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 Polizei beschlagnahmt Münzschatz aus Donauwörther Prägung bei einem Sondengänger

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Avatar  Polizei beschlagnahmt Münzschatz aus Donauwörther Prägung bei einem Sondengänger  (Gelesen 11403 mal) 0
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#15
13. Februar 2010, um 09:03:46 Uhr

Ein Anruf eine Mail o.Ä. Genügen vollkommen. Die Zuständigen Behörden (Denkmaämter) sind denkbar einfach zu ereichen. Die Telefon N.R. und die Anschrift hat JEDES Amt auch in den noch so kleinsten Provinz Nestern.Wer eine Funde melden will bzw. Eine Nachforschungs Genehmigung Beantragen möchte Kann das auch tun und zwar ohne Propleme.

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#16
13. Februar 2010, um 09:08:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von reschama
Wer eine Funde melden will bzw. Eine Nachforschungs Genehmigung Beantragen möchte Kann das auch tun

Hier kann ich absolut zustimmen ...

Geschrieben von Zitat von reschama
und zwar ohne Propleme.

... hier leider nicht in allen Fällen.

Grüsse,

Christian

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
13. Februar 2010, um 09:10:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von reschama
Nicht Möglich Funde zu Melden Huch Soll das ein Witz sein??
Wie Bereits Erwähnt wewnn das Bundesweite Schatzregal Kommt Wisst ihr bei Welchen Leuten ihr euch zu Bedanken habt.


Hier die Adresse mit Telefonnunmmer und Mailadresse.Ansprechpartner ist Univ.-Doz. Dr. Wolfgang Czysz.Viel Spass mit dem Herrn Zwinkernd.

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http://www.blfd.bayern.de/landesamt/dienststellen/thierhaupten/00031/index.php


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#18
13. Februar 2010, um 09:14:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von schrottie
Hier die Adresse mit Telefonnunmmer und Mailadresse.Ansprechpartner ist Univ.-Doz. Dr. Wolfgang Czysz.Viel Spass mit dem Herrn Zwinkernd.

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Na ja,

warum kann man nicht einfach dieses Formular zur Fundmeldung benutzen?

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http://www.blfd.bayern.de/medien/funde_mf.pdf

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Gruß
Michael

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
13. Februar 2010, um 09:21:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von roxel

Na ja,

warum kann man nicht einfach dieses Formular zur Fundmeldung benutzen?

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Gruß
Michael


Frag ihn mal ob Du vorbeikommen kannst Michael um das Formular mitsamt dem Fund abzugeben.Denkt ihr ich bin ein bisserl  Idiot Grinsend?

Gruss
Patrick

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#20
13. Februar 2010, um 10:24:10 Uhr

Moin,

ich bin jetzt etwas verunsichert, wenn ich lese, man konnte keine Fundmeldungen abgeben?

Wie habe ich mir das vorzustellen?

Eine Fundmeldung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gem. dem bayerischen DSchG bin ich zur Fundmeldung verpflichtet - übrigens steht da nichts von Fundabgabe . Ich fülle also meinen Fundmeldungsvordruck aus, versehen ihn mit eienm Foto des Fundes und dem Kartenausschnitt mit der Fundstelle, tüte das ganze in einen Brief ein und sende ihn per Einschreiben an das Landesamt. Fertig ist meine Fundmeldung.

Was klappt da in Bayern nicht? Verweigert das Landesamt die Annahme des Briefes? Das wäre ein Dienstvergehen, da sie zur Annahme der Fundmeldungen gesetzlich verpflichtet sind.

Viele Grüße

Walter

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#21
13. Februar 2010, um 10:29:05 Uhr

>eine Vielzahl von Metallobjekten und Keramik aufgefunden und diese auf seinem Bauernhof in Schachteln und Dosen unsortiert gehortet.<

Damit ist der Straftatsbestand der Unterschlagung z. N. des Grundstückseigentümers erfüllt. Wenn man schon nicht meldet, dann sollte man jeden Fund einzeln in einem Tütchen mit Fundortkoordinate aufbewahren, keinesfalls Funde mit einerander vermischen, da durch das Vermischen der Funde ein Eigentumsrecht an den Funden ausgeübt wird und durch das Vermischen wird die Unterschlagung perfekt.

Viele Grüße

Walter

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#22
13. Februar 2010, um 11:03:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

ich bin jetzt etwas verunsichert, wenn ich lese, man konnte keine Fundmeldungen abgeben?

Wie habe ich mir das vorzustellen?

Eine Fundmeldung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gem. dem bayerischen DSchG bin ich zur Fundmeldung verpflichtet - übrigens steht da nichts von Fundabgabe . Ich fülle also meinen Fundmeldungsvordruck aus, versehen ihn mit eienm Foto des Fundes und dem Kartenausschnitt mit der Fundstelle, tüte das ganze in einen Brief ein und sende ihn per Einschreiben an das Landesamt. Fertig ist meine Fundmeldung.

Was klappt da in Bayern nicht? Verweigert das Landesamt die Annahme des Briefes? Das wäre ein Dienstvergehen, da sie zur Annahme der Fundmeldungen gesetzlich verpflichtet sind.

Viele Grüße

Walter

völlig richtig Walter  Grinsend

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#23
13. Februar 2010, um 12:13:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von reschama
Wie Bereits Erwähnt wewnn das Bundesweite Schatzregal Kommt Wisst ihr bei Welchen Leuten ihr euch zu Bedanken habt.

Da ändert sich für die meisten nicht viel, der Rest wird sich nur ein wenig grüner anziehen müssen... :Smiley

Gruß

Zeitzer Smiley

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#24
13. Februar 2010, um 12:36:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
Hallo,

ja klar...wenn man das ganze nicht als Hobby, sondern Lebensaufgabe begreift, außerdem zuviel Kohle, Nerven und Zeit hat...warum nicht. Unentschlossen
Allen anderen müßte das wohl bischen weit gehen...so ganz ohne spürbare persönliche Vorteile.

Gruß, MrsMetal Winken


Hallo MrsMeta,

Übertreibungen helfen meistens nicht viel weiter. Eine Lebensaufgabe ist so etwas nicht. das Verfahren um in Hessen die Denkmalschutzbehörde dazu zu bringen, dass sie NFG ausstellen hat gerade mal eineinhalb Jahre gedauert. Das ist jetzt auch schon wieder 10 Jahre her.

die Vorteile sind: Ich bekomme regelmäßig meine NFG, ich bin Unfall- und Haftpflichtversichert durch das Land Hessen, wenn ich suchen gehe, ich kann jährlich einen Kurs meiner Wahl besuchen, (zuletzt habe ich an zwei Zeichenkursen für das Zeichnen archäologischer Fundstücke teilgenommen) ich kann an den Archäologie Tagen teilnehmen, einmal im Jahr gibt es eine gesonderte Einladung vom Landesamt zur Besichtigungen usw. mit Kaffe und Kuchen  usw.

Ich denke, dass dies eine Menge Vorteile sind.

Viele Grüße

Walter

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Gesperrt
#25
13. Februar 2010, um 13:43:21 Uhr

In NRW ist es zum Glück ganz simpel zu melden. Das ist keine Lebensaufgabe... einfach nen 50 für ne Genehmigung rausrücken, die aber unbegrenzt verlängerbar ist und einmal im halben Jahr eine Fundmeldung ausfüllen und zu m Amt schicken. Ganz selten muss man dann mal ein paar Funde für ein, zwei Monate abgeben.

Simpler geht es nicht. Man bekommt alles zurück und die Kontakte sind nett. Gerade im Münsterland gar kein Problem. Wenn ic jetzt nach NI umziehen werde, weiß ich nicht, wie das wird.

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(versteckt)Themen Schreiber
#26
13. Februar 2010, um 14:16:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

ich bin jetzt etwas verunsichert, wenn ich lese, man konnte keine Fundmeldungen abgeben?

Wie habe ich mir das vorzustellen?

Eine Fundmeldung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gem. dem bayerischen DSchG bin ich zur Fundmeldung verpflichtet - übrigens steht da nichts von Fundabgabe . Ich fülle also meinen Fundmeldungsvordruck aus, versehen ihn mit eienm Foto des Fundes und dem Kartenausschnitt mit der Fundstelle, tüte das ganze in einen Brief ein und sende ihn per Einschreiben an das Landesamt. Fertig ist meine Fundmeldung.

Was klappt da in Bayern nicht? Verweigert das Landesamt die Annahme des Briefes? Das wäre ein Dienstvergehen, da sie zur Annahme der Fundmeldungen gesetzlich verpflichtet sind.

Viele Grüße

Walter

Du hast vollkommen Recht damit das sie verpflichtet sind Fundmeldungen anzunehmen.Leider ist der Amtsleiter in Tierhaupten ein echter Hardliner,der nur mit Drohungen um sich wirft.Da ich die Grundstückseigentümer um Erlaubnis frage,hätte ich auch kein Problem damit Funde zu melden.Wenn man aber mit Polizei und Hausdurchsuchungen droht,hat man echt keine Lust auf gut Glück mit Funden und Fundmeldung dort aufzukreuzen.Mehr als mich persönlich zu melden und das hatte ich mehrmals versucht,kann ich beim besten Willen nicht tun.Umso ärgerlicher ist es dann,wenn man in die Sparte "Raubgräber"eingeordnet wird.Wie immer im Leben gibt es immer 2 Seiten einer Medaillie.Da er nicht mehr der Jüngste ist,muss ich halt abwarten bis er in den Ruhestand geht.Eventuell starte ich dann einen neuen Versuch.Bevor man Verdächtigungen ausspricht und immer wieder den leidlichen Satz hört-meldet die Funde,sollte man erst mal die betreffende Person anschreiben wie sich die Sachlage in seinem für ihn zuständigen Amt verhält.Dies ist jetzt nicht auf Deine Äusserung bezogen Walter,sondern im Allgemeinen zu verstehen.Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden wie er es handhabt.

Gruss
Patrick

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#27
13. Februar 2010, um 14:28:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
>eine Vielzahl von Metallobjekten und Keramik aufgefunden und diese auf seinem Bauernhof in Schachteln und Dosen unsortiert gehortet.<
Damit ist der Straftatsbestand der Unterschlagung z. N. des Grundstückseigentümers erfüllt.

Was ist das denn jetzt schon wieder für eine Unterstellung? Hier steht "und diese auf seinem Bauernhof in Schachteln und Dosen unsortiert gehortet". Sein Bauernhof - zu einem Bauernhof gehören i.d.R. auch Felder - also kann er die Fundstücke genauso gut auf seinen Feldern gefunden haben und hat damit keine Unterschlagung begangen.

In unserem Land (auch in Bayern) gilt zum Glück noch die Unschuldsvermutung also sollten wir diese hier Forum nicht gleich mal mit Füßen treten, insb. nicht als Herausgeber eines Schatzsucher-Magazins.

Gruß,
Günter


« Letzte Änderung: 13. Februar 2010, um 14:31:10 Uhr von (versteckt) »

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#28
13. Februar 2010, um 14:45:03 Uhr

Da muss ich Günter beipflichten.

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#29
13. Februar 2010, um 16:06:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Was ist das denn jetzt schon wieder für eine Unterstellung? Hier steht "und diese auf seinem Bauernhof in Schachteln und Dosen unsortiert gehortet". Sein Bauernhof - zu einem Bauernhof gehören i.d.R. auch Felder - also kann er die Fundstücke genauso gut auf seinen Feldern gefunden haben und hat damit keine Unterschlagung begangen.

In unserem Land (auch in Bayern) gilt zum Glück noch die Unschuldsvermutung also sollten wir diese hier Forum nicht gleich mal mit Füßen treten, insb. nicht als Herausgeber eines Schatzsucher-Magazins.

Gruß,
Günter


Hallo Günter,

könnte könnte er schon, allerdings steht in der Meldeung:

Zital Anfang:

Nach polizeilichen Erkenntnissen liegt der Fundort dieser seltenen Münzen in einem Waldstück auf der Gemarkung der Stadt Donauwörth. Im Münzhandel werden diese sogenannten Donauwörther Brakteaten gelegentlich zum Einzelpreis von mehreren Hundert Euro angeboten.

Das Amtsgericht Augsburg hat die Beschlagnahme der Münzen bestätigt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung wurde eingeleitet. Der Fund wird zudem vom Landesamt für Denkmalpflege wissenschaftlich ausgewertet und dokumentiert. Zitat Ende.

Würde ihm der Wald gehören, in dem die Münzen gefunden sein sollen, dann hätte der Richter nicht die Beschlagnahme der "Zufallsfunde" (bei der Durchsuchung) bestätigt, da es in Bayern kein Schatzregal gibt. Der Sondengänger hätte dann keine Unterschlagung begangen, sondern lediglich ein OWi wegen der Nichtmeldung der Funde. Die Bestätigung der Sicherstellung sowie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Vd. der Unterschlagung, dazu gehört mindestens ein Anfangsverdacht, bedeuten, dass der Eigentümer des Waldgebietes auf dem die Münzen entdeckt wurden und der Wohnungsinhaber der durchsuchten Wohnung, nicht ein und dieselbe Person sind.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 13. Februar 2010, um 16:07:57 Uhr von (versteckt) »

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