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 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 Gewehr

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Avatar  Gewehr  (Gelesen 5969 mal) 0
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(versteckt)
#15
31. Mai 2015, um 11:28:27 Uhr

Ich finde da werden andere Funde gezeigt die um einiges übler sind ?
toller Fund

schwingi

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#16
31. Mai 2015, um 12:38:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Er ist ÖSTERREICHER!



JAAAAAAAAAAAAAAAA, IST MIR SCHON KLAAAARRRRR..ICH REDE JA AUCH VON DEUTSCHLAAAAAAAAAAND..so jetzt bin ich endgültig raus..jesses na

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(versteckt)
#17
31. Mai 2015, um 14:51:24 Uhr

jo, und nicht entmilitarisiert fallen diese beiden Schmuckstücke unter das Kriegswaffenkontrollgesetz..sind somit illegal..hüstel

Moin,

bevor Du hier über das Kriegswaffenkontrollgesetz schreibst, solltest Du es vielleicht erst einmal lesen, dann wüsstest Du, dass ein K 98 nicht unter dieses Gesetz fällt, sondern unter das Waffengesetz und hättest Du dieses gelesen, dann wüsstest Du, dass es in diesem Zustand auch nicht unter dieses Gesetz fällt.

Viele Grüße

Walter

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#18
31. Mai 2015, um 15:13:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter

Moin,

bevor Du hier über das Kriegswaffenkontrollgesetz schreibst, solltest Du es vielleicht erst einmal lesen, dann wüsstest Du, dass ein K 98 nicht unter dieses Gesetz fällt, sondern unter das Waffengesetz und hättest Du dieses gelesen, dann wüsstest Du, dass es in diesem Zustand auch nicht unter dieses Gesetz fällt.

Viele Grüße

Walter


Klare Ansage. Inhaltlich uneingeschränkt weiter zu empfehlen. Kein Fehler erkennbar. Super

G98 od. K98 im Kriegswaffenkontrollgesetz subsumieren. Das ist so gegensätzlich wie Schwarz u. Weiß...

Beides Repitierbüchsen für Munition 7.92x57. Zivile Verwendung als 8x57 z. B. Jagdwaffen. Somit schon kein Verstoß mehr nach dem KWKG möglich.


Gruß

S.

« Letzte Änderung: 31. Mai 2015, um 15:14:56 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#19
31. Mai 2015, um 16:14:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
... dann wüsstest Du, dass es in diesem Zustand auch nicht unter dieses Gesetz fällt.

Viele Grüße

Walter
Geschrieben von Zitat von Shakerz
Klare Ansage. Inhaltlich uneingeschränkt weiter zu empfehlen. Kein Fehler erkennbar. Super

Dünnes Eis ihr beiden.
Solang nicht von dazu ermächtigten Stelle (Beschussamt o.ä.) der Verfall der Schusswaffeneigenschaft bestätigt wurde bzw. die Unbrauchbarmachung gemäß Maßnahmenkatalog durchgeführt wurde ist, nach DEUTSCHEN Recht, jede Fundwaffe Gegenstand des Waffengesetztes.

Grüße

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#20
31. Mai 2015, um 16:54:54 Uhr

Moin,


Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

( Fundstelle: BGBl. I 2002, 3994 - 3998;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1:
Schusswaffen 1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


Merke: Bei einer Schusswaffe muss ein Geschoss durch einen Lauf getrieben werden, d. h. Schusswaffe ist ein Gegenstand, bei dem dies möglich ist. Es steht nirgendwo in diesem Gesetz, dass Schusswaffe ist, bei der einmal vor langer Zeit ein Geschoss durch einen Lauf getrieben werden konnte. Das Gesetz geht vom Ist-Zustand aus, d. h. es verlangt, dass das Geschoss durch den Lauf getrieben werden kann. Dies ist bei diesem Rosthaufen aber nicht möglich.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#21
31. Mai 2015, um 20:17:26 Uhr

Das ist deine Auslegung des Gesetzes, deren universale Anwendung sich hier viele wünschen würden.
In der Praxis sieht das allerdings doch etwas anders aus.

Solls mal jeder für sich selbst drauf ankommen lassen in unserer bunten Republik.

Grüße

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#22
31. Mai 2015, um 21:51:39 Uhr

Mahlzeit......

jaja, alles Auslegungssache.
Als Beispiel mein heutiger Tag:
Vom sondeln heim, unterwegs Station bei Kumpel gemacht, will losfahren und BlauWeiss steht neben mir, "Allgemeine Verkehrskontrolle. Papiere Fahrzeugschein, Warndreieck, Verbandskasten, Weste und Ihr Bremslicht geht nicht."
Kofferraum aufgemacht, und die ganze Ausrüstung drin. Ok....XT war zerlegt und verpackt.
Kollege Polizist fragt: "Kommen Sie aus dem Wald von der Jagd? Wenn ja, haben Sie eine Waffe dabei?"
Grins...jetzt find ma son Teil, sag dann NEIN, die filzen dich wirklich....auf die Gesichter bin ich net gespannt....
.....alles Auslegungssache...kommt nur drauf an wer´s im ersten Moment auslegt  Cool

GF
Asablot

Offline
(versteckt)
#23
31. Mai 2015, um 22:18:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
In der Praxis sieht das allerdings doch etwas anders aus.
Meinst Du... aber kannst Du es auch belegen?

Mich würde mal interessieren, ob jemand jemanden kennt, der wirklich schon mal wegen einer Bodenfundwaffe in diesem Zustand Ärger wegen Verstoß gegen das Waffengesetz bekommen hat.

Gruß,
Günter

Offline
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#24
31. Mai 2015, um 23:29:47 Uhr

Ja, ich kenne solche Leute.

Dazu noch Folgendes:
Ich finde einen rostigen K98. Nehme diesen mit nach Hause und reinige ihn grob. Da ich gründlich bin zerlege ich ihn um auch den kleinesten Rostpartikel zu entfernen. Alle Teile sind gängig und grds. besteht die Möglichkeit einen Schuss damit abzufeuern(von den möglichen Folgen für den Schützen abgesehen).
Neuer Schaft und fertig ist mein K98 für die Wand.
Ich will damit gar nicht schießen, (soll aber hübsch aussehen -  soll ja nur für de Wand sein) könnte es aber.
Wir dürften uns alle einig sein, dass hier ein Verstoß gegen das WaffG vorliegt.

Jetzt reinige ich meinen 98er nicht, sondern balsamiere ihn ein um ihn an die Wand oder sonst wohin zu hängen.
Es besteht aber immer noch die Möglichkeit mit diesen wie oben beschrieben zu verfahren.
Somit bewegen wir uns immer noch im WaffG.

Was wieder gangbar gemacht werden kann und was nicht entscheidet der Waffenprüfer im Beschussamt.

Zugegeben gibt es Bodenfunde die auch der Laie als unbrauchbare Waffe erkennt, aber mal unter uns - Wer hängt sich die an die Wand?
Da fällt mir als Beispiel das Fragment ein, welches Kamerad jacobsen aus dem Walchensee(oder einem anderen Tümpel) gefischt hat und stolz im TV präsentierte.
Aber auch da entscheidet im Zweifelsfall nicht Harry der Dorfpolizist, sondern das BschA. denn wenn später Harry's neuer strebsamer Kollege dabei steht sieht es vielleicht anders aus.
Denn Harry drückt einem auch kein amtskräftiges Papier in die Hand, in dem der Verlust der Schusswaffeneigenschaft bestätigt wird.
Bei den hier gezeigten beiden Stücken bin ich mir fast sicher, dass sich das BschA ohne verschweißtes Patronenlager und entsprechende Bohrungen etc. schwer tun wird die Schusswaffeneigenschaft abzuerkennen.
Es geht nicht darum ob die Waffe zum Zeitpunkt des Auffindens schussfähig war, sondern ob es mit heimwerklichen Mittel möglich ist diese wieder schussfähig zu machen.
Egal wie, die Anzeige bekommt man trotzdem erst einmal und das Verfahren wird eingeleitet. Die Waffe wird sichergestellt und der Prüfung unterzogen. Je nachdem wie diese dann ausfällt, gibt es dann süßes oder saures. Die HD, das Gerenne und den Papierkram hat man alle mal.
An den Kanthaken bekommt man den glücklichen Besitzer irgendwie immer, auch wenn es nur um den Transport geht - von der ominösen Patrone, die noch immer  im Patronenlager steckt, mal ganz abgesehen.
Belege für die behördliche Verfahrenweise findet man im Netz genug, ab und an auch mal in der Bild Smiley
Wo dann mit etwas medialer PR der nächste Waffen Narr wegen rostigen Brocken an den Pranger gestellt wird. Das im Nachhinein nicht viel explizit wegen WaffG usw. rausgekommen ist erfährt man selten. Die Anzeige und die Rennerei hatten sie aber alle, halt wegen ihrer so harmlosen Bodenfunde.
Das Ganze mag in den letzten Jahrzehnten vielleicht legerer gehandhabt worden sein, wird es aber heutzutage aus diversen Gründen nicht mehr.
Wie schon gesagt, wenn sich einer sicher ist, kann er es ja mal drauf ankommen lassen. Frech

Vielleicht möchte sich ja hier mal jemand als Waffen Narr outen und kann von seinen Erfahrungen Berichten und mal Bilder seiner Fundwaffen präsentieren  Engel
Ich kanns leider nicht, meine letzte HD hatte ich zwar auch wegen Verstoß gegen das KwKG aber andere Sparte;)

Grüße Winken

Offline
(versteckt)
#25
31. Mai 2015, um 23:43:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf
Es geht nicht darum ob die Waffe zum Zeitpunkt des Auffindens schussfähig war, sondern ob es mit heimwerklichen Mittel möglich ist diese wieder schussfähig zu machen.
Das, denke ich, ist der Knackpunkt (bei dem man im Ernstfall evtl. einen guten Anwalt braucht). Was sind diese heimwerklichen Mittel? Nur Entrosten macht sowas ja nicht schußfähig. Wenn nun essentielle Teile ausgetauscht werden müssen, sind das dann noch heimwerkliche Mittel?

Vielen Dank auf alle Fälle für deine Ausführungen! Smiley

Viele Grüße,
Günter, der eh lieber eine Muskete finden würde

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#26
31. Mai 2015, um 23:58:47 Uhr

Ja. da hast du recht Günter.
Wie gesagt, die beiden Knallstöcke hier besitzen noch die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des dt. WaffG.
Auch der nötige Austausch von Teilen bedingt nicht den Verlust der Schusswaffeneigenschaft, da sich das WaffG auch auf Teile von Schusswaffen erstreckt. Die Läufe der waffen sind nach dem Entrosten ja brauchbar, und wenn es nur ein Schuss ist.
Einen möglicherweise gängigen K98-Verschluss darf man nicht haben, ob der Schlagbolzen drin ist oder nicht, ob wenn er da ist, abgebrochen oder nicht.
Heimwerkliche Mittel sind alles was und womit man Arbeiten verrichten kann für das man keine Lizenzierung oder Spezialmaschinen braucht(z.B. Kaltziehmaschienen für Läufe o.ä.).
Heutzutage in Zeiten von Internetwerkzeugversand, 5D-Fräsen und 3D-Druckern fast alles.
Selbst das Entrosten und Zerlegen in Teile kann, bösen Wille unterstellt, als "Herstellen einer Schusswaffe" geahndet werden.

Grüße Winken

« Letzte Änderung: 01. Juni 2015, um 00:06:58 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#27
01. Juni 2015, um 05:24:46 Uhr

Moin,

der Punkt ist tatsächlich, ob Du einen Rostklumpen mit "haushaltsüblichen" Mitteln wieder in eine Schusswaffe verwandeln kannst, damit er unter das WaffG fällt.

Mit welchen "haushaltsüblichen" Dingen bekommst Du z. B. das Rohr soweit hin, dass da wieder ein Geschoss durchkommt?

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#28
01. Juni 2015, um 05:55:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rizzo21





Dafür gibt es keinen Grund.
Der Threatersteller ist aus Österreich und die sehen das dort nicht so streng mit solchen Relikten.
Und Spürnase hat sein Teil eh nicht mehr wie er schreibt.
Also alles gut.

Servus
Rizzo


Na auf Seite 2 sind wir doch schon Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#29
01. Juni 2015, um 07:34:26 Uhr

Moin,

schaut mal auf diese Seite und dann ganz nach unten, da gibt es eine Bestätigung des Beschussamtes München zu einer Bodenfundwaffe, dass der, dem Beschussamt,  vorgelegte Rosthaufen keine Schusswaffeneigenschaften mehr besitzt.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/funde/katalog/2weltkriegschusswaffen.html


Viele Grüße

Walter

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