Moin,
wie üblich wird hier wieder alles durcheinander geworfen.
Ob es in einem Bundesland ein Schatzregal gibt oder nicht hat nichts mit einer Nachforschungsgenehmigung (NFG) zu tun, weil das Schatzregal nur die Eigentumsfrage an den Funden regelt.
In Bayern brauchst Du keine NFG, aber die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Im Internet findest Du eine HP der Denkmalschutzbehörde, den Bayern-Viewer. Dort sind alle Bereiche rot gekennzeichnet innerhalb derer Du auch mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers NICHT suchen darfst.
An den Funden erwirbst Du mit der Entdeckung einen hälftigen Eigentumsanteli, die andere Hälfte gehört dem Grundstückseigentümer. Eine Verheimlichung der Funde gegenüber dem Grundstückseigentümer ist eine Unterschlagung.
Archäologische Funde sind der Denkmalschutzbehörde zur wissenschaftlichen Auswertung zu melden.
Viele Grüße
Walter
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