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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 raubgräber

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Avatar  raubgräber  (Gelesen 2735 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
25. Februar 2012, um 21:44:04 Uhr

...das sind ja horrende strafen!!!???

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Raubgraeber-zerstoeren-historische-Staetten-_arid,386141.html



in der zeitung stand dann auch noch was von bis zu 125000,- geldbuße


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(versteckt)
#1
25. Februar 2012, um 21:54:30 Uhr

Wenn ich so was les wird mir gleich schlecht.Man kommt sich vor wie ein Schwerverbrecher.

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#2
25. Februar 2012, um 21:54:51 Uhr

gott sei dank wohne ich in österreich,darf nur nicht auf bundeseigentum und denkmalgeschützten plätzen sondeln, ich frage immer und melde es auch beim bda,ich persöhnlich würde auch nie auf solchen plätzen sondeln, suche mir meine eigenen und bin noch nie damit schlecht gefahren.mfg fredl

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
25. Februar 2012, um 21:56:25 Uhr

geht mir genauso. klar, auf ausgewiesenen grabungsflächen hat m.m. nach keiner was zu suchen, aber wieviel kram würde in der erde bleiben und verrotten.

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#4
25. Februar 2012, um 22:02:42 Uhr

"Graben ist gesetzlich verboten [Falsch! Die Überschrift suggeriert was völlig falsches]
Cochem-Zell - Nach dem Denkmalschutzgesetz (Paragrafen 19 und 21) sind das Suchen und Bergen von Funden nicht erlaubt. [§19 hat hier gar nichts mit zu tuen, §21besagt, dass NUR Nachforschungen mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, der Genehmigung bedürfen. Unter dem Vorwand der €uromünzen, der verlorene Ring und Meteoritensuche kann legal, ohne Genehmigung, gesucht werden]
Nur Mitarbeiter der Landesarchäologie sind hierzu befugt und können sich entsprechend ausweisen. Mit einer Sonde nach Metallen zu suchen, ist genehmigungspflichtig (Paragraf 21,1 Denkmalschutzgesetz)[FALSCH! Genehmigungspflichtig ist nur die Suche nach Kulturdenkmälern, aber nicht die Suche nach Metallen] und stellt ansonsten eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis 125 000 Euro geahndet werden kann. Zudem gilt in Rheinland-Pfalz das Schatzregal (Paragraf 20, Denkmalschutzgesetz), das besagt, dass alle Funde von wissenschaftlicher Bedeutung Eigentum des Landes sind.[FALSCH! Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung - das ist ein gewaltiger Unterschied! Wissenschaftliche Bedeutung kann jeder Reichspfennig sein, aber von besonderer wissensch. Bedeutung eben tatsächlich nur wirklich besondere Dinge!]"

-> Verbesserungen blau eingefügt, der Text war einfach nur [sic!]  Zwinkernd
Mein Gott, was für Amateure arbeiten eigentlich bei der Rhein-Zeitung? Oder haben die Denkmalschützer hier 'nen Gastbeitrag verfasst?


« Letzte Änderung: 25. Februar 2012, um 22:10:11 Uhr von (versteckt) »

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#5
25. Februar 2012, um 22:03:10 Uhr

Cooler Artikel!
Die "Gegenmaßnahme" mit den Kronkorken und leeren Hülsen find ich klasse  Grinsend
Das haben die blöden Raubgräber nun davon...
Von so hohen Geldstrafen hab ich auch schon gehört.Zwar finde ich gut, dass man
in drastischen Fällen Geldstrafen verhängt, allerdings kann so eine Strafe auch
existenszerstörend sein.
Lg
Baam

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#6
25. Februar 2012, um 22:03:17 Uhr

ich habe ein einfaches gps gerät wenn ich etwas finde,wird alles aufgeschrieben,wenn das bda informationen braucht habe ich sie bei mir aufliegen,und grundsätzlich liegen alle schönen funde im museum.mfg fredl

Hinzugefügt 25. Februar 2012, um 22:07:36 Uhr:

das mit den kronkorken ist eigentlich ein wahnsinn(Umweltverschmutzung),ich vermute das sie nicht wissen 95% der funde schrott ist und das hat noch nie einen sondler abgehalten.mfg fredl

« Letzte Änderung: 25. Februar 2012, um 22:07:36 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#7
25. Februar 2012, um 22:13:05 Uhr

Da hast du allerding Recht!
Wenn ich weiß, dass da wo ich suche auf jeden Fall was liegt, ( Burgruine, Villa Rustica etc.... ) halten mich so ein paar Schrottteile wohl nicht ab.
MfG
Baam

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
25. Februar 2012, um 22:13:28 Uhr

@ernte ag: habe mir schon gedacht, dass man den artikel auch anders interpretieren kann. vielen dank für die guten antworten, jetzt geht´s mir besser

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#9
25. Februar 2012, um 22:20:28 Uhr

kolossaler Artikel  Nono gibts Abonnenten dieses Schmierblatts hier die mal erbosten Leserbrief und am besten auch ne Abokündigung an diese Vollpfosten schicken können  Ausrasten

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#10
25. Februar 2012, um 22:35:16 Uhr

für die Arches sind alle Hobbyarchäologen >> Raubgräber >> Klaugräber >> Diebstahlgräber und wollen alle nach Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Alcatraz
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#11
26. Februar 2012, um 00:07:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Baam1
....
Wenn ich weiß, dass da wo ich suche auf jeden Fall was liegt, ( Burgruine, Villa Rustica etc.... ) halten mich so ein paar Schrottteile wohl nicht ab.
MfG
Baam

Ein paar Schrottteile auf (wahrscheinlich) eingetragenen Bodendenkmälern halten dich also nicht vom Sondeln ab, wenn du da was im Boden vermutest.

Ich schätze mal, genau für solche Leute sind die Strafandrohungen gemacht.

Gruß
Oetti1



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#12
26. Februar 2012, um 00:14:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Ich schätze mal, genau für solche Leute sind die Strafandrohungen gemacht.


Die Strafen werden da nicht helfen, oder nur die Anfänger zurück halten.
So wird es weniger Konkurenz werden

  Zwinkernd

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#13
26. Februar 2012, um 02:05:02 Uhr

Moin,

fast alle Berichte sind in diesem Standart abgefasst. Der Reporter geht aufs Amt, dort wird ihm erzählt was er schreiben sol, er oder sie glaubt, das wird schon stimmen, kommt ja von einer Behörde und reicht es dem Redakteur ein. Der zählt ob es genug Zeilen sind und ab damit zum Layout.

Das ist heute Journalismus.

Die Strafen bewegen sich übrigens zwischen 1000 und 3000 Euro, plus Einzug aller Funde, aller Detektoren und aller Grabungswerkzeuge. Bei einer Unterschlagung können auch noch PC usw. eingezogen werden. Die Gerichte orientieren sich nicht an diesem Rahmen, sondern am Einkommen des Täters und verurteilen ihn dann z. B. zu 30 Tagessätzen a 100 Euro. Die 125.000 Euro ist nur die Grenze, die sie nicht übersteigen dürfen, wenn sie mal einen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank bei der illegalen Nachforschung erwischen würden.

Viele Grüße

Walter

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#14
26. Februar 2012, um 05:31:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi

Die Strafen werden da nicht helfen, oder nur die Anfänger zurück halten.
So wird es weniger Konkurenz werden

  Zwinkernd
Trotz smilie blödes Statement von einem Mod. Bevor man über die Aussagen in dem Bericht spöttelt, sollte man die eigenen Forumsaussagen mal anschauen.



« Letzte Änderung: 26. Februar 2012, um 05:37:30 Uhr von (versteckt) »

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