[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen

Gehe zu:  
Avatar  Austausch zu möglichen Änderungen des Denkmalschutzrechts im Bereich Sondengehen  (Gelesen 776 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 6 Gäste betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
26. Juni 2026, um 12:39:09 Uhr

Hallo zusammen,
ich arbeite als Referent im Bayerischen Landtag und begleite für eine Oppositionsfraktion unter anderem den Bereich Denkmalschutz.
Ich beschäftige mich derzeit mit den inhaltlichen Grundlagen für einen möglichen Gesetzentwurf, der das Sondengehen in Bayern rechtssicherer, praxistauglicher und insgesamt weniger restriktiv ausgestalten soll. Ziel ist es, das Sondengehen zu entkriminalisieren und gleichzeitig den Schutz archäologischer Denkmäler sinnvoll sicherzustellen.
Da hier viele erfahrene und verantwortungsbewusste Sondengänger unterwegs sind, würde mich Eure Einschätzung sehr interessieren. 


Mich interessieren vor allem folgende Fragen:
- Welche konkreten gesetzlichen oder praktischen Änderungen wären aus Ihrer Sicht geeignet, Denkmalschutz und Sondengehen besser miteinander zu vereinbaren?


- Welche Regelungen haben sich in anderen Bundesländern oder europäischen Ländern bewährt?


- Gibt es Modelle aus dem Ausland, die aus Ihrer Sicht als Vorbild für eine ausgewogene Neuregelung dienen könnten?


- Wo sehen Sie derzeit die größten Probleme im Vollzug des Denkmalschutzrechts für verantwortungsbewusste Sondengänger?


Mich interessieren ausdrücklich auch praktische Erfahrungen aus dem Alltag. Falls jemand Positionspapiere, Gutachten oder sonstige Vorschläge kennt, freue ich mich ebenfalls über entsprechende Hinweise oder Links.


Zum Schluss noch ein Hinweis: Ich möchte keine falschen Erwartungen wecken. Gesetzentwürfe aus der Opposition haben kaum Aussicht, eine Mehrheit zu finden. Dennoch halte ich es für wichtig, fachlich fundierte und möglichst verabschiedungsreife Entwürfe vorzubereiten. Sollte sich die politische Mehrheitslage künftig ändern, kann auf dieser Grundlage deutlich schneller gehandelt werden. Insofern ist Geduld gefragt.


Vielen Dank schon jetzt für Ihre Anregungen und die Bereitschaft, Eure Erfahrungen zu teilen.

« Letzte Änderung: 26. Juni 2026, um 12:40:29 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
26. Juni 2026, um 17:19:52 Uhr

Funktionierende Modelle gibt's u.a. in Großbritannien und Dänemark.
Die sollten aber einem Profi bekannt sein, oder ?




Offline
(versteckt)
#2
26. Juni 2026, um 18:25:06 Uhr

Mit dem Schatzregal hat sich Minister Blume ein Eigentor geschossen. Die Sondengänger die Jahre oder Jahrzehnte auf den Äckern oder in den Wäldern mit Erlaubnis der Grundstückseigentümern suchen und immer brav ihre Funde gemeldet haben sind schwer angepisst. Mein Archäologe meint, das kaum noch was gemeldet wird, das liegt aber nicht daran das sie nicht mehr suchen sondern nichts mehr melden.
Das kann man hier im Forum auch gut sehen, mit dem Gesetz des Schatzregals haben manche ihre Mitgliedschaft beendet andere sind meist offline. Früher war hier was Funde und Fundbestimmung anging der Bär los, heutzutage ähnelt die Beteiligung eher eines künstlichen Komas.
Es gibt ja einige Bundesländer da läuft die Zusammenarbeit gut.

« Letzte Änderung: 26. Juni 2026, um 18:36:01 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#3
29. Juni 2026, um 21:21:20 Uhr

Ich kann dem was Michael gesagt nur wenig hinzu fügen,es ist hier in meinem Bereich in Hessen nicht viel anders!Es wird nach wie vor gesondelt,es gibt auch den einen anderen  interessanten Fund,das war´s.Berichte,Fundabgabetermine...das ist Geschichte!Und so schläft die Zusammenarbeit ganz einfach ein.Die Arbeit mit den Sondlern -  war schon immer das 5.Rad am Wagen.Am Jahresende hat man dann nach Antrag für die Sondelgenehmigung stellen dürfen,nach Bezahlung kam dann zähneknirschend die Neue.Es gab schon ein paar die die Reißleine gezogen haben!Wozu bezahlen - vom Amt gibts ja doch keine Zusammenarbeit,keine Informationen;es geht auch so.
Ich persönlich glaube nicht das das nochmal rückgängig zu machen ist!Da wurden schon zu viele Scherben gemacht,so viel Wissen der Sondler in den Wind geschlagen,wie viel Zeit ins Hobby investiert - anerkannt wurde es in den wenigsten Fällen.
                                                     Viele Grüße!   Lotti

Offline
(versteckt)
#4
30. Juni 2026, um 06:31:05 Uhr

Ich kann nur für NRW und da für den im östlichen Landesteil zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sprechen. Dort klappt die Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und Ämtern in aller Regel sehr gut.
Die Nutzung des Detektors ist an eine Grabungserlaubnis der oberen Denkmalbehörde geknüpft, die sich wiederum mt der unteren Denkmalbehörde ins Benehmen setzt.
Es gibt in Münster vom LWL eine zentrale Anlaufstelle für die Belange der Sondengänger bei Dr. Ulrich Lehmann.
Der Sondengänger hat sich vorab bei einem Informationsgespräch über die Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zu informieren. Dazu gibt es regelmäßig Offline- und Onlineveranstaltungen.
Die Sondengänger werden dann von den unteren Denkmalbehörden betreut und liefern in der Regel einmal im Jahr ihren Fundbericht (und nach Absprache) auch die Funde zur Begutachtung ab, von denen sie die meisten sofort wieder mitnehmen können. Besondere Fundstücke, die evtl. in den Bereich des Schatzregals fallen, werden zur weiteren Untersuchung einbehalten.
Der LWL hat eine Infoseite zu dem Thema:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.lwl-archaeologie.de/de/sondengehen-und-magnetangeln/

Weitere Fragen kann Herr Dr. Lehmann sicher am Telefon beantworten. 

Natürlich hat dieses System auch Schattenseiten, die sich ganz klar daraus ergeben, dass eine zu große Anzahl an Sondengängern von einer zu kleinen Anzahl von Archäologen betreut wird. Dies ergibt sich leider aus der Problematik, dass in diesem Bereich kaum Planstellen zur Verfügung gestellt werden und dadurch personelle Engpässe entstehen, die wiederum für Frust bei den Sondengängern sorgen.
Trotzdem finde ich dieses System sehr gut und auch die LWL-Archäologie sagt ganz klar selber, dass sie von den Funden der Sondengänger stark profitiert.

Wenn man auf das Ausland blickt, wo es ja z. B. in den Niederlanden, in Dänemark und Großbritannien für Sondengänger etablierte Datenbanksysteme gibt (z. B. PAN), stellt sich immer die Frage, inwieweit sich Systeme in zentralistisch regierten Ländern auf ein föderalistisches Staatsystem wie die Bundesrepublik Deutschland übertragen lassen.
Da die Denkmalpflege Ländersache ist, liegt das Problem dabei, dass jedes Land vermutlich sein eigenes System aufbauen würde. Ob das kostenmäßig realistisch wäre, kann ich nicht beurteilen.

Schöne Grüße
Scriptor

Offline
(versteckt)
#5
30. Juni 2026, um 17:43:23 Uhr

Für mich wäre der LVR Rheinland der Ansprechpartner ... Leider muss Ich , wenn Ich eine NFG beantrage , zum Gespräch nach Xanten . Das wäre an sich nicht schlecht , Xanten ist eine interessante Stadt mit vielen Sehenswürdigkeiten !!! Und von einem Profi eine Einweisung bekommen wäre bestimmt auch nicht das schlechteste ! 
Wäre das nicht unter der Woche ... 
Ich will doch auch nix antikes finden SchockiertAmen  ... Mein Coca Cola Kronkorken aus Anfang 60ern reicht mir doch schon !

Offline
(versteckt)
#6
30. Juni 2026, um 18:45:39 Uhr

Ideal wäre wohl das englische System.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
02. Juli 2026, um 09:37:44 Uhr

Vielen Dank für die Anregungen. Ich werde mir die von Euch genannten Beispiele anschauen und dann hoffentlich eine gute Lösung finden. Sofern noch jemandem etwas einfällt wäre ich weiterhin dankbar. LG

Offline
(versteckt)
#8
02. Juli 2026, um 17:53:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Ideal wäre wohl das englische System.

Das Englische System "Treasure Act 1996" kostet aber Geld und das haben die vom Denkmalamt eher weniger. Für mich ist das auch einer der Gründe warum die Hadrianische Teilung in ein Schatzregal umgewandelt wurde.

Offline
(versteckt)
#9
02. Juli 2026, um 18:52:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
kostet aber Geld


Was nicht schlecht sein muss, dann wird genau geguckt, was angekauft wird. Nicht wie jetzt z.B. beim sächsischen Schatzregal, wo jede MA Münze auf nimmer wiedersehen in den Archiven  verschwindet.

Offline
(versteckt)
#10
vor 7 Stunden

Auch ich bin im Bereich des LWL (NRW) unterwegs. 
Wenn ich lese, was in einigen anderen Bundesländern los ist, kann ich für OWL nur sagen: Man bekommt kaum einfacher eine Genehmigung: 
1 "Bewährungsjahr" auf bestimmten angemeldeten Flächen, dann 5 Jahre Verlängerung für alle (auch ehemalige) Äcker und für Bodenaushub.

Meine erste Fundsammlung ist vor einigen Tagen wieder zurück gekommen- fast fristgerecht nach 6 Monaten. Im Gespräch mit Hrn. Lehmann kam ich mir ernst genommen vor, nicht als "lästiger Bittsteller".
Sowohl das Gesetz als auch der Umgang damit ist meinem Empfinden nach vorbildlich.

Offline
(versteckt)
#11
vor 6 Stunden

Ich habe das ja schon mehrmals erwähnt, aber jetzt noch mal für Dekarius: solange man in Bayern bei nahezu jedem Fund ersatzlos enteignet wird, lediglich für wirklich seltene Funde ein "Butterbrot" bekommt und zuvor seine kostbare Zeit und obendrein sein eigenes Geld (Ausrüstung, Benzin, Versand ans Amt etc.) opfern musste, sehe ich für die einheimischen Sondengänger nur drei Möglichkeiten:
1. man ist hoffnungsloser Idealist und gibt Alles für die Denkmalpflege.
2. man hört mit dem Hobby auf.
3. man begeht Straftaten, indem man einfach nichts mehr meldet (Unterschlagung).

Ich persönlich gehöre zu Gruppe 2 und mir ist niemand aus Gruppe 1 bekannt. Die Gesetzesänderung sieht mir also nicht nach einem Gewinn für die Allgemeinheit bzw. die Archäologie aus.

Offline
(versteckt)
#12
vor 4 Stunden

Armes Bayern! IMO kann man halt nicht so ein Schatzregal einführen, gleichzeitig weiterhin völlig unreguliert Hinz und Kunz überall suchen lassen und an das Gute im Menschen glauben. Und IMO hätte man auch die Ackersuche von jeher fördern und die Suche auf ungestörtem Boden oder im Wald untersagen oder halt entsprechend regulieren sollen – und nicht nur darum bitten, das zu unterlassen. Aber der Zug ist irgendwie abgefahren.
Eine ungefähre Angabe, was man nun zu melden hat, wäre auch interessant, wenn man schon so etwas einführt. Aber das sieht ja wohl auch wieder jeder Kreisarchäologe anders?


Bei der Sucherei sitzen auch immer zwei im Boot: der Sucher und der Grundeigentümer. Der Grundeigentümer ist oft der Bauer. Vom Denkmalamt will der normalerweise garantiert nichts wissen. Ich hatte, als ich noch gesucht habe, mal einen Bauern, zu dem ich nach der Suche noch einmal auf den Hof bin, weil ich ihm eine Erkennungsmarke zeigen wollte. Dem standen fast die Haare zu Berge, als er mich sah. Erleichterung machte sich breit, als er das Teil sah. Er sagte so etwas wie: „Mei, Gott sei Dank! Ich dachte schon, du hast irgendwelche Pfeilspitzen oder so was gefunden.“ Grinsend


Also ein 1600er-Kreuzer oder so fällt in Bayern unters Schatzregal, ja? Wenn ich den nun unterschlagen würde, ihn aber gleichzeitig dem Bauern zu seiner Kenntnisnahme vorlege oder ihn ihm gar überlasse, dann mache ich diesen auch meldepflichtig bzw. der Unterschlagung schuldig? Smiley Es ist alles so schlimm.


Drei Jahre gibt es das Schatzregal nun in Bayern. Nie habe ich mal einen Forumsbericht oder dergleichen irgendwo gelesen, ob mal jemand was zurückbekommen hat oder ob das mit dem „landet auf Antrag bei der Gemeinde in der Vitrine“ funktioniert. Vermutlich liegt das an Drusus' Punkten 2 und 3?
Oft liest man ja von Suchern, dass man ja praktisch nur fürs Gemeinwohl unentgeltlich sucht. Man rettet das Kulturgut. Man hält sich stets ans Gesetz oder irgendeinen Kodex. Wenn man dann aber plötzlich nicht mehr für die eigene Vitrine suchen kann wirds plötzlich ganz still. Zwinkernd

« Letzte Änderung: vor 4 Stunden von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#13
vor 1 Stunde

Geschrieben von Zitat von KomischerKnut
Also ein 1600er-Kreuzer oder so fällt in Bayern unters Schatzregal, ja? Wenn ich den nun unterschlagen würde, ihn aber gleichzeitig dem Bauern zu seiner Kenntnisnahme vorlege oder ihn ihm gar überlasse, dann mache ich diesen auch meldepflichtig bzw. der Unterschlagung schuldig?

Ab welchem Alter muss gemeldet werden? Da habe ich noch nichts Gesichertes gelesen. Manche meinen, auch WK2 könnte schon archäologisch bedeutend sein, andere bringen eine Altergrenze von < 1800 ins Spiel. Evtl. kann MichaelP dazu mehr sagen?

Der Bauer selbst hat jedenfalls auch keine Karten, denn ihm gehört da auch nichts mehr - das BGB ist ausgehebelt. Bei einem Wert < EUR 1.000,- (nach Abzug aller Restaurations- und Konservierungskosten) geht der Fund vollkommen ersatzlos ans Land. Darüber ist der Grundeigentümer für seine Hälfte am Fundwert "angemessen zu entschädigen" (was auch immer das bedeuten mag) und der Finder erhält immerhin für seine Hälfte noch den lausigen Finderlohn nach BGB (5 % für die ersten 500 Euro des Wertes und 3 % für den darüber hinausgehenden Betrag). Für eine Himmelsscheibe von Nebra mit einem geschätzen Versicherungswert von EUR 100 Millionen wären das ja immerhin 3 Millionen Euro, aber irgendwie zweifle ich daran, dass man die kriegen würde. Zwinkernd

Meldepflichtig ist der Finder. Ich bin kein Jurist, aber mMn dürfte dieser dem Bauern den Fund gar nicht überlassen. Denn als Unterschlagung zählt auch das rechtswidrige Weitergeben einer fremden beweglichen Sache, die man bereits in seinem Besitz hat.

Hinzugefügt vor 1 Stunde:

PS: ich habe gerade mal die KI (Gemini) befragt und das kam dabei raus:

In Bayern unterliegen laut Art. 8 Abs. 1 BayDSchG sämtliche neu entdeckten Bodendenkmäler einer unverzüglichen gesetzlichen Meldepflicht. Nach der aktuellen Rechtslage fallen darunter alle archäologischen Funde und Befunde, die in einem Zusammenhang mit menschlichen Aktivitäten der Vergangenheit stehen.

Diese Funde müssen Sie zwingend melden:

  • Historische Münzen und Zahlungsmittel: Unabhängig davon, ob es sich um römische Denare, mittelalterliche Silberpfennige oder neuzeitliche Münzen (z. B. aus dem 17. bis 19. Jahrhundert) handelt.
  • Militaria und historische Waffen: Alte Knöpfe, Schnallen, Projektile (z. B. Musketenkugeln), Hufeisen, Dolche oder Bajonette.
  • Werkzeuge und Gebrauchsgegenstände: Fibeln (historische Gewandnadeln), Schmuck, Äxte, Messer sowie historische landwirtschaftliche oder handwerkliche Geräte.
  • Keramik und Scherben: Fragmente von historischem Tongeschirr, Ofenkacheln oder Ziegeln.
  • Menschliche Gebeine und tierische Überreste: Knochenfunde, die aus archäologischen Epochen oder historischen Bestattungen stammen.
  • Befunde im Boden: Entdecken Sie beim Graben archäologische Strukturen wie Fundamente, Gruben, alte Brunnen oder Gräber, gilt ein sofortiger Ausgrabungsstopp. Der Fundort muss unverändert bleiben.

Diese Funde müssen Sie NICHT melden:

  • Offensichtlich moderne Metallobjekte: Kronkorken, moderner Zivilmüll, Alufolie oder neuzeitlicher Schrott müssen nicht gemeldet werden.
  • Euro-Münzen und DM-Umlaufmünzen: Reine Verlustfunde der jüngeren Geschichte ohne archäologische Relevanz fallen unter das normale BGB-Fundrecht (Fundbüro), nicht unter den Denkmalschutz.

Wo und wie muss gemeldet werden?

Die Fundanzeige muss unverzüglich (idealerweise noch am selben Tag) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) oder der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) erfolgen. Nutzen Sie hierfür das offizielle Fundmeldeformular des BLfD.

« Letzte Änderung: vor 1 Stunde von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor