Ein absolut uninteressanter Bericht, am Thema vorbei, keine Praxisrelevanz, es werden nur einseitig berichtende Denkmalschützer befragt

"Wann ist die Suche nach Schätzen strafbar" wird ÜBERHAUPT NICHT beantwortet!
Mein Gott, ich würde diesem Saftladen gerne mal ein Interview geben. Selbst der Strafrechtsprofessor erwähnt nicht einmal den Passus, dass die Suche NACH Denkmälern der Genehmigung bedarf

Nicht
EINMAL wurde das Wort Denkmalschutzgesetz erwähnt. Nicht EINMAL auch nur ein Paragraph daraus zitiert! Hauptsache die Himmelsscheibe ausschlachten und mit erhobenem Zeigefinger ein kräftiges "Du Du Du" an alle Sondler verteilen. Da schaue ich mir lieber den Putin auf Bärenjagd im russischen Staatsfernsehen an. Die stehen wenigstens zu ihrer Propaganda, und dass der Zuschauer an der Nase herumgeführt wird. Ist mir trotzdem zehnmal sympatischer als ein angeblich neutrales Medium anzuschauen, dass bewusst die Fakten umdreht und einen auf seriös macht.

Der "Radioreport Recht" sollte in "Elfenbeinturm aktuell" umbenannt werden.
Um der Threadüberschrift aber eine passende Antwort zu geben, die sich
alle Sondler merken sollten:
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Wie überall in Deutschland kommt es sowohl auf das Ziel deiner Suche als auch den Suchort an.
Ziel der Suche:
§ 12
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.
Suchort:
§ 5
Denkmalliste
(1) Denkmale sind in die Denkmallisten einzutragen. Die Denkmallisten führen die unteren Denkmalschutzbehörden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen.
(5) Die Denkmallisten stehen jedermann zur Einsicht offen. Die Denkmallisten für Bodendenkmale und bewegliche Denkmale können nur von demjenigen eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
§ 14
Grabungsschutzgebiete
(1) Die untere Denkmalschutzbehörde kann im Benehmen mit der zuständigen Gemeinde bestimmte Grundstücke, die voraussichtlich Bodendenkmale enthalten, durch Eintragung in die Denkmalliste zu Grabungsschutzgebieten erklären.
Suchst du also nach Denkmalen am Strand oder sonst wo? Du brauchst eine Nachforschungsgenehmigung, sonst nicht.
Suchst du auf Bodendenkmalen oder Grabungsschutzgebieten? Du brauchst eine Nachforschungsgenehmigung, sonst nicht.
Was heißt das für die Praxis?
Such nicht nach Denkmälern und meide Denkmäler und GSG und deiner Suche steht nichts im Wege
