wieso soll die info blödsinn sein? nur weil du ihn kennst und er korrekt ist

oder weil du das selber bist

nee im ernst , schau mal die gesetze in brb an ...oder rufe beim zuständigen amt an ...
ich kenne unsere gestzestexte und hatte auch schon kontakt mit den ämtern .....kurfassung:
in brandenburg gilt wie in vielen bundesländern ..wer mit einer sonde nach "dingen" im bodensuchen will und graben danach bedarf einer genehmigung ...
ABER
um ehrenamtlich mit zu arbeiten bedarf es eine lange zeit an grabungshelfer tätigkeit und lehrgängen ...solltest du sie absolviert haben
darfst du ehrenamtlich ds und nachforschungen betreiben darfst sogar auf äcker etc...jedoch ohne sonde !! nur augensonde...

vielleicht gibt es ja ausnmahmen jedoch kenne ich die in meinen lk nicht ...(mol,bar, etc..)
solltest du ein normaler sondengänger sein der nicht ehrenamtlicher mitarbeiter ist und willst eine nfg beantragen ..
kannste machen wirst aber kein erfolg haben ...
kannst ja mal dein "bekannter" fragen unter welchen voraussetzungen er abgesegnet aufm bd sondeln durfte ...
dann kann ich ja mal mein zuständiges amt damit konfrontieren und mal sehen vielleicht lenken sie ein ....wobei ich sogar keine ambitionen hätte aufm bd zu sondeln...
aber nur allein weil er ehrenamtlich tätig ist darf er in brb aufm bd sondeln wäre für mich absolut neu in brb...!
gruss
der blödsinn schreiber
