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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Sondler macht keltischen Hortfund in Holland

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Avatar  Sondler macht keltischen Hortfund in Holland  (Gelesen 4781 mal) 0
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#30
02. Dezember 2008, um 00:44:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Also Neptun,

wo hast Du das denn her  Narr ?

Das BGB sagt in § 984 BGB nichts davon, daß sich im Boden befindliche Schätze für die Eigentumszuweisung an Grundeigner und Entdecker nur oberhalb 45 cm befinden dürften und das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (wie auch die für Hessen und Bayern) erzählen uns nichts von etwa sogar zentimetergenauen Fundtiefen.
Bring uns den entsprechenden Gesetzestext!
Wenn in Grabungsgenehmigungen so etwas steht, dann akzeptiert der beantragende Sucher dies und tritt damit einen Teil seiner Eigentumsoption - freiwillig -   Idiot an das Land ab.
Das nenne ich ein "Über-den-Tisch-ziehen"  Frech .
Ich habe schon Mitwirkungsverträge für Grabungen durch einen historischen Verein - hier in Bayern (schatzregalfrei) - gesehen, in denen der mitwirkungswillige Grabungs-Kandidat unter "Ferner-Liefen" erklär(en soll), daß "auf die Ansprüche aus § 984 BGB verzichtet wird", ohne daß dieser Verzicht auf das Eigentum am Fund näher bezeichnet oder erläutert wird.

Da kannst Du Dich auch gleich an einer archäologischen Kaffee-(Grabungs-)Fahrt beteiligen  Kaffee , bei der Du übervorteilst wirst.

Die Archäologen und Landesdenkmalämter wissen schon ganz genau, wo sie gesetzlich nicht drankommen - dann versuchen wir es freiwillig(!) gegenseitig auf vertraglicher Grundlage  Engel .

Mit Fundtiefen in den schatzregalfreien Ländern "arbeiten", soweit es um das Eigentum an Schätzen geht, ist bewußte Falschinformation  Weise .

Gruß

masterTHief


bitteschön günter Super

wer zweifelt den hier an meiner aussage Super über fundtiefe Brutal und ich sehe schon wieder jemand der sich rausreden will, ach wie gesagt es kotz mich an.

leute macht euch sachkundig bevor ihr aussagen tätigt die grundlegend falsch sind.

dann geht man hin wiederlegt euch und ihr haltet es noch nicht einmal für nötigt und sagt das ihr falsch lagt Weise

wie auch immer ich weiß worum es geht und halte mich an die auflagen ob recht oder nicht.


Neptun

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#31
02. Dezember 2008, um 00:53:18 Uhr

Liebe Freunde,
bitte hört doch auf. Ihr redet einfach aneinander vorbei und merkt es nicht.

Rudolph und Günter sagen, dass es in Bayern Hose wie Jacke ist und der Schatz aufgeteilt wird und bei Dir Hans hat das Amt einen Trick angewendet um sich im Falle doch Teile vom Kuchen zu sichern.

Fakt ist, es zählt vor einem Gericht nur deine Zustimmung unter einen Vertrag und nicht ob er moralisch oder rechtlich verwerflich ist. Du hast zugestimmt und dass war es schon. Leider ist es mir auch schon so ergangen und ich habe kein Recht bekommen. :'(

MfG

Conny

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#32
02. Dezember 2008, um 06:17:26 Uhr

Hallo Neptun,

Du hast niemanden widerlegt, denn das Denkmalschutzgesetz Nordhrhein-Westfalen sagt an keiner Stelle etwas von Fundtiefen  (bitte nachlesen, bevor Du mir anheftest, grundliegend falsch zu liegen).

Auf die Fundtiefe soll sich der Antragsteller einer Grabungsgenehmigung freiwillig einlassen und verpflichtet werden.

Du solltest nicht meckern, wenn Dir die faulen Tricks der Denkmalbehörden aufgezeigt werden.
Zudem bleibt es Dir ja unbenommen, Dich zur Erlangung einer Grabungsgenehmigung auf eine wie auch immer geartete Fundtiefe einzulassen - kann doch sowieso keiner fetstellen, ob die römische Münze nun in 5 oder 50 cm Tiefe gelegen hat.

Du kannst Dich aber auch gerne verpflichten oder besser: bereit erklären, das Eigentum an allen Funden komplett dem Land zu übertragen, niemand will Dich daran hindern, auf Deine Rechte zu verzichten.
Möglicherweise beschleunigst Du damit das Genehmigungsverfahren oder kannst anbieten, im Gegenzug von den Kosten der Genehmigung befreit zu werden oder im Fundfalle mit einem "Pittermännchen" belohnt zu werden.

Das Rheinland befindet sich z. Zt, wieder in närrischem Zustand? - Alaaf !


Hallo Conny,

Danke für Deine moralische Unterstützung

Gruß

masterTHief

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#33
02. Dezember 2008, um 09:12:35 Uhr

Noch etwas vergessen:

Selbst in einem Land ohne Schatzregal gibt es Konstellationen, wo der Finder eines Schatzes keinerlei Ansprüche an dem Schatz erwirkt. Solch ein Fall tritt bspw. ein, wenn auf >öffentlichen Grund-und Boden< gearbeitet wird (nehmen wir mit einem Bagger an) und der Auftraggeber dieser Arbeiten die öffentliche Hand ist. Da gibt es nichts, nullkommanichts. Anders geartet, wenn der Bagger auf privaten Grund arbeitet und dort ein Schatzfund gemacht wird. Bloß hat der Baggerfahrer wieder die Arschkarte, weil er im Auftrage seines Chef buddelt. Der kassiert die Hälfte. Grinsend

MfG

Conny

« Letzte Änderung: 02. Dezember 2008, um 15:10:42 Uhr von (versteckt) »

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#34
02. Dezember 2008, um 10:33:03 Uhr

Hallo Neptun,

ich glaube, hier wird langsam ganz schön viel gleichzeitig behandelt, was zu Missverständnissen führt. Wenn Du meine Anfangsbeiträge in diesem Thread anschaust, wirst Du sehen, dass ich Finderdan erklärt habe, wie die rechtliche Lage in Bayern ist (und wahrscheinlich auch anderen Ländern ohne Schatzregal), wenn jemand einen Schatz findet. Ab da kamen dann plötzlich andere Bundesländer, Grabungsgenehmigungen etc. hinzu. Ich habe aber weiterhin nur die bayrische Sicht vertreten, da ich mich mit anderen Bundesländern nicht befasst habe und auch nicht auskenne.

Also, vielleicht können wir das ja wieder in eine Schiene bringen:
1. Du darfst gemäß Genehmigung beim Sondeln nicht tiefer als Pflug gehen. Das ist Fakt, das ist vertraglich vereinbart und zweifelt sicher auch keiner an.
2. was mich eben interessiert ist, was passiert, wenn Du dennoch mal tiefer gräbst und dabei einen Schatz findest - eben, z.B. beim Ausheben einer Latrine. Hier behaupte ich, dass eben zumindest in Bayern und wahrscheinlich auch in den beiden anderen Bundesländern die Hälfte des Schatzwertes dem Finder gehört und die andere dem Grundbesitzer und das hierbei die Pflugtiefe ohne Bedeutung ist.

PS: @Conny: vollkommen korrekt, die gesamte Lage ist oftmals zu kompliziert, um sie in kurzen Sätzen auszudrücken - siehe Dein Bauarbeiter-Beispiel. Genauso eben bei Bodenschätzen, die auf bzw. unter dem eigenen Grund gemacht werden - da wird dann nämlich mWn auch in Bayern nicht mehr Hadrianisch geteilt. Interessant wäre übrigens auch, wenn Neptun ein Signal unter Pflugtiefe ortet, sich gemäß seiner Genehmigung korrekt verhält und nicht selbst gräbt, sondern das dem Amt meldet, welches dann an genau dieser Stelle einen Schatz findet. Wenn ich mich an einen MasterTHief Vortrag erinnere, gehört ihm dann dennoch die Hälfte, denn der Entdecker muss nicht notwendigerweise den Schatz heben - es reicht schon, wenn er sagt "hier ist einer" und dies stellt sich dann als wahr heraus. Wenn ich das richtig gelesen habe, wird dieser Fall in Neptuns Genehmigung gar nicht erwähnt.

Gruß,
Günter


« Letzte Änderung: 02. Dezember 2008, um 10:43:00 Uhr von (versteckt) »

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#35
02. Dezember 2008, um 15:05:07 Uhr

Ja Günter,
es ist nun einmal so, dass bestimmte Konstellationen eintreten können, die so gar nicht beachtet werden bzw. im Gesetz verankert sind. Es ist Fakt, dass mit der freiwilligen Unterschriftsleistung Rechte abgegeben wurden. Andersherum hätte man sie Dir wohlmöglich versagt. Der Staat oder das Land sind nicht halb so kulant, wie sie tun. Daher, immer ganz genau überlegen, was man unterschreibt. Passiert mir auch nicht mehr, dass ich so schnell unterschreibe. Bin auch in einer Sache hereingefallen. Hinterher hat man keine Chance sein Recht durchzusetzen.  :'(

..........und genau darum ging es ja bei diesem Streit. Kultur ist Hoheitssache der Länder und eine jedes Bundesland spielt sich da auf, wie einst die Landesfürsten.  Grinsend



MfG


Conny

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#36
02. Dezember 2008, um 15:20:16 Uhr

Noch etwas vergessen: Es wäre zu prüfen, ob mit der Anerkennung der Genehmigung der Fall eintritt, wenn man nicht selbst nach einem Schatz gräbt und bei Fund durch Dritte (Land) leer ausgeht. M.E. bezieht sich die Genehmigung grundsätzlich auf Nachforschungen. Schon einmal daran gedacht? Das Gesagte bezieht sich auf die Fundtiefe über 45 cm.  Unentschlossen

Der günstigere Fall wäre, wenn man privat mit Genehmigung des Grundeigentümers gräbt.


MfG


Conny

« Letzte Änderung: 02. Dezember 2008, um 15:23:27 Uhr von (versteckt) »

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#37
02. Dezember 2008, um 15:47:01 Uhr

Nun ja, am besten ist wohl, wenn jeder Sondler eine Rechtschutzversicherung abschließt und im Falle eines Schatzfundes dann gleich mal einen versierten Anwalt einschaltet, der seine Interessen vertritt Zwinkernd.

Viele Grüße,
Günter


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