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 >  Fundforen > Fundkomplexe (Moderatoren: Drusus, MichaelP) > Thema:

 Heute auf der Wiese & Wald

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#15
28. Mai 2014, um 09:31:31 Uhr

Hi,
Der Webley war übrigens hergestellt bei Enfield.

Die Russen hat auch ein Revolver....ich habe nur kein info dazu.

Schöne Feiertag Alle


Cav.

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#16
28. Mai 2014, um 09:58:52 Uhr

also im Moment verstößt Du gegen das KWKG gegen das WaffG und ebenso gegen die  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Anl.I-A1-UA1-1.4.6
Bei stark verrosteten oder in sonstiger Weise unbrauchbar gewordenen Schusswaffen ist von einem Verlust der Schusswaffeneigenschaft auszugehen, wenn die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht mehr mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder hergestellt werden kann. Dies gilt auch für jedes einzelne wesentliche Waffenteil.

Bloß kannst und darfst DU das nicht feststellen, sonder nur ein Büchsenmacher oder ein Beschußamt.  Die Gesetze in Österreich werden auch nicht viel anders sein.

Mit sowas bist Du der Liebling aller SondengängerGegner, denn das Waffengesetzt ist das einzige scharfe Schwert dass sie gegen uns in der Hand haben. Geh mit dem Ding zur Polizei und geb Dich so naiv wie hier, ansonsten präsentierts Du gerade im Internet, dass Du illegal im Besitz einer Waffe bist.

« Letzte Änderung: 28. Mai 2014, um 10:00:28 Uhr von (versteckt) »

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#17
28. Mai 2014, um 10:15:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von flumi
also im Moment verstößt Du gegen das KWKG gegen das WaffG und ebenso gegen die  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Anl.I-A1-UA1-1.4.6
Bei stark verrosteten oder in sonstiger Weise unbrauchbar gewordenen Schusswaffen ist von einem Verlust der Schusswaffeneigenschaft auszugehen, wenn die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht mehr mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder hergestellt werden kann. Dies gilt auch für jedes einzelne wesentliche Waffenteil.

Bloß kannst und darfst DU das nicht feststellen, sonder nur ein Büchsenmacher oder ein Beschußamt.  Die Gesetze in Österreich werden auch nicht viel anders sein.

Mit sowas bist Du der Liebling aller SondengängerGegner, denn das Waffengesetzt ist das einzige scharfe Schwert dass sie gegen uns in der Hand haben. Geh mit dem Ding zur Polizei und geb Dich so naiv wie hier, ansonsten präsentierts Du gerade im Internet, dass Du illegal im Besitz einer Waffe bist.

Flumi, du bist ein "Spielverderber". Aber du hast recht !


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#18
28. Mai 2014, um 10:23:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von flumi
also im Moment verstößt Du gegen das KWKG gegen das WaffG und ebenso gegen die  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Anl.I-A1-UA1-1.4.6
Bei stark verrosteten oder in sonstiger Weise unbrauchbar gewordenen Schusswaffen ist von einem Verlust der Schusswaffeneigenschaft auszugehen, wenn die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht mehr mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder hergestellt werden kann. Dies gilt auch für jedes einzelne wesentliche Waffenteil.

Bloß kannst und darfst DU das nicht feststellen, sonder nur ein Büchsenmacher oder ein Beschußamt.  Die Gesetze in Österreich werden auch nicht viel anders sein.

Mit sowas bist Du der Liebling aller SondengängerGegner, denn das Waffengesetzt ist das einzige scharfe Schwert dass sie gegen uns in der Hand haben. Geh mit dem Ding zur Polizei und geb Dich so naiv wie hier, ansonsten präsentierts Du gerade im Internet, dass Du illegal im Besitz einer Waffe bist.
Mit KWKG hat das nichts zu tun, lediglich mit dem Waffengesetz und in Österreich ist die Gesetzeslage da doch ein wenig anders als in der bunten Republik.
Lies dir doch mal bitte die entsprechenden Gesetzestexte durch, eh du solche Schoten raus haust. Andere glauben das dann wieder und wir kommen hier dahingehend nie auf einen grünen Zweig.
Der besitz dieses Rostklumpens ist in Österreich keineswegs illegal und eine Kriegswaffe ist es schon gar nicht. Belehren

Grüße Winken


Hinzugefügt 28. Mai 2014, um 10:26:30 Uhr:

Geschrieben von Zitat von mann
Flumi, du bist ein "Spielverderber". Aber du hast recht !


Hauptsache mal mit ins Horn geblasen...

« Letzte Änderung: 28. Mai 2014, um 10:26:30 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#19
28. Mai 2014, um 10:36:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
Mit KWKG hat das nichts zu tun, lediglich mit dem Waffengesetz und in Österreich ist die Gesetzeslage da doch ein wenig anders als in der bunten Republik.
Lies dir doch mal bitte die entsprechenden Gesetzestexte durch, eh du solche Schoten raus haust. Andere glauben das dann wieder und wir kommen hier dahingehend nie auf einen grünen Zweig.
Der besitz dieses Rostklumpens ist in Österreich keineswegs illegal und eine Kriegswaffe ist es schon gar nicht. Belehren

Grüße Winken


1. Falsch, die Demilitarisierung muß in Deutschland nach Kriegswaffenkontrollgesetz (wenn wir davon ausgehen dass es ein milit. Revolver ist) und Waffengesetz vorgenommen werden. So hats ein Büchsenmacher gesagt und dem glaub ich jetzt einfach mal.

2. Sollte das Waffengesetz in Österreich den Rostgrad einer Waffe festlegen ab wann Sie wieder beschußfähig zu machen ist und ab wann nicht, dann möchte ich von Dir die Stelle zitiert haben in der das steht.
   Auch Teile davon wie z.B der Lauf.

3. Je mehr informiert sind, dass sie wegen einem alten verrosteten Verschluß oder Waffenteilen eine Menge Ärger bekommen können desto besser und dann ist so eine Schote schon nicht umsonst herausgehauen.

4. Ja ich habe das Gesetz gelesen und habe die Sachkundeprüfung zur Waffenbesitzkarte abgelegt. Also immer mal langsam mit den Pferden

« Letzte Änderung: 28. Mai 2014, um 10:40:49 Uhr von (versteckt) »

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#20
28. Mai 2014, um 11:29:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
Mit KWKG hat das nichts zu tun, lediglich mit dem Waffengesetz und in Österreich ist die Gesetzeslage da doch ein wenig anders als in der bunten Republik.
Lies dir doch mal bitte die entsprechenden Gesetzestexte durch, eh du solche Schoten raus haust. Andere glauben das dann wieder und wir kommen hier dahingehend nie auf einen grünen Zweig.
Der besitz dieses Rostklumpens ist in Österreich keineswegs illegal und eine Kriegswaffe ist es schon gar nicht. Belehren

Grüße Winken


Hinzugefügt 28. Mai 2014, um 10:26:30 Uhr:

Hauptsache mal mit ins Horn geblasen...

Ganz unabhängig von der Gesetzeslage.
Die Waffenfinder, Munitionsfinder und Barbarenschatzfinder sind die "Lieblinge der SondenGängergegner"
Jede negative Schlagzeile in der Presse benutzt mindestens eines dieser "Themen".
Und damit hat Flumi Recht.
Für die Meinungsmachern ist die exakte Gesetzeslage sowieso egal. Die Auflage zählt.

Ich finde es auch nicht gut. Es ist aber Fakt.
 

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#21
28. Mai 2014, um 11:48:08 Uhr

Es gibt an dieser Sache nix aber auch gar nix zu diskutieren.

Der Admin dieses Forums schreibt in den Richtlinien zum Einstellen von Fundbildern folgendes:

Wir freuen uns über Eure Bilder und Funde in dieser Rubrik.
Bitte beachtet aber dass nur Bilder von Funden eingestellt werden dürfen die den Fund entweder an Ort und Stelle wo er gefunden wurde zeigen oder aber aber von ordnungsgemäß entmilitarisierten Gegenständen.
D.h. wenn Ihr z.B. ein Bild einer auf Eurem Wohnzimmertisch liegenden, entmilitarisierten Panzerfaust  einstellt, erwähnt bitte auch dass sie ordnungsgemäß entmilitarisiet ist.
Die zuständigen Behörden über einen Waffenfund ordnungsgemäß zu informieren ist selbstverständlich.
Wir schreiben das in Eurem und unseren Interesse und können keinerlei Verantwortung für Schäden jeglicher Art übernehmen die aus einer Missachtung der Gesetzeslage entstehen.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/waffen_munition_zunder/richtlinien_zum_einstellen_von_funden_bitte_lesen-t151.0.html


Ich kann hier keine ordnungsgemäß entmilitarisierte Waffe sehen. Dazu brauchts nämlich nen Stempel und keinen Rost von x Prozent.
Stattdessen sehe ich hier Bilder einer Waffe die sich nicht mehr am Ort der Fundstelle befindet.

Herrgott glaubt es doch einmal dass damit nicht zu Spaßen ist.  Was ist denn wenn sich eine Patrone im Patronenlager befindet? Reingerostet und durch eine Unachtsamkeit (Rost mit Hammer wegklopfen etc.) losgeht? Dann hauts den ganzen Scheißdreck auseinander und das nächste Frühstück findet dann im Dunkeln statt.


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#22
28. Mai 2014, um 12:03:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von flumi
Es gibt an dieser Sache nix aber auch gar nix zu diskutieren.

Der Admin dieses Forums schreibt in den Richtlinien zum Einstellen von Fundbildern folgendes:

Wir freuen uns über Eure Bilder und Funde in dieser Rubrik.
Bitte beachtet aber dass nur Bilder von Funden eingestellt werden dürfen die den Fund entweder an Ort und Stelle wo er gefunden wurde zeigen oder aber aber von ordnungsgemäß entmilitarisierten Gegenständen.
D.h. wenn Ihr z.B. ein Bild einer auf Eurem Wohnzimmertisch liegenden, entmilitarisierten Panzerfaust  einstellt, erwähnt bitte auch dass sie ordnungsgemäß entmilitarisiet ist.
Die zuständigen Behörden über einen Waffenfund ordnungsgemäß zu informieren ist selbstverständlich.
Wir schreiben das in Eurem und unseren Interesse und können keinerlei Verantwortung für Schäden jeglicher Art übernehmen die aus einer Missachtung der Gesetzeslage entstehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/waffen_munition_zunder/richtlinien_zum_einstellen_von_funden_bitte_lesen-t151.0.html


Ich kann hier keine ordnungsgemäß entmilitarisierte Waffe sehen. Dazu brauchts nämlich nen Stempel und keinen Rost von x Prozent.
Stattdessen sehe ich hier Bilder einer Waffe die sich nicht mehr am Ort der Fundstelle befindet.

Herrgott glaubt es doch einmal dass damit nicht zu Spaßen ist.  Was ist denn wenn sich eine Patrone im Patronenlager befindet? Reingerostet und durch eine Unachtsamkeit (Rost mit Hammer wegklopfen etc.) losgeht? Dann hauts den ganzen Scheißdreck auseinander und das nächste Frühstück findet dann im Dunkeln statt.



Lies du(und anscheinend auch der Admin) erst mal nach was "entmilitarisierte Waffe" bedeutet. Unbrauchbar(bzw. deko) und entmilitarisiert sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Die Gesetzeslage in Österreich ist dahingehend eindeutig, also hast du dahingehend recht -es bedarf da keiner Diskussion.
Lasst doch einfach euer Pseudoexpertengehabe sein, wenn ihr euch nicht richtig auskennt. Da muss man nicht ständig irgend eine wilde Diskussion führen.
Wäre der Fund in Deutschland gemacht worden, würde die Sache anders aus sehen - IST ER ABER NUN MAL NICHT!!!

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#23
28. Mai 2014, um 12:10:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
Lies du(und anscheinend auch der Admin) erst mal nach was "entmilitarisierte Waffe" bedeutet. Unbrauchbar(bzw. deko) und entmilitarisiert sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Die Gesetzeslage in Österreich ist dahingehend eindeutig, also hast du dahingehend recht -es bedarf da keiner Diskussion.
Lasst doch einfach euer Pseudoexpertengehabe sein, wenn ihr euch nicht richtig auskennt. Da muss man nicht ständig irgend eine wilde Diskussion führen.
Wäre der Fund in Deutschland gemacht worden, würde die Sache anders aus sehen - IST ER ABER NUN MAL NICHT!!!

 
Zitiere mir bitte aus dem österreichischen Waffengesetz wo steht ab welchem Grad der Vorrostung die Waffe unbrauchbar und ab welchem Grad entmilitarisiert und ab welchem Grad einzelne Teile wieder funktionell herstellbar sind.
Bitte Zitat, nix anderes. Keine Pseudoexpertengehabe.

Erkläre mir wieso eine in Österreich gefundene Waffe mit einer Patrone im Patronenlager ungefährlicher sein sollte als eine in Deutschland gefundene Waffe mit Patrone im Patronenlager. Denn das kann im Moment noch nicht ausgeschlossen werden.

Hinzugefügt 28. Mai 2014, um 12:18:13 Uhr:

Im Übrigen:

45-jähriger Kasseler hatte historische Gewehre ohne Genehmigung: Bewährungsstrafe
Waffengesetz stoppt Sammellust

Kassel. Ein 45-jähriger Mann ist am Montag vor dem Amtsgericht Kassel wegen Verstoßes gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz und wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Kunsthistoriker hatte in seinem Kasseler Haus verbotenerweise historische Gewehre aufbewahrt.

Der bislang unbescholtene Historiker gab sich zerknirscht. Dass er für einige seiner Sammelobjekte, die er sich im Internet und auf Trödelmärkten beschaffte, eine Waffenbesitzkarte benötigt hätte, will er nicht gewusst haben. Erst recht nicht, dass einzelne Stücke gar als Kriegswaffe gelten und somit für Privatpersonen gänzlich verboten sein könnten. Sämtliche Objekte hätten lange Zeit in der Erde oder im Wasser gelegen und seien dadurch stark verrostet gewesen, betonte der Angeklagte. „Sie waren in solch schlechtem Zustand, dass sie nach meiner Auffassung gar keine Waffen mehr waren“, meinte er.



Für mich ist damit auch die Diskussion beendet. Er soll damit machen was er will. Mehr informieren kann man nicht mehr.

« Letzte Änderung: 28. Mai 2014, um 12:18:13 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#24
28. Mai 2014, um 12:38:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von flumi

Zitiere mir bitte aus dem österreichischen Waffengesetz wo steht ab welchem Grad der Vorrostung die Waffe unbrauchbar und ab welchem Grad entmilitarisiert und ab welchem Grad einzelne Teile wieder funktionell herstellbar sind.
Bitte Zitat, nix anderes. Keine Pseudoexpertengehabe.

Erkläre mir wieso eine in Österreich gefundene Waffe mit einer Patrone im Patronenlager ungefährlicher sein sollte als eine in Deutschland gefundene Waffe mit Patrone im Patronenlager. Denn das kann im Moment noch nicht ausgeschlossen werden.

Hinzugefügt 28. Mai 2014, um 12:18:13 Uhr:

Im Übrigen:

45-jähriger Kasseler hatte historische Gewehre ohne Genehmigung: Bewährungsstrafe
Waffengesetz stoppt Sammellust

Kassel. Ein 45-jähriger Mann ist am Montag vor dem Amtsgericht Kassel wegen Verstoßes gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz und wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Kunsthistoriker hatte in seinem Kasseler Haus verbotenerweise historische Gewehre aufbewahrt.

Der bislang unbescholtene Historiker gab sich zerknirscht. Dass er für einige seiner Sammelobjekte, die er sich im Internet und auf Trödelmärkten beschaffte, eine Waffenbesitzkarte benötigt hätte, will er nicht gewusst haben. Erst recht nicht, dass einzelne Stücke gar als Kriegswaffe gelten und somit für Privatpersonen gänzlich verboten sein könnten. Sämtliche Objekte hätten lange Zeit in der Erde oder im Wasser gelegen und seien dadurch stark verrostet gewesen, betonte der Angeklagte. „Sie waren in solch schlechtem Zustand, dass sie nach meiner Auffassung gar keine Waffen mehr waren“, meinte er.



Für mich ist damit auch die Diskussion beendet. Er soll damit machen was er will. Mehr informieren kann man nicht mehr.

Huch
Ich fasse das obenstehende mal zusammen:
Ich habe mein Maul zu weit aufgerissen, möchte aber nicht blöd da stehen. Deshalb versuche ich mit dem zitieren von Medienberichten (die zwar wieder am Thema vorbei gehen, aber vielleicht merkt's ja niemand) meine Aussagen zu unterstreichen. Etwas selbst nachlesen, möchte ich nicht. Und um trotzdem weiter oben auf zu sitzen, beende ich einfach die Diskussion.

Da geh ich lieber raus an die frische Luft, als mir solches Gefasel rein zu ziehen.



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#25
28. Mai 2014, um 13:11:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
Huch
Ich fasse das obenstehende mal zusammen:
Ich habe mein Maul zu weit aufgerissen, möchte aber nicht blöd da stehen.


Falsch. Weil ich wußte dass von Dir nichts anderes als nur noch eine Beleidigung kommen kann, nachdem Du in die Enge getrieben bist, und ich mir das ersparen wollte.

Im Schatzsucher hat einer den harten Weg bis zum Schluß begangen und zwar mit einem Rostzustand wie dem hier gezeigten. Er hat alle Amtsgänge detailliert aufgeführt.

Sein Credo war "Ich tingelte von einem Waffenhändler zum anderen, vergeblich. Hinterher erfuhr ich direkt oder indirekt, daß zwei von dreien sich mit so etwas schon mal in die Nesseln gesetzt hätten und gebrannte Kinder seien. Hinzu kam, daß einige der vom Waffengesetz vorgeschriebenen Schritte zur Schußunfähigkeitsmachung (was für eine Sprache..) bei meiner Waffe gar nicht durchgeführt werden konnten. Wie soll man die Kammern auffräsen, wenn man die Trommel nicht entnehmen kann? Kurzum, Bodenfunde im dafür typischen Zustand sind vom Gesetz nicht vorgesehen."

Ich weiß nicht ob ich den Link hier reinstellen darf.


Ergo will ich dass dem Finder weder von gesetzlicher Seite als auch von gesundheitlicher Seite etwas passiert und werde dafür von Dir als Maulaufreißer und rumfasler beleidigt. Da kannst Du stolz drauf sein.





« Letzte Änderung: 28. Mai 2014, um 13:13:57 Uhr von (versteckt) »

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#26
28. Mai 2014, um 13:35:24 Uhr

Da er jetzt weiß um was es sich handelt kann er immer noch reagieren und keinen wirds interessieren.Wenn ich nicht sicher bin um was es sich handelt stell ich auch mal hier den Fund ein und bitte um Bestimmung ,dann ist immer noch genug Zeit um zu handeln.also bitte lasst doch die § Gacke!
@flumi  du kannst und sollst auf solche Funde aufmerksam machen,wenn du die Gesetzeslage genau kennst,aber irgend wie kommt dein Wissen so rüber als wärst du der Kläger und das ist nicht sehr kollegial.
gruß schwingi


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#27
28. Mai 2014, um 14:09:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von schwingi
@flumi  du kannst und sollst auf solche Funde aufmerksam machen,wenn du die Gesetzeslage genau kennst,aber irgend wie kommt dein Wissen so rüber als wärst du der Kläger und das ist nicht sehr kollegial.
gruß schwingi

So sollte es nicht rüberkommen, aber bei der Sachkundeprüfung wurde damals genau der Fall der verrosteten Waffe diskutiert. Meine Meinung war damals auch eine andere, denn:

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4.6

Bei stark verrosteten oder in sonstiger Weise unbrauchbar gewordenen Schusswaffen ist von einem Verlust der Schusswaffeneigenschaft auszugehen, wenn die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht mehr mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder hergestellt werden kann. Dies gilt auch für jedes einzelne wesentliche Waffenteil.



Bloß findest Du keinen der Dir das so ohne weiteres bestätigt.
Der Thread im Schatzsucher Forum behandelt das anhand eines Users der den Weg bis zum Ende gegangen ist. Sehr interessant.


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(versteckt)Themen Schreiber
#28
28. Mai 2014, um 15:45:01 Uhr

Soooo Leute.  Smiley
Also da ich ja, wie jeder der meine Texte ließt weiß, - ein Freund der Gesetze bin, war ich nun mit dem Revolver - oder das was davon über ist - unterwegs um Klarheit zu schaffen.  Cool

Erst war ich auf der Polizeiwache vor Ort. Die Beamten fanden das Teil sehr interessant, so dass alle vom Hinterzimmer vor kamen um sich das Ding auch anzusehen. Waren super nett, und meinten dass es von ihrer Seite kein Problem gäbe dieses Relikt zu behalten ohne Waffenbesitzkarte. Ich sollte jedoch zu einem Fachmann gehen, ich bekam die Adresse eines Waffenhandels, ein paar Ortschaften weiter. Der würde entscheiden ob er die Waffe einzieht, oder ich sie behalten kann. Ich fuhr hin. Als ich an die reihe kam, schaute sich der Herr dort das Teil an, und die Umstehenden begann angeregt zu rätseln welche Waffe das denn einmal war. Das waren alles Jäger dort. Auf meine Frage, ob ich denn nun diese Waffe behalten dürfe meinte der Herr wörtlich:" Die einzige Möglichkeit mit dieser Waffe jemanden zu verletzen ist, wenn Sie die jemanden an den Kopf werfen!" Allgemeines Gelächter.

Ich war happy, aber er wollte mir kein Zertifikat für die Ungefährlichkeit ausstellen, da es das in Österreich "seit Oktober nicht mehr gibt".  How ever. Dann gab es noch Tipps wie ich denn diese Waffe konservieren sollte.
Ich musste mich weder auf der Polizei noch im Waffengeschäft ausweisen. Falls hier ein Scheriff sein sollte der mir nicht glaubt, und ich nichts zu verbergen habe, darf er gerne hier anrufen und nachfragen ob ich dort war:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=c0f8d08a-c77e-4e8f-b1f7-fca106a711f9

So, damit wäre wohl das Thema der Illegalität erledigt, danke jedoch für alle Hinweise. Ach ja, ein Jäger meinte noch, eine 9mm sei das nicht, die wäre zu klein. Wie auch immer, ich weiß immer noch nicht genau welche Waffe das ist, und vermutlich wird das aufgrund des Zustandes auch so bleiben.  Ärgerlich

Fazit: Bei uns in Österreich ist man scheinbar etwas lockerer. Was aber nicht heißt, dass man hier bei wirklichen Gefahren nachlässig verfahren würde.  Polizei
Liebe Grüße,
Tom

« Letzte Änderung: 28. Mai 2014, um 15:49:40 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#29
28. Mai 2014, um 17:08:40 Uhr

Die Waffen Gesetzte sind doch etwas anders als in Deutschland,somit ist die m.M.n so wieso unnötige Diskussion bzgl .Waffengesetze Kriegsrelikte bla,bla erledigt.
Fazit:Glaub nicht alles was geschrieben wird,denn dann bist du noch mehr verwirrt als vorher.
schwingi

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