[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 Mauser C 96 !?

Gehe zu:  
Avatar  Mauser C 96 !?  (Gelesen 9371 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#15
12. Oktober 2012, um 11:47:00 Uhr

Wie lange ist schön lange?

Na ja zu Polizei gehe ich nicht,die fragen zuviel und haben dann mein namen....keine gute Idee denke ich
 Smiley
vielleicht hat Walter ja mal wieder ein paar § zu Hand!?

Offline
(versteckt)
#16
12. Oktober 2012, um 11:54:53 Uhr

Habe ich das richtig verstanden,dass wenn ich auch mehr finde mir keiner was haben kann?


Lg Dr.Cox

Moin,

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Dazu gibt es keine Pauschalantwort. Jeder Waffenfund muss für sich extra bewertet werden, ob der Fund den oben beschriebenen Kriterien entspricht oder nicht. 
Dein Fund entspricht den Bestimmungen nicht, da keine Moglichkeit besteht ein Geschoss durch den Lauf zu treiben, der nächste Fund entspricht den Bestimmungen vielleicht und dann ist der Fund zu melden und abzugeben.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#17
12. Oktober 2012, um 12:09:06 Uhr

Super Walter,vielen dank für deine hilfreichen Antworten.

Nach dem nächsten Waffenfund werde ich dich gleich zu Rate ziehen wenn das ok für dich ist!?

Lg Cox

Offline
(versteckt)
#18
12. Oktober 2012, um 13:20:16 Uhr

Na, dann habe ich auch mal wieder dazu gelernt. Dann sind die Waffengesetze wohl doch nicht so bescheuert wie ich dachte.  Super

Viele Grüße

Uwe

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#19
12. Oktober 2012, um 13:23:30 Uhr

Uwe..jetzt musst du aber los und die von dir weggeschmissenen Pistolen wieder einsammeln   Narr

Offline
(versteckt)
#20
12. Oktober 2012, um 13:36:05 Uhr

mich würd interessieren wie die kanone  gesäubert aussieht Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#21
12. Oktober 2012, um 13:49:06 Uhr

Hallo Walter, du sagst also das Teil ist auch entrostet keine Waffe mehr? Das ist ja ein krasser Gegensatz zu dem was man so in allen Foren liest, hoffe du bist Dir da sicher. Ist als Anscheinswaffe auch nicht verboten, komplett legal und darf ich mitführen und rumzeigen? Unentschlossen

Offline
(versteckt)
#22
12. Oktober 2012, um 14:02:49 Uhr

mitführen darfst du grundsätzlich   GARNICHTS  in deutschland .... nichtmal eine billige 10 euro  softair mit 0,5 joule...

Offline
(versteckt)
#23
12. Oktober 2012, um 14:13:31 Uhr

Eine Gegenstand ist nur dann eine Anscheinswaffe, wenn er konkret als eine benutzt wird. Du z.B. damit vortäuscht es sei eine echt Waffe.
Auch bei der Frage, ist es eine Waffe nach dem Waffengesetz, kommt es auf die Auslegung an, wie Walter ganz richtig geschrieben hat.
Dein Fund wird aber wohl selbst dann nicht als Anscheinswaffe taugen, wenn er gereinigt ist. Solange auf den ersten Blick erkennbar ist, dass die C96 nicht funktionstüchtig ist, wird ein Ünerfall hinsichtlich der Waffe als untauglicher Raubversuch zu werten sein. Anders sieht es aus, wenn Du die C96 restaurierst. Es wird, solange sie nicht funktioniert, keine Waffe nach dem Waffengesetz draus, doch würde sie juristisch bei einem Überfall als Scheinwaffe zu werten sein.
Aber da ich davon ausgehe, dass Du nicht vorhast, irgendjemand zu überfallen, kann ich Dir als Jurist sagen, dass Du die C96 behalten darfst. Selbst nach den hiesigen Denkmalschutzgesetzen wir die C96 nicht als Bodendenkmal zu werten sein.
Zwinkernd
@Dr.Cox : So wird es mit den meisten Fundes sein, die hier präsentiert werden. Selbst wenn sie gemeldet werden, wird man sie selbst in Ländern mit Schatzregal behalten dürfen. Selbst die Archäologen mit der besten Phantasie werden es nicht schaffen, 90% der hier gezeigten Funde als beweglichen Dodendenkmal auszulegen.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#24
12. Oktober 2012, um 14:16:49 Uhr

Dein Fund wird aber wohl selbst dann nicht als Anscheinswaffe taugen, wenn er gereinigt ist. Solange auf den ersten Blick erkennbar ist, dass die C96 nicht funktionstüchtig ist, wird ein Ünerfall hinsichtlich der Waffe als untauglicher Raubversuch zu werten sein. Anders sieht es aus, wenn Du die C96 restaurierst. Es wird, solange sie nicht funktioniert, keine Waffe nach dem Waffengesetz draus, doch würde sie juristisch bei einem Überfall als Scheinwaffe zu werten sein.



Eine Scheinwaffe ist doch aber auch eine Spielzeugpistole wie sie jeder mal hatte und die kinder heute auch noch haben oder sehe ich das falsch?


Offline
(versteckt)
#25
12. Oktober 2012, um 14:20:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
Es wird, solange sie nicht funktioniert, keine Waffe nach dem Waffengesetz draus

1.4.6
dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.

Ihr seid euch also 100% sicher das ein geschickter Sammler mit Elektrolyse, Feile... die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellen kann ?

« Letzte Änderung: 12. Oktober 2012, um 14:21:25 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#26
12. Oktober 2012, um 14:24:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dr.Cox
Uwe..jetzt musst du aber los und die von dir weggeschmissenen Pistolen wieder einsammeln   Narr

Bis jetzt habe ich noch keine gefunden. Aber so etwas entsorgen zu müssen, hätte mir das Herz gebrochen.
In den USA hätte ich mal eine im guten Zustand für wenig Geld kaufen können. Ohne Waffenschein habe ich dann lieber die Finger davon gelassen. Darüber ärgere ich mich noch heute.

Viele Grüße

Uwe

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#27
12. Oktober 2012, um 14:27:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
1.4.6
dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.

Ihr seid euch also 100% sicher das ein geschickter Sammler mit Elektrolyse, Feile... die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellen kann ?





Das ist auf KEINEN Fall möglich!!!!

Hinzugefügt 12. Oktober 2012, um 14:28:28 Uhr:

Geschrieben von Zitat von suchnix
Bis jetzt habe ich noch keine gefunden. Aber so etwas entsorgen zu müssen, hätte mir das Herz gebrochen.
In den USA hätte ich mal eine im guten Zustand für wenig Geld kaufen können. Ohne Waffenschein habe ich dann lieber die Finger davon gelassen. Darüber ärgere ich mich noch heute.

Viele Grüße

Uwe



Wenn es Heute nicht so Regnen würde hätte ich bestimmt schon die nächste!!!!
da ist alles voll
 Smiley

Hinzugefügt 12. Oktober 2012, um 14:32:02 Uhr:

dann darf ich ja gar nicht mein Feuerzeug mit mir tragen 
 Zwinkernd


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.ebay.de/itm/MAUSER-C96-Feuerzeug-Pistole-Pistolenfeuerzeug-Feuerzeugpistole-WK1-WKI-NEU-/200820901538?pt=Tabakwaren_Zippos_Pfeifen&hash=item2ec1dbc6a2#ht_4805wt_906


« Letzte Änderung: 12. Oktober 2012, um 14:32:02 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#28
12. Oktober 2012, um 15:12:08 Uhr

Hallo,

generell empfehle ich Bodenfundwaffen nicht mehr zum schießen einzusetzen. Wenn der Lauf innen Rostspuren aufweist kann es zum klassischen Rohrkrepierer kommen, im schlimmsten fall fliegen einem die Klappmotten um die Ohren! das gleiche gilt natürlich auch bei Haarrissen im Lauf, welche man kaum sieht. Langwaffen, sprich Büchsen haben eine Holzschäftung die das meiste vom Lauf verdeckt...
Dann lieber den langen Weg, 1 Jahr Gastmitglied im Sportschützenverein, dann Sachkundeprüfung und Tresorkauf.
Erst danach kann man Waffen kaufen, die aber dann, so ist es vorgeschrieben einen gültigen Beschuß haben.
Viel Mühe, Zeit und Geld, aber dies ist sinnvoll damit man nicht so leicht an scharfe Waffen kommt.

Schöne Grüße

Frank  Super

Offline
(versteckt)
#29
12. Oktober 2012, um 16:16:06 Uhr

Eine Spielzeugpistole ist natürlich tauglich eine Scheinwaffe zu sein, sie wird konkret aber erst zur Scheinwaffe, wenn sie als solche verwendet wird.

Seiten:  Prev 1 2 3 4
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor