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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Waffen-SS als Verantwortliche des Massakers von Maillé identifiziert

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Avatar  Waffen-SS als Verantwortliche des Massakers von Maillé identifiziert  (Gelesen 1421 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. Oktober 2008, um 13:32:47 Uhr

Gut 64 Jahre nach dem Massaker deutscher Truppen im westfranzösischen Dorf Maillé mit 124 Toten sind die mutmaßlichen Täter identifiziert. Es handle sich um ein Bataillon der Waffen-SS, da im benachbarten Chatellerault stationiert gewesen sei, berichtete die Zeitung "Le Figaro" am Samstag unter Berufung auf den deutschen Staatsanwalt Ulrich Maaß. Maaß hatte seit Monaten in dieser Affäre ermittelt und unter anderem Gestapo-Archive ausgewertet. Drei der mutmaßlichen Täter seien namentlich bekannt, davon seien zwei bereits gestorben. Das Schicksal des dritten sei unbekannt.

Deutsche Truppen hatten in dem 500-Seelen-Dorf am 25. August 1944 aus Rache wegen Partisanenakten 124 Menschen getötet, unter ihnen 44 Kinder. Der französische Präsident Nicolas Sarkozy war im vergangenen August zu einer Gedenkfeier nach Maillé gereist. Das Massaker von Maillé war in Frankreich lange in Vergessenheit geraten, weil das Datum mit der Befreiung von Paris zusammenfiel.

Als beste Antwort ausgewählt von 25. April 2024, um 22:24:57 Uhr
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#1
14. Oktober 2008, um 18:34:22 Uhr
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Sühnemaßnahmen gegen die Bevölkerung in einem besetztem Land während des Krieges waren völkerrechtlich erlaubt. Allerding waren Geiseltötungen nur in einem bestimmten Verhältnis erlaubt und auch durch das Völkerrecht sehr eingeschränkt. Kinder fielen überhaupt nicht darunter, soweit mir bekannt ist. Dass ist blanker Mord. Ein Bataillonskdr. war zur Anordnung solcher Maßnahmen gar nicht berechtigt. Bei solchen Aktionen war immer ein höherer Truppenführer in Abstimmung mit den entsprechenden Vertretern des RSHA zur Anweisung und Bestätigung notwendig. Da Frankreich OKH Kriegsschauplatz war und die Verbände der W-SS im Rahmen des OKW agierten mußte ein zuständiger Höherer Befehlshaber des Heeres so etwas genehmigen. So ist es blanker Mord.

MfG

Conny

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#2
18. Oktober 2008, um 18:08:25 Uhr

Achso, dann wäre es also kein "Blanker Mord" gewesen wenn es ein Höherer Befehlshaber des Heeres genehmigt hätte oder wie?

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#3
18. Oktober 2008, um 18:37:46 Uhr

Nur die Ruhe,Conny hat lediglich die damalige Rechtslage beleuchtet !
Sein Beitrag sollte keineswegs die Geschehnisse verharmlosen oder entschuldigen .

Gruß Marco

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#4
19. Oktober 2008, um 00:44:11 Uhr

Hallo MadEagle,
nicht ich zeichnete für die Konvention des Kriegsvölkerrechtes verantwortlich. Verstehst Du dass auch richtig. Eine moralische Bewertung im nachhinein ist unkorrekt, weil nicht anwendbar und historisch belanglos. Es war damaliges Recht und gängige Praxis auf beiden Seiten des Krieges. Ich erinnere bespw. an die standrechtlichen  Erschießungen der Deutschen Soldaten aus Skorzenys Haufen während der Ardennenoffensive. Sie hatten US Uniformen an und bewegten sich im Kampfgebiet der US Streitkräfte. Daher war die Erschießung durch das Völkerrecht gedeckt.

Ob uns so etwas nach heutigem Moralverständnis gefällt oder nicht, ist vollkommen uninteressant, weil es nicht den damaligen Gepflogenheiten entsprach. Da können wir noch so viel nölen wie wir wollen, es war gültiges Recht. Betrifft auch Exekutionen irgenwelcher Partisanen, Freischärler und Franctereurs. Solange kämpfende Personen nicht als Kombattanten ausgewiesen waren, waren es schlicht Verbrecher im Sinne des Völkerrechtes. So einfach ist die Sache.

Weißt Du warum der Volkssturm und anderes Gefolge der Wehrmacht Armbinden trug? Nein? Ich will es Dir sagen. Durch die gestempelten Armbinden waren diese Personen als Gefolge der Wehrmacht, somit Kombattanten der Wehrmacht anerkannt und genossen den Schutz internationaler Vereinbarungen.

Ich nehme doch an, dass Du dir nicht anmaßt, über Völkerrechtsvereinbarungen zu urteilen. Das sollte man doch bitteschön nur entsprechenden Juristen zubilligen.  Du kannst zwar deiner moralischen Befindlichkeit Genüge tun, indem Du dich entrüstet zeigst; es ändert aber nichts an der damaligen Rechtslage.

Zum Schluß noch Folgendes: Deinem Alter entnehme ich, dass Du wenig Kenntnisse der damaligen Verhältnisse zu haben scheinst. Zumindest gehöre ich der unmittelbaren Nachkriegsgeneration an und hatte das Vergnügen einige altgediente Soldaten und Offiziere kennenzulernen und ihren Erlebnissen zu lauschen. Es war ein Polizeioffzier darunter, der mit einem Jagtkdo. in Jugoslawien und der SU eingesetzt war. Die Heimtücke der Überfälle dieser Verbrecher  war teilweise unbeschreiblich. Es waren keine Freiheitskämpfer, es war heimtückiges Gesindel. Da fuhren alte Landsturmschützen mit einem Pferdewagen los um Verpflegung zu holen. Sie kamen nirgendwo an. Bei der anschließenden Suche hatte man sie gefunden. Die Beschreibung dessen, was diese ach so tollen ("Freiheitskämpfer", welch Hohn) Partisanen mit diesen alten Männern angestellt haben, möchte ich hier nicht zum Besten geben.

Es war Krieg und es gab völkerrechtliche Vereinbarungen und nur die Einhaltung zählt.  Ausrasten Noch etwas. Denke ja nicht, dass unsere damaligen Kriegsgegner weniger zimperlich waren. Es geht auch nicht um eine Aufrechnung, wer wieviel getan oder nicht getan hat. Es geht um verbindliches Recht, hier Völkerrecht und nur dass hat in einer Bewertung zu zählen. Moralisieren ist dazu historisch unkorrekt.

MfG


Conny


« Letzte Änderung: 19. Oktober 2008, um 01:01:44 Uhr von (versteckt) »

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#5
19. Oktober 2008, um 07:55:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Conny
...
Betrifft auch Exekutionen irgenwelcher Partisanen, Freischärler und Franctereurs. Solange kämpfende Personen nicht als Kombattanten ausgewiesen waren, waren es schlicht Verbrecher im Sinne des Völkerrechtes. So einfach ist die Sache.

Ich nehme doch an, dass Du dir nicht anmaßt, über Völkerrechtsvereinbarungen zu urteilen. Das sollte man doch bitteschön nur entsprechenden Juristen zubilligen.  Du kannst zwar deiner moralischen Befindlichkeit Genüge tun, indem Du dich entrüstet zeigst; es ändert aber nichts an der damaligen Rechtslage.

... Die Heimtücke der Überfälle dieser Verbrecher  war teilweise unbeschreiblich. Es waren keine Freiheitskämpfer, es war heimtückiges Gesindel. Da fuhren alte Landsturmschützen mit einem Pferdewagen los um Verpflegung zu holen. Sie kamen nirgendwo an. Bei der anschließenden Suche hatte man sie gefunden. Die Beschreibung dessen, was diese ach so tollen ("Freiheitskämpfer", welch Hohn) Partisanen mit diesen alten Männern angestellt haben, möchte ich hier nicht zum Besten geben.

...


Also ganz offen gesagt:

Ich hätte nicht gedacht, solche Sätze hier lesen zu müssen. 

« Letzte Änderung: 19. Oktober 2008, um 07:59:12 Uhr von (versteckt) »

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#6
19. Oktober 2008, um 08:29:45 Uhr

Thema geschlossen

« Letzte Änderung: 19. Oktober 2008, um 09:58:56 Uhr von (versteckt) »

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