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 German Treasure Hunter - neue Videos

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Avatar  German Treasure Hunter - neue Videos  (Gelesen 1426 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
11. Juni 2015, um 17:22:33 Uhr

Hallo liebe Kollegen,

ich habe mal wieder zwei neue Videos für euch, einmal mit Frau Dr. Morscheiser und eine komplett neue Episode German Treasure Hunter. Viel Spaß und gerne Feedback!

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.youtube.com/watch?v=YztsBmuvRJ0



Cheers!

Carsten

« Letzte Änderung: 11. Juni 2015, um 18:25:20 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
11. Juni 2015, um 18:13:43 Uhr

Zwei Daumen hoch für das Video  Super Super

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
11. Juni 2015, um 18:27:16 Uhr

Danke dir! Ich weiß natürlich, dass es auch einige gibt, die das anders sehen, aber ich versuche so meinen Teil für einen Deutschland weiten,gemeinsam Weg, beizutragen.

Cheers!



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(versteckt)
#3
11. Juni 2015, um 20:28:26 Uhr

Ich habe es mir nicht bis zum Ende angesehen. Mir reicht "Wald und Wiese sind tabu". Unsachlich und Gesetzeswidrig und da braucht man nicht weiter zuschauen. Nichts neues, alte fest verwurzelte Standpunkte.

Gruß  Charlie

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
11. Juni 2015, um 21:38:25 Uhr

Das hatten wir doch gerade schon auf Facebook Kollege. Unsachlich bist nur du. Auch hier noch mal für dich zum mitschreiben:

Die gesetzliche Definition in § 2 Abs. 5 DSchG besagt:

 

Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden

oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen

Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler
hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.
 
und als Denkmäler im Sinne von § 2 Abs. 1 DSchG gelten:
 

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung

und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn

die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für

die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und

Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

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(versteckt)
#5
11. Juni 2015, um 22:57:53 Uhr

Carsten , einfach  Super

Hey, läuft da was?

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(versteckt)
#6
11. Juni 2015, um 22:59:50 Uhr

sind immer besser geworden  Super

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
11. Juni 2015, um 23:13:33 Uhr

Vielen Dank Jungs! Jaaaa, vielleicht läuft da was...aber nicht in Sachen anbaggern, sondern eher in Sachen Ausgrabung Zwinkernd hahaha

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(versteckt)
#8
12. Juni 2015, um 03:45:27 Uhr

Vielen Dank für das sehr informative Video.
Ich wäre froh, wenn ich diese Informationen  damals vor  beantragen meiner
Genehmigung auch schon gehabt hätte.


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(versteckt)
#9
12. Juni 2015, um 05:15:04 Uhr

in meiner nfg steht drin dass ich eine notbergung durchführen darf, nach absprache wäre dies ein burggraben der geflutet oder ein dorf das abgerissen wird.......
wenn ich so ein gelaber lese.......
ich kann da gar nix mehr sagen....echt

Gruß Miraculix

Hinzugefügt 12. Juni 2015, um 05:18:47 Uhr:

oh.... ich sehe da einen avatar der ...... nicht auf dem acker sondelt...... ich hab da gar net mehr zu ende geschaut ob das jetzt bewachsen war

« Letzte Änderung: 12. Juni 2015, um 05:18:47 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
12. Juni 2015, um 19:15:24 Uhr

Du darfst Notgrabungen durchführen?Huch Interessant Zwinkernd

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