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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Positiver Fund eines Sondengängers

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Avatar  Positiver Fund eines Sondengängers  (Gelesen 3078 mal) 0
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#30
27. Januar 2014, um 12:18:49 Uhr

dann werd ich auch nochmal da persönlich vorsprechen das wurmmt mich jetzt ...
denn mir hat die untere dsb gesagt das selbe wie euch mit dem kurs etc...dauer 2 jahre und wie man das in brb halt kenn jedoch unterscheidet sich dann die aussage bzw. die ich erhalten habe das auch nach diesem kurs bin ich nicht berechtigt mit technischen hilfsmitteln eine prospektion vorzunehmen, sprich auf gut deutsch sondeln..

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#31
27. Januar 2014, um 12:52:13 Uhr

Nagut, was der Staat beansprucht und was er zu beanspruchen hat sind zweierlei Dinge. Bei der Schatzregalfrage geht es nicht um einen moneteren Wert. Der Staat muss sich an Gesetze halten. Grade bei enteignungsgleichen Tatbeständen. Wenn sich natürlich niemand wehrt, freut sich der Staat über viele viele Münzlein

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#32
02. Februar 2014, um 20:36:49 Uhr

@sondly23
Die NFG, die Du nach diesem Kurs bekommst, berechtigt Dich nicht überall in Brandenburg mit der Sonde auf die Pirsch zu gehen, sondern nur in ganz bestimmten Dir zugeteilten Flurabschnitten. Stellen mit bekannten oder vermuteten Bodendenkmälern irgendwo in Brandenburg werden hin und wieder mal zusammen mit einem Archäologen oder auf dessen Anweisung hin abgesucht.
So war das vermutlich in diesem Fall.

Gruß Mars

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#33
03. Februar 2014, um 00:12:26 Uhr

..das wie du das sagst kenn ich von den anderen bundesländern ....
aber nicht von brb...

nfg in dem sinne wie es die anderen bundesländer erteilen unterliegt n brb schon ganz anderen voraussetzungen so z.b. der 2 jährige (kurs)...
und dann unterscheiden sich hier die auskünfte der ämter....wie ich mitbekommen habe ...

d.h. selbst nach dem erfolgreichen lehrgang ist in brb eine nachforschung mit einem detektor UND dann folglich auch zu graben dir dann nicht möglich...
so die auskunft die ich erhielt...jedoch scheint es auch in brb zu gehen wie man sieht .. Schockiert
also nicht gleich aufgeben , hab ich gelehrnt..

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#34
03. Februar 2014, um 00:41:17 Uhr

Guter Artikel. Freut mich, dass es läuft.

Habe heute auf Facebook ganz andere Seiten der Sondengänger-gemeinschaft kennengelernt :/

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#35
03. Februar 2014, um 10:20:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondly23
dann werd ich auch nochmal da persönlich vorsprechen das wurmmt mich jetzt ...
denn mir hat die untere dsb gesagt das selbe wie euch mit dem kurs etc...dauer 2 jahre und wie man das in brb halt kenn jedoch unterscheidet sich dann die aussage bzw. die ich erhalten habe das auch nach diesem kurs bin ich nicht berechtigt mit technischen hilfsmitteln eine prospektion vorzunehmen, sprich auf gut deutsch sondeln..

Also, nicht damit du was verwechselst:
Der 2-Jahreskurs zeichnet dich nach Abschluß als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger aus. Auf dem dazugehörigen Ausweis wird der für dich gültige Landkreis eingetragen (als Berliner kannst du ihn dir aussuchen, als Brandenburger bekommst du den Landkreis deines Wohnortes zugewiesen). Natürlich wissen die Herren vom LDA auch, das du dann bei Feldbegehungen eine Sonde benutzt. Formell und Rechtlich wäre dafür allerdings noch zusätzlich eine Suchgenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes nötig - allerdings kenne ich bisher niemanden, der diese auch wirklich beantragt hat (es funktioniert ja auch so), die ist nämlich auch nur für bestimmte Flächen gültig und ein Verwaltungs,- und Beantragungsmatrathon vom Herrn

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#36
03. Februar 2014, um 18:46:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von behreberlin
Also, nicht damit du was verwechselst:
Der 2-Jahreskurs zeichnet dich nach Abschluß als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger aus. Auf dem dazugehörigen Ausweis wird der für dich gültige Landkreis eingetragen (als Berliner kannst du ihn dir aussuchen, als Brandenburger bekommst du den Landkreis deines Wohnortes zugewiesen). Natürlich wissen die Herren vom LDA auch, das du dann bei Feldbegehungen eine Sonde benutzt. Formell und Rechtlich wäre dafür allerdings noch zusätzlich eine Suchgenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes nötig - allerdings kenne ich bisher niemanden, der diese auch wirklich beantragt hat (es funktioniert ja auch so), die ist nämlich auch nur für bestimmte Flächen gültig und ein Verwaltungs,- und Beantragungsmatrathon vom Herrn

Wo steht das ? Welche Rolle spielt das Ordnungsamt im Zusammenhang mit den Denkmalschutzgesetzen ? Seit wann erlaubt das Ordnungsamt Suchen mittels MD? Viele Grüße

« Letzte Änderung: 03. Februar 2014, um 18:50:05 Uhr von (versteckt) »

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#37
03. Februar 2014, um 19:46:26 Uhr

Hallo Peperoni (und behreberlin)

Du erwartest eine Antwort von behreberlin auf seine Ausführungen: ...  Formell und Rechtlich wäre dafür allerdings noch zusätzlich eine Suchgenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes nötig - allerdings kenne ich bisher niemanden, der diese auch wirklich beantragt hat (es funktioniert ja auch so), die ist nämlich auch nur für bestimmte Flächen gültig und ein Verwaltungs,- und Beantragungsmatrathon vom Herrn
   
      

Wo steht das ? Welche Rolle spielt das Ordnungsamt im Zusammenhang mit den Denkmalschutzgesetzen ? Seit wann erlaubt das Ordnungsamt Suchen mittels MD?


Das würde mich auch interessieren und ich möchte noch eine weitere Frage an behreberlin zu dem von mir rot markierten Text anschließen: also eigentlich illegale Suche?



Grüße!

Hans



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(versteckt)Themen Schreiber
#38
03. Februar 2014, um 20:39:53 Uhr

Könnte sich um ein Missverständniss handeln--obere und untere Denkmalschutzbehörde-(die oft in der Nähe zum Ordnungsamt angesiedelt ist)--

Geschrieben von Zitat von Peperoni
Wo steht das ? Welche Rolle spielt das Ordnungsamt im Zusammenhang mit den Denkmalschutzgesetzen ? Seit wann erlaubt das Ordnungsamt Suchen mittels MD? Viele Grüße

Kennen wir doch aus aus MV  :Smiley

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#39
04. Februar 2014, um 09:33:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peperoni
Wo steht das ? Welche Rolle spielt das Ordnungsamt im Zusammenhang mit den Denkmalschutzgesetzen ? Seit wann erlaubt das Ordnungsamt Suchen mittels MD? Viele Grüße

Warum muß hier eigentlich immer alles hinterfragt werden, obwohl es erklärt wird......
Also, und ich rede jetzt nur von Brandenburg - und alle anderen mögen sich einfach aus der Diskussion raushalten: Der Ausweis zum ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger wird vom BLDMA in Wünsdorf ausgestellt. Diese gehören weder zur oberen, noch zur unteren Denkmalschutzbehörde, sondern liegen dazwischen./Denkmalschutzbehörden / Denkmalfachbehörden)  Aus diesem Grund darf diese Abteilung dir offizeill auch nicht erlauben, eine Sonde zu benutzen (obwohl sie wissen, das du es tust - Vertrauen gegen Vertauen)

« Letzte Änderung: 04. Februar 2014, um 09:40:37 Uhr von (versteckt) »

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#40
04. Februar 2014, um 13:54:10 Uhr

Oh mein Gott. Behreberlin, jetzt vergleichst Du grad Äpfel mit Birnen. Die Frage war: Wo steht, dass Ordnungsämter - wie Du ja grad behauptest- die Suchgenehmigungen erteilen oder erteilen müssten? Eigentlich eine einfache Frage. Aber Du beantwortest diese Frage damit, dass die Ausweise / Genehmigungen vom Denkmalamt  und nicht (wie kurz zuvor behauptet) vom OA ausgestellt werden oder werden sollten. Oh man. Lass es. Für alle anderen: Zuständig für Suchgenehmigungen ist das Landesdenkmalamt. Viele Grüße

PS: Dass Ordnungsämter Verstöße ahnden, genauso wie die Polizei, sofern sie originär zuständig ( sachlich und örtlich) , will ich glauben und hoffen, denn dafür bekommen die Angestellten und Beamten auch ne Menge Lohn, bzw. Sold. LG

« Letzte Änderung: 04. Februar 2014, um 13:58:24 Uhr von (versteckt) »

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#41
04. Februar 2014, um 14:30:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peperoni
. Oh man. Lass es.

... ich lass es es auch..... Danke für deine Aufmunterung zur Aufklärung von Ignoranten, Besserwissern und Beratungsresistenten (anwesende natürlich ausgeschlossen)

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