| | Geschrieben von Zitat von Ernte AG Hi Charlie,
Danke für die Blumen und gut recherchiert! Dann bleiben als nicht-KD nur noch Meteoriten übrig  Allerdings ändert die Begriffsüberdehnung des KD in SA nichts an den empfohlenen Regeln außer, dass bei einer €uromünze die Erdarbeiten ruhen müssen und die Denkmalbehörde informiert werden muss, da sie ein KD darstellt, welches angezeigt werden muss 
|
| | |
Nun ja,
so einfach ist das nun nicht.
Da nun fast alles zu KD erhoben wird, wird auch alls vom §14 (1) erfasst.
"§ 14 Genehmigungspflichten
(1) Einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal
1. instand setzen, umgestalten oder
verändern,
2. in seiner Nutzung verändern,
3. durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen in seiner Umgebung im Bestand und Erscheinungsbild verändern, beeinträchtigen oder zerstören,
4.
von seinem Standort entfernen,
5.
beseitigen oder zerstören
will."
Und Verstöße gegen $14(1) stellen einen Ordnungsstrafbestand dar.
In Grunde ist aus der Sicht von uns dieses Gesetz der reinste Brüller.

Gruß Charlie