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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Bayern - das "umstrittene" Sondengängerparadies

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Avatar  Bayern - das "umstrittene" Sondengängerparadies  (Gelesen 2627 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. Mai 2019, um 13:08:40 Uhr

Mich haben die 300-400 Fundmeldungen gewundert. Vorher hörte man immer nur von 10-15. Zwinkernd
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https://www.br.de/nachrichten/amp/bayern/bayern-das-umstrittene-paradies-der-schatzsucher,RPgH5wa?fbclid=IwAR2l-rRK-pfzLTR75SJ1oOFY9tSXP0abj0Aj9U9kpo8DNAKAxPwUNP5F2Fg


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(versteckt)
#1
07. Mai 2019, um 14:02:53 Uhr

Naja...ist das ewig gleiche Geheule der Archäologen...  Traurig Die sind doch selber schuld...

Ich war Ostern in Peiting die Villa Rustica anschauen. Waren an dem Tag die einzigen dort und da kam gleich einer auf meine Frau und meine Schwiegertochter zu..:" Hallo, Guten Tag. Ich bin hier der Arschäologe..." Und hat sich über seinen Witz gefreut  Grinsend
Hat aber dann alles sehr schön erklärt (ich nehme von jetzt ab immer Frauen mit ins Museum ^^) und sagte dann irgendwann, dass eben noch ganz viele Funde auf dem riesigen Areal verstreut sind. Fragt ihn meine Schwiegertochter: " Ja aber warum graben sie dann nicht aus und zeigen die Funde auch?"
"Junge Frau...wissen sie was das kosten würde nur die Oberflächenfunde zu bergen?"
Raunt mir meine Frau ins Ohr : "Weiß der nicht, dass du ihm das Zeug unentgeldlich suchen würdest?" und lacht...  Grinsend
Der weiß das aber der nimmt solche Hilfe nicht an, denn dann kann er sich nicht mehr so wichtig nehmen und sich auch nicht mehr so sehr im Mitleid wälzen,habe ich gesagt. Und genau so ist es bei manchem auch.

Muss aber dazu sagen, dass er sich bei seinen Erklärungen wirklich Mühe gegeben hat und man das Herzblut spüren konnte, welches da an dem Projekt hängt!
Wer mal dort ist...kann ich sehr empfehlen Zwinkernd

« Letzte Änderung: 07. Mai 2019, um 14:04:46 Uhr von (versteckt) »

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#2
07. Mai 2019, um 15:01:58 Uhr

Mehr als 1000 Menschen in Bayern oder Deutschland!?



Michel  Winken

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#3
07. Mai 2019, um 15:05:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hansguckindieluft
Mehr als 1000 Menschen in Bayern oder Deutschland!?
 

In dem Bericht geht es um Bayern  Zwinkernd 



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#4
07. Mai 2019, um 15:12:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von co-ko
 

In dem Bericht geht es um Bayern  Zwinkernd 



Scho, aber bei 1000 bist auch nicht mehr sooo alleine ^^. Zwinkernd 


Michel  Winken

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#5
07. Mai 2019, um 15:21:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hansguckindieluft
Scho, aber bei 1000 bist auch nicht mehr sooo alleine ^^. Zwinkernd 
 

Ich bin bin viel alleine und steh dazu  Grinsend 



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(versteckt)
#6
07. Mai 2019, um 16:12:33 Uhr

Das Alleinsein hat mit der Aussage des Berichts nichts zu tun  Smiley

Wohl aber, dass manche Leute ein Millionenpublikum brauchen, siehe youdepp, und so unser Hobby immer mehr in die Öffentlichkeit gezerrt wird.
Die Amtsseite lässt das bestimmt nicht kalt.....

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(versteckt)
#7
07. Mai 2019, um 16:45:33 Uhr

Übrigens gibt es auch nicht in Bayern meldungswürdige Funde wie Sand am Meer...

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(versteckt)
#8
07. Mai 2019, um 20:41:03 Uhr

Briefverkehr mit einer Archäologin aus Bayern vor ein paar Wochen:








Neuzeitliche Einzelfunde werden derzeit - auch aus zeitlichen/personellen Gründen - in der Regel nicht erfasst; auf eine Meldung können Sie daher in diesen Fällen verzichten. 
Sollten Sie auf ältere Fundstücke stoßen (grober Richtwert: alles vor dem 30jährigen Krieg), melden Sie diese bitte bei mir.  Ferner können auch neuzeitliche Funde von archäologischer / historischer Bedeutung sein und unterliegen dann der gesetzlichen Meldepflicht, wenn es sich nicht um einzelne Verlustfunde handelt. So sind z.B. einzelne Musketenkugeln nicht von Interesse, eine auffällige Häufung von Kugeln in einem bestimmten Bereich aber möglicherweise schon. Je genauer Sie ihre Funde kartieren und dokumentieren, desto eher können solche historisch wichtigen Zusammenhänge gegebenenfalls entdeckt werden. 




Nachdem die Gesetzeslage zum Sondengehen in jedem Bundesland anders und gerade in Bayern recht kompliziert ist, schicke ich Ihnen gleich noch in einer eigenen Mail unsere allgemeinen Informationen zum Sondengehen in Bayern zu. 








-->
.....wie eben schon angekündigt, hier die allgemeinen Informationen zum Einsatz einer Metallsonde in Bayern. Es handelt sich aus fachlicher und rechtlicher Sicht um ein vergleichsweise komplexes Thema, das sich nicht in wenigen Sätzen abhandeln lässt. (Manches ist Ihnen vermutlich bereits bekannt.)
 
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) begrüßt ehrenamtliches Engagement für die Bodendenkmalpflege sehr. Die Möglichkeiten der Mitwirkung sind sehr vielfältig und reichen von der Feldarbeit (z.B. optische Begehung ohne Metallsonde) über wissenschaftliche Forschungen bis zur Vermittlung von archäologischen und bodendenkmalpflegerischen Inhalten. Im Sachgebiet „Ehrenamt in der Bodendenkmalpflege“ finden Sie Ansprechpartner für Beratung, Betreuung und Projektförderung: (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/ehrenamt/index.php
).

Das Suchen von Funden mit der Metallsonde gehört hingegen nicht zu den vom BLfD unter „Ehrenamt“ subsummierten Tätigkeiten.
Die Ausrichtung nur auf die Metallzeiten und dort nur auf die Materialgruppe Metall ist archäologisch nicht zielführend und unsachgemäße Ausgrabungen führen zu großen Schäden an Bodendenkmälern.
 
Aus rechtlicher Sicht ist der Einsatz einer Metallsonde in Bayern nicht unproblematisch. Die Suche mit einer Metallsonde unterliegt zwar nicht generell einer Erlaubnispflicht, es gelten aber zahlreiche gesetzliche Bestimmungen. Vor allem die Vorgaben des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) sind zu beachten. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) können Sie hier einsehen: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf
.

Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden (bis zu 250.000 €, Art. 23 BayDSchG). Ferner können auch strafrechtliche Belange berührt sein, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden (z.B. Sachbeschädigung, Unterschlagung, Hehlerei).
 
Die wichtigsten Punkte aus rechtlicher Sicht:
• Alle Bodeneingriffe in Bereichen, wo Bodendenkmäler bekannt sind, vermutet werden oder den Umständen nach angenommen werden müssen, sind erlaubnispflichtig (Art. 7 Abs. 1 BayDSchG). Diese Erlaubnispflicht umfasst im Bereich von Bodendenkmälern die Suche mit der Metallsonde genauso wie das damit untrennbar verbundene Bergen von georteten Funden. Deshalb wird bereits die Suche mit einer Metallsonde von den Unteren Denkmalschutzbehörden, die für die Erteilung der Erlaubnis zuständig sind, im Bereich von Bodendenkmälern grundsätzlich nicht erlaubt.
Die derzeit bekannten Bodendenkmäler können Sie im Bayerischen Denkmal-Atlas einsehen (http://Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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www.denkmal.bayern.de
 bzw. überSie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.blfd.bayern.de
). Bitte beachten Sie, dass der Bayerische Denkmal-Atlas fortwährend aktualisiert wird; prüfen Sie daher regelmäßig, ob sich ein neuer Kenntnisstand ergeben hat!

Im Nähebereich bekannter Bodendenkmäler sind in der Regel weitere Bodendenkmäler zu vermuten (Art. 7 Abs. 1 BayDSchG). Als Bodendenkmal kartierte Flächen sind daher großräumig (mehrere hundert Meter) von jeglicher Suche mit einer Metallsonde auszusparen.
• Außerhalb von derzeit bekannten Bodendenkmälern und außerhalb des Nähebereichs ist die Suche mit einer Metallsonde nach den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes nicht erlaubnispflichtig. Alle neu aufgefundenen Bodendenkmäler unterliegen jedoch der Meldepflicht, unabhängig davon ob es sich um bewegliche („Funde“) oder unbewegliche Objekte („Befunde“) handelt (Art. 8 Abs. 1 BayDSchG). Die Prüfung, ob es sich bei einem Fundobjekt um ein Bodendenkmal nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BayDSchG handelt, erfolgt durch das BLfD.
Ihren Ansprechpartner für Meldungen von Bodendenkmälern und das Meldeformular finden Sie hier:
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http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/index.php
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http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/erfassung_bodendenkmaeler/00159/index.php

Sollten Sie bei der Suche auf ein noch nicht bekanntes Bodendenkmal mit ungestörten Fundzusammenhang stoßen (z.B. Siedlungsgrube, Hort, Grab), so sind die georteten Objekte unverändert im Boden zu belassen (Art. 8 Abs. 2 BayDSchG) und unverzüglich (d. h. möglichst am gleichen Tag) bei der für Ihr Gebiet zuständigen Dienststelle des BLfD zu melden. Ansprechpartner finden Sie hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.blfd.bayern.de/bodendenkmalpflege/bayernkarte/index.php

• Das Eigentum von archäologischen Funden ist nicht im BayDSchG geregelt. Hier greift § 984 BGB, d.h. die entdeckten Objekte sind jeweils hälftiges Eigentum des Finders und des Grundeigentümers. Es wird deshalb dringend empfohlen, den Grundeigentümer vorab über eine geplante Suche zu informieren bzw. nach Auffinden eines Fundes von seinem hälftigen Eigentum in Kenntnis zu setzen. Bitte lassen Sie sich schriftlich vom Grundeigentümer bestätigen, dass er informiert wurde. Das BLfD behält sich vor, sich diese Bestätigung des Grundeigentümers vorlegen zu lassen.
• Der Besitzer eines archäologisch / denkmalpflegerisch relevanten Obje- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung - ist verpflichtet, die dauerhafte Erhaltung desselben zu sichern („Eigentum verpflichtet“ gemäß Art. 14 GG sowie Art. 1 Abs. 1 BayDSchG). Um dies zu gewährleisten, müssen Funde fachgerecht gelagert werden. Die Reinigung und eventuelle Restaurierungsmaßnahmen müssen von Fachpersonal durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die dauerhafte Erhaltung besonders bei Metallfunden oft aufwändig ist und daher sehr kostspielig sein kann. Durch unsachgemäße Reinigung, Konservierung und Restaurierung können wertvolle wissenschaftliche Informationen unwiederbringlich zerstört werden (z.B. anhaftende Textilreste). Daher dürfen solche Maßnahmen nur in Abstimmung mit dem BLfD erfolgen.
 
Aus fachlicher (archäologischer) Sicht sind weitere Punkte von großer Bedeutung:
 
       „Suchtourismus“, d.h. die großräumige und willkürliche Suche, ist abzulehnen. Die systematische, mehrfache Begehung eines kleinräumig gewählten Gebiets (z.B. ein beackertes Flurstück) erleichtert zudem die Abstimmung mit den Grundstückseigentümern.
       Die Suche in Waldgebieten, Grünland oder Ödland ist aus fachlicher Sicht abzulehnen, da keine Gefährdung oberflächennaher Objekte vorliegt. Jeder Bodeneingriff führt hier zur Zerstörung vorher ungestörter Fundsituationen und reißt die Funde aus ihren vorher stabilen Lagerungsbedingungen.
       Für die Metalldetektorsuche sollte nicht im Sinne einer „Schatzsuche“ geworben werden. Von einer Selbstdarstellung in den Medien (Presse, TV, Internet, usw.) oder einer Darstellung der Begehungen als aufsehenerregende Such-Events raten wir dringend ab, da dadurch nur „Schatzsucher“ angezogen werden.
 
Einen sinnvollen Beitrag zur archäologischen Forschung können Sie leisten, wenn Sie die Suche auf nichtmetallische Oberflächenfunde (z.B. Keramik, Stein, Knochen, Glas) konzentrieren, also eine optische Begehung durchführen. Nur so können alle archäologischen Epochen sowie die grundlegenden Informationen für die Bewertung eines Fundplatzes erfasst werden. Je umfassender Ihre Beobachtungen sind, desto größere Bedeutung haben Ihre möglichen Entdeckungen für die Landesarchäologie und die Bodendenkmalpflege – aus dem Zusammenhang gerissene Funde ohne weitere Beobachtungen (z.B. von Erdverfärbungen, Fundkonzentrationen) sind hingegen für die Bodendenkmalpflege und die archäologische Forschung wertlos.
 
Für den Umgang mit archäologischen Funden gelten generell folgende Grundsätze:
 
       Fundort und Fundumstände exakt kartieren und sorgfältig dokumentieren.
       Auf Begleitumstände achten und alle Beobachtungen erfassen.
       Fundobjekte fachgerecht lagern und ordentlich beschriften.
       Mindestens mittelfristig Abgabe der Funde an eine geeignete öffentliche Sammlung (z.B. Archäologische Staatssammlung, regionales Museum).
 
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Stellungnahmen zum Thema „Sondengehen“ vom Vorstand der Gesellschaft für Archäologie in Bayern e.V. und von Prof. Dr. C. Sebastian Sommer, Landeskonservator und Leiter der Praktischen Bodendenkmalpflege am Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege:
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http://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/GESELLSCHAFT/stellungnahmen.php

 
Aufsatz zur optischen, systematischen Feld- und Geländebegehung:
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http://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/VEREINE-HEIMATPFLEGE-ARBEITSKREISE/vereine.php

 
Ehrenkodex des West- und Süddeutschen Verbands für Altertumsforschung:
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http://www.wsva.net/ehrenkodex/

 
Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland zu den Leitlinien archäologischer Denkmalpflege:
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http://www.landesarchaeologen.de/fileadmin/Dokumente/Dokumente_Verband/Leitlinien_archaeol_Dkmpf.pdf

 
Verband der Landesarchäologen zu den Leitlinien ehrenamtlicher Mitarbeit:
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http://www.landesarchaeologen.de/ehrenamtliche-mitarbeit/

 
Verband der Landesarchäologen, Kommission „Illegale Archäologie“:
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http://www.landesarchaeologen.de/verband/kommissionen/illegale-archaeologie/

 
Wissenschaftsblog zu Themen der Archäologie und des Kulturgutschutzes:
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http://archaeologik.blogspot.de/

 
 

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#9
07. Mai 2019, um 21:29:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dortmunda
Die Suche in Waldgebieten, Grünland oder Ödland ist aus fachlicher Sicht abzulehnen, da keine Gefährdung oberflächennaher Objekte vorliegt.

Was nicht berücksichtigt wird ist, dass der Waldboden Jahr für Jahr "wächst". Wertvolle Kulturgüter sind dann irgendwann von keinem Metalldetektor mehr erreichbar und gehen der Nachwelt für immer verloren. Traurig

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
07. Mai 2019, um 21:36:19 Uhr

@ Dortmunder 
Hast das von Sabine M. bekommen ?

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#11
07. Mai 2019, um 21:51:17 Uhr

Nein.

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#12
07. Mai 2019, um 21:56:04 Uhr

Also über unsere Archies kann man manchmal wirklich nur den Kopf schütteln So Nicht
Was die teilweise für Vorstellungen haben Kringeln


Mehr möchte ich jetzt nicht über diese Leute sagen. Gute Nacht

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#13
07. Mai 2019, um 22:08:53 Uhr

Naja für uns Sondler geht es ja vielmehr um die Leute vom Denkmalamt und nicht um die Archäologen. Und aus meinen eigenen Erfahrungen muss ich sagen, dass ich mit dem Denkmalamt bis jetzt ganz gute Erfahrungen gemacht habe. Außerdem glaube ich dass viele Archäologen wahrscheinlich auch gerne mehr graben würden, aber genau wie wir keine Erlaubnis dafür bekommen.

« Letzte Änderung: 07. Mai 2019, um 22:18:55 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#14
08. Mai 2019, um 06:08:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tiray
Außerdem glaube ich dass viele Archäologen wahrscheinlich auch gerne mehr graben würden, aber genau wie wir keine Erlaubnis dafür bekommen.

Keine Erlaubnis ist für die weniger ein Problem. Die suchen aber nicht wie wir sondern wollen eine "Suche" auch finanziert haben!
Und da klemmt die Säge!
Da könnte im Prinzip auch das Grundübel der Mißgunst liegen. Wir gehen alle einem anderen Beruf nach und verdienen dort unser notwendiges Monatseinkommen und beschäftigen uns in unserer knappen Freizeit damit, der "Geschichte" auf den Grund zu gehen. Ein Archäologe (freiberuflicher) muß von seiner Suche leben können! Ein vom Land bediensteter im Prinzip auch, auch wenn dieser sein monatliches Salär gerne mal durch verwaltungsrechtliche Aktivitäten zu rechtfertigen vermag...:Smiley

Und lass das die Leute vom Denkmalamt nicht hören, dass die keine Archäologen sind! Grinsend Die dort das sagen haben, sind i.d.R. schon welche. Plus einem Stab von Grabungstechnikern usw. . Zwinkernd

Archäologen sehen sich immer in direkter Linie zu den großen Entdeckern des 19. Jh. Leider vergessen sie dabei, dass diese ebenso wie wir keine ausgebildeten Forscher waren, sondern Kaufleute, Apotheker usw! Zwinkernd
Auch sie forschten aus Leidenschaft.

Ach ja...nicht zu vergessen ist die Tatsachen, dass in unseren Museen viele Kulturgüter liegen, die nach heutiger Ansicht eigentlich zu unrecht aus den Ursprungsländern verbracht wurden...wie nennen uns unsere Archäologen gern nochmal? Mir ist das Wort entfallen...Grinsend;D

« Letzte Änderung: 08. Mai 2019, um 06:11:31 Uhr von (versteckt) »

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