[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Moderne Raubgräber: Wann ist die Suche nach Schätzen strafbar?

Gehe zu:  
Avatar  Moderne Raubgräber: Wann ist die Suche nach Schätzen strafbar?  (Gelesen 903 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
26. April 2014, um 16:34:28 Uhr



SWR1

Moderne Raubgräber: Wann ist die Suche nach Schätzen strafbar?


Link: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://swrmediathek.de/player.htm?show=43b970f0-bfb1-11e3-a25c-0026b975f2e6


Gruß Nebelsonne

« Letzte Änderung: 26. April 2014, um 16:36:09 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
26. April 2014, um 19:59:38 Uhr

Danke für den Link  Super Super

Offline
(versteckt)
#2
26. April 2014, um 23:12:19 Uhr

Sehr interessanter Bericht.

Dank für den Link  Super

Offline
(versteckt)
#3
27. April 2014, um 00:08:12 Uhr

Ein absolut uninteressanter Bericht, am Thema vorbei, keine Praxisrelevanz, es werden nur einseitig berichtende Denkmalschützer befragt  Idiot
"Wann ist die Suche nach Schätzen  strafbar" wird ÜBERHAUPT NICHT beantwortet!
Mein Gott, ich würde diesem Saftladen gerne mal ein Interview geben. Selbst der Strafrechtsprofessor erwähnt nicht einmal den Passus, dass die Suche NACH Denkmälern der Genehmigung bedarf  Irre
Nicht EINMAL wurde das Wort Denkmalschutzgesetz erwähnt. Nicht EINMAL auch nur ein Paragraph daraus zitiert! Hauptsache die Himmelsscheibe ausschlachten und mit erhobenem Zeigefinger ein kräftiges "Du Du Du" an alle Sondler verteilen. Da schaue ich mir lieber den Putin auf Bärenjagd im russischen Staatsfernsehen an. Die stehen wenigstens zu ihrer Propaganda, und dass der Zuschauer an der Nase herumgeführt wird. Ist mir trotzdem zehnmal sympatischer als ein angeblich neutrales Medium anzuschauen, dass bewusst die Fakten umdreht und einen auf seriös macht. Down
Der "Radioreport Recht" sollte in "Elfenbeinturm aktuell" umbenannt werden.

Um der Threadüberschrift aber eine passende Antwort zu geben, die sich alle Sondler merken sollten:

-------------------------------------------------------------------------------

Wie überall in Deutschland kommt es sowohl auf das Ziel deiner Suche als auch den Suchort an.

Ziel der Suche:
§ 12
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.

Suchort:
§ 5
Denkmalliste
(1) Denkmale sind in die Denkmallisten einzutragen. Die Denkmallisten führen die unteren Denkmalschutzbehörden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen.

(5) Die Denkmallisten stehen jedermann zur Einsicht offen. Die Denkmallisten für Bodendenkmale und bewegliche Denkmale können nur von demjenigen eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist.

§ 14
Grabungsschutzgebiete
(1) Die untere Denkmalschutzbehörde kann im Benehmen mit der zuständigen Gemeinde bestimmte Grundstücke, die voraussichtlich Bodendenkmale enthalten, durch Eintragung in die Denkmalliste zu Grabungsschutzgebieten erklären.


Suchst du also nach Denkmalen am Strand oder sonst wo? Du brauchst eine Nachforschungsgenehmigung, sonst nicht.
Suchst du auf Bodendenkmalen oder Grabungsschutzgebieten? Du brauchst eine Nachforschungsgenehmigung, sonst nicht.

Was heißt das für die Praxis?
Such nicht nach Denkmälern und meide Denkmäler und GSG und deiner Suche steht nichts im Wege  Smiley


Offline
(versteckt)
#4
27. April 2014, um 05:24:16 Uhr

Danke für den Link Applaus
gruss toto



Offline
(versteckt)
Verwarnt
#5
27. April 2014, um 08:58:08 Uhr

@Ernte
In Zeiten,wo schon Westwallanlagen in die Denkmalliste eingetragen werden,ist es für den "gemeinen Sondler" schwer,
zu wissen was ein Denkmal ist und was nicht.
Zumal er sich im Vorfeld überhaupt nicht informiert wo GSG oder BD´s sind.
Der kauft sich eine Sonde und rennt los in die Pampa.
Letztendlich bleibt es bei der Ansicht der Denkmalschutzbehörde,was ein "Denkmal" ist und was nicht.
Das entscheidet dann auch kein "Ernte AG" oder sonstiger "Internet-Ratgeber"  Irre der für einen im Ernstfall die Kastanien aus dem Feuer holen würde.
Wäre ja klasse wenn man sich auf Euch berufen dürfte und ihr für die angezeigten Sondengänger geradestehen würdet,da hätte ich wirklich enormen Respekt vor Euch!  Applaus
Diese ganzen "Ratgeber" helfen da einem nicht wirklich!
Aber ...
Z.B. in BW ticken die Uhren anscheinend anders als anderswo und da darf bzw. muss der Sondler im Ernstfall ganz ohne irgendwelche "Internetratgeber" sich alleine mit den Behörden abgeben.
Da darf bzw. muss dann jeder ganz alleine durch und deshalb finde ich persönlich die Verallgemeinerung,die zwar theoretisch stimmen, aber in der Praxis doch anders ablaufen,
für den einfachen Sondengänger bzw. die ganzen Anfänger,die sich auf diese Aussagen verlassen,recht riskant!
Muss auch mal gesagt werden. Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#6
27. April 2014, um 09:42:53 Uhr

Hallo Watzmann, wahre Worte , schon länger habe ich da vor gewarnt wenn Laien in Rechtsfragen ihre Meinung als geltendes Recht interpretieren.
Neben dem Denkmalrecht gibt es noch das Stadtrecht (Kinderspielplatz,Park), Forstrecht(Wald), Bundesrecht( Militärischer Übungsplatz), Naturschutz und Landschaftsrecht. Wer ein Gelände betritt und mit dem Metalldetektor nach Metall sucht und mittels Grabungswerkzeug Bodeneingriffe vornimmt, hat zuvor den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen.   
Die rechtliche Lage ist nicht nur das Denkmalrecht. Was passieren könnte zeigt doch der Einsatz beim - Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung - Verlag. Was passiert da erst beim kleinen Sondler?

Die Auswirkungen und Auslegung gerade bei jüngeren Sondengängern hat uns mittlerweile der gute Super Benny in seinen Filmchen kundgetan.

Gut Fund

Offline
(versteckt)
#7
27. April 2014, um 10:00:03 Uhr

ich frage mich immer wieder wofür wir die EU gegründet haben, wenn sogar jedes
Bundesland immer noch seine eigenen Gesetzte schmiedet
(egal in welchen Sparten... oder wollen die auch noch Ihre eigene Bundesland Währung und dies kostet uns Steuerzahlern richtig Geld)

Offline
(versteckt)
Verwarnt
#8
27. April 2014, um 10:04:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von MinelabMusketeer
ich frage mich immer wieder wofür wir die EU gegründet haben,
Das frag ich mich schon lange,ist aber ein anderes Thema auf dass wir besser nicht eingehen! Belehren Irre

Offline
(versteckt)
#9
27. April 2014, um 21:44:00 Uhr

ist schon misst was da immer kommt

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor