Kulturdenkmalsuche zu unterstellen ......Strand aber als Strand verstehen und nicht ins nordfriesische Wattenmeer abdriften ,weil ist Natur- und Grabungsschutzgebiet  Belehren


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(versteckt)Themen Schreiber
#19
17. Juni 2012, um 16:40:34 Uhr

das hört sich ja schonmal gut an Smiley aber wie will man den leuten beweisen das man eben NICHT nach schwerer muni oder dergleichen sucht? die unterstellem einen doch bestimmt eine menge um einen dranzukriegen.

werden die detektoren bewusst vom irgendwelchen ämtern geortet ?

lg vom robert

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#20
17. Juni 2012, um 17:41:56 Uhr

Paranoid zu sein, heißt noch lange nicht, dass man nicht doch verfolgt wird. Grinsend

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#21
17. Juni 2012, um 17:43:23 Uhr

Hallo parbars
wenn dein Fahrrad gestohlen wird, meldest du es ja der Polizei als gestohlen um das Geld von der Versicherung zu bekommen. Eine gestohlen Meldung in einem Forum würde die Versicherung nicht akzeptieren!
So ist es auch mit dem Detektor. Der Staat verlangt von seinen Bürgern sich vor dem Handeln zu Informieren.
Unwissenheit oder eine falsche Einschätzung, schützen vor Strafe nicht.
Was ein BD oder KD ob beweglich oder nicht ist, entscheiden die Behörden. Also wenn du dem Hobby nachgehen möchtest solltest du dich bei deinen Behörden vor Ort erkundigen.
Auch gibt es ja noch das sogenannte "Schatzregal" das besagt: das was du findest noch lange nicht dir gehört!
Du bist für dein Handeln verantwortlich und auch nur du wirst die Konsequenzen tragen müssen sollte es schief gehen.
So ein Detektoren Forum wie dieses hier ist immer Pro Hobby und der eine oder andere hat eine Rosa Brille auf.
Du könntest erwischt werden und dann ist es immer eine Einzelfall Entscheidung der Behörden.

G.S

« Letzte Änderung: 17. Juni 2012, um 17:45:26 Uhr von (versteckt) »

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#22
17. Juni 2012, um 17:55:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
So ein Detektoren Forum wie dieses hier ist immer Pro Hobby und der eine oder andere hat eine Rosa Brille auf.
Wie man an deinen Beiträgen ja deutlich erkennen kann Grinsend

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#23
17. Juni 2012, um 18:10:17 Uhr

ach jott und du bist etwas langsam im Denken, wie es dir schon nachgesagt wurde Küssen

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#24
17. Juni 2012, um 19:42:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
ach jott und du bist etwas langsam im Denken, wie es dir schon nachgesagt wurde Küssen
Langsam und gründlich, das ist vollkommen richtig. Grinsend
Aber immer schön beim Thema bleiben. Auch wenn Diffamierungen bei dir zur Tagesordnung gehören.
Gut Fund
j Smiley t t

« Letzte Änderung: 17. Juni 2012, um 19:47:26 Uhr von (versteckt) »

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#25
30. Juni 2012, um 08:58:34 Uhr

Im Wald zu suchen ist grundsätzlich verboten! Du kannst mit einer Genehmigung auch nicht einfach überall suchen in Deinem Bundesland sondern Du musst die Genehmigung für einen bestimmten Kreis beantragen. Das kostet die normale Gebühr. Möchtest Du in mehreren Kreisen suchen musst Du auch dementsrechend die Gebühr so oft bezahlen. Die Genehmigung bekommt man erstmal für ein Jahr und dann wird geguckt, in wie weit der Sondengänger mit den Landesachäologen zusammenarbeitet. Die Genehmigung beinhaltet suchen auf Äckern sowie in Baugruben, Strassenbautrassen, aber natürlich nur mit dem Einverständnis des Grundbesitzers (Bauer bei Äckern, Polier der Baustelle).

Ich hatte am Montag für meine Genehmigung das sehr nette und aufschlussreiche Gespräch mit dem Landesachäologen und kann nun die Genehmigung beantragen.

Wenn man keine Genehmigung hat, kann man aber auf Spielplätzen, Badeseen und Kirmesplätzen (wenn keine Kirmes ist) suchen.



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#26
30. Juni 2012, um 09:15:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von altmanfilm
Wenn man keine Genehmigung hat, kann man aber auf Spielplätzen, Badeseen und Kirmesplätzen (wenn keine Kirmes ist) suchen.

und auf Äckern und Wiesen und vor allen Dingen (im Gegensatz zu vielen Knebelvertragbesitzern) auch in Wäldern  Smiley

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#27
30. Juni 2012, um 09:20:45 Uhr

Im Wald zu suchen ist grundsätzlich verboten!

EDIT: Ganz klar aus erster Hand (Landesarchäolge beim "Benimm") am Montag.

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#28
30. Juni 2012, um 09:27:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von altmanfilm
Im Wald zu suchen ist grundsätzlich verboten!

EDIT: Ganz klar aus erster Hand (Landesarchäolge beim "Benimm") am Montag.

nur weil du dich hast verarschen lassen musst die Verarsche ja jetzt nicht weiterreichen  Lächelnd es gibt KEIN Waldsuchverbot ! die Archis hätten das gern ,aber gibt es nicht ! schau die Paragraphen von NRW durch - nix Waldverbot !

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#29
30. Juni 2012, um 09:49:00 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://eti-veth.de/forstre.htm
 

vielleicht klärt das ja einiges  Boxen

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