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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Ausschussvorlage zum verabschiedeten Hessischen Schatzregal

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Avatar  Ausschussvorlage zum verabschiedeten Hessischen Schatzregal  (Gelesen 4177 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
01. Juli 2011, um 20:11:25 Uhr

Hallo Allesamt,

ich bin mir nicht sicher, ob die "Ausschussvorlage WKA/18/22" zum Hessischen Schatzregal Allen bekannt ist.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://starweb.hessen.de/cache/AV/18/WKA/WKA-AV-022-T1.pdf


Besonders die Seiten 15f belegen, dass Sondengänger und ihre Forderungen nicht unschuldig an der Gesetzesänderung sind.

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)
#1
01. Juli 2011, um 20:35:13 Uhr

Ist schon ein alter Hut! Zu den Bemerkungen die mich betreffen hat mein Anwalt mir mitgeteilt
das ich auf Widerruf klagen könnte da seine Aussage frei erfunden und wiederlegbar ist.
Sie sollte ebenso wie die weit übertriebene Wertschätzung des Waldgirmes Fundes nur dazu
dienen den Ausschuss von der notwendigen Einführung eines Schatzregales zu überzeugen.
Mich hat das seinerzeit schon geärgert, habe aber von einer weiteren Klage habe ich abgesehen.

Gruß Micha

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
01. Juli 2011, um 20:50:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Sie sollte ebenso wie die weit übertriebene Wertschätzung des Waldgirmes Fundes nur dazu
dienen den Ausschuss von der notwendigen Einführung eines Schatzregales zu überzeugen.
Blöd nur, dass das gelungen ist. Traurig

Naja, ich kann nur hoffen, dass dies nun kein Buschfeuer ist, das auch noch auf die zwei verbliebenen schatzregalfreien Bundesländer übergreift.

Ich wette ja, sollte es sich zeigen, dass nun in Hessen deutlich weniger Funde gefunden werden, von den Schatzregalbefürwortern nicht zugegeben wird, dass dies an der Gesetzesänderung liegt – sondern stattdessen sicher behauptet wird, es läge daran, dass es noch Bundesländer ohne Schatzregal gibt, in denen dann die hessischen Funde fälschlicherweise gemeldet würden.

Viele Grüße,
Günter

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(versteckt)
#3
01. Juli 2011, um 20:53:52 Uhr

Ja das hoffe ich auch wobei ich was Bayern betrifft sehr zuversichtlich bin.

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
01. Juli 2011, um 20:59:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Ja das hoffe ich auch wobei ich was Bayern betrifft sehr zuversichtlich bin.
Naja, eines haben wir wenigstens gelernt: wir müssen schneller reagieren. Ich war ja total überrascht, dass die Gesetzesänderung beschlossen wurde, während man hier noch über den Text des Flyers diskutierte.

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)
#5
01. Juli 2011, um 21:28:14 Uhr

Ich hatte mir einen ähnlichen Ablauf schon so vorgestellt. Zum einen der Versuch kurz vor Weihnachten,
alles möglichst nicht öffentlich, ohne viel Aufsehen einzuführen, so als hätte man das vorher schon so geregelt.
Die letztliche Ruhe ließ schon böses erahnen, denn wie oft hat man schon mitbekommen das unbeachtet vom
Volksbegehren und entgegen dem Sinn einfach bestimmt wurde.

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(versteckt)
#6
02. Juli 2011, um 07:05:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Hallo Allesamt,

ich bin mir nicht sicher, ob die "Ausschussvorlage WKA/18/22" zum Hessischen Schatzregal Allen bekannt ist.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://starweb.hessen.de/cache/AV/18/WKA/WKA-AV-022-T1.pdf


Besonders die Seiten 15f belegen, dass Sondengänger und ihre Forderungen nicht unschuldig an der Gesetzesänderung sind.

Viele Grüße,
Günter



Moin Günter,

belegen sie das?

Sie belegen, dass sich die hess. Archäologie seit 1974 (Einführung des DSchG) keine Gedanken gemacht hat, wie im Falle eines Schatzfundes zu verfahren ist und wo das GEld für einen eventuellen Ankauf herkommen könnte.

In Folge wurden Schätze in Hessen seit 1974 zwischen Entdecker und Grundstückseigentümer real geteilt, oder sie wurden unter Vermittlung der Landesarchäologie anderen Käufern komplett angeboten, wie beim keltischen Silbermünzenfund von der Heidetränke an das Museum München oder im Falle der Funde vom röm. Lager Oberbrechen an einen privaten Sammler.
Im Falle des Schatzfundes von der Heidetränke wurde der Grundstückseigentümer vom Landesamt nicht beteiligt, da hat man sich sogar der Hehlerei schuldig gemacht, im Falle von Oberbrechen wird das gerade geklärt.

Bei der Einführung der Rubbellose in Hessen durch Initiative des LfDH Abt. Baudenkmalpflege hat die Abt. Bodendenkmalpflege es versäumt mit ins Boot zu steigen um sich auch Gelder für den Erhalt von BD durch die Lotterie zu sichern. Diese Versäumnis wird jetzt den SG zum Verhängnis. 

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#7
02. Juli 2011, um 10:59:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
belegen sie das?

Hallo,

Belege? sind die überhaupt nötig?
Vielleicht vor Gericht, hier im Forum jedenfalls nicht!  Smiley
Wer die ganze Geschichte mit ihren unzähligen "Hessen-Schatzregal-Themen" von Anfang an, (auch, oder vor allem hier im Forum)  mitverfolgt hat, kann zu gar keinem anderen Schluss kommen.

Selbst wenn die Einführung des SRs in Hessen unbestritten längst ein Anliegen gewesen war, kann niemand glaubhaft  immernoch abstreiten, dass die Umsetzung von " Einigen-Wenigen"  aus den eigenen Reihen entscheidend vorangetrieben wurde.
Bei einer Vielzahl von Hessen-Themen bezügl einer bestimmten "Hessenklage" wurde doch im Falle kritischer Äußerungen gegenüber der Vorgehensweise hier sofort über den Mund gefahren...das Ergebnis wurde mehr oder weniger verschwiegen, obwohl andererseits zu Werbezwecken x- Hessenthemen tagelang das Forum beherrschten,
...was letzlich verstärkt vermuten lässt, dass man sich dem evtl entstehenden Eindruck zum Tragen einer Mitschuld ´durchaus bewusst ist.

Bevor ich nun aufgrund meiner Ansichten mal wieder gesteinigt werde Engel ,möchte ich abschließend noch klarstellen, dass ich gewiss nicht zu den Leuten gehöre, die sich wehrlos alles gefallen lassen, aber ob (speziell in diesem einen Fall) der gewählte Weg für die Sondengänger der richtige war, darf man weiterhin sehr wohl anzweifeln.

Gruß, MrsMetal



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
02. Juli 2011, um 11:26:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
Belege? sind die überhaupt nötig?
Vielleicht vor Gericht, hier im Forum jedenfalls nicht!
Hallo MrsMetal,

das sehe ich mal ein bisschen anders – rein aus objektiver Moderatoren-Sicht. In diversen Foren ist schon lange vor dem Gesetzentwurf darüber diskutiert worden, ob das Einklagen von Funden bzw. deren Werten durch Sondengänger (was natürlich damals ihr gutes Recht war) über kurz oder lang zum Schatzregal führen würde.

Dummerweise geschah es über kurz und ich kann mich erinnern, dass dann Stimmen laut wurden, die meinten, das alles habe mit den Sondengängern gar nichts zu tun, sondern nur mit der Entdeckung des Keltenfürstenstandbildes bzw. einiger anderer wertvoller Funde, bei denen Sondengänger nicht beteiligt waren, die aber das Land dann teuer kaufen "musste".

Die Ausschussvorlage zeigt aber wiederum, dass die Sondengänger und ihre Forderungen durchaus als Argument für das Schatzregal verwendet wurden (um mal den von mir zugegebenermaßen unglücklichen Ausdruck "(un)schuldig" zu vermeiden).

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)
#9
02. Juli 2011, um 12:11:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
..das Ergebnis wurde mehr oder weniger verschwiegen,

Der eine sieht es objektiv der andere sucht sich lieber dafür Verantwortliche aus den eigenen Reihen, mir auch egal!
Fakt ist das es schon diskutiert wurde seit E. Schallmayer  im Amt ist, so schon 2002/ 2004 u. zuletzt seit 2008!
Da man munkelt das er nächstes Jahr in Rente gehen will hat man sich damit wohl noch ein Denkmal setzen wollen.

Zum oben zitierten:

Da beide Klagen noch laufen ist auch noch kein Ergebnis vorhanden!

« Letzte Änderung: 02. Juli 2011, um 12:16:04 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#10
02. Juli 2011, um 13:20:48 Uhr

Hallo

@Günter
ok-ok...keine Belege...
dann wird wohl die klammheimliche Eile der Verabschiedung nur Zufall sein...und nicht etwa eine panische Reaktion als Vorbeugung weiterer evtl unbezahlbarer Aufkäufe von Funden. Lächelnd

@cartouche
Geschrieben von Zitat von cartouche
der andere sucht sich lieber dafür Verantwortliche aus den eigenen Reihen, mir auch egal!

ebend...

...es ist dir egal...
und genau der springende Punkt.
Nö, ich suche keine Verantwortlichen, einige User drängen sich da geradezu auf. Ironie
Ich schrieb ja auch, dass es unbestritten schon vorher Thema war...nur wurde eben die Gunst der Stunde für den Todesstoss genutzt.

Und nur mal so...
Wer in einen Krieg zieht, sollte nicht all seinen eigenen Soldaten vorher in die Knie schießen und sich hinterher ständig beschweren, dass er plötzlich ganz allein an der Front steht, weil alle anderern nicht mehr folgen können. Zwinkernd

Gruß, MrsMetal



Offline
(versteckt)
#11
02. Juli 2011, um 14:30:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal

Und nur mal so...
Wer in einen Krieg zieht, sollte nicht all seinen eigenen Soldaten vorher in die Knie schießen und sich hinterher ständig beschweren, dass er plötzlich ganz allein an der Front steht, weil alle anderern nicht mehr folgen können. Zwinkernd

Gruß, MrsMetal


Da ist was dran - das hast Du aber "schön" geschrieben.
Es kann nicht schaden, wenn man sich der Tragweise seiner Handlungen (so auch postings) vorab bewußt zu werden versucht.
Es nutzt nichts mehr!

masterTHief

Offline
(versteckt)
#12
02. Juli 2011, um 20:54:36 Uhr

Ich schrieb ja auch, dass es unbestritten schon vorher Thema war...nur wurde eben die Gunst der Stunde für den Todesstoss genutzt.


Mag sein aber was kann ich dafür!  Du willst mir jetzt doch nicht etwa erzählen das ich das einfach so hätte hinnehmen sollen weil mein Kontrahent
eine Behörde ist die am End evtl. die Gesetze ändert?
Soweit ich mich erinnere hat man zudem zuerst mir in beide Knie geschossen bevor ich die Defensiv-Haltung annahm (hätte drüber stehen sollen).
Und warum wohl ist mir das jetzt egal???  Weil ich festgestellt habe das man gemeinsam hier nichts erreichen kann und es besser ist das jeder sein eigen Dingens macht!
Ich sage nur das ich es bereue über ein Jahr, wie Walter und einige wenige, viel Energie u. Geld darin Verschwendet zu haben Mitstreiter zu finden,
bzw. etwas gegen die Einführung zu unternehmen. Es hätte mir auch von Anfang an alles egal sein können, ich hätte mich extra dafür auch gar nicht in den Foren anmelden müssen.
Ich hätte das still u. ohne große Öffentlichkeit abwickeln können. Ich tat es nicht , denn es war mir eben nicht egal!!
Du hast seinerzeit im übrigen auch keine initiative gezeigt, aber beschwerst Dich jetzt darüber.
Die fehlende Unterstützung steht hier seltsamerweise aber nicht auf dem Kritik stand, obwohl diese zur rechten Zeit das Ergebnis hätte sehr wohl beeinflussen können.
Nein, von sich selbst ist da nicht die Rede nur von denen die um Ihr, somit auch unser aller, Recht gekämpft haben. Das gerade dieses zu dieser Gesetzes-
Änderung führte und letztlich für einige zum Nachteil wurde kann vorher keiner wissen. Und selbst wenn ist das lange kein Grund deswegen auf seine Rechte zu verzichten.

Weiterhin wirst Du auch festgestellt haben das sich jetzt nach der Änderung kaum einer darüber aufregt. Bis auf wenige scheinen alle zufrieden.


« Letzte Änderung: 02. Juli 2011, um 21:17:21 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#13
02. Juli 2011, um 21:46:21 Uhr

Fakt ist, dass es den Archis gegen die Berufsehre geht wenn sie die Finder fair entschädigen müssen. Anstatt den geraden Weg zu gehen lassen sie sich immer neue Tricks einfallen.

Im Geschäftsleben würden sie als nicht vertrauenswürdig recht schnell in Konkurs gehen. Archäologie ist so unnötig wie ein Kropf weil damit ein kleiner Kreis bezahlt wird die nicht für den Bürger da sind, sondern nur als Selbstzweck agieren.


« Letzte Änderung: 02. Juli 2011, um 21:50:24 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#14
02. Juli 2011, um 22:13:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix
Fakt ist, dass es den Archis gegen die Berufsehre geht wenn sie die Finder fair entschädigen müssen. Anstatt den geraden Weg zu gehen lassen sie sich immer neue Tricks einfallen.
Hier noch mal was aus der Begründung zur Gesetzesänderung:

"[...] Das Land soll mit der Entdeckung beweglicher Bodendenkmäler, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, daran Eigentum erwerben. [...]
Eine derartige Regelung schafft rechtliche Klarheit und umgeht eine zeit- und kostenaufwendige "Auslösung" von Gegenständen."


Da frage ich mich doch was war denn an der bisherigen "Hadrianischen Teilung" in Hessen rechtlich unklar? 50:50 an Finder und Grundbesitzer – einfacher und klarer geht's ja wohl kaum noch – dagegen sind einige Formulierungen der Ausschussvorlage wie z.B. "angemessene Entschädigung für den Finder" ja wohl alles andere als rechtlich klar.

Viele Grüße,
Günter

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