[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Gehe zu:  
Avatar  Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen  (Gelesen 385 mal) 0
A A A A
*
1 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
26. Juni 2026, um 12:39:09 Uhr

Hallo zusammen,
ich arbeite als Referent im Bayerischen Landtag und begleite für eine Oppositionsfraktion unter anderem den Bereich Denkmalschutz.
Ich beschäftige mich derzeit mit den inhaltlichen Grundlagen für einen möglichen Gesetzentwurf, der das Sondengehen in Bayern rechtssicherer, praxistauglicher und insgesamt weniger restriktiv ausgestalten soll. Ziel ist es, das Sondengehen zu entkriminalisieren und gleichzeitig den Schutz archäologischer Denkmäler sinnvoll sicherzustellen.
Da hier viele erfahrene und verantwortungsbewusste Sondengänger unterwegs sind, würde mich Eure Einschätzung sehr interessieren. 


Mich interessieren vor allem folgende Fragen:
- Welche konkreten gesetzlichen oder praktischen Änderungen wären aus Ihrer Sicht geeignet, Denkmalschutz und Sondengehen besser miteinander zu vereinbaren?


- Welche Regelungen haben sich in anderen Bundesländern oder europäischen Ländern bewährt?


- Gibt es Modelle aus dem Ausland, die aus Ihrer Sicht als Vorbild für eine ausgewogene Neuregelung dienen könnten?


- Wo sehen Sie derzeit die größten Probleme im Vollzug des Denkmalschutzrechts für verantwortungsbewusste Sondengänger?


Mich interessieren ausdrücklich auch praktische Erfahrungen aus dem Alltag. Falls jemand Positionspapiere, Gutachten oder sonstige Vorschläge kennt, freue ich mich ebenfalls über entsprechende Hinweise oder Links.


Zum Schluss noch ein Hinweis: Ich möchte keine falschen Erwartungen wecken. Gesetzentwürfe aus der Opposition haben kaum Aussicht, eine Mehrheit zu finden. Dennoch halte ich es für wichtig, fachlich fundierte und möglichst verabschiedungsreife Entwürfe vorzubereiten. Sollte sich die politische Mehrheitslage künftig ändern, kann auf dieser Grundlage deutlich schneller gehandelt werden. Insofern ist Geduld gefragt.


Vielen Dank schon jetzt für Ihre Anregungen und die Bereitschaft, Eure Erfahrungen zu teilen.

« Letzte Änderung: 26. Juni 2026, um 12:40:29 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
26. Juni 2026, um 17:19:52 Uhr

Funktionierende Modelle gibt's u.a. in Großbritannien und Dänemark.
Die sollten aber einem Profi bekannt sein, oder ?




Offline
(versteckt)
#2
26. Juni 2026, um 18:25:06 Uhr

Mit dem Schatzregal hat sich Minister Blume ein Eigentor geschossen. Die Sondengänger die Jahre oder Jahrzehnte auf den Äckern oder in den Wäldern mit Erlaubnis der Grundstückseigentümern suchen und immer brav ihre Funde gemeldet haben sind schwer angepisst. Mein Archäologe meint, das kaum noch was gemeldet wird, das liegt aber nicht daran das sie nicht mehr suchen sondern nichts mehr melden.
Das kann man hier im Forum auch gut sehen, mit dem Gesetz des Schatzregals haben manche ihre Mitgliedschaft beendet andere sind meist offline. Früher war hier was Funde und Fundbestimmung anging der Bär los, heutzutage ähnelt die Beteiligung eher eines künstlichen Komas.
Es gibt ja einige Bundesländer da läuft die Zusammenarbeit gut.

« Letzte Änderung: 26. Juni 2026, um 18:36:01 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#3
29. Juni 2026, um 21:21:20 Uhr

Ich kann dem was Michael gesagt nur wenig hinzu fügen,es ist hier in meinem Bereich in Hessen nicht viel anders!Es wird nach wie vor gesondelt,es gibt auch den einen anderen  interessanten Fund,das war´s.Berichte,Fundabgabetermine...das ist Geschichte!Und so schläft die Zusammenarbeit ganz einfach ein.Die Arbeit mit den Sondlern -  war schon immer das 5.Rad am Wagen.Am Jahresende hat man dann nach Antrag für die Sondelgenehmigung stellen dürfen,nach Bezahlung kam dann zähneknirschend die Neue.Es gab schon ein paar die die Reißleine gezogen haben!Wozu bezahlen - vom Amt gibts ja doch keine Zusammenarbeit,keine Informationen;es geht auch so.
Ich persönlich glaube nicht das das nochmal rückgängig zu machen ist!Da wurden schon zu viele Scherben gemacht,so viel Wissen der Sondler in den Wind geschlagen,wie viel Zeit ins Hobby investiert - anerkannt wurde es in den wenigsten Fällen.
                                                     Viele Grüße!   Lotti

Offline
(versteckt)
#4
vor 10 Stunden

Ich kann nur für NRW und da für den im östlichen Landesteil zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sprechen. Dort klappt die Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und Ämtern in aller Regel sehr gut.
Die Nutzung des Detektors ist an eine Grabungserlaubnis der oberen Denkmalbehörde geknüpft, die sich wiederum mt der unteren Denkmalbehörde ins Benehmen setzt.
Es gibt in Münster vom LWL eine zentrale Anlaufstelle für die Belange der Sondengänger bei Dr. Ulrich Lehmann.
Der Sondengänger hat sich vorab bei einem Informationsgespräch über die Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zu informieren. Dazu gibt es regelmäßig Offline- und Onlineveranstaltungen.
Die Sondengänger werden dann von den unteren Denkmalbehörden betreut und liefern in der Regel einmal im Jahr ihren Fundbericht (und nach Absprache) auch die Funde zur Begutachtung ab, von denen sie die meisten sofort wieder mitnehmen können. Besondere Fundstücke, die evtl. in den Bereich des Schatzregals fallen, werden zur weiteren Untersuchung einbehalten.
Der LWL hat eine Infoseite zu dem Thema:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.lwl-archaeologie.de/de/sondengehen-und-magnetangeln/

Weitere Fragen kann Herr Dr. Lehmann sicher am Telefon beantworten. 

Natürlich hat dieses System auch Schattenseiten, die sich ganz klar daraus ergeben, dass eine zu große Anzahl an Sondengängern von einer zu kleinen Anzahl von Archäologen betreut wird. Dies ergibt sich leider aus der Problematik, dass in diesem Bereich kaum Planstellen zur Verfügung gestellt werden und dadurch personelle Engpässe entstehen, die wiederum für Frust bei den Sondengängern sorgen.
Trotzdem finde ich dieses System sehr gut und auch die LWL-Archäologie sagt ganz klar selber, dass sie von den Funden der Sondengänger stark profitiert.

Wenn man auf das Ausland blickt, wo es ja z. B. in den Niederlanden, in Dänemark und Großbritannien für Sondengänger etablierte Datenbanksysteme gibt (z. B. PAN), stellt sich immer die Frage, inwieweit sich Systeme in zentralistisch regierten Ländern auf ein föderalistisches Staatsystem wie die Bundesrepublik Deutschland übertragen lassen.
Da die Denkmalpflege Ländersache ist, liegt das Problem dabei, dass jedes Land vermutlich sein eigenes System aufbauen würde. Ob das kostenmäßig realistisch wäre, kann ich nicht beurteilen.

Schöne Grüße
Scriptor

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor