@sodelix: Mir ist schon klar, wie du das meinst
. Du darfst da nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das Messer ohne Klinge ist ja auch legal, eine Pistole ohne Rohr nicht.
Entferne ich von einem Einhandmesser das Teil, welches das einhändige Öffnen ermöglicht, ist es auch nicht mehr verboten, weil es die Eigenschaft verliert.
Ist in dem Fall hier der Mechanismus hinüber, der die Klinge arretiert, ist sie nicht mehr feststellbar und damit hat das Messer seine Eigenschaft als Fallmesser verloren.
Grüße