| | Geschrieben von Zitat von Waldmeister Cornelius Herzlich Willkommen
fang doch erst mal in deinem Garten oder dem deiner Verwandtschaft an zu suchen! Finden tut man immer was
Gruß, Waldmeister Cornelius
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Auch dort ist die Suche in Brandenburg grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Zitat:
§ 10
Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen,
nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen
will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachfor−
schungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorge−
nommen oder veranlasst werden.
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Einlogenhttp://www.brandenburg.de/media/1492/Denkmalschutz.pdf
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