[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 Mauser C 96 !?

Gehe zu:  
Avatar  Mauser C 96 !?  (Gelesen 8658 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#30
12. Oktober 2012, um 16:18:29 Uhr

aber dann ist das ja mit meinem ``Rostklumpen`` genauso

Offline
(versteckt)
#31
12. Oktober 2012, um 17:02:20 Uhr

Hallo Dr Cox

du liebe Zeit...
Fakt ist laut Waffengesetz ist das Teil KEINE Waffe mehr!!! Die Rostschäden sind so stark das sie mit herkömmlichen Mitteln nicht mehr schußfähig gemacht werden kann. Somit ist sie ein legaler Gegenstand.
Du kannst Dich gern auch noch mal beim Büchsenmacher erkundigen, er wird es Dir bestätigen.
Ich meiner Waffensachkundeprüfung war dieser Fall auch vorgekommen, daher weiß ich es genau.
Lass Dich nicht verückt machen! Guck mal wieviel Waffenbodenfunde bei Egun angeboten werden.

Schöne Grüße

Frank

Offline
(versteckt)
#32
12. Oktober 2012, um 17:02:41 Uhr

Also mein "Rostklumpen"  Zwinkernd ist aus dem Forum verbannt worden.
Die Meinungen gehen doch sehr auseinander.
Ist natürlich auch schwierig, zu beurteilen, was nach Reinigung oder Restauration davon übrig bleibt.

  Winken
Wm1

Offline
(versteckt)
#33
12. Oktober 2012, um 17:36:44 Uhr

panzki zeig doch mal ein bild wie "neu" deine säuregereinigte knarre  danach aussieht. würd mich echt mal interessieren wie sauber man sowas wiedder machen kann.

Offline
(versteckt)
#34
12. Oktober 2012, um 17:58:20 Uhr

Hallo,
anscheind weiß es hier jeder besser!
Ein verrosteter Bodenfund ist keine Waffe! Nach der Restauration darf solch ein Teil wenn er wieder als Waffe erkennbar ist nicht mitgeführt werden, genauso wie Softair oder Gaspistole (Ausnahme kleiner Waffenschein). Ist bei einer Fundwaffe die Mechanik sprich Waffenrelevante Teile funktionsfähig, dazu gehört auch der Lauf, ist das Ding erlaubnispflichtig! Bei Vollautomaten, sprich MG oder MP geht man bei Verstößen 3 Jahre in den Bau. (Kriegswaffe).
Ich habe in der Visier oder Caliber gelesen, das bei der letzten Waffenamnestie ein Lehrer in den Knast gehen sollte wegen einer Patrone die er vor 20 Jahren beim Bund geklaut hatte. Grund: die Amnestie bezog sich auf Waffen nicht auf Mun! Der Lehrer hatte einen Diebstahl begangen und gleichzeitig einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz! Das Urteil wurde dann auf 2000 Euro Strafe abgemildert... Angie braucht immer Knete!
Traurig
Schon alles recht seltsam hier in unserem Lande


Schöne Grüße

Frank

Offline
(versteckt)
#35
12. Oktober 2012, um 18:16:56 Uhr

Das eigentliche Problem bei dieser verrosteten Knifte dürfte sein das da möglicherweise noch Munition im Magazin oder Patronenlager ist.  Zwinkernd
Daher wäre ich verdammt vorsichtig damit das Ding pauschal als legal zu deklarieren.  :Smiley

Offline
(versteckt)
#36
12. Oktober 2012, um 18:29:46 Uhr

Hallo,

ja na klar es kann uns auch der Himmel auf den Kopf fallen!
ich möchte den Polizisten sehen der solange mit einem Hammer auf dem Schrottding rumkloppt um zu sehen ob noch ne Bohne im Lauf ist...
Ich glaube es ist besser man hält die Klappe und schreibt ja nichts von Waffenfunde ins Forum. Jeder weiß alles besser und hier noch und da noch und sowieso...
Mensch laßt doch mal die Kirche im Dorf!!!!
Gruß Frank

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#37
12. Oktober 2012, um 19:14:20 Uhr

hier gehen ja die Meinungen auseinander...
Ich denke aber auch das alles Heißer gekocht als gegessen wird.
man sollte natürlich immer mit einer gewissen Vorsicht/Gesunden-Menschenverstand  an solche Dinge ran gehen
 Zwinkernd

@Bergetiger

Gib es für solche verrosteten Waffen echt noch einen markt?
bei egun habe ich nichts in der Richtung gefunden..

Gruss Dr.Cox

Offline
(versteckt)
#38
12. Oktober 2012, um 19:59:23 Uhr

dann gib bei egun mal bodenfund ein...

Offline
(versteckt)
#39
13. Oktober 2012, um 17:54:28 Uhr

@ Nazgul hier mal zwei Bilder vorher - nachher

Der Spass hat richtig Geld gekostet, ca. 30 Euro und Freude an dem Ding hab ich eh nicht.


Es sind 2 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

SAM_0334_Edited.jpg
SAM_0498.jpg
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#40
13. Oktober 2012, um 19:16:01 Uhr

sieht aber schick aus  Super

aber ich finde 30€ nicht wirklich viel dafür.
wie und was wurde das denn gemacht?

GF

Offline
(versteckt)
#41
13. Oktober 2012, um 19:31:20 Uhr

weiter oben im Thread hab ich das schon beschrieben, Phosphorsäure, Drahtbürste und Dremel, natürlich auch viel Zeit.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#42
13. Oktober 2012, um 19:39:02 Uhr

sorry mein Fehler 
 Zwinkernd
 Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#43
13. Oktober 2012, um 19:56:54 Uhr

ich habe da mal eine Anregung:

Wenn ich - vorausgesetzt ich bin mindestens 18 Jahre und nicht entmündigt - zu einem Büchsenmacher (Waffengeschäft) gehe und dort eine scharfe Pistole (also auch eine alte C96 ) kaufe, zahle den Kaufpreis und beauftrage ihn, die Waffe nach den gesetzlichen Bedingungen unbrauchbar zu machen. Dann wird er ans Werk gehen und das Patronenlager verschweißen/auffräsen, den Lauf mit Querbohrungen versehen, Änderungen am Verschluß vornehmen). Dann kannst Du die Wumme - es ist dann keine genehmigungspflichtige Schußwaffe mehr - abholen und sie zuhause in Deinen Sammlungsschrank legen. Das ist jetzt ein Dekorationsstück.

Ist das mit dem Rostklumpen nicht genau so? Der ist auch nicht mehr schußfähig. Ich würde den schönen Fund einem Büchsenmacher meines Vertrauens auf den Tisch legen und wenn der Dir schriftlich bescheinigt, dass es sich nicht um eine schußfähige Pistole, sondern ein Dekostück handelt, wäre ich erst mal zufrieden. Wenn Du das Ding zur Polizei trägst, bist Du es garantiert los, die können es nicht beurteilen und behalten es erst mal.

Und noch ein kleiner Tipp. Gehe damit nicht spazieren, egal, ob scharf oder Deko, Du darfst sie nicht führen. Wohl aber zum Büchsenmacher oder nach Hause bringen.

Was meinen die Experten hier zu?

Postmann

Offline
(versteckt)
#44
13. Oktober 2012, um 20:05:12 Uhr

du machst dich schon strafbar, wenn du das ding zur polizei transportierst. das ist ja der mist. wenn du sowas hast, wirst du es legal kaum mehr los. mein büchsenmacher hat mir mal geraten, sowas zuhause möglichst klein zu flexen und dann unauffällig im hausmüll zu entsorgen... das unbrauchbar machen ist auch nicht unbedingt billig!

« Letzte Änderung: 13. Oktober 2012, um 20:06:07 Uhr von (versteckt) »

Seiten:  Prev 1 2 3 4
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor