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 >  Fundforen > Sonstige Objekte > Eisenfunde (Moderator: Raymond) > Thema:

 Schlagring

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Avatar  Schlagring  (Gelesen 10238 mal) 0
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#30
08. Dezember 2012, um 00:47:27 Uhr

na da wird unser Drusus einen schönes sitzten haben Lächelnd
schwingi

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#31
08. Dezember 2012, um 06:48:21 Uhr

Jott, glaube mir, ich habe schon mehrere Personen wegen des Besitzes
von verbotenen Gegenständen anzeigt.

Und alle haben ihren Strafbefehl erhalten.

Hier der Gesetzestext:

Die Anlage 2 des WaffG, die sogenannte „Waffenliste“,
führt verbotene Waffen und Gegenstände
auf. Der Umgang mit den folgenden Waffen und
Gegenständen ist nach § 2 Abs. 3 verboten:


Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt,
 damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Es kann versucht werden, eine Erlaubnis dafür zu bekommen, dass man das Teil besitzen darf.
Der Normalbürger wird diese aber schwer bekommen.

Das ist das WaffG aus Deutschland. Bei anderen Ländern weiß ich es nicht.


Sondenmichel, KHK



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#32
08. Dezember 2012, um 08:01:47 Uhr

Schlagringe sind ganz einfach verbotene Gegenstände.

Sondenmichel, warum tust du das? DU musst doch nicht einmal Anzeige erstatten?

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#33
08. Dezember 2012, um 08:22:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Ich will wetten mit dir, dass der Besitz (nicht das Mitführen) derartiger Gegenstände völlig legal ist.
Grüße
Jürgen
Geschrieben von Zitat von jott
Ich will wetten mit dir, dass der Besitz (nicht das Mitführen) derartiger Gegenstände völlig legal ist.
Grüße
Jürgen


Les Dir doch erst mal das DEUTSCHE Waffen Gesetz durch!!!!!
ein SCHLAGRING ist ein VERBOTENER Gegenstand!!!!!

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(versteckt)
#34
08. Dezember 2012, um 08:26:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Leon
Schlagringe sind ganz einfach verbotene Gegenstände.

Sondenmichel, warum tust du das? DU musst doch nicht einmal Anzeige erstatten?

Es gibt auch Gott sei Dank  Berufe, da muß man sich mit sowas auseinandersetzen.

Gruß cyper

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#35
08. Dezember 2012, um 08:35:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von cyper
Es gibt auch Gott sei Dank  Berufe, da muß man sich mit sowas auseinandersetzen.

Gruß cyper

Dann ist das natürlich was anderes! Aber sonst wenn keine Anzeigepflicht besteht... Solangs moralisch vertretbar ist braucht man das IMHO nicht anzeigen, zumal ein Schlagring in der Vitrine nicht mehr oder weniger gefährlich ist als ein Briefbeschwerer.

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#36
08. Dezember 2012, um 09:19:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
In so einem Fall ist es schon nicht schlecht, den Finder auf die Illegalität hinzuweisen, da das viele einfach nicht wissen. In Deutschland gibt es seit der Verschärfung des Waffengesetzes keine Möglichkeit mehr, diese Dinger legal zu besitzen. Auch wenn man sie nur in der eigenen Wohnung hat. Gleiches gilt z.B. für Wurfsterne. Also, wenn man auf sowas stößt, am besten gleich gaaanz tief wieder eingraben! Ich denke mal, in Österreich ist die Rechtslage ähnlich.
Und alle Klingen die länger sind als Handfäcke auch, Äxte und Macheten sind hingegen Arbeitswerkzeuge und legal. Huch
Das ist Deutschland Grinsend

Hinzugefügt 08. Dezember 2012, um 09:27:00 Uhr:

 und jetzt etwas  Offtopic  Grinsend
Ich geh in nen Wald, hol mir nen Stock und erschlag jemanden damit(nicht wirklich) Zwinkernd
Schon wird der Besitz von Ästen und sonstigem Gehölz verboten....  Belehren  Narr Narr Narr

« Letzte Änderung: 08. Dezember 2012, um 09:27:00 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#37
08. Dezember 2012, um 09:33:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tincca
Und alle Klingen die länger sind als Handfäcke auch, Äxte und Macheten sind hingegen Arbeitswerkzeuge und legal.
Das ist Deutschland


Hinzugefügt 4 Minuten  vor:

 und jetzt etwas   
Ich geh in nen Wald, hol mir nen Stock und erschlag jemanden damit(nicht wirklich)
Schon wird der Besitz von Ästen und sonstigem Gehölz verboten....
Geschrieben von Zitat von Tincca
Und alle Klingen die länger sind als Handfäcke auch, Äxte und Macheten sind hingegen Arbeitswerkzeuge und legal. Huch
Das ist Deutschland Grinsend

Hinzugefügt 08. Dezember 2012, um 09:27:00 Uhr:

 und jetzt etwas  Offtopic  Grinsend
Ich geh in nen Wald, hol mir nen Stock und erschlag jemanden damit(nicht wirklich) Zwinkernd
Schon wird der Besitz von Ästen und sonstigem Gehölz verboten....  Belehren  Narr Narr Narr


So sind halt bei uns Die Gesetze!!!!
Da kan Drusus NICHTS das sind unsere Politiiker!!!!
Ich finde das ja auch ein Witz aber was sol man machen!!!!???
Gruß Alex

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#38
08. Dezember 2012, um 09:37:02 Uhr

 Schockiert  hier geht´s ja mal wieder richtig "ab"

 Super klasse Forum

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#39
08. Dezember 2012, um 09:39:03 Uhr

Ich sag ja gegen Drusus nix, Gott bewahre, ist ein prima Kerl.
Aber die Gesetzt in Deutschland sind ein Witz.
Da mußt du mir recht geben.
Schlagring verboten... Axt erlaub....
wer hat wohl in einem Battle die besseren Karten?  Cool
Ich würde die Axt nehmen  Offtopic Offtopic  Grinsend

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#40
08. Dezember 2012, um 10:01:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tincca
Ich sag ja gegen Drusus nix, Gott bewahre, ist ein prima Kerl.
Aber die Gesetzt in Deutschland sind ein Witz.
Da mußt du mir recht geben.
Schlagring verboten... Axt erlaub....
wer hat wohl in einem Battle die besseren Karten?  Cool
Ich würde die Axt nehmen  Offtopic Offtopic  Grinsend

Genau Du sagst es!!!   Ich würde auch die Axt nehmae!!! Zwinkernd
Gruß Alex Zwinkernd

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#41
08. Dezember 2012, um 10:42:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Das kommt ja vom Porto zu teuer... für dich! Zwinkernd

Hier mal eine Lektüre: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bka.de/nn_206016/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/neuesWaffenrechtFlyer.html


Viele Grüße,
Günter

Genau, und da steht nun mal: "Darunter fällt zum Beispiel das Führverbot von Hieb- und Stoßwaffen, Anscheinswaffen und Einhandmessern." Noch Fragen?
Grüße
Jürgen

Hinzugefügt 08. Dezember 2012, um 11:06:35 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Sondenmichel
Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt,
 damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Geschrieben von Zitat von Sondenmichel
Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Ja ja, ich habe so gut wie verloren. Grinsend
Nun aber bitte den entsprechenden Gesetzestext für Östereich mit Paragraphen.

« Letzte Änderung: 08. Dezember 2012, um 11:06:35 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

(versteckt)
#42
08. Dezember 2012, um 11:12:21 Uhr

Schlagringe sind in Deutschland verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz. Diese dürfen NICHT besessen werden. Ist halt so.
Und weil es oben mal erwähnt wurde: wer in Deutschland eine Schusswaffe besitzen, sie Zuhause lagern, transportieren und auf Schießständen benutzen möchte, sprich: die tatsächliche Gewalt darüber ausüben möchte, der benötigt für die Waffe eine Waffenbesitzkarte (WBK). Einen Waffenschein benötigt, wer ein Schusswaffe zugriffsbereit in Deutschland führen, also ständig bei sich haben, möchte (muss). Dies ist mit Auflagen versehen, z.B. Führverbot auf öffentlichen Veranstaltungen etc. Zudem sind in Deutschland Waffenscheine von der Verbreitung kaum der Rede wert. In meinem Landkreis kenne ich ca. 80% der Waffenscheininhaber persönlich obwohl ich nicht Mitarbeiter der entsprechenden Behörde bin. Leider werden diese zwei völlig unterschiedlichen "Scheine" immer und überall durcheinander gemixt. Keinen Waffenschein benötigen Jäger, die ihre Waffe(n) (auch z.B. nur für zum Fangschuss) zugriffsbereit führen. Dies ist eine Sonderregelung die nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagdausübung steht.

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#43
08. Dezember 2012, um 11:27:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Niete
Schlagringe sind in Deutschland (§ 2 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG)[1], in Österreich (§ 17 Abs. 1 Nr. 6 WaffG) und in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 Bst. d und Art. 5 Abs. 1 Bst. d WaffG)[2] verboten.

Nichts gegen dich , aber wer den Stein ins Rollen bringt !

Mal ehrlich Leute , ist dies ein Gesetzesforum ?

Nein , für mich ist dieser Beitrag eine Farce , es wurde ein Fund gemacht , zugegeben ein verbotenner Gegenstand ,

und es wird Stundenlang , nicht etwar über den Fund , nein über Gesetze gestritten .

Warum einfach wenn es Kompliziert geht !

Das ist ermüdend und Langweilig.

Lg LOKI



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#44
08. Dezember 2012, um 11:40:00 Uhr

man hat ja schon ein Riesenproblem in Deutschland, wenn man einen Baseballschläger im Kofferraum hat und in eine Verkehrskontrolle gerät, entweder man kann nachweisen dass man vom Spiel kommt oder du hast ein Problem, auch die Ausrede "nur zur Selbstverteidigung" gilt hier nicht!!!
Ich wurde mal bei so ner Kontrolle zufällig kontrolliert u. hatte ne kurze Diskussion da ich vom Fischen kam, Thema: Angelmesser... war dann aber natürlich kein Problem da der Zweck des MITFÜHRENS nachvollziehbar war.

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