| | Geschrieben von Zitat von pb-cr Wenn der Archäologe mir die Funde zurückgebracht heißt, die haben kein Intresse, sonnst würde er mich darauf ansprechen ob ich die Funde nicht an Museum übergeben möchte. Bei einem Fund hat er das er mich angesprochen und das liegt jetzt im Museum.
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Lies mal den Beitrag über Deinem. Finde das sehr plausibel. Ein Sondengänger aus Österreich der hier auch registriert ist hat das vorige Woche erlebt. Eine Archäologin macht in seiner Gegend und über seine Wohngegend den Doktortitel und dann standen die vor seiner Tür und haben alles mit bis auf nen Kübel Müll und 5kg Musketenkugeln. Die Vitrinen sind jetzt leer. Er solls aber hier selber schreiben wie das genau vor sich ging.
Macht keine mündlichen Absprachen mit den Ämtern.
Lasst euch immer alles schriftlich bestätigen.
Besonders folgende Punkte:
- Wer ist Eigentümer der aufgefundenen Gegestände
- Bei Funden an denen ich der Eigentümer bin, gibt es Einschränkungen bzgl. weiterverkauf?
- Bei Funden bei denen ich der "Verwahrer" bin, wie ist der Versicherungsschutz und die Unversehrbarkeit der Funde geregelt?
- Sind die Funde vererbbar oder bin ich als Vertragspartner der letzte Eigentümer
- Wie ist das Veröffentlichungsrecht der Funde geregelt? Fotos im Internet etc. Wie ist das Copyright für späteres Merchandising und Plakatdrucke etc. geregelt.
- Wie hoch ist der Finderlohn bei Funden die direkt in das Eigentum des Staates übergehen?
- Wer ist Eigentümer der Folgefunde auf dem entdeckten Grund und Boden?
- Wie ist der Grundbesitzer zu entschädigen? Von mir und seitens des Staates?
- Wer kommt für die Bergekosten der Folgefunde auf?
das sind jetzt nur ein paar der Fragen die man schriftlich fixieren sollte wenn man im Auftrag einer Gemeinde oder eines Amtes sucht.
Seid bitte nicht immer alle so blauäugig. Die Bedingungen für eine Zusammenarbeit müsst ihr festlegen bevor ihr loslauft und Zeug rausholt.