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 Das richtige rechtliche Vorgehen beim Sondengehen in Bayern

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Avatar  Das richtige rechtliche Vorgehen beim Sondengehen in Bayern  (Gelesen 18794 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. Juli 2012, um 13:13:20 Uhr




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#1
05. Juli 2012, um 13:32:35 Uhr

super beschrieben   Applaus


wobei ich noch nie was von nem Pedegree gehört hab. Klingt irgendwie nach Hundefutter ;-)



wir haben uns einfach mal mit unserem Landkreisarchäologen in Kontakt gesetzt und bringen ihm auch immer unsere Funde vorbei. In der Regel nehmen wir nach dem Gespräch unsere Sachen wieder mit. Lediglich Münzen werden zur Registrierung in die staatliche Münzsammlung nach München geschickt eh wir sie wieder bekommen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
05. Juli 2012, um 13:34:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von MementoMori
super beschrieben   Applaus


wobei ich noch nie was von nem Pedegree gehört hab. Klingt irgendwie nach Hundefutter ;-)



wir haben uns einfach mal mit unserem Landkreisarchäologen in Kontakt gesetzt und bringen ihm auch immer unsere Funde vorbei. In der Regel nehmen wir nach dem Gespräch unsere Sachen wieder mit. Lediglich Münzen werden zur Registrierung in die staatliche Münzsammlung nach München geschickt eh wir sie wieder bekommen.

Das mit dem Hundefutter dachte ich auch erst, aber dieses Zertifikat heisst wohl wirklich so, grins.

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#3
05. Juli 2012, um 13:38:42 Uhr

werd beim nächsten Besuch mal danach fragen, wobei ein Verkauf ohnehin nicht in Frage käme.
Mein Mann bunkert alles, was er ausgräbt   Unentschlossen

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#4
08. Juli 2012, um 19:44:20 Uhr

Danke, guter und wichtiger Bericht.

Aber ist in der Regel eine Nachforschungsgenehmigung, auch in anderen Bundesländern, nur erforderlich wenn man auf Bodendenkmälern nochmals "nachforschen" möchte. daher auch der Name. Oder?

Zum anderen bleibt die Frage, wo ich den Eigentümer des Grundstückes erfahre. Habe die Erfahrung gemacht, dass die Gemeinden, mit Hinweis auf den Datenschutz, die Grundstückseigentümer nicht mehr bekannt gibt.

LG wotan

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#5
08. Juli 2012, um 20:41:09 Uhr

Ich hab das Thema mal oben angepinnt.Gute,zusammengefaßte Formulierung! Super

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#6
08. Juli 2012, um 21:45:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pathfinder

1.) Ihr braucht in Bayern keine NFG (Nachforschungsgenehmigung)
2.) Ihr dürft überall sondeln, vorausgesetzt, Ihr habt Euch der Einwilligung des Grundstückseigentümers versichert.


Allein mir fehlt der Glaube. Das hätte ich gerne schriftlich vom Amt bestätigt für meine Seite Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.suchgenehmigung.de
.

« Letzte Änderung: 08. Juli 2012, um 21:48:05 Uhr von (versteckt) »

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#7
08. Juli 2012, um 21:53:16 Uhr

Warum wendest du dich dann nicht direkt ans Amt?Oder willst du auf deiner Seite einen Forenthread als Referenz nehmen?

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#8
08. Juli 2012, um 21:58:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sucher.TV
Allein mir fehlt der Glaube. Das hätte ich gerne schriftlich vom Amt bestätigt für meine Seite Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.suchgenehmigung.de
.


ne ne, insofern du nicht gezielt nach Denkmälern suchst stimmt schon alles so ..............obwohl Punkt 9 und der erste Teil von Punkt 10 scheint mir etwas ....hm, weiß ja nich so recht - sollte reichen ,aber ob das auch so ist  Unentschlossen

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#9
08. Juli 2012, um 22:28:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
ne ne, insofern du nicht gezielt nach Denkmälern suchst stimmt schon alles so ..............

Dann sollte man es dabei schreiben, denn das ist der springende Punkt. Klar Metalcaching und die Suche nach Metoriten oder dem verlorenen Schlüssel sind auch in anderen Ländern nicht genehmigungpflichtig. Punkt 1 greift also nur mit einer guten Ausrede im Gepäck.



Hinzugefügt 08. Juli 2012, um 22:32:21 Uhr:

Geschrieben von Zitat von lucius
Warum wendest du dich dann nicht direkt ans Amt?

Das mache ich auch mit Verweis auf obige Liste. Aber erst einmal will ich die Aussagen des Archis noch hinterfragen, denn es klingt fast zu gut um wahr zu sein. Hat er das wirklich so gesagt und auch gemeint?  

« Letzte Änderung: 08. Juli 2012, um 22:35:50 Uhr von (versteckt) »

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#10
08. Juli 2012, um 22:38:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sucher.TV
Suche nach Metoriten oder dem verlorenen Schlüssel sind auch in anderen Ländern nicht genehmigungpflichtig.

Falsch, und schon 119 x durchgekaut. Lest doch einfach die DSchG der einzelnen Länder, da steht alles klipp und klar drin. Um mit den Salafisten zu sprechen: "LIES!"  Grinsend

Ich halte mich Wort für Wort an den Gesetzestext, und bin bisher immer gut gefahren. Und das in einem Bundesland, das als besonders sondenunfreundlich gilt.

Grüße,
sondelfreund


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#11
08. Juli 2012, um 22:39:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sucher.TV
Dann sollte man es dabei schreiben, denn das ist der springende Punkt. Klar Metalcaching und die Suche nach Metoriten oder dem verlorenen Schlüssel sind auch in anderen Ländern nicht genehmigungpflichtig. Punkt 1 greift also nur mit einer guten Ausrede im Gepäck. 

na ja, was heißt Ausrede - man darf sich halt nix unterstellen lassen  Cool glaub die wenigsten von uns suchen gezielt nach dem Fund der Funde ,sondern eher recht unspezifiziert nach diversen Metall welches nicht von herausragendem öffentlichen Interesse ist Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
09. Juli 2012, um 01:45:38 Uhr

Hallo Wotan,

ich habe bisher die Erfahrung gemacht, jedenfalls auf dem Land, dass die Anwohner von Äckern oder Wäldern relativ genau wissen, wem was gehört und wo man den Besitzer findet.

Hier noch der versprochene Nachtrag über das Sondeln in Staatsforsten.

Eigentümer ist in Bayern natürlich das Land Bayern. Zuständig für die Erlaubnis zu Sondeln ist das zuständige Forstamt. Bei Funden hat der Staat Bayern automatisch das Recht auf 50% des Wertes, da auch hier das 50/50 Prinzip zwischen Finder und Grundeigentümer gilt.

Und noch ein kleiner beachtenswerter Hinweis zu allen Äckern und Forsten. Es kann sein, daß Ihr die Einwilligung eines Bauern oder Jagdpächters zur Sondelei auf deren Grundstücken erhaltet. Das eigentliche Recht dazu hat aber nur der wirkliche Eigentümer des Grundstückes und nicht die Pächter. Sollte der Pächter Euch die Einwilligung geben und der Eigentümer taucht auf und widerspricht dieser Einwilligung, so habt Ihr den Anordnungen des Eigentümers Folge zu leisten. Euch kann aber rechtlich keiner an den Karren fahren, solange Ihr nicht wisst, dass die Einwilligung nur von einem Pächter und nicht vom Eigentümer selbst unterschrieben wurde. Erst wenn der Eigentümer Euch auffordert das Grundstück zu verlassen, dann folgt Ihr diesen Anweisungen.

Gruss und allzeit gut Fund, Euer Pathfinder

Hinzugefügt 09. Juli 2012, um 01:47:10 Uhr:

Geschrieben von Zitat von lucius
Warum wendest du dich dann nicht direkt ans Amt?Oder willst du auf deiner Seite einen Forenthread als Referenz nehmen?

Die Telefonnummer von Herrn Dr.Büttner ist oben angegeben, bei Rückfragen bitte dorthin wenden.

Gruss, Pathfinder

Hinzugefügt 09. Juli 2012, um 01:56:05 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Sucher.TV
Dann sollte man es dabei schreiben, denn das ist der springende Punkt. Klar Metalcaching und die Suche nach Metoriten oder dem verlorenen Schlüssel sind auch in anderen Ländern nicht genehmigungpflichtig. Punkt 1 greift also nur mit einer guten Ausrede im Gepäck.



Hinzugefügt 08. Juli 2012, um 22:32:21 Uhr:

Das mache ich auch mit Verweis auf obige Liste. Aber erst einmal will ich die Aussagen des Archis noch hinterfragen, denn es klingt fast zu gut um wahr zu sein. Hat er das wirklich so gesagt und auch gemeint?   

Hallo,

was ich oben zusammengefasst habe, ist das, was ich bei einem wirklich langen Gespräch von Herrn Dr.Büttner erfahren habe. Es betrifft hier auch nur Bayern. Was die Schatzregale in anderen Bundesländern angeht, habe ich absolut keine Ahnung, wie dort verfahren wird.

Und die Suche auf Bodendenkmälern ist einfach strikt verboten, dafür wird das LDA auch keine NFG ausstellen, jedenfalls nicht in Bayern.Natürlich weiss ich, dass meine Schreiberei den "schwarzen Schafen" unter den Sondengehern wahrscheinlich nicht einmal ein müdes Lächeln auf die Lippen zaubern wird, da diese gezielt auf Bodendenkmäler gehen, um verwertbare Gegenstände zu suchen, zu finden und zu verwerten.

Gruss, Euer Pathfinder

« Letzte Änderung: 09. Juli 2012, um 01:56:05 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#13
09. Juli 2012, um 09:06:01 Uhr

@pathfinder :
Soweit so gut, vielen Dank für die Info. Aber hat Hr. Büttner auch etwas über das Ausgraben von Funden gesagt (bzgl. Grabungsgenehmigung ) ? Wird das geduldet ? Oder muß man halt dann  sagen , man hätte den Fund an der Oberfläche geborgen ? Nach dem Motto:
"Was ich nicht weiß , macht mich nicht heiß".
In diesem Sinne , Gut Fund und Grüße.
Mike


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#14
09. Juli 2012, um 09:55:57 Uhr

Wenn das wirklich so gesagt wurde, wäre das der Knaller und könnte zur Referenz in anderen Bundesländern herangezogen werden. Die Archis müssen sich dann schon die Frage gefallen lassen weshalb die Sichtweise in BW und Bayern so unterschiedlich ist.

Hier könnten z.B. die Interessenvertretungen eingreifen und diese Aussage ebenfalls einmal schriftlich festzurren lassen. Mit solch einem Papier kann man dann mal eine Anfrage an die Hardliner-Landesregierungen starten warum es dort so viel anders läuft.

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