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 Schleswig-Holstein 1946

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Avatar  Schleswig-Holstein 1946  (Gelesen 1684 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
23. April 2012, um 12:39:31 Uhr

Du hast da bestimmt einiges an Erfahrung zusammen, die deine Einstellung durchaus rechtfertigt. Ich möchte dir auch keinesfalls ins Gewissen reden oder in irgend einer Form belehrend wirken. Ganz im Gegenteil, ich bin auch für mutige Auslegungen der Gesetze. Sofern mir etwas nicht ausdrücklich verboten wird, eine Straftat darstellt oder Dritten gesundheitlich schadet, ist es nun mal erlaubt. Punkt.

Manchmal mache ich ganz gerne ein paar Gedankenspiele mit Suggestivfragen und versuche nicht in Polemik abzudriften. Was mir jetzt schon wieder ganz schwer fällt. Weil, die Frage "Wie unterscheide ich den kulturhistorisch wertvollen rostigen meldepflichtigen Nagel (Baujahr 1945) in Schleswig-Holstein vom unbedeutenden Schrottnagel (Baujahr 1947)?" im Themenzusammenhang zwar nahe liegt, aber bestimmt nicht zielführend ist.

Grüße
j Smiley t t

Offline
(versteckt)
#16
23. April 2012, um 12:56:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Weil, die Frage "Wie unterscheide ich den kulturhistorisch wertvollen rostigen meldepflichtigen Nagel (Baujahr 1945) in Schleswig-Holstein vom unbedeutenden Schrottnagel (Baujahr 1947)?" ...

Habe ich ja schon geschrieben  Zwinkernd Das Amt entscheidet im Zweifelsfall, nicht wir.

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
dein Geplappere hier nimmt echt immer wunderlichere Züge an  Grinsend
was mach ich denn jetzt mit den alten Sachen ? lieber kaputt oder zu Hause horten ? vielleicht kaputt zu Hause horten  Grinsend
kleiner Tip ,nichts von alledem Zwinkernd

Dein zweiter Post hier im Forum  Applaus Verwunderlich ist Dein Gedächniss  Teufel

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
Mir is langweilig .....will was kaputt machen  Teufel
...


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#17
23. April 2012, um 13:33:35 Uhr

Hallo,

Ich sehe das Problem nicht. Möglicherweise weil bei uns in NRW das ganz anders gehandhabt wird.
Melde einfach was Du findest. Die Archis werden Dir schon sagen, was und von wann es ist. So ist
das jedenfalls bei uns. Außerdem steht man dann immer auf der rechtlich richtigen Seite.

Viele Grüße von
Ironpic

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#18
23. April 2012, um 13:59:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Habe ich ja schon geschrieben  Zwinkernd Das Amt entscheidet im Zweifelsfall, nicht wir.
Schockiert Warum antwortest du auf eine Frage, die ich gar nicht stellen wollte? Egal! Ich denke mit "wir" meist du jetzt sog. ehrenamtliche Denkmalpfleger. Stimmt, die müssen da etwas ähnliches unterschreiben, soweit ich weiß. Aber was machst du wirklich mit dem rostigen Nagel? Das würde mich interessieren.
Grüße
j Smiley t t

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#19
23. April 2012, um 14:02:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

Dein zweiter Post hier im Forum  Applaus Verwunderlich ist Dein Gedächniss  Teufel


verwunderlich ist dein mangelndes "Interpretationsvermögen".......aber Falschdarstellungen und zurecht gekürzte Aussagen kennt man von euch Amtlingen ja zu genüge - deswegen kommt ihr ja auch immer so glaubwürdig rüber  Lächelnd soll ich nachher mal paar amtlich "kaputt" gemachte Sachen ausm Museum hochladen ? vielleicht sogar VIELE  Grinsend

@Ironpic
NRW ist ne andere Geschichte - euch ziehen sie nicht nach Belieben Funde ab .

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#20
23. April 2012, um 14:02:48 Uhr

@Ironpic
Wieviele rostige Nägel hast du denn schon beim Amt gemeldet? Brauche einfach nur die Anzahl. Danach frage ich auch nichts mehr. Geht ja nicht um NRW hier.

« Letzte Änderung: 23. April 2012, um 14:10:39 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#21
23. April 2012, um 16:26:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Schockiert Warum antwortest du auf eine Frage, die ich gar nicht stellen wollte? Egal! Ich denke mit "wir" meist du jetzt sog. ehrenamtliche Denkmalpfleger. Stimmt, die müssen da etwas ähnliches unterschreiben, soweit ich weiß. Aber was machst du wirklich mit dem rostigen Nagel? Das würde mich interessieren.
Grüße
j Smiley t t

So langsam verstehe ich nicht was Du willst. Wir als Sondengänger bergen Dinge aus dem Boden die je nach BL und deren Gesetzt ein BD sein können. Ob es eins ist, darüber entscheidet die Fachbehörde.

Das mit dem rostigen Nagel kann man nicht pauschal beantworten. Auf einer Slawischen Siedlung kann er wichtig sein auf einem anderen Acker nicht. Das sind alles Dinge die man mit den entsprechenden Archäologen klärt und nicht hier im Forum.

Ach ja, ich habe bestimmt 100 Nägel gemeldet und abgegeben

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(versteckt)
#22
23. April 2012, um 21:29:52 Uhr

Hallo jott,

als erstes muss ich dem Insurgent recht geben. Ob es sich um ein Bodendenkmal handelt oder nicht definiert das jeweilige Gesetz, die Auslegung der Archi. Ein Silberdenar in Trier interessiert kein Schwein, der gleiche aber auf Helgoland, was meinst Du was da los wäre.

Zum Melden: Ich führe ein ganz exaktes Fundbuch. Darin ist jedes (wirklich jedes) Teil aufgeführt, dass sich in meinem Besitz befindet (sogar alle 409 Musketenkugeln). Ich gehe zweimal im Jahr zum Archi. Nächste Woche wieder. Der wird bestimmt die römische Zügelführung und den mittelalterlichen Kastenschlüssel und den silbernen Halbdukaten und evtl. die Duits sehen wollen. Ich kann alles zeigen. Wenn er es zur Ident dabehalten will, meinetwegen. Du hast recht, ich bekomme es ja wieder. Das macht es bei uns etwas leichter. Aber manchmal kann man auch in einem Schatzregal-Land die Sachen behalten, wenn man mit dem Archi redet. Falls das Verhältnis ok ist. Daran muss man arbeiten. Ich glaube Vertrauen ist alles.

Viele Grüße von
Ironpic

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
23. April 2012, um 21:45:42 Uhr

Vielen Dank für eure Beiträge. Ich fasse für mich zusammen, dass Aussagen wie "Alles was älter als 1946 ..." oder ähnliche Interpretationen der Gesetze der reinen Fantasie einiger Leute in Schleswig-Holstein entspringen. In Baden-Württemberg ist einiges anders, aber das war ja nicht das Thema. Das Thema kann damit geschlossen werden.
Grüße
j Smiley t t

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