[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Allgemeines Forum > Rund ums Forum > Fragen, Vorschläge, Lob & Kritik zum Forum (Moderator: Le Vasseur) > Thema:

 Grabgenehmigung in Bayern??

Gehe zu:  
Avatar  Grabgenehmigung in Bayern??  (Gelesen 563 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. April 2013, um 01:13:11 Uhr

Hey Sondelkollegen,

ich hab jetzt mal eine Frage ich bin bisher davon ausgegangen das in Bayern keine Genehmigung zum Sondeln gebraucht wird bis ich gerade in Youtube auf dieses Video gestoßen bin.


Darin kommt vor ( bei Minute 3:40) das ich zwar keine Suchgenehmigung brauche aber eine Grabgenehmigung, jetzt bin ich doch ein wenig verwirrt da ich eigentlich immer gedacht hatte sobald ich die Genehmigung vom Bauern für einen Acker hab kann ich bedenkenlos drauf los sondeln??  Huch

Oder ist das Ok vom Bauern die Grabgenehmigung?
Also darf ich jetzt sondeln ohne rechtliche Konsequenzen oder nicht??

Alles ein bisschen verwirrend geschrieben hoffe ihr könnt mir Folgen  Zwinkernd

Danke schonmal für eure Antworten  Super

glg Chris


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
3/5 Schatzsucher - Das Geschäft mit der Vergangenheit


Offline
(versteckt)
#1
09. April 2013, um 01:41:43 Uhr

Hi,

kurz und bündig...
wenn du nicht auf einem Bodendenkmal sondelst reicht die Erlaubnis des Grundbesitzers.
Solltest du aber trotzdem auf ein Grab oder Geschichtsträchtige Artefakte stoßen musst du das graben aufhören und es dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege melden. 

Bin aber auf weitere Antworten sehr gespannt

Grüße Nalahr

« Letzte Änderung: 09. April 2013, um 01:50:23 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#2
09. April 2013, um 01:42:11 Uhr

Servus chris,


du kannst in BY suchen, soofern die Genehmigung des Grundstückseigners vorliegt. Davon ausgenommen
sind Bodendenkmäler. Diese sind im Bayernviewer Denkmal veröffentlicht, d.h. du kannst dich vor jeder
Sondeltour vergewissern, dass du nicht auf BD sondeln gehst. Das DSchG macht da noch eine Einschränkung:
wenn du auf einer nicht als BD ausgewiesenen Stelle Funde machst, die archäologisch von Bedeutung
sind, dann wird diese Fläche automatisch zum BD. Das ist so auch i.O., sonst wäre ein archäologisch hoch
interessantes Gebiet, z.B. Kalkriese (das ist jetzt zwar nicht in BY, aber als Beispiel gut geeignet) "schutzlos".
Dieser Interessenskonflikt ist mMn extrem selten - kann aber vorkommen. Da steht jeder Sondler für sich
selbst in der Pflcht, bzw. er muss es mit sich selbst abmachen....


G&GF



karuna  Winken

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
09. April 2013, um 01:56:03 Uhr

Danke karuna für deine schnelle und hilfreiche antwort   [super]Darum liebe ich bayern  Smiley
 

 

Ps: von Bodendenkmälern halte ich eh immer einen aureichenden abstand


glg chris und natürlich gut Fund

Offline
(versteckt)
#4
09. April 2013, um 02:02:59 Uhr

Genau so mach ich es auch! Zu BD halte ich einen gewissen "'Schamabstand" ein, d.h. ich fang nicht
einen Meter dahinter an. Und auch jenseits davon liegt was.


G&GF


karuna  Zwinkernd

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor