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 Mauser C 96 !?

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Avatar  Mauser C 96 !?  (Gelesen 8656 mal) 0
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#45
14. Oktober 2012, um 10:25:21 Uhr

Hallo,

mal was für die Erbsenzähler: denn es streiten sich die Gemüter, das heißt die Hüter des Gesetzes!
 selbst wenn eine ehemalige scharfe Waffe deaktiviert wurde (!), muß die Waffe ein Abnahmestempel eines Beschußamtes haben! Ebenso muß ein Zertifikat vorliegen welche Änderungen vorliegen.
Stand erst kürzlich ein großer Bericht in der Visier.
Beispiel: ein Sportschütze mit scharfen Waffen hat eine sogenannte Altdekowaffe in seinem Besitz. Dieser Umbau ist nach heutigem Recht nicht ausreichend, und somit ein verbotener Gegenstand!
Der Sportschütze würde möglicherweise, je nach Behörde und Bundesland (!), seine Zulassung als Waffenbesitzer verlieren! Alle Jahre wird am Waffengesetz rumgedoktert und verschlimmbessert. Letztendlich wissen sogar Polizisten (!) nicht mehr den aktuellen Stand der Dinge!
Nur die zuständige Waffenbehörde / Waffenrecht kann genau Auskunft erteilen. Und wie gesagt witzigerweise von Bundesland zu Bundesland nicht einheitlich geregelt ( bei Dekowaffen )


Schönen Grüße

Frank

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(versteckt)
#46
14. Oktober 2012, um 19:44:59 Uhr

Also, wenn Du das Teil, in dem aktuellen Zustand, einsteckst und zum Büchsenmacher gehst, machst Du dich nicht strafbar! Das sieht ein Blinder, dass aus dem Teil kein Schuss mehr geht.

Und übrigens, wenn ich ein Feuerzeug in Form einer C96 kaufe, darf ich dieses mitführen. Es ist keine Waffe! Es ist keine Scheinwaffe! Zweiteres erst dann, wenn ich damit in eine Bank spaziere und Geld will, obwohl ich garkein Konto bei denen habe Zwinkernd.

Wenn das Patronenlager verschweißt ist und der Lauf dicht ist, darfst Du sogar mit einer C96 spazieren gehen. Du solltest bei einer Polizeikontrolle nur darauf hinweisen, dass Du Deko dabei hast... sonst fühlen die sich noch herausgefordert Dir vorsichtshalber in die Hand zu schießen.

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#47
15. Oktober 2012, um 03:21:15 Uhr

Wer kann das denn jetzt mal eindeutig klären? Legal oder illegal. Oder ist die Gesetzeslage so schwammig, dass die Gerichte sie nach Tageslaune auslegen können. Die Aussicht für einen Rostklumpen evtl. bestraft zu werden, finde ich abenteuerlich. Aber dass man in Deutschland für nichts bestraft werden kann hat ja Tradition.

Viele Grüße

Uwe

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#48
15. Oktober 2012, um 07:46:56 Uhr

Moin Suchnix,

wie deutlich möchtest Du es denn noch haben? Es steht doch nun schon zig mal hier, auch mit Auszug aus dem Waffengesetz, dass es sich bei diesem Rostklumpen um keine Schusswaffe handelt.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#49
15. Oktober 2012, um 13:24:27 Uhr

Hallo Walter,
wenn das so eindeutig ist, dann irritieren mich die unterschiedlichen Meinungen zu diesem Thema. Gibt es vielleicht ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall? Aber Du wirst schon recht haben, alles andere wäre irrenhausreif.

Viele Grüße

Uwe

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#50
15. Oktober 2012, um 23:46:17 Uhr

Hier ist doch eindeutig gepostet, dass eine (ehemalige) "Schusswaffe" die nicht mehr schießen kann, keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist!!!!!!!!!!!!! Es hat auch keiner etwas anderes behauptet!!!!!!!!!!!!!!!! Alle postes, die gegenteiliges schrieben haben das nur vermutet. Ich bin Jurist und kann nur sagen, dass nur dass (Schuss)Waffen sind, wo vorn was rauskommt, wenn man hinten draufdrückt. Um es mal so deutlich auszudrücken, damit es jeder hier versteht.....
 Zwinkernd

Man sollte mit einer solchen ehemaligen Waffe nur nicht einen Überfall planen. Dann wird sie zur Scheinwaffe und sorgt für ein höheres Strafmaß.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#51
15. Oktober 2012, um 23:53:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse1879
Hier ist doch eindeutig gepostet, dass eine (ehemalige) "Schusswaffe" die nicht mehr schießen kann, keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist!!!!!!!!!!!!! Es hat auch keiner etwas anderes behauptet!!!!!!!!!!!!!!!! Alle postes, die gegenteiliges schrieben haben das nur vermutet. Ich bin Jurist und kann nur sagen, dass nur dass (Schuss)Waffen sind, wo vorn was rauskommt, wenn man hinten draufdrückt. Um es mal so deutlich auszudrücken, damit es jeder hier versteht.....
 Zwinkernd

Man sollte mit einer solchen ehemaligen Waffe nur nicht einen Überfall planen. Dann wird sie zur Scheinwaffe und sorgt für ein höheres Strafmaß.

das macht mich glücklich...ein Jurist  [super]danke für Deinen Beitrag.
ich hoffe,dass es jetzt jeder versteht und mir einfach nur zu meinem Fund gratuliert  Peace

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#52
16. Oktober 2012, um 14:37:05 Uhr

Ich kann nicht sehen was unterm Rost ist, habe aber schon erstaunlich guterhaltene entrostete Sachen gesehen. Ich denke es reicht wenn eine Patrone drinn ist oder einzelne wichtige Teile wieder funktionstüchtig gemacht werden könnten das sie nicht mehr legal ist. Aber Walter und nibse beschäftigen sich sicher fast täglich mit Gesetzen und werden wissen was sie schreiben! Also viel Spaß damit, das es trotzdem zu Hausdurchsuchungen kommen kann hast du sicher gelesen und dann wird es ein Gutachter entscheiden.

Geschrieben von Zitat von Sondenmichel
Ich selbst persönlich bin schon des öfteren um 06.00 Uhrvor der Tür von einigen Personen gestanden, weil dieseim Bekanntenkreis erzählt haben, dass sie zuhause...... irgendeine Waffe aus WK II (egal ob nach dem WaffG oder dem KWKG)liegen hätten.


« Letzte Änderung: 16. Oktober 2012, um 14:37:55 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#53
16. Oktober 2012, um 15:24:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
Ich kann nicht sehen was unterm Rost ist, habe aber schon erstaunlich guterhaltene entrostete Sachen gesehen. Ich denke es reicht wenn eine Patrone drinn ist oder einzelne wichtige Teile wieder funktionstüchtig gemacht werden könnten das sie nicht mehr legal ist. Aber Walter und nibse beschäftigen sich sicher fast täglich mit Gesetzen und werden wissen was sie schreiben! Also viel Spaß damit, das es trotzdem zu Hausdurchsuchungen kommen kann hast du sicher gelesen und dann wird es ein Gutachter entscheiden.



Dein Beitrag klingt fast etwas neidisch!

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(versteckt)
#54
16. Oktober 2012, um 16:04:26 Uhr

Hallo,

wer sich der geahr aussetzt und Bodenfunde wieder "instandsetzt" soll sich nicht wundern wenn einem die Teile um Ohren fliegen. Klar gibt es Leute die eine Drehbank etc. zuhause haben und vielleicht auch eine Schlosserausbildung gemacht haben. Ich glaube aber kaum das jemand ein Röntgengerät hat. Nur damit lassen sich Haarrisse und Materialermüdung sicher lokalisieren.
Also besser nur reinigen, konservieren und dann in die Vitrine...

Schöne Grüße

Frank

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