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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Sondler macht keltischen Hortfund in Holland

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Avatar  Sondler macht keltischen Hortfund in Holland  (Gelesen 5281 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. November 2008, um 19:29:34 Uhr

da soll noch mal einer sagen es gibt nichts mehr zu finden  Smiley

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#1
13. November 2008, um 19:38:56 Uhr

Danke Mr. Simpson
Leider habe ich auf div. Äckern in Nordholland nichts keltisches gefunden.aber das ist ja ein grund dran zubleiben

LG piet Suchen

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#2
13. November 2008, um 20:59:11 Uhr

Weil ich das gerade wieder lese: "Die Münzen wurden gesäubert, restauriert und konserviert" - konserviert Ihr auch Silbermünzen oder gar Goldmünzen? Ich dachte, dass sei bei Edelmetallen gar nicht notwendig.

Viele Grüße,
Günter


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#3
13. November 2008, um 21:07:12 Uhr

Schöner Fund  Küsschen Küsschen
Wenn mann hier zum BBeispiel sowas findet und meldet was passiert dann bekommt mann da was?Huch? Boxen Boxen
Gruß Finderdan


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#4
13. November 2008, um 21:32:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderdan
Wenn mann hier zum BBeispiel sowas findet und meldet was passiert dann bekommt mann da was?Huch? Boxen Boxen


Ja klar, die Hälfte! Und wenn's auf Deinem Grund ist, alles!

{alt}
 Sondler macht keltischen Hortfund in Holland


Viele Grüße,
Günter
http://www.kiki-net.de/smilies/schilder/bayerschild.gif


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#5
13. November 2008, um 21:36:59 Uhr

Auch wenn mann es auf dem amt meldet?HuchHuch
Gruß Finderdan

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#6
13. November 2008, um 22:20:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderdan
Auch wenn mann es auf dem amt meldet?HuchHuch


Auch dann. Das nennt sich Hadrianische Teilung. Aber Achtung: das gilt nur für Bundesländer ohne Schatzregal, als da wären lediglich Bayern {alt}
 Sondler macht keltischen Hortfund in Holland
, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Viele Grüße,
Günter
http://www.kiki-net.de/smilies/nationalitaeten/bayer.gif


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#7
13. November 2008, um 22:28:16 Uhr

Mich interessiert bloß Bayern Küsschen Küsschen Narr Narr Winken Winken

Gruß Finderdan

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#8
13. November 2008, um 23:35:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Geschrieben von Zitat von Finderdan
Auch wenn mann es auf dem amt meldet?HuchHuch


Auch dann. Das nennt sich Hadrianische Teilung. Aber Achtung: das gilt nur für Bundesländer ohne Schatzregal, als da wären lediglich Bayern {alt}
 Sondler macht keltischen Hortfund in Holland
, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Viele Grüße,
Günter

hallo lieber günter

wobei angemerkt bleiben sollte, ein sondler darf den pflughorizont ergraben quasi bis 45 cm tiefe.

darunter wirds spanend wem es gehört Teufel

Gruß Neptun

http://www.kiki-net.de/smilies/nationalitaeten/bayer.gif


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#9
13. November 2008, um 23:41:59 Uhr

wäre doch schade bei einer ungraden anzahl so eine münze mit dem meisel zu spalten oder  Grinsend Grinsend Grinsend

mfg.zenzi

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#10
13. November 2008, um 23:55:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Neptun
wobei angemerkt bleiben sollte, ein sondler darf den pflughorizont ergraben quasi bis 45 cm tiefe.

Hi Neptun,

wo hast Du denn das mit den 45cm her? Also jetzt, dass sich dann da was an den Eigentumsverhältnissen ändert,  nicht ob man so tief graben darf? Meines Wissens nach gilt die Hadrianische Teilung z.B. auch dann, wenn man unerlaubt auf einem fremden Grundstück einen Schatz (= herrenloser Fund) findet, selbst wenn man dazu über einen Zaun klettert. Ob man dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommt, sei mal ganz dahingestellt.

Viele Grüße,
Günter


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#11
14. November 2008, um 00:03:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Geschrieben von Zitat von Neptun
wobei angemerkt bleiben sollte, ein sondler darf den pflughorizont ergraben quasi bis 45 cm tiefe.

Hi Neptun,

wo hast Du denn das mit den 45cm her? Also jetzt, dass sich dann da was an den Eigentumsverhältnissen ändert,  nicht ob man so tief graben darf? Meines Wissens nach gilt die Hadrianische Teilung z.B. auch dann, wenn man unerlaubt auf einem fremden Grundstück einen Schatz (= herrenloser Fund) findet, selbst wenn man dazu über einen Zaun klettert. Ob man dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommt, sei mal ganz dahingestellt.

Viele Grüße,
Günter

lieber günter dies steht in jeder grabungs genehmigung bei uns, beispiel du baust ein haus.
beim aushub des kellers wird ein römischer sarg endeckt, was pasiert.

die ausgrabung auf deinem grundstück bezahlst du Schockiert Schockiert.
das ergrabene gehört dem bundesland Schockiert so liebelein nu denke mal nach warum das so ist Teufel

also so klar ist dies alles nicht Zwinkernd

Gruß Hans

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#12
14. November 2008, um 00:15:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Neptun
lieber günter dies steht in jeder grabungs genehmigung bei uns, beispiel du baust ein haus.
beim aushub des kellers wird ein römischer sarg endeckt, was pasiert.
die ausgrabung auf deinem grundstück bezahlst du Schockiert Schockiert.
das ergrabene gehört dem bundesland Schockiert so liebelein nu denke mal nach warum das so ist Teufel


Hi Hans,

ich dachte, das betrifft erst einen tieferen Bereich - also das mir hier in Bayern, im Gegensatz z.B. zu Texas, keine Erdölblasen gehören, die unter meinem Grundstück liegen.

Auf Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen steht z.B. hierzu:
"Die Idee des § 984 BGB, dass der Eigentümer der verborgenen Sache und deren Entdecker Miteigentümer des Schatzes werden, geht auf das römische Recht zurück und wird "hadrianische Teilung" genannt. In der Praxis ergibt sich durch die allein mögliche Anwendung des Schatzfundparagrafen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, dass z. B. selbst bei einer staatlichen Grabung das Land nur jeweils die Hälfte des Eigentums erwerben kann. Wenn man das Gesamtobjekt in öffentlichen Besitz bringen möchte, muss die andere Hälfte durch Abfindung hinzuerworben werden. Dies führte beispielsweise in Hessen im Fall der keltischen Fürstengräber vom Glauberg dazu, dass diese mittlerweile für die Landesbevölkerung ungemein Identität stiftenden Funde vom Land Hessen selbst mit viel Geld angekauft werden mussten. Damit ist der wohlmeinende Sinn des § 984 BGB ad absurdum geführt!"


Also nichts von einer Tiefenbeschränkung.

Viele Grüße,
Günter


« Letzte Änderung: 14. November 2008, um 00:22:50 Uhr von (versteckt) »

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#13
14. November 2008, um 00:26:55 Uhr

ne ne lieber günter  Zwinkernd

grabungsgenehmigungen betreffen nur die tiefe des pflughorizont.

da darunter die fundstücke in sito anzutreffen sind (tiefer als 45 cm wird meist nie gepflügt),

somit gilt das no go wie im wald, wo auch im ungestörten boden funde in situ anzutreffen sind. und darum gibt es erst keine genehmigung für den wald ;,

Gruß Hans

 

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#14
14. November 2008, um 00:32:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Neptun
grabungsgenehmigungen betreffen nur die tiefe des pflughorizont.

Hallo Hans,

das versteh ich schon. Man darf nicht tiefer graben - zumindest gezielt als Sondler. Ich behaupte jedoch, wenn man es dennoch hier in Bayern tut, oder auch zufällig z.B. beim Ausheben eines Klärlochs, dann gehört einem immer noch mindestens der Halbe Schatzwert.

Viele Grüße,
Günter


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