Ja, ich kenne solche Leute.
Dazu noch Folgendes:
Ich finde einen rostigen K98. Nehme diesen mit nach Hause und reinige ihn grob. Da ich gründlich bin zerlege ich ihn um auch den kleinesten Rostpartikel zu entfernen. Alle Teile sind gängig und grds. besteht die Möglichkeit einen Schuss damit abzufeuern(von den möglichen Folgen für den Schützen abgesehen).
Neuer Schaft und fertig ist mein K98 für die Wand.
Ich will damit gar nicht schießen, (soll aber hübsch aussehen - soll ja nur für de Wand sein) könnte es aber.
Wir dürften uns alle einig sein, dass hier ein Verstoß gegen das WaffG vorliegt.
Jetzt reinige ich meinen 98er nicht, sondern balsamiere ihn ein um ihn an die Wand oder sonst wohin zu hängen.
Es besteht aber immer noch die Möglichkeit mit diesen wie oben beschrieben zu verfahren.
Somit bewegen wir uns immer noch im WaffG.
Was wieder gangbar gemacht werden kann und was nicht entscheidet der Waffenprüfer im Beschussamt.
Zugegeben gibt es Bodenfunde die auch der Laie als unbrauchbare Waffe erkennt, aber mal unter uns - Wer hängt sich die an die Wand?
Da fällt mir als Beispiel das Fragment ein, welches Kamerad jacobsen aus dem Walchensee(oder einem anderen Tümpel) gefischt hat und stolz im TV präsentierte.
Aber auch da entscheidet im Zweifelsfall nicht Harry der Dorfpolizist, sondern das BschA. denn wenn später Harry's neuer strebsamer Kollege dabei steht sieht es vielleicht anders aus.
Denn Harry drückt einem auch kein amtskräftiges Papier in die Hand, in dem der Verlust der Schusswaffeneigenschaft bestätigt wird.
Bei den hier gezeigten beiden Stücken bin ich mir fast sicher, dass sich das BschA ohne verschweißtes Patronenlager und entsprechende Bohrungen etc. schwer tun wird die Schusswaffeneigenschaft abzuerkennen.
Es geht nicht darum ob die Waffe zum Zeitpunkt des Auffindens schussfähig war, sondern ob es mit heimwerklichen Mittel möglich ist diese wieder schussfähig zu machen.
Egal wie, die Anzeige bekommt man trotzdem erst einmal und das Verfahren wird eingeleitet. Die Waffe wird sichergestellt und der Prüfung unterzogen. Je nachdem wie diese dann ausfällt, gibt es dann süßes oder saures. Die HD, das Gerenne und den Papierkram hat man alle mal.
An den Kanthaken bekommt man den glücklichen Besitzer irgendwie immer, auch wenn es nur um den Transport geht - von der ominösen Patrone, die noch immer im Patronenlager steckt, mal ganz abgesehen.
Belege für die behördliche Verfahrenweise findet man im Netz genug, ab und an auch mal in der Bild

Wo dann mit etwas medialer PR der nächste Waffen

wegen rostigen Brocken an den Pranger gestellt wird. Das im Nachhinein nicht viel explizit wegen WaffG usw. rausgekommen ist erfährt man selten. Die Anzeige und die Rennerei hatten sie aber alle, halt wegen ihrer so harmlosen Bodenfunde.
Das Ganze mag in den letzten Jahrzehnten vielleicht legerer gehandhabt worden sein, wird es aber heutzutage aus diversen Gründen nicht mehr.
Wie schon gesagt, wenn sich einer sicher ist, kann er es ja mal drauf ankommen lassen.

Vielleicht möchte sich ja hier mal jemand als Waffen

outen und kann von seinen Erfahrungen Berichten und mal Bilder seiner Fundwaffen präsentieren

Ich kanns leider nicht, meine letzte HD hatte ich zwar auch wegen Verstoß gegen das KwKG aber andere Sparte;)
Grüße
