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 mus ich in bayern einen bauern um erlaubnis fragen

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Avatar  mus ich in bayern einen bauern um erlaubnis fragen  (Gelesen 2332 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
15. März 2012, um 19:09:04 Uhr

mus ich die bauern fragen ob ich suchen darf ja oder nein
weil ich kenne haufn  Suchen und ist es erlaubt in bayern zu suchen

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(versteckt)
#1
15. März 2012, um 19:11:13 Uhr

Klar würde ich an deiner Stelle jedesmal den Besitzer des Grundstücks fragen.
Der könnte sonst ziemlich böse werden. Und das zu Recht!

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
15. März 2012, um 19:17:12 Uhr

grundstück is für mich ein haus und keine wise Zwinkernd

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(versteckt)
#3
15. März 2012, um 19:20:45 Uhr

Natürlich musst das, ob in Bayern oder sonstwo- dem Bauern gehört der Acker. Oft weiß man ja nicht auf wessen Feldern man unterwegs ist- der Eigentümer kommt irgendwann vorbei und wird schon sagen wie es weitergeht... Cool

Gruß

Zeitzer

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#4
15. März 2012, um 19:25:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von meiki27
mus ich die bauern fragen ob ich suchen darf ja oder nein
weil ich kenne haufn  Suchen und ist es erlaubt in bayern zu suchen

Gegenfrage, muß ich Dich fragen wenn ich in Deine Wohnung will Zwinkernd

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#5
15. März 2012, um 19:37:06 Uhr

Øøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøhm, was für eine Frage ?!

In Bayern kenne ich Bauern, die würden Deine Frage so  Brutal beantworten.

Gruss

Jøran-Njål

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#6
15. März 2012, um 19:46:25 Uhr

nee musst nicht fragen aber wenns dicke kommt kriegste böses

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#7
15. März 2012, um 19:51:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Zeitzer
Oft weiß man ja nicht auf wessen Feldern man unterwegs ist- der Eigentümer kommt irgendwann vorbei und wird schon sagen wie es weitergeht...

Auch wieder so eine Ansicht.....
Demnächst steige ich unerlaubt in deine Wohnung ein.... Und wenn Du dann nach Hause kommst dann sehen wir wie es weitergeht.... Kringeln Kringeln Kringeln



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#8
15. März 2012, um 20:04:16 Uhr

Du wohnst auf 'nem Feld? Dachte ich mir schon... 

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#9
15. März 2012, um 20:09:35 Uhr

Ok, mal ein Vorschlag von mir. Stell doch diese Frage direkt an den Bayerischen Bauernverband:

Hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bayerischerbauernverband.de/kontakt



Gruss

Jøran-Njål

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#10
15. März 2012, um 20:32:46 Uhr

Ich habs getan;ich habe die Frage an den Verband gestellt! Reiter
Da bin ich ja mal gespannt...

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#11
15. März 2012, um 20:34:19 Uhr

Rein rechtlich mußt Du jeden Grundbesitzer um erlaubnis Fragen, aber ich haben in fast 30 Jahren nur einmal erlebt das mir ein Grundbesitzer einer Wiese das Suchen freundlich aber bestimmt untersagt hat.
Die meisten Bauern sprechen Dich nicht mal an wenn sie dich sehen, sofern der Acker nicht gerade Frucht Trägt.
Mir ist schon einige male passiert das ich auf einem acker gesondelt hab und der Bauer kam um zu Pflügen, die haben mich nicht mal angesprochen, bin dann nur immer dem Traktor aus dem weg gegangen, andere waren neugierig und haben meist noch Tipps gegeben wo viele Ziegel oder Steine liegen oder aus alten überlieferungen das eine oder ander da oder dort mal war.

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#12
28. März 2012, um 09:54:21 Uhr

So,hat 'ne Weile gedauert,aber hier die offizielle Antwort des Bauernverbandes:

"Sehr geehrter Herr Jaekel,

auf Ihre Mail dürfen wir kurz Folgendes anmerken.

Das Betreten von privaten, landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist entweder nur mit Zustimmung des Eigentümers oder im Rahmen des sog. Betretungsrechtes nach Naturschutzrecht zulässig. Letzteres ist z.B. im Bayerischen Naturschutzgesetz in den Art 26 ff geregelt. Es ist zweckgerichtet nur für die Erholung und den Naturgenuß gestattet. Tätigkeiten wie eine Schatzsuche mit Sonden sind nicht vom Betretungsrecht gedeckt, auch wenn alle übrigen Vorgaben erfüllt werden. Sondengänger brauchen also zwingend für ein rechtmäßiges Betreten die Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers. Pilze und Beeren oder nicht geschützte Pflanzen in haushaltsüblichen Mengen zu sammeln, ist gesondert und einschränkend in § 39 Abs. 3 BNatSchG und in Art 141 Abs.3 der Bay. Verfassung geregelt.

Wer ohne Erlaubnis bei einem Sondengang auf einem privaten Grundstück erwischt wird, kann vom Eigentümer "des Feldes" verwiesen werden. Daneben stehen dem Eigentümer natürlich die zivilrechten Ansprüche auf Schadenersatz und/oder hälftige Beteiligung an werthaltigen Fundstücken gem. § 984 BGB zu.

Nach unserer Erfahrung in Bayern ist die Bereitschaft von Sondengängern, sich rechtmäßig zu verhalten, äußerst gering. Viele Sondengänge passieren zur Nachtzeit. Die Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen sind dabei zum Teil nicht unerheblich. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat dazu eine beeindruckende Fotodokumentation.


Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich Agrardienste
Querschnittsbereich Recht
Rudolf Fietz
Justiziar
_____________________________________________
Bayerischer Bauernverband
Generalsekretariat
Fachbereich Agrardienste
Querschnittsbereich Recht
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Tel.: 089/55873254
Fax: 089/55873250"

Zitat Ende


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#13
28. März 2012, um 10:06:37 Uhr

Hi zu deiner Frage "MEIN Grund MEIN Gesetz!!!" Zwinkernd MFG Chris 1981

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#14
28. März 2012, um 10:08:47 Uhr

Servus, die Frage habe ich mir am Anfang auch gestellt ,muß aber sagen das ich dann einfach so auf die Felder gegangen bin.
Ja es sind Bauer vorbei gekommen und haben mich gefragt was ich dort mache.
Lange Rede kurzer Sinn bin belächeld worden und habe meistens dem Bauer ein bis zwei Reichspfenning geschenkt ,er schenkte mir ein lachen und wir beide waren zufrieden.
Wenn doch mal einer kommt der es nicht möchte Entschuldigen und den Acker verlassen mehr wird wahrscheinlich nicht passieren (bei angesähten Acker nicht [suchen]bei zu hohen Gras auf Wiesen würd ich es nicht mehr machen )
Gruß Andi

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