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 Angehender Neuling im Saarland - Auf Kontaktsuche

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Avatar  Angehender Neuling im Saarland - Auf Kontaktsuche  (Gelesen 1883 mal)
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. Januar 2011, um 14:32:47 Uhr

Moin,

bin irgendwas über 30 und warte sehnsüchtig darauf, dass mein Compadre geliefert wird!

Da ich im Vorfeld versucht habe möglichst viele Infos über das Sondengehen im Saarland zu finden, bin ich entsprechend entmutigt dem Hobby hier überhaupt nachgehen zu können.

Daher will ich hier mal versuchen ein paar Stimmen zu hören, wie es in der Praxis aussieht.

Kann es tatsächlich sein, dass man gegen hiesiges Recht verstößt, wenn man Wanderwege mit der Sonde abgeht um Kleingeld und "Kulturschrott" zu finden? Das macht mir doch den Eindruck eines Einschüchterungsversuches!

Freue mich auf interessante Kontakte (gerne per PN)!

Gruß

DoDo

Offline
(versteckt)
#1
02. Januar 2011, um 15:36:09 Uhr

Hallo und herzlich Willkommen im Forum Smiley
Wünsche dir viel Spaß beim Lesen und tolle Funde beim Suchen

Gruß aus Hessen Zwinkernd
Bommelich

Offline
(versteckt)
#2
02. Januar 2011, um 15:48:50 Uhr

Salü,

auch wenn Du ein Saarländer bist, herzlich Willkommen :-)

Hier steht alles was Du brauchst

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http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/DSchG_SL_2004_rahmen.htm


Kleiner Ausschnitt

"Können auch Privatleute nach Bodenfunden suchen?
Ja. Sie müssen aber die Funde umgehend bei uns melden. Nicht erlaubt ist die Suche in Grabungsarealen und Grabungsschutzgebieten. Für Eingriffe in den Erdboden - auch kleine Schürfungen - und für den Einsatz von Metalldetektoren müssen Sie sich in jedem Fall bei uns eine Genehmigung ausstellen lassen. Nehmen Sie am Besten mit uns Kontakt auf.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen archäologischen Fund gemacht habe?
Sie verhalten sich richtig und vermeiden, sich strafbar zu machen, wenn Sie mit uns oder ihrer Gemeinde Kontakt aufnehmen, denn Sie müssen den Fund in jedem Fall beim Landesdenkmalamt anzeigen. Bitte lassen Sie den Fund nach der Anzeige unverändert im Boden und schützen Sie ihn.

Muss ich archäologische Funde generell beim Landesdenkmalamt abgeben?
Alle Funde sind nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz zunächst Eigentum des Landes. Ob sie dennoch im Besitz des Fundes bleiben können, entscheidet das Landesdenkmalamt. Deshalb müssen Sie in jedem Fall sofort nach der Entdeckung Kontakt mit uns oder Ihrer Gemeinde aufnehmen und den Fund anzeigen. Bitte lassen Sie den Fund nach der Anzeige unverändert im Boden und schützen Sie ihn."

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http://www.saarland.de/47359.htm


Für weitere Anliegen einfach hier melden.

Prof. Dr. Wolfgang Adler

Hier der Lebenslauf (kannst Dich schon mal vorbereiten)

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Registrieren oder Einlogen
http://www.uni-saarland.de/fak3/vfgeschichte/adler.html


Ansonsten viel Spaß

PS. Achja, in Kinder-Sandkästen ist die Suche mit Metalldetektor erlaubt

WaldWiese





.


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
02. Januar 2011, um 17:10:30 Uhr

Vielen Dank für den warmen Empfang!  Zwinkernd

Ich bin übrigens kein Saarländer, ich wohne nur hier Zwinkernd

Was die FAQ des Landes angeht, so ist sie ja zweifelsohne nicht rechtsverbindlich. Insofern KANN man sowas als Hilfe sehen - in Anbetracht der Ziele dieser FAQ ist dies für mich aber nicht der Fall. Ich möchte bezweifeln, dass es eine Gesetzesgrundlage gibt, die einem die Benutzung eines Detektors grundsätzlich verbietet. Der Bezug zu den in den FAQs nicht definierten Bodenfunden soll offenbar bestehen. Solange ich nicht klar weiß, was ein "Bodenfund" sein soll, kann ich erstmal auch kein generelles Detektorverbot erkennen. Dann dürfte ich ja auch auf Spielplätzen nicht suchen.

Im Denkmalschutzgesetz konnte ich ebenfalls keine generelles Verbot finden, was sicher auch daran liegt, dass Denkmäler jeglicher Art und im weitesten Sinne nicht mein Ziel sind.

Was den Kontakt zu Herrn Dr. Adler angeht, so gibt es im Internet ja mindestens einen "ermutigenden" Bericht.

Deshalb bin ich auch an den praktischen Erfahrungen von Saarländern interessiert. Damit läßt sich doch besser einschätzen, wie hier tatsächlich verfahren wird, was geht und was nicht - unabhängig davon, was sich einzelne Behörden wünschen, was erlaubt sein soll.

Allen ein schönes Restwochenende!

DoDo



Offline
(versteckt)
#4
02. Januar 2011, um 17:38:57 Uhr


Salü und  Willkommen im Forum.

Das Jahr ist noch jung deshalb wünsche ich dir ein   [suchen]fundreiches 2011.

gruss jomonsan Zwinkernd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
02. Januar 2011, um 17:46:29 Uhr

Vielen Dank für den Willkommensgruß!

Als erstes muß mich mal der Detektor erreichen und dann werde ich mal schauen, ob sich mein Suchgebiet auf Spielplätze beschränken wird  Grinsend

Gruß

DoDo

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(versteckt)
#6
02. Januar 2011, um 17:55:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von dodo
und für den Einsatz von Metalldetektoren müssen Sie sich in jedem Fall bei uns eine Genehmigung ausstellen lassen

Es gibt auch kein Verbot mit Metalldetektor zu suchen, Du benötigst nur eine Nachforschungsgenehmigung (welche nicht erteilt wird).

Aktuell ist die Stimmung auf Sondengänger im Saarland nicht so gut. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben.

WaldWiese

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
02. Januar 2011, um 18:06:07 Uhr

Wo finde ich denn die Rechtsgrundlage zu den NFG? Vielleicht sehe ich damit etwas klarer.

Die ganze Forensuche ist manchmal mehr verwirrend als hilfreich... Irre

Gruß

DoDo

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(versteckt)
#8
02. Januar 2011, um 18:17:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von dodo
Wo finde ich denn die Rechtsgrundlage zu den NFG? Vielleicht sehe ich damit etwas klarer.

Die ganze Forensuche ist manchmal mehr verwirrend als hilfreich... Irre

Gruß

DoDo


Für das erste schau mal hier rein, da steht eigentlich alles drin:

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http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/224-5.pdf



Gruß
Michael

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
02. Januar 2011, um 18:20:00 Uhr

...oder nochmal anders angesetzt: für welches Fundziel brauche ich eine NFG? Bisher hatte ich die mit beweglichen Bodendenkmälern in Verbindung gebracht.

Eben diese sollen garnicht mein Ziel sein. Ich bin ja inzwischen schon soweit, dass ich mir wünsche, nichts altes, ansatzweise wertvolles zu finden.

Gruß

DoDo

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(versteckt)
#10
02. Januar 2011, um 18:22:35 Uhr

Hier kannst du dir mal ein Bild machen.

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http://www.phoenixrheinmain.de/00000198640aab305/000001985b0e5e29a/000001985b0d78f7c/index.html


Weicht zwar vom Saarland ab, aber Walter Franke ist hier im Forum stetig vertreten.

WaldWiese

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#11
02. Januar 2011, um 18:50:48 Uhr

Vielen Dank für den Link!

Von Walter Franke habe ich hier durchaus schon Artikel im Forum gelesen. Seine Äusserungen, insbesondere bezüglich des Saarlandes, gingen zuletzt auch in die Richtung, dass man hier den Detektor in den Keller bringen kann.

Ich versuche jetzt nochmal ein wenig zusammenzufassen: Wer mit dem Ziel loszieht, Bodendenkmäler zu entdecken, der braucht eine NFG.

Daraus folgt für mich, dass wenn ich das nicht tue, und ich mich von bekannten Bodendenkmälern fernhalte, ich keine NFG brauche und mich (theoretisch) auch keiner Gefahr aussetze.

Sollte meine Annahme so stimmen, so könnte es doch allenfalls daran scheitern, dass die Gerichte im Sondengang grundsätzlich die Absicht sehen, Bodendenkmäler zu entdecken.

Liege ich bis hierher richtig?

Tut mir echt leid, aber ich merke langsam, wie sich trotz vielen Lesens in Foren keine wirkliche Klarheit einstellt. Hat sicher auch mit vielerlei unnötig geposteter Laienmeinung zu tun, die als Fakt verkauft wird...

Gruß

DoDo

Offline
(versteckt)
#12
02. Januar 2011, um 20:35:53 Uhr

Ganz vergessen:

Herzlich  Willkommen im Detektorforum!

Gruß
Michael

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#13
02. Januar 2011, um 20:49:12 Uhr

Aber nicht doch! Deinen Link habe ich als "herzlich willkommen" verstanden  Zwinkernd

Jetzt versuche ich aus dem Link noch meine Rechte zu lesen - mag sein, dass alles wichtige da drin steht, aber da ich kein Jurist bin und auch Gesetze der Interpretation bedürfen (immerhin sind Kommentare zu Gesetzen wesentlich umfassender als diese selbst), stehe ich nach wie vor etwas unsicher da. Bisher habe ich jedenfalls noch nichts gefunden, weshalb ich nicht mit dem Detektor umherziehen sollte.

Von daher hoffe ich noch immer auf nette Kontakte (bin allerdings vergeben  Grinsend Frech)

Gruß

DoDo

Offline
(versteckt)
#14
02. Januar 2011, um 23:18:52 Uhr

Auch von mir  Hallo und  Willkommen im Forum.  Smiley

MfG Jürgen


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