[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Schleswig-Holstein 1946

Gehe zu:  
Avatar  Schleswig-Holstein 1946  (Gelesen 1248 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. April 2012, um 20:37:41 Uhr

Ich habe mal irgendwo gehört oder gelesen, dass in Schleswig-Holstein alle im Boden befindliche Sachen vor 1946 als Bodendenkmal gelten. Leider konnte ich bis jetzt keine Gesetze, Durchführungsbestimmungen oder Gerichtsurteile finden, die diese Behauptung stützen. Kann mir da jemand bitte helfen? Ich möchte nur die amtlichen Texte.
Grüße
j Smiley t t

Offline
(versteckt)
#1
22. April 2012, um 20:43:12 Uhr

§ 15 Absatz 2

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.schleswig-holstein.de/LD/DE/RechtGesetz/Durchfuehrungsvorschriften/LfD_DSchGDV__blob=publicationFile.pdf


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
22. April 2012, um 20:56:22 Uhr

Du bist aber schnell, insurgent. Keine 5 Minuten Applaus
Grüße
j Smiley t t

Hinzugefügt 22. April 2012, um 21:26:02 Uhr:

Soll es etwa das hier sein:












..

















Geschrieben von {author}

auch Überreste aus der jüngeren Geschichte (z. B.
Panzergräben, Plätze von Konzentrationslagern aus nationalsozialistischer Zeit u. ä.) gehören
dazu




..
Da steht doch nichts von 1946.
Grüße
j Smiley t t


« Letzte Änderung: 22. April 2012, um 21:26:02 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#3
22. April 2012, um 21:44:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Du bist aber schnell, insurgent. Keine 5 Minuten Applaus
Grüße
j Smiley t t

Hinzugefügt 22. April 2012, um 21:26:02 Uhr:

Soll es etwa das hier sein:Da steht doch nichts von 1946.
Grüße
j Smiley t t


Die Entlassungslager gehören mit dazu und die gehen so bis 1946

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
22. April 2012, um 21:52:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Die Entlassungslager gehören mit dazu und die gehen so bis 1946
Wo steht das denn?
Grüße
j Smiley t t


Offline
(versteckt)
#5
22. April 2012, um 22:14:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
auch Überreste aus der jüngeren Geschichte (z. B.
Panzergräben, Plätze von Konzentrationslagern aus nationalsozialistischer Zeit u. ä.) gehören
dazu


Hier

auch Überreste aus der jüngeren Geschichte (z. B.
Panzergräben, Plätze von Konzentrationslagern aus nationalsozialistischer Zeit u. ä.) gehören
dazu


Außerdem völlig egal ob 1945/46/47/48  WK II und die Auswirkungen gehören mit zu den Kulturdenkmalen nach dem Gesetz.

Offline
(versteckt)
#6
22. April 2012, um 22:17:55 Uhr

und auch die denkmalgeschützten reste der berliner mauer  Smiley

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
23. April 2012, um 09:30:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von platinrubel
und auch die denkmalgeschützten reste der berliner mauer  Smiley
Berliner Mauer in Schleswig-Holstein Lächelnd Ggf. aber wohl Bauten am oder im ehemaligen Todesstreifen. Was natürlich auch die Behauptung mit dem Jahr 1946 widerlegt.

Ich halte jetzt für mich fest, dass bestimmte Bauten, Sachen oder Gruppen von Sachen, welche die Zeitgeschichte dokumentieren, unabhängig von ihrem Alter unter Denkmalschutz gestellt werden können.

Die Frage war aber anders. Es steht die Behauptung, dass alle im Boden befindlichen Gegenstände, welche älter als 1946 sind, von sich aus schon Bodendenkmale sein könnten, für die eine Meldepflicht nach § 15 DSchG S-H besteht. Da haben mir bisher weder das DSchG noch deren Durchführungsbestimmung weiter geholfen. Kann es sein, dass dies nur eine eigenwillige Auslegung der Gesetzeslage ist, für die gar keine Rechtsverbindlichkeit existiert?

Grüße
j Smiley t t

(versteckt)
#8
23. April 2012, um 10:31:50 Uhr

sie KÖNNTEN es sein ,aber Meldepflicht bei allem  Nono
mein Dorf ist allein urkundlich bereits seit Mitte des 14ten vorhanden - was meinst was da jedes Mal an Scherben und undefinierbarem Alteisen aus dem Boden kommt ,wenn ich im Garten rum grabe .......hatte auch schon richtig, richtig alte Keramik und nen Schaber + weiteren Silexkram dabei .......so wie wohl jeder hier !?
würd das alles unter Meldepflicht fallen - oje ,die armen Amtsmitarbeiter  Narr

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#9
23. April 2012, um 10:53:06 Uhr

Hast du denn die Silicis und Tonscherben gemeldet?
Sorgen um die Mitarbeiter in den Ämtern mache ich mir noch nicht. Bei der heutigen Anzahl von Fundmeldungen ist es wohl eher eine willkommene Abwechslung, wenn überhaupt mal jemand meldet.
Grüße
j Smiley t t

(versteckt)
#10
23. April 2012, um 11:24:03 Uhr

das öffentliche Interesse an popeligen Abschlägen und bröseligen Urnenscherben ist hier dermaßen gering  Cool

war letztens mal wieder auf dem Schwabstedter Galgenberg ,welcher als Sandkuhle genutzt wird, um mir paar Eimerchen Sand fürn Garten zu holen - an der Abbruchkante der Sandkuhle (mittlerweile nur noch so 30 m vom freigelegten Megalithgrab entfernt) findest Scherben von der TBK über SK,BZn,EZ bis zum FM und das interessiert keine Sau ! Gemeinde holt sich von diesem bekannten (!) Gräberfeldgelände dauerhaft ihren Sand !
alle Steinzeitsiedlungen die ich kenn liegen auf Ackerland und werden gnadenlos zerpflügt !
alte Hofstellen die weit vor 1946 datieren werden ohne mit der Wimper zu zucken plattgemacht !
niemand vom Amt kümmert sich um den Scheiß und melden (lol) tut hier mal gar keiner  Narr

um öffentliches Interesse zu wecken ,brauchts schon richtig grandiose Sachen  Belehren


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#11
23. April 2012, um 11:46:32 Uhr

Ja, das verstehe ich.

Aber wenn ich wider Erwarten einmal in eine Situation geraten sollte, in der das Hauptargument gegen mein Tun, das Zerstören von Fundzusammenhängen ist, würden derartige Fundmeldungen dieses Argument doch erheblich entkräften, denke ich.

Ich weiß, dass meine Paranoia schon extrem ausgeprägt ist  Zwinkernd

Grüße
j Smiley t t

(versteckt)
#12
23. April 2012, um 12:03:18 Uhr

Fundzusammenhänge (insofern sie noch vorhanden) sind das Eine ,aufgebrachte Gemeindeherren ,Bauern und Grundstücksbesitzer das Andere Zwinkernd
in Schwabstedt beschwert sich nicht mal der örtliche Geschichtsfuzzi über Zerstörung ,die beispielhaft angesprochenen Silexplätze sind dem Amt auch m.o.m. bekannt (trotzdem egal) und Grundbesitzer der bauen will prügelt dich vom Hof wenn du mit Meldepflicht kommst ,tja ....

Ordinärgeschichte ist Amt und Leuten in der Praxis halt egal .


Offline
(versteckt)
#13
23. April 2012, um 12:24:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
....Die Frage war aber anders. Es steht die Behauptung, dass alle im Boden befindlichen Gegenstände, welche älter als 1946 sind, von sich aus schon Bodendenkmale sein könnten, für die eine Meldepflicht nach § 15 DSchG S-H besteht. ....

Genau das ist es, alles kann nichts muß

Aber wir sind nicht die, die das zu entscheiden haben. Wenn wir also gezielt mit einem Metalldetektor unterwegs sind und Gegenstände aus dem Boden entnehmen können Gegenstände dabei sein, die ein bewegliches Bodendenkmal sein können, also Meldepflicht.

Alle die in SH mit dem Amt zusammenarbeiten haben es näturlich mit dem Melden sehr viel einfacher  Cool alle anderen müßten nach dem Gesetz dierekt nach dem Suchen mit allen Gegenständen zum Amt damit diese gesichtet und beurteilt werden.

@Sondengängerübermensch

wenn man wie Du kein Interesse an der örtlichen Geschichte hat und die alten Sachen lieber kaputt machen will und Zuhause hortet dann ist es eben so....

(versteckt)
#14
23. April 2012, um 12:28:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent

@Sondengängerübermensch

wenn man wie Du kein Interesse an der örtlichen Geschichte hat und die alten Sachen lieber kaputt machen will und Zuhause hortet dann ist es eben so....

dein Geplappere hier nimmt echt immer wunderlichere Züge an  Grinsend
was mach ich denn jetzt mit den alten Sachen ? lieber kaputt oder zu Hause horten ? vielleicht kaputt zu Hause horten  Grinsend
kleiner Tip ,nichts von alledem Zwinkernd

Seiten:  1 2
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor