[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 Gewehr

Gehe zu:  
Avatar  Gewehr  (Gelesen 5970 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4   Nach unten
Offline
(versteckt)
#30
01. Juni 2015, um 10:40:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bolzenkopf

Wie gesagt, die beiden Knallstöcke hier besitzen noch die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des dt. WaffG.


So - und wer hat das festgestellt? Du per Ferndiagnose? Jetzt schreibst du seitenweise, dass die Schußwaffeneigenschaft ausschließlich durch den Sachverständigen des Beschussamtes festgestellt werden kann (darf), aber nimmst für dich in Anspruch, zu behaupten, dass es sich nach wie vor um Schusswaffen handelt, welche unter das Waffengesetz fallen. Ganz schön verworren...

Das Ganze sind erst mal zwei verrostete Überreste einer ehemaligen Schußwaffe, bei denen EVENTUELL die Möglichkeit besteht, dass sie wieder schußfähig gemacht werden können. Wir sprechen hier von einem Anfangsverdacht, welcher durch die polizeilichen Ermittlungen erst mal bestätigt werden muss (Stichwort: Gutachten). Alles andere ist eine gesetzeswidrige Vorverurteilung. Zum Glück gilt hier bei uns in Deutschland die Unschuldsvermutung, solange, bis die Schuld erwiesen u. ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist.

Offline
(versteckt)
#31
01. Juni 2015, um 10:45:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
schaut mal auf diese Seite und dann ganz nach unten, da gibt es eine Bestätigung des Beschussamtes München zu einer Bodenfundwaffe, dass der, dem Beschussamt, vorgelegte Rosthaufen keine Schusswaffeneigenschaften mehr besitzt.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/funde/katalog/2weltkriegschusswaffen.html



Die machen das aber angeblich schon lange nicht mehr, wie ich mal in einem Forum las. Aufgrund genau dieser Internetseite wollte ein Sondengänger aus dem Großraum München vor einigen Jahren schon denen mal einen Bodenfund K98 zur Begutachtung vorlegen, woraufhin er eine Absage bekam mit der Aufforderung, das Stück doch besser bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben, was er dann auch getan hat.

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#32
01. Juni 2015, um 11:12:35 Uhr

Ein ehemaliger Sondelkollege von mir hat vor ca.1 Jahr noch eine doppelläufige Vorderlader Pistole beim Beschussamt abgegeben. 
Grund dafür war, das der Umbau ca. 250€ kosten sollte. Den Preis hatte er sich bei verschiedenen Stellen, Büchsenmacher usw. eingeholt.

Gruß Michael

Offline
(versteckt)
#33
01. Juni 2015, um 11:25:06 Uhr

Oh Leute, natürlch gibt es genug Hausdurchsuchungen gerade bei Militariasuchern mit entsprechenden Ärger.

Gilt für Deutschland!

Ein noch so verrosteter Karabiner, Pistole etc. die im normalen Zustand unter das Waffengesetz fallen bleiben so lange Schusswaffen nach dem Gesetzt bis eine zugelassene Person (Waffensachverständiger) oder Behörde bescheinigen das es keine Waffe nach dem Waffengesetzt mehr ist.

Sich das selber ausdenken ob oder ob nicht gilt vor Gericht nicht sehr viel.......

Offline
(versteckt)
#34
01. Juni 2015, um 11:29:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Ein ehemaliger Sondelkollege von mir hat vor ca.1 Jahr noch eine doppelläufige Vorderlader Pistole beim Beschussamt abgegeben. 
Bei so einem Stück wird's aus meiner Sicht schon ärgerlicher.

Und für mich auch völlig unverständlich: man darf zwar beliebig viele einläufige Vorderlader besitzen, aber keinen zweiläufigen.

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#35
01. Juni 2015, um 11:39:08 Uhr

Verwende besser das Wort "Mehrschüssige Perkussionswaffe" Um das "Mehr" geht es.

Offline
(versteckt)
#36
01. Juni 2015, um 13:18:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Wühler
Verwende besser das Wort "Mehrschüssige Perkussionswaffe" Um das "Mehr" geht es.
Bedeutet das, mehrschüssige Vorderlader mit anderen Schlössern darf man "einfach so" besitzen?

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#37
01. Juni 2015, um 13:21:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Bedeutet das, mehrschüssige Vorderlader mit anderen Schlössern darf man "einfach so" besitzen?

Viele Grüße,
Günter

Ja, Steinschloss, Radschloss, Luntenschloss und Zündnadel auch.

Offline
(versteckt)
#38
01. Juni 2015, um 13:21:25 Uhr

Bin mir nicht sicher ob steinschlosswaffen auch darunter fallen

Offline
(versteckt)
#39
01. Juni 2015, um 13:26:39 Uhr

Wenn der nicht so teuer wäre würde ich Ihn mir ohne WBK Pflicht gerne kaufen  Zwinkernd

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lander-historic-arms.de/objekt.php?a=493&kat=2


Offline
(versteckt)
#40
01. Juni 2015, um 13:32:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wenn der nicht so teuer wäre würde ich Ihn mir ohne WBK Pflicht gerne kaufen Zwinkernd
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lander-historic-arms.de/objekt.php?a=493&kat=2



Ein schönes Stück!

Und es zeigt doch mal wieder, wie seltsam unser Waffengesetz ist. Ich glaube, mit dem Ding kann man mehr anrichten, als mit einer zweiläufigen Perkussions-Pistole... von einem vollkommen verbotenen Wurfstern mal ganz zu schweigen! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#41
01. Juni 2015, um 13:47:52 Uhr

Bei meinem Bekannten handelte es sich um dieses Ding, selbst das hätte laut Beschussamt umgebaut werden müssen. Kosten von 250€ waren ihm für das Teil zu viel, deswegen hat er es gleich dagelassen.

Gruß Michael


Es sind 2 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

0OCK09PJ.jpg
YMHLOJJS.jpg
Offline
(versteckt)
#42
01. Juni 2015, um 13:55:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Bei meinem Bekannten handelte es sich um dieses Ding, selbst das hätte laut Beschussamt umgebaut werden müssen.
Das ist doch eigentlich Irrsinn! Hier haben wir nicht mal gezogene Läufe. Mit zwei Stahlrohren aus dem Baumarkt lässt sich wohl noch eher eine sicherere Perkussionswaffe bauen, als wenn man dieses Ding wieder schußfähig zu machen versucht!

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#43
01. Juni 2015, um 14:07:47 Uhr

Seh ich genauso Günter.
Der war mit der "Pistole" extra da um sich zu informieren. Ursprünglich wollte er sich ja das ok einholen, das er die ruhig behalten kann und der Besitz in Ordnung geht. Hat sich natürlich mächtig geärgert, als er das Teil dagelassen hat.
250€ für den Umbau würde ich in so eine Knarre auch nicht stecken.

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 01. Juni 2015, um 14:24:59 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#44
01. Juni 2015, um 16:25:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
So - und wer hat das festgestellt? Du per Ferndiagnose? Jetzt schreibst du seitenweise, dass die Schußwaffeneigenschaft ausschließlich durch den Sachverständigen des Beschussamtes festgestellt werden kann (darf), aber nimmst für dich in Anspruch, zu behaupten, dass es sich nach wie vor um Schusswaffen handelt, welche unter das Waffengesetz fallen. Ganz schön verworren...

Das Ganze sind erst mal zwei verrostete Überreste einer ehemaligen Schußwaffe, bei denen EVENTUELL die Möglichkeit besteht, dass sie wieder schußfähig gemacht werden können. Wir sprechen hier von einem Anfangsverdacht, welcher durch die polizeilichen Ermittlungen erst mal bestätigt werden muss (Stichwort: Gutachten). Alles andere ist eine gesetzeswidrige Vorverurteilung. Zum Glück gilt hier bei uns in Deutschland die Unschuldsvermutung, solange, bis die Schuld erwiesen u. ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist.
Und wenn man keine Ahnung hat....
Wieviele Fundwaffen hast du den schon gesehen und zerlegt und lizensiert um mir zu sagen, ich kann das nicht beurteilen.
Wahrscheinlich reicht da eine Hand Grinsend
Erstens macht hier keiner "gesetzeswidrige Vorverurteilung" und zweitens traue ich mir durchaus diese Ferndiagnose zu, da ich nicht nur ein paar solcher Funde gesehen und in der Hand hatte. Zumal es früher beim BüMa oft BoFu zur Unbrauchbarmachung abgegeben wurde, was heute wie Günter schon angemerkt hat, nicht mehr ganz so einfach ist.

Mit Unschuldsvermutung ist hier auch nichts, denn im Zweifelsfall wird von der Schusswaffeneigenschaft ausgegangen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und um es dir nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen, das ist meine Meinung und ja du hast recht - mein Urteil ist rechtlich genau so viel wert wie das von Harry dem Dorfpolizist, denn wir sind beide keine Prüfer am BschA.

In Anspruch nehme ich da gar nichts.
Schuster bleib bei deinen Leisten, also bleib du mal bei den Heiligenanhängern Zwinkernd
Falls sich hier doch jemand einer "gesetzeswidrige Vorverurteilung" unterzogen sieht, können wir das gerne per PN klären Smiley

Geschrieben von Zitat von Drusus
Bei so einem Stück wird's aus meiner Sicht schon ärgerlicher.

Und für mich auch völlig unverständlich: man darf zwar beliebig viele einläufige Vorderlader besitzen, aber keinen zweiläufigen.

Viele Grüße,
Günter
Ja, das versteh' wer will. Obwohl ich mich viel mit der Materie beschäftigen muss, habe ich noch keine Erklärung für diese Regelung gefunden, die mir mit gesundem Menschenverstand einleuchtet Grübeln

Grüße Winken


« Letzte Änderung: 01. Juni 2015, um 16:31:40 Uhr von (versteckt) »

Seiten:  Prev 1 2 3 4
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor