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 >  Fundforen > Fundkomplexe (Moderatoren: Drusus, MichaelP) > Thema:

 Heute Funde zurückbekommen

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Avatar  Heute Funde zurückbekommen  (Gelesen 1015 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. April 2015, um 21:26:49 Uhr

Hallo,

habe meine Funde vom Archäologen zurückbekommen....

1. Zellenschmelzfibel um 11-12 Jh
2. Scheibenfibel um 10 Jh
3. Kruzifix um 11 Jh
4. Schwertgurtbeschlag um 9 Jh
5. Die zeichnung...

PS: Die Funde wurden im November 2014 abgegeben...


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Zellenschmelzfibeln.jpg
kruzifix.jpg
scheibenfibel.jpg
schwertgurtbeschlag.jpg
zeichnung.JPG
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#1
22. April 2015, um 21:30:21 Uhr

Toll, was machst du jetzt damit?

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(versteckt)
#2
22. April 2015, um 21:33:57 Uhr

Das würde mich auch interessieren 
was genau machst du jetzt damit 

meine ersten Funde werden wohl in 2 monaten zurück sein, und brauche noch ein paar ideen Zwinkernd

GF

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
22. April 2015, um 21:34:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von rollenheini
Toll, was machst du jetzt damit?
Verkaufen, was sonnst! Scherzzzz..

Was soll ich damit machen deiner Meinung nach? 
Die kommen später in meine Vitrine natürlich...

« Letzte Änderung: 22. April 2015, um 21:35:44 Uhr von (versteckt) »

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#4
23. April 2015, um 07:10:13 Uhr

Bist Du jetzt rein rechtlich der Besitzer oder nur der Verwahrer der Gegenstände? Wenn Letzteres wie ist der Versicherungsschutz etc. geregelt? Sind Funde die vom Archäologen zurückkommen vererbbar oder gehen die an ein Museum?

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#5
23. April 2015, um 07:23:35 Uhr

so wie ich das weiß sind die fundsachen nicht übertragbar und dürfen somit auch nicht veräußert werden.
die sachen mußt bestimmt versichern lassen bei abhanden kommen haftet man dafür. das land könnte auf die
idee kommen eine austellung zu machen und diverse sachen anfordern.
das ist so wie ich das verstehe vieleicht siehts wer anders


lg

walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
23. April 2015, um 07:51:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Bist Du jetzt rein rechtlich der Besitzer oder nur der Verwahrer der Gegenstände? Wenn Letzteres wie ist der Versicherungsschutz etc. geregelt? Sind Funde die vom Archäologen zurückkommen vererbbar oder gehen die an ein Museum?7


Wenn der Archäologe mir die Funde zurückgebracht heißt, die haben kein Intresse, sonnst würde er mich darauf ansprechen ob ich die Funde nicht an Museum übergeben möchte. Bei einem Fund hat er das er mich angesprochen und das liegt jetzt im Museum.

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#7
23. April 2015, um 08:20:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Wenn der Archäologe mir die Funde zurückgebracht heißt, die haben kein Intresse, sonnst würde er mich darauf ansprechen ob ich die Funde nicht an Museum übergeben möchte. Bei einem Fund hat er das er mich angesprochen und das liegt jetzt im Museum.

Lies mal den Beitrag über Deinem. Finde das sehr plausibel. Ein Sondengänger aus Österreich der hier auch registriert ist hat das vorige Woche erlebt. Eine Archäologin macht in seiner Gegend und über seine Wohngegend den Doktortitel und dann standen die vor seiner Tür und haben alles mit bis auf nen Kübel Müll und 5kg Musketenkugeln. Die Vitrinen sind jetzt leer. Er solls aber hier selber schreiben wie das genau vor sich ging.

Macht keine mündlichen Absprachen mit den Ämtern.
Lasst euch immer alles schriftlich bestätigen.

Besonders folgende Punkte:

- Wer ist Eigentümer der aufgefundenen Gegestände
- Bei Funden an denen ich der Eigentümer bin, gibt es Einschränkungen bzgl. weiterverkauf?
- Bei Funden bei denen ich der "Verwahrer" bin, wie ist der Versicherungsschutz und die Unversehrbarkeit der Funde geregelt?
- Sind die Funde vererbbar oder bin ich als Vertragspartner der letzte Eigentümer
- Wie ist das Veröffentlichungsrecht der Funde geregelt? Fotos im Internet etc. Wie ist das Copyright für späteres Merchandising und Plakatdrucke etc. geregelt.
- Wie hoch ist der Finderlohn bei Funden die direkt in das Eigentum des Staates übergehen?
- Wer ist Eigentümer der Folgefunde auf dem entdeckten Grund und Boden?
- Wie ist der Grundbesitzer zu entschädigen? Von mir und seitens des Staates?
- Wer kommt für die Bergekosten der Folgefunde auf?

das sind jetzt nur ein paar der Fragen die man schriftlich fixieren sollte wenn man im Auftrag einer Gemeinde oder eines Amtes sucht.

Seid bitte nicht immer alle so blauäugig. Die Bedingungen für eine Zusammenarbeit müsst ihr festlegen bevor ihr loslauft und Zeug rausholt.

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
23. April 2015, um 09:01:26 Uhr

KINI
Ich glaube du übertreibst, ich kann mir das hier nicht vorstellen, was mit dem Kollegen in Österreich passiert ist. Schließlich wollen die ja mit uns zusammenarbeite.

Auch wenn die später die Funde haben möchten, es ist für mich kein Problem die Funde abzugeben. Zurzeit habe ich keine bedenken.

« Letzte Änderung: 23. April 2015, um 09:02:46 Uhr von (versteckt) »

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#9
23. April 2015, um 09:45:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Auch wenn die später die Funde haben möchten, es ist für mich kein Problem die Funde abzugeben




Ich versteh die ganze Zusammenarbeit die ihr da habt nicht. Also bist Du jetzt der Besitzer oder der Verwahrer der Funde?
Nullahnung
Du hast in Deiner Signatur 1 Goldmünze und 35 Silbermünzen stehen. Wie siehts mit denen aus? Wurden die angeschaut und Dir dann übergeben ohne den Grundbesitzer zu entschädigen? Nullahnung Dann hätte ja das Amt eine Fundunterschlagung gegenüber dem Grundstückseigner begangen. Ich blick grad nicht durch was ihr da treibt? Nullahnung
Gibts jetzt nen Vertrag oder macht da jeder wie er grad lustig ist?

« Letzte Änderung: 23. April 2015, um 09:47:06 Uhr von (versteckt) »

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#10
23. April 2015, um 10:51:27 Uhr

Also so wie ich das kenne, und selber habe, bekommt man die Funde als Leihgabe des Landes zurück und ist der Verwahrer. Da ich nicht in Bayern bin bekommt der Grundstückseigentümer hier erstmal Garnichts außer die Bilder der Funde und ein Bierchen.



Kini, ich weiß auch nicht warum du auf das Thema Zusammenarbeit so provokant reagierst, denn es bringt, mir zumindest, nur Vorteile. Nicht nur weil man nicht kriminalisiert wird sondern auch an Wissensstand, Informationen zu Grabungen, eine Detaillierte Bestimmung und Professionelle Restaurierung der Funde.

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#11
23. April 2015, um 11:14:08 Uhr

@ pc-cr

Danke fürs zeigen und den Beitrag.
Wünsche dir weiterhin so schöne Funde, jetzt hast du auch eine 1A Bestimmung bekommen!

Kleiner Tipp, in der Vitrine machen die sich super auf kleinen Ordensständern und drunter eine Beschriftung z.B. "Zellenschmelzfibel um 11-12 Jh"
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http://www.ebay.de/itm/20-transpar-Aufsteller-Stander-fur-Geocoins-Munzen-und-Orden-sowie-Medaillen-/141617987104?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item20f916fe20

Gibt es im Netz in verschiedenen größen und manchmal auch gute Angebote auf Facebook-Militariagruppen...

Besten Gruß und weiterhin gut Fund!




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(versteckt)Themen Schreiber
#12
23. April 2015, um 11:14:25 Uhr

Kini, du stellst aber fragen, die kann ich garniert beantworten. Vielleicht hattest du einen Konflikt mit den Behörden, sonnst kann ich deine Reaktion nicht erklären. Was die Münzen angeht, die meisten wurden gemeldet, der Bauer hat die alle gesehen er besteht nicht darauf das ich sie verkaufe, schließlich betreibe ich das Hobby nicht um Geld damit zu machen. Ich habe erst gestern erfahren das die Archis die Münzen sehen möchten, davor hieß immer die sollen nur gemeldet werden.

Ich habe nichts zu verbergen. Die Funde bleiben bei mir solange bis die Behörden auftauchen, ich habe nicht vor die an privat Personen zu verkaufen, die Funde laufen noch weg. Deswegen können die Archis sich immer an mich wenden.

Hinzugefügt

« Letzte Änderung: 23. April 2015, um 11:23:42 Uhr von (versteckt) »

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#13
23. April 2015, um 11:37:24 Uhr

Hast Du die Funde auf der Tagung in Herne abgegeben?

Warte auf meine auch noch!

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#14
23. April 2015, um 11:40:24 Uhr

Also wenn das Schatzregal nicht greift - und das tut es ja in vielen Bundesländern bei archäologisch nicht bedeutenden Funden nicht - sollte nach der Auswertung durch die Wissenschaft ganz normal §984 BGB gelten. 

Viele Grüße,
Günter

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