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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Zu zweit ist aber auch dumm

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Avatar  Zu zweit ist aber auch dumm  (Gelesen 2821 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. April 2020, um 08:48:34 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.infranken.de/regional/rhoen-grabfeld/fladungen-rhoen-grabfeld-nachts-mit-metalldetektor-im-wald-unterwegs-anzeige;art55548,4992010


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#1
12. April 2020, um 08:58:32 Uhr

Unentschlossen

Sollte doch klar sein, dass das verdächtig erscheinen kann, wenn man des Nachts im Wald rumhampelt, gerade jetzt  Idiot

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#2
12. April 2020, um 09:32:00 Uhr

"Da dies kein trifftiger Grund ist die Wohnung zu verlassen". Aaaaalter...ich fülle bei Real ungeschützt Regale auf mit zig Leuten um mich rum aber sondeln im Wald darf ich nicht gehen?? Arschlecken.....

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#3
12. April 2020, um 10:50:05 Uhr

Da haben die beiden aber Glück gehabt, dass die Polizei derzeit nach Leuten sucht, die die Ausgangsbeschränkungen verletzen anstatt nach Raubgräbern (für mich hört es sich nämlich eher danach an).  Grinsend

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#4
12. April 2020, um 10:50:21 Uhr

Ich frage mich nur, warum Angeln dann ein triftiger Grund sein soll. Traurig

Viele Grüße, 
Günter

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#5
12. April 2020, um 11:18:34 Uhr

Günther,

weil Angler Fressalien besorgen, lol.

  Grinsend

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
12. April 2020, um 11:23:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich frage mich nur, warum Angeln dann ein triftiger Grund sein soll. Traurig

Viele Grüße, 
Günter


Weil Angler bzw. die Vereine gemeinnützige Hege und Pflege betreiben. Deswegen.

Zitat "Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – ist weiterhin erlaubt, Gemeinschaftsfischen dagegen nicht. Angler tragen mit ihren sich aus dem Bayerischen Fischereigesetz ergebenden Rechten und Pflichten zur Erfüllung des Hegeziels bei. Sie unterstützen, genauso wie Fischereiaufseher und Gewässerwarte, den Gewässerbewirtschafter bei der Pflicht zur Hege und Pflege der Gewässer und des Fischbestandes."

« Letzte Änderung: 12. April 2020, um 11:30:25 Uhr von (versteckt) »

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#7
12. April 2020, um 11:33:47 Uhr

Hallo,

an mir ist in den letzten Tagen, als ich beim Sondeln war, schon mehrfach die Polizei vorbeigefahren (Bayern). Die wollten gar nichts von mir wissen.

Ich war aber froh, dass mein Autokennzeichen zum Landkreis passte, ich auf einem Acker mit Erlaubnis des Eigentümers unterwegs und allein war. Im übrigen ist das für mich sportliche Betätigung im Freien und so sahen das die Beamten offensichtlich auch......

Ist halt blöd, wenn man gerade jetzt nachts zu zweit im Wald rumstolpern muss. Das wird dann vielleicht bald insgesamt enger gesehen und wir leiden alle drunter...

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
12. April 2020, um 11:39:28 Uhr

Richtig, der Casus Knaktus ist das zu zweit!

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#9
12. April 2020, um 11:50:11 Uhr

Ist mir auch passiert. Habe mein Kennzeichen nach dem Umzug erlaubterweise behalten (EBE). Hier ist aber DON  Zwinkernd.
Ein Blick in die Papiere und die Herren haben mich weitersondeln lassen.

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#10
12. April 2020, um 12:58:16 Uhr

Ja, und dazu kommt wahrscheinlich, dass die Waldbesitzer gerade große Angst vor Waldbrand haben und bestimmt schnell dabei sind, die Polizei zu rufen, wenn sie nachts Leute im Wald bemerken....

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#11
12. April 2020, um 14:01:23 Uhr

Angeln sollte auch erst verboten werden, aber in Berlin konnte man sich erfolgreich gegen ein Verbot wehren:
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https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/angeln-corona-berlin-brandenburg.html


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(versteckt)
#12
12. April 2020, um 14:26:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Sie unterstützen, genauso wie Fischereiaufseher und Gewässerwarte, den Gewässerbewirtschafter bei der Pflicht zur Hege und Pflege der Gewässer und des Fischbestandes."

Müsste wohl eher heißen, bringen mit dem Erwerb des Angelscheins, Geld in die klammen Kassen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
12. April 2020, um 14:34:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
Müsste wohl eher heißen, bringen mit dem Erwerb des Angelscheins, Geld in die klammen Kassen.

Falls Du von der Fischereiabgabe sprichst, diese ist zweckgebunden für Belange der Fischerei. Damit werden z.B. Aus- u.Fortbildungskurse, Förder- und Artenschutzprogramme etc.pp finanziert. Das passt schon so!

Und wenn Du von Tageskarten sprichst, ja das bringt Geld in die Vereinskassen, auch das passt schon so;).

Nochmal, in Bayern hat der Fischereirechtsinhaber eine gesetzliche Pflicht zur Hege. Und das Fischereirecht ist auch ein sehr starkes. Beides wird durch das aktuelle Infektionsschutzverordnung ( noch) nicht ausgehebelt.

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#14
14. April 2020, um 03:14:04 Uhr

Grins....das ist bei mir in der Ecke. Um 23.45 Uhr ...tsts. Im Wald bei Fladungen...da gibts eine schöne Schanze sowie diverse Grabhügel. Ich denk mal eher, das ein Jäger die beiden gemeldet hat. Jagd ist ja nun auch nicht verboten, aus gutem Grund (ASP z.B.). Mir würde es jedenfalls auch gegen den Strich gehen, hätte ich für teuer Geld ein Revier gepachtet und des Nächtens machen mir 2 Sondler das Wild hoch. Wer nix zu verbergen hat ....sondelt am Tag.

GF
Asablot

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