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 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 Waffenteile in Verkehr bringen/verkaufen

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Avatar  Waffenteile in Verkehr bringen/verkaufen  (Gelesen 1842 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
11. Januar 2015, um 12:03:59 Uhr

Es wäre ja denkbar, dass man während des Sondelns Waffenteile oder gar ganze Exemplare (Pistolen, Gewehre) auffindet.

Ist meine Annahme richtig, dass es ohne Waffenbesitzkarte (WBK) keine Möglichkeit gäbe, solche Teile legal z.B. auf Waffenauktionshäusern im Internet zu verkaufen.

Soweit ich das recherchiret habe, kann selbst der Inhaber einer WBK allenfalls durch Erbschaft legaler Besitzer einer bis dahin nicht registrierten (Fund-)Waffe werden.

Wer hierauf nicht öffentlich antworten möchte, was man in Anbetracht der allgegenwärtigen Neugier bestimmt Kreise nachvollziehen kann, möge mir bitte eine PN schreiben.

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#1
11. Januar 2015, um 12:38:26 Uhr

ein Bekannter hatte im alten Bauernschrank mit doppelten Boden einen Karabiner gefunden und in bei der Polizei gemeldet .Bei einem Büchsenmacher ihn dann als Deko umarbeiten lassen .Er bekam noch einen Stempel drauf seitdem hängt er als Deko völlig legal in der Kellerbar. Hat aber wahrscheinlich mehr gekostet als wenn er gleich einen Dekokarabiner gekauft hätte .


            larod  Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
11. Januar 2015, um 12:51:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von larod
ein Bekannter hatte im alten Bauernschrank mit doppelten Boden einen Karabiner gefunden und in bei der Polizei gemeldet .Bei einem Büchsenmacher ihn dann als Deko umarbeiten lassen .Er bekam noch einen Stempel drauf seitdem hängt er als Deko völlig legal in der Kellerbar. Hat aber wahrscheinlich mehr gekostet als wenn er gleich einen Dekokarabiner gekauft hätte .


 larod Smiley
Stimmt genau, die Dinger dürfen nur von einem Fachmann stillgelegt werden. Selbst machen is nich. Hier in D ist eben alles geregelt.

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#3
11. Januar 2015, um 13:05:57 Uhr

stimmt es kommt halt auf die Papiere und dem Stempel an . Das zuschweißen und Löcherbohren oder mit der Flex schlitzen dürfte für die meisten die sich damit auskennen kein Problem sein . In D muß halt alles geregelt sein


                   larod  Smiley

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#4
11. Januar 2015, um 13:38:58 Uhr

wäre vlt nicht ganz uninteressant
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://iwoe.at/waffenrecht/das-neue-waffengesetz/

lg hunk69

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#5
11. Januar 2015, um 13:51:59 Uhr

Diese Regelungen sind schon sehr erfreulich. Damit nicht jeder Honk an ne Kalaschnikow kommt, wie wir das gerade in Frankreich erlebt haben.

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
11. Januar 2015, um 14:11:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bardamu
Diese Regelungen sind schon sehr erfreulich. Damit nicht jeder Honk an ne Kalaschnikow kommt, wie wir das gerade in Frankreich erlebt haben.
Sehr richtig, steht beinahe jeden Tag in meiner Tageszeitung: Sondler stürmte Redaktion und streckte mit Fundwaffe alle nieder.

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#7
11. Januar 2015, um 14:13:21 Uhr

Nein, so war das nicht gemeint. Ich finde nur allg. unsere Waffengesetzte ganz hilfreich. Weiß gar nicht wie das in Frankreich ist, vermutlich ähnlich. Die Verhältnisse in Amiland sind jedenfalls krass, möchte ich hier nicht haben.

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#8
11. Januar 2015, um 14:28:02 Uhr

Diese Regelungen sind schon sehr erfreulich. Damit nicht jeder Honk an ne Kalaschnikow kommt, wie wir das gerade in Frankreich erlebt haben.



Nur schade das sich nicht jeder Honk an die Regelungen hält , wie wir gerade in Frankreich erlebt haben .

LG

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#9
11. Januar 2015, um 14:34:00 Uhr

Wenn ich das richtig lese, dreht es sich hier ja um funktionstüchtige Teile, die du gerne weiterverkaufen/ tauschen möchtest. Wenn es sich um Kriegswaffen handelt, dann ist das gesetzlich ausgeschlossen. Kriegswaffen kannst du nur als Deko besitzen bzw. weitergeben. Und die Fundwaffen (Kriegswaffen) umarbeiten u. dann verkaufen bzw. tauschen wird sich m. E. nicht rentieren. Abgesehen von den immensen bürokratischen Aufwand. Da wenn du in einer Tanke an der Kasse arbeitest hast du mehr verdient...


Gruß

S.

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#10
11. Januar 2015, um 14:35:25 Uhr

Ein offizieller Deko-Umbau einer Fundwaffe ist ein finanzielles Vollminus. Da zahlst Du EUR 200,- nur um ein rostzerfressenes Eisenstück zu haben, was null Sammlerwert hat. Einen schönen original K98 Deko kriegst Du mWn schon für etwa die Hälfte.

Viele Grüße,
Günter

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#11
11. Januar 2015, um 15:08:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ein offizieller Deko-Umbau einer Fundwaffe ist ein finanzielles Vollminus. Da zahlst Du EUR 200,- nur um ein rostzerfressenes Eisenstück zu haben, was null Sammlerwert hat. Einen schönen original K98 Deko kriegst Du mWn schon für etwa die Hälfte.

Viele Grüße,
Günter


so meinte ich das auch kostet zu viel aber wenn es ein Erbstück von Opa ist muß man halt abwägen ob es einen soviel wert ist

     larod

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
11. Januar 2015, um 15:10:30 Uhr

Also, ich dachte an Karabiner oder Pistole. Solche Waffen werden auf deutschen online-Waffenbörsen legal zum Verkauf angeboten. "Echte" Kriegswaffen (Dauerfeuer etc.) dürften tatsächlich nicht handel-/besitzbar sein.

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#13
11. Januar 2015, um 15:12:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von larod
so meinte ich das auch kostet zu viel aber wenn es ein Erbstück von Opa ist muß man halt abwägen ob es einen soviel wert ist
Und da geht's i.d.R auch um ein gut erhaltenes komplettes Stück mit Holzteilen etc. Das ist nach dem 200 Euro Umbau wenigstens noch etwas wert - wenn's ein selteneres Modell ist, evtl. sogar mehr als der Umbau gekostet hat. Bei einem Bodenfund hat man danach aber ein wertloses Stück, obwohl man genauso viel für den Umbau bezahlen musste.

Viele Grüße,
Günter

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#14
11. Januar 2015, um 17:23:33 Uhr

Na. Soweit ich weis ist unter Sammlern eine blombierte, ich sage mal zerstörte Waffe nichts mehr Wert. Egal wie selten.
Werterhaltung haben nur funktionsfähige Waffen. Das ist das Ego der Sammler


Gruß Johnn




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